GOÄ 1732: Verweilkatheter richtig abrechnen – Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1732
Einlegung eines Verweilkatheters – gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach Nummer oder Nummer
Punktzahl 74  
Einfachsatz 4,31 € 1,0x
Regelhöchstsatz 9,91 € 2,3x
Höchstsatz 15,08 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1732 (Verweilkatheter): Erfahren Sie alles über korrekte Abrechnung, typische Fehler, Ausschlüsse und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1732

Einlegung eines Verweilkatheters – gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach Nummer 1728 oder Nummer 1730

Die GOÄ-Ziffer 1732 beschreibt das Einlegen eines Verweilkatheters über die Harnröhre in die Harnblase. Diese urologische Standardleistung umfasst alle Schritte, die für eine sichere und sterile Platzierung notwendig sind. Dazu gehören die Desinfektion des Genitalbereichs, das Einbringen von Gleitmittel sowie das sterile Vorschieben des Katheters.

Die Ziffer deckt sowohl die erstmalige Einlegung als auch den Wechsel eines Verweilkatheters ab. Die einfache Katheterisierung zur Harnentleerung (nach GOÄ 1728 für den Mann oder GOÄ 1730 für die Frau) ist explizit in dieser Leistung enthalten. Eine separate Abrechnung dieser Ziffern neben der 1732 ist daher ausgeschlossen.

GOÄ 1732 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Indikation zur Einlegung eines Verweilkatheters ergibt sich häufig aus akuten urologischen Notfällen oder chronischen Erkrankungen. Typische Szenarien in der Praxis sind der akute Harnverhalt, eine chronische Harnretention oder die Notwendigkeit einer präzisen Flüssigkeitsbilanzierung. Auch bei bettlägerigen Patienten mit schwerer Harninkontinenz und Dekubitusgefahr ist die Maßnahme medizinisch begründet.

Im klinischen Alltag muss die Ziffer 1732 klar von der temporären Einmalkatheterisierung abgegrenzt werden. Ein Verweilkatheter verbleibt in der Regel für mehrere Tage im Körper und wird durch das Blocken eines Ballons fixiert. Diese mechanische Fixierung ist bereits mit der Gebühr abgegolten und darf nicht extra berechnet werden.

Tipp: Sollte anatomisch bedingt das Anlegen einer Ureterverweilschiene oder eines Ureterkatheters notwendig sein, ist dies eine deutlich aufwendigere Leistung. In diesem Fall ist nicht die GOÄ 1732, sondern die wesentlich höher bewertete GOÄ-Ziffer 1812 anzusetzen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1732

Fallbeispiel 1: Akuter Harnverhalt bei benigner Prostatahyperplasie

Ein männlicher Patient stellt sich mit schmerzhaftem Harnverhalt bei bekannter Prostatahyperplasie in der Praxis vor. Nach urologischer Untersuchung wird ein steriler Foley-Katheter transurethral eingelegt und geblockt, woraufhin sich 800 ml Urin entleeren. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1732 zum Regelsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Turnusmäßiger Wechsel des Verweilkatheters

Eine Patientin erscheint zum routinemäßigen Wechsel des Dauerkatheters, der seit vier Wochen liegt. Der alte Katheter wird entblockt und entfernt, anschließend wird ein neuer Silikonkatheter unter sterilen Bedingungen eingelegt. Abgerechnet wird die GOÄ 1732; das Entfernen des alten Katheters ist mit dem Wechsel abgegolten und nicht separat berechenbar.

Fallbeispiel 3: Postoperative Harnableitung nach urologischem Eingriff

Nach einem ambulanten urologischen Eingriff kommt es postoperativ zu einer Blasenentleerungsstörung. Zur Entlastung der Harnblase wird ein Harnblasenverweilkatheter in der Praxis eingelegt. Da die Einlegung nicht intraoperativ, sondern zeitlich versetzt in der Überwachