GOÄ 1793: Zystomanometrie richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1793
Manometrische Untersuchung der Harnblase mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests –
Punktzahl 400  
Einfachsatz 23,31 € 1,0x
Regelhöchstsatz 53,61 € 2,3x
Höchstsatz 81,58 € 3,5x

So rechnen Sie die manometrische Harnblasenmessung nach GOÄ 1793 rechtssicher ab. Erfahren Sie alles zu Fallstricken, Ausschlüssen und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1793

Manometrische Untersuchung der Harnblase mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests –

Die Ziffer 1793 beschreibt die Zystomanometrie als urologische Funktionsdiagnostik. Im Rahmen dieser Untersuchung werden die Druckverhältnisse innerhalb der Harnblase während der Füllungs- und Entleerungsphase kontinuierlich aufgezeichnet. Diese Messung erlaubt präzise Rückschlüsse auf die Funktion des Detrusormuskels sowie des Blasenverschlussmechanismus.

Die physikalischen Provokationstests, wie beispielsweise gezieltes Husten oder Pressen des Patienten, sind integraler Bestandteil dieser Gebührennummer. Sie dienen dazu, unwillkürliche Detrusorkontraktionen oder Urinverlust unter Belastung zu provozieren. Eine gesonderte Abrechnung dieser Provokationsmanöver ist daher ausgeschlossen.

GOÄ 1793 in der Praxis: Indikationen und klinischer Ablauf

Die Indikation zur Durchführung einer Zystomanometrie nach GOÄ 1793 ist bei Verdacht auf komplexe Harninkontinenzformen oder neurogene Blasenentleerungsstörungen gegeben. Auch bei chronischer Harnretention oder unklaren Beschwerden des unteren Harntrakts liefert die Untersuchung entscheidende diagnostische Daten. Die kontinuierliche Druckmessung dokumentiert, wie sich die Blasenwand bei zunehmender Füllung verhält.

Wichtig für die Abgrenzung im Praxisalltag ist die Unterscheidung zur aufwendigeren Ziffer 1794. Sobald eine simultane Messung des intraabdominalen Drucks über eine zusätzliche Rektalsonde erfolgt, ist die GOÄ 1793 nicht mehr zutreffend. In diesen Fällen muss zwingend die Ziffer 1794 abgerechnet werden, welche die kombinierte Blasen- und Abdominaldruckmessung abbildet.

Tipp: Die zusätzliche Injektion von pharmakodynamisch wirksamen Substanzen wie Carbachol zur Prüfung der Blasenreaktivität ist nicht in der Ziffer 1793 enthalten. Diese Leistung kann gesondert über die entsprechenden Injektionsziffern der GOÄ in Rechnung gestellt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1793

Fallbeispiel 1: Diagnostik bei weiblicher Belastungsinkontinenz

Eine Patientin stellt sich mit unwillkürlichem Urinabgang bei körperlicher Belastung vor. Zur Differenzierung zwischen Belastungs- und Dranginkontinenz erfolgt eine Zystomanometrie mit physikalischen Provokationstests (Husten im Stehen). Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1793 zum Regelsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Neurogene Blasenfunktionsstörung bei Multipler Sklerose

Bei einem Patienten mit bekannter Multipler Sklerose besteht der Verdacht auf eine Detrusor-Sphinkter-Dyssynergie. Es wird eine manometrische Untersuchung der Harnblase durchgeführt, um die Druckkurven während der Füllungsphase zu analysieren. Neben der Ziffer 1793 werden die neurologische Untersuchung und die urologische Grundkonsultation dokumentiert.

Fallbeispiel 3: Zystomanometrie mit pharmakodynamischer Testung

Zur weiteren Abklärung einer hypotonen Blase wird während der Manometrie eine pharmakodynamisch wirksame Substanz injiziert, um die Reaktion des Detrusors zu prüfen. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1793 für die manometrische Messung. Die Injektion der Substanz wird als eigenständige Leistung zusätzlich in Ansatz gebracht, da diese explizit nicht im Leistungsumfang der 1793 enthalten ist.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1793: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die zusätzliche Liquidation der Katheterisierung zur Durchführung der Messung. Gemäß den ergänzenden Bestimmungen der GOÄ sind die Ziffern für die Katheterisierung (GOÄ 1728 für den Mann, GOÄ 1730 für die Frau) neben der 1793 strikt ausgeschlossen. Der urologische Zugangsweg gilt mit der Hauptleistung als abgegolten.

Ebenso führt die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von Blaseninstillationen oder Spülungen (Ziffern 1729, 1731) regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Diese Leistungen sind am selben Behandlungstag neben der Zystomanometrie nicht berechnungsfähig. Prüfstellen achten penibel auf die Einhaltung dieser Ausschlussvorgaben.

