Die Abrechnung der GOÄ 1794 birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungsfaktoren und der korrekten Dokumentation der Urodynamik.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1794
Simultane, elektromanometrische Blasen- und Abdominaldruckmessung mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests –
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 1794 umfasst eine hochspezialisierte urologische Funktionsdiagnostik. Im Zentrum steht die gleichzeitige Messung des intravesikalen Drucks (Blasendruck) und des intraabdominalen Drucks (meist über eine Rektalsonde). Durch diese simultane Erfassung lässt sich der tatsächliche Detrusordruck mathematisch exakt ermitteln, indem der Abdominaldruck vom Gesamtdruck der Blase subtrahiert wird.
Die physikalischen Provokationstests, wie beispielsweise Husten oder Pressen während der Untersuchung, sind explizit Teil der Leistungslegende. Auch die rechnerische Auswertung und die Erstellung von Koeffizienten sind mit der Gebühr abgegolten. Eine gesonderte Berechnung dieser Teilschritte ist daher ausgeschlossen.
GOÄ 1794 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die Durchführung dieser komplexen urodynamischen Untersuchung ist insbesondere bei unklaren Formen der Harninkontinenz indiziert. Wenn die einfache Zystomanometrie keine eindeutigen Ergebnisse liefert, ermöglicht die simultane Messung eine präzise Differenzierung zwischen einer Belastungsinkontinenz und einer Dranginkontinenz. Auch vor geplanten operativen Eingriffen am Beckenboden liefert die Untersuchung essenzielle funktionelle Daten.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Diagnostik von neurogenen Blasenentleerungsstörungen, beispielsweise bei Patienten mit Multipler Sklerose oder Querschnittlähmung. Hierbei geht es vor allem darum, potenziell nierenschädigende Hochdruckblasen frühzeitig zu erkennen und zu therapieren. Die Abgrenzung zur einfacheren Ziffer 1793 (Zystomanometrie ohne Abdominaldruckmessung) ergibt sich zwingend aus der medizinischen Notwendigkeit der abdominalen Zusatzmessung.
Tipp: Die simultane Messung erfordert eine sorgfältige Kalibrierung der Sonden. Der zusätzliche Zeitaufwand für die Platzierung der Rektalsonde rechtfertigt bei anatomischen Besonderheiten bereits eine Erhöhung des Steigerungsfaktors.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1794
Fallbeispiel 1: Abklärung einer kombinierten Harninkontinenz
Eine 62-jährige Patientin stellt sich mit einer therapierefraktären Mischinkontinenz vor. Zur genauen therapeutischen Planung erfolgt eine simultane elektromanometrische Blasen- und Abdominaldruckmessung inklusive Hustenprovokation. Da es sich um eine Standarduntersuchung ohne Komplikationen handelt, erfolgt die Abrechnung der GOÄ 1794 zum Regelsatz (2,3-fach) mit 91,17 €.
Fallbeispiel 2: Neurogene Blasenentleerungsstörung mit EMG
Bei einem Patienten mit bekannter Multipler Sklerose besteht der Verdacht auf eine Detrusor-Sphinkter-Dyssynergie. Neben der simultanen Druckmessung nach Nr. 1794 wird ein elektromyographisches Ableiten der Beckenbodenaktivität durchgeführt. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 1794 (91,17 €) und zusätzlich die GOÄ-Ziffer 838 (EMG, 2,3-fach, 27,10 €), da das EMG nicht im Leistungsumfang der Nr. 1794 enthalten ist.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Messung bei ausgeprägtem Deszensus
Eine 75-jährige Patientin mit einem ausgeprägten Descensus uteri et vaginae benötigt eine präoperative Urodynamik. Aufgrund der anatomischen Verhältnisse gestaltet sich das Einführen und Fixieren der Messkatheter als extrem schwierig und zeitaufwendig. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1794 mit erhöhtem Steigerungssatz (3,5-fach, 138,74 €) unter Angabe der konkreten Begründung „erhöhter Zeitaufwand bei ausgeprägtem Genitaldeszensus“.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1794: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die gleichzeitige Nebeneinanderberechnung der Ziffern 1794 und 1793. Die einfache Zystomanometrie (Nr. 1793) ist jedoch ein integraler Bestandteil der umfassenderen simultanen Messung. Die Abrechnungsbestimmungen schließen diese Kombination explizit aus.
