GOÄ 1792: Uroflowmetrie korrekt abrechnen & steigern

4 Min. Lesezeit
GOÄ 1792
Uroflowmetrie einschließlich Registrierung
Punktzahl 212  
Einfachsatz 12,36 € 1,0x
Regelhöchstsatz 28,43 € 2,3x
Höchstsatz 43,26 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1792 (Uroflowmetrie): Erfahren Sie alles über korrekte Abrechnung, Steigerungsfaktoren und rechtssichere Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1792

Uroflowmetrie einschließlich Registrierung

Die GOÄ-Ziffer 1792 beschreibt die Harnflussmessung (Uroflowmetrie) als grundlegendes urologisches Untersuchungsverfahren. Diese Leistung umfasst die physikalische Messung des Harnstrahlvolumens pro Zeiteinheit während der Miktion sowie die dazugehörige grafische oder digitale Registrierung. Die Erfassung wichtiger Parameter wie der maximalen Harnflussrate und der Harnflusszeit ist integraler Bestandteil dieser Ziffer.

Die urodynamische Untersuchung dient primär der Objektivierung von Blasenentleerungsstörungen. Da die Registrierung explizit im Leistungstext genannt wird, ist eine separate Berechnung von Aufzeichnungs- oder Auswertungsgebühren für die Kurve ausgeschlossen. Die Ziffer bildet somit die gesamte technische und ärztliche Leistung der Standard-Harnflussmessung ab.

GOÄ 1792 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Durchführung der Uroflowmetrie ist bei einer Vielzahl von urologischen Krankheitsbildern medizinisch indiziert. Typische Einsatzgebiete sind der Verdacht auf eine infravesikale Obstruktion, wie sie häufig bei einer benignen Prostatahyperplasie (BPH) vorkommt. Auch bei neurogenen Blasenentleerungsstörungen oder Harnröhrenstrikturen liefert das Verfahren essenzielle diagnostische Hinweise.

Für eine valide Messung ist ein ausreichendes Miktionsvolumen von idealerweise über 150 Millilitern erforderlich. Die Interpretation der Harnflusskurve ermöglicht die Unterscheidung zwischen obstruktiven und funktionellen Entleerungsstörungen. Die GOÄ 1792 stellt somit das urologische Basiswerkzeug dar, um therapeutische Entscheidungen objektiv vorzubereiten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1792

Fallbeispiel 1: Verdacht auf benigne Prostatahyperplasie

Ein 65-jähriger Patient stellt sich mit typischen Symptomen des unteren Harntrakts (LUTS) vor. Zur Objektivierung des abgeschwächten Harnstrahls wird eine Uroflowmetrie durchgeführt. Die Messung zeigt einen maximalen Fluss von 8 ml/s bei einem Miktionsvolumen von 200 ml. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1792 zum Regelsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Postoperative Verlaufskontrolle nach Strikturresektion

Nach der operativen Sanierung einer Harnröhrenstriktur erfolgt die postoperative Kontrolle des OP-Ergebnisses. Die Harnflussmessung dokumentiert einen unauffälligen, glockenförmigen Kurvenverlauf mit einem Qmax von 22 ml/s. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 1792 zur Überprüfung des therapeutischen Erfolgs.

Fallbeispiel 3: Kombinierte urodynamische Abklärung mit Restharnbestimmung

Bei einer Patientin mit chronisch rezidivierenden Harnwegsinfektionen wird eine Uroflowmetrie veranlasst. Unmittelbar nach der Miktion erfolgt eine sonographische Restharnbestimmung. Neben der GOÄ-Ziffer 1792 für die Flussmessung wird die GOÄ-Ziffer 410 (Sonographie) für die Restharnbestimmung separat in Ansatz gebracht.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1792: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die separate Berechnung der grafischen Registrierung. Da der Leistungstext der GOÄ 1792 die Registrierung explizit einschließt, führen zusätzliche Analogziffern für die Kurvendarstellung regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Alle technischen Schritte der Aufzeichnung sind mit der Gebühr abgegolten.

Achtung: Die bloße Durchführung einer Harnflussmessung ohne anschließende ärztliche Bewertung und Dokumentation der Parameter rechtfertigt nicht den Ansatz der GOÄ 1792. Eine unvollständige Dokumentation der Flussrate führt bei Prüfungen oft zur Honorarkürzung.