Achtung: Die Ziffern 1793 und 1794 schließen sich gegenseitig aus. Es ist unzulässig, beide Ziffern in derselben Sitzung nebeneinander zu berechnen, da die Ziffer 1794 die höherwertige, simultane Messung darstellt und die einfache Manometrie vollständig ersetzt.

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Dokumentation der GOÄ 1793: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. Für die erfolgreiche Abrechnung der GOÄ 1793 müssen die aufgezeichneten Druckkurven sowie die Parameter der Blasenfüllung (Füllgeschwindigkeit, verwendetes Medium) zwingend in der Patientenakte hinterlegt sein. Auch das Auftreten von physiologischen Empfindungen wie erstem Harndrang oder maximaler Kapazität gehört in den Bericht.

Zusätzlich müssen die Ergebnisse der physikalischen Provokationstests explizit dokumentiert werden. Es sollte festgehalten werden, bei welchem Füllungsvolumen welche Provokation (z. B. Husten) durchgeführt wurde und ob dabei pathologische Druckanstiege oder Urinverlust auftraten. Nur so kann die medizinische Notwendigkeit im Zweifelsfall gegenüber der privaten Krankenversicherung nachgewiesen werden.

Dokumentation: Zystomanometrie durchgeführt. Füllung mit NaCl 0,9% bei 50 ml/min. Erster Drang bei 180 ml, maximale Kapazität bei 380 ml. Kontinuierliche Druckregistrierung zeigt stabilen Detrusordruck. Physikalische Provokation (Husten) bei 200 ml und 300 ml ohne unwillkürliche Detrusorkontraktionen oder Urinabgang.

GOÄ 1793: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Abweichen vom Regelsatz (2,3-fach) bis zum Höchstsatz von 3,5-fach ist bei der GOÄ 1793 bei erhöhtem Aufwand möglich. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind erhebliche anatomische Veränderungen (z. B. ausgeprägte Urethrastrikuren), die das Einführen des Messkatheters massiv erschweren. Auch eine mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten, beispielsweise bei fortgeschrittener Demenz, rechtfertigt einen höheren Steigerungssatz.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Zystomanometrie mit einer sonographischen Untersuchung der Harnblase kombiniert, um das Restharnvolumen zu bestimmen. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 410 (Ultraschall der Urogenitalorgane) ist hierbei neben der 1793 zulässig. Auch die urologische Grundkonsultation nach Ziffer 1 oder die symptombezogene Untersuchung nach Ziffer 5 können am selben Tag anfallen, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 1793 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1793 (Manometrische Untersuchung der Harnblase mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests –, heute 53,61 € beim 2,3-fachen Satz) verteilt sich in der neuen GOÄ auf mehrere Leistungen:

  • 4701 Urodynamische Untersuchung bei der Frau, ggf. einschließlich - fortlaufender Registrierung -Bestimmung der Blasenkapazität -Bestimmung des Blasenentleerungs- und -verschlussdrucks -Injektion pharmakodynamischer Substanzen -Dehnung der Harnröhre -Spülung -Instillation von Arzneimitteln -Katheterisierung der Harnblase -Einlegung eines Verweilkatheters (73,76 €)
  • 5100 Harnblasendruckmessung (Urodynamik) unter fortlaufender Registrierung, ggf. einschließlich - physikalischer Provokatiostests -Beckenboden-EMG (98,87 €)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1793

Nein, die Katheterisierung der Harnblase ist neben der GOÄ 1793 nicht gesondert berechnungsfähig. Die entsprechenden Ziffern 1728 und 1730 sind durch die ergänzenden Bestimmungen explizit ausgeschlossen. Der urologische Zugang gilt als Bestandteil der Hauptleistung.
Die GOÄ 1794 wird berechnet, wenn eine simultane elektromanometrische Blasen- und Abdominaldruckmessung durchgeführt wird. Die GOÄ 1793 deckt hingegen nur die einfache manometrische Untersuchung der Harnblase ab. Beide Ziffern schließen sich am selben Behandlungstag gegenseitig aus.
Nein, physikalische Provokationstests wie Husten oder Pressen sind bereits im Leistungsumfang der GOÄ 1793 enthalten. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Tests ist unzulässig. Sie dienen der Provokation von Detrusoraktivität während der laufenden Messung.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei erschwerten Untersuchungsbedingungen möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte Harnröhrenstrikturen oder mangelnde Compliance des Patienten. Diese Umstände müssen detailliert in der Dokumentation festgehalten werden.
Nein, Instillationen und Spülungen der Harnblase nach den Ziffern 1729 und 1731 sind am selben Tag neben der GOÄ 1793 ausgeschlossen. Diese Leistungsausschlüsse sind in den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ fest verankert. Eine getrennte Terminierung ist bei medizinischer Notwendigkeit zu prüfen.
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