Zudem versuchen private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen regelmäßig, die Berechnung von physikalischen Provokationstests als eigenständige Leistungen zu kürzen. Da diese Tests jedoch ausdrücklich in der Leistungslegende der Nr. 1794 genannt sind, dürfen sie nicht separat in Rechnung gestellt werden. Mehrfache Messdurchgänge oder Provokationen dürfen ebenfalls nicht zu einer Mehrfachabrechnung der Ziffer führen, sondern müssen über den Steigerungssatz gemäß § 5 GOÄ abgebildet werden.
Achtung: Die Ziffern 1700, 1701, 1710 sowie 1728 bis 1733 (u. a. urologische Endoskopien und Katheterisierungen) sind neben der Nr. 1794 am selben Behandlungstag ausgeschlossen, sofern sie im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen.
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Dokumentation der GOÄ 1794: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen nicht nur die Rohdaten der Messung, sondern auch die klinische Indikation und die Interpretation der Kurvenverläufe dokumentiert werden. Insbesondere die exakte Trennung von Blasen- und Abdominaldruckkurven muss aus dem Befundbericht hervorgehen.
Falls Provokationstests durchgeführt wurden, sollten diese namentlich (z. B. „Hustenprovokation im Stehen“) und mit ihrem funktionellen Ergebnis erfasst werden. Bei einer geplanten Steigerung über den Regelsatz hinaus ist die detaillierte Beschreibung der erschwerenden Faktoren (z. B. Spastik, anatomische Verengungen) zwingend erforderlich.
Dokumentationsbeispiel:
Urodynamik nach GOÄ 1794: Indikation bei V. a. Detrusorhyperaktivität. Erfolgreiche Platzierung des transurethralen Zystometriekatheters und der rektalen Abdominalsonde. Kontinuierliche Registrierung unter langsamer Füllung (50 ml/min). Durchführung von drei Hustenprovokationen zur Detektion von unwillkürlichen Detrusorkontraktionen. Befund: Stabile Detrusorfunktion, kein unwillkürlicher Druckanstieg.
GOÄ 1794: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Steigerung der GOÄ-Ziffer 1794 über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung. Typische Begründungen sind ein erhöhter Zeitaufwand bei ausgeprägten Strikturen der Harnröhre, starke Spastiken bei neurologischen Patienten oder die Notwendigkeit multipler, zeitintensiver Provokationszyklen bei unklaren Befunden. Auch eine mangelnde Compliance des Patienten, die eine Unterbrechung und Neukalibrierung der Sonden erfordert, ist ein anerkannter Steigerungsgrund.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Urodynamik mit weiteren diagnostischen Maßnahmen kombiniert. Vollkommen zulässig und medizinisch sinnvoll ist die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 838 (EMG) zur Beurteilung der Beckenbodenaktivität. Ebenfalls separat berechnungsfähig ist die Instillation von Kontrastmitteln (Nr. 370) sowie die urologische Röntgendurchleuchtung (Nr. 5295) im Rahmen einer Videourodynamik. Die Injektion von pharmakodynamisch wirksamen Substanzen (z. B. zur Testung der Detrusorreaktivität) kann ebenfalls gesondert liquidiert werden.
Ziffer 1794 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 1794 (Simultane, elektromanometrische Blasen- und Abdominaldruckmessung mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests –) erhält in der neuen GOÄ die Nummer 5101 — „Harnblasendruckmessung (Urodynamik) und Abdominaldruckmessung unter fortlaufender Registrierung, ggf. einschließlich - physikalischer Provokationstests -Beckenboden-EMG" — mit einem Festpreis von 164,39 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 91,17 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1794
Was hat nicht gestimmt?