Zudem ist darauf zu achten, dass die Uroflowmetrie nicht fälschlicherweise mehrfach am selben Tag berechnet wird, wenn lediglich Wiederholungsmessungen aufgrund eines zu geringen Miktionsvolumens stattfanden. Solche Wiederholungsmessungen sind über den Steigerungsfaktor abzubilden, nicht durch eine mehrfache Zifferneingabe.

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Dokumentation der GOÄ 1792: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen neben der medizinischen Indikation zwingend die quantitativen Messergebnisse festgehalten werden. Dazu gehören das entleerte Gesamtvolumen, die maximale Flussrate (Qmax) sowie die Miktionszeit.

Zusätzlich sollte eine kurze Beschreibung der Kurvenkonfiguration (z. B. "obstruktiv", "protrahiert" oder "normal glockenförmig") dokumentiert werden. Der Ausdruck der Registrierkurve muss der Akte physisch oder digital beigefügt sein, um den Leistungsinhalt vollständig nachzuweisen.

Dokumentation: Uroflowmetrie bei V.a. BPH. Miktionsvolumen: 180 ml, Qmax: 9,5 ml/s, Miktionszeit: 42 s. Kurvenverlauf flach-protrahiert bei V.a. infravesikale Obstruktion. Keine Restharnbildung sonographisch nachweisbar.

GOÄ 1792: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Erhöhung des Schwellenwerts über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus ist bei erschwerten Bedingungen medizinisch begründbar. Typische Begründungen für einen erhöhten Steigerungsfaktor (bis zum 3,5-fachen Satz) sind eine ausgeprägte kognitive Einschränkung des Patienten, die die Instruktion erschwert, oder extreme Miktionsverzögerungen. Auch körperliche Behinderungen, die eine aufwendige Positionierung auf dem Messstuhl erfordern, rechtfertigen eine Steigerung.

Tipp: Verwenden Sie bei der Steigerung konkrete, patientenbezogene Begründungen wie "Erhöhter Zeitaufwand bei schwerer urogenitaler Schmerzsymptomatik und verzögertem Miktionsstart" statt pauschaler Floskeln.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1792 ist hervorragend mit anderen urologischen Leistungen kombinierbar. Besonders häufig erfolgt die gemeinsame Abrechnung mit der sonographischen Restharnbestimmung nach GOÄ 410. Auch die Kombination mit weiterführenden urodynamischen Untersuchungen wie der Zystomanometrie (GOÄ 1793) oder der Urethradruckprofilspannung (GOÄ 1798) ist bei unterschiedlicher Zielsetzung zulässig.

Ziffer 1792 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1792 erhält in der neuen GOÄ die Nummer 5104 — „Uroflowmetrie (Messung des Harnstrahlvolumens pro Zeiteinheit) unter fortlaufender Registrierung" — mit einem Festpreis von 41,78 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 28,43 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1792

Ja, die sonographische Restharnbestimmung ist neben der GOÄ-Ziffer 1792 separat berechnungsfähig. Sie stellt eine eigenständige Leistung dar, die in der Regel über die GOÄ-Ziffer 410 abgerechnet wird.
Die GOÄ 1792 enthält die eigentliche Harnflussmessung sowie die grafische oder digitale Registrierung der Messkurve. Eine separate Abrechnung der Kurvendarstellung oder Auswertung ist daher nicht zulässig.
Eine Steigerung über den Regelsatz von 2,3 ist bei erschwerten Bedingungen wie starker Miktionsverzögerung oder körperlichen Behinderungen des Patienten möglich. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung dokumentiert werden.
Nein, die GOÄ 1792 ist am selben Behandlungstag in der Regel nur einmal berechnungsfähig. Notwendige Wiederholungsmessungen aufgrund eines zu geringen Urinvolumens müssen über den Steigerungsfaktor abgegolten werden.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen das Miktionsvolumen, die maximale Flussrate (Qmax) und die Miktionszeit dokumentiert werden. Zudem sollte eine kurze Beschreibung des Kurvenverlaufs in der Patientenakte hinterlegt sein.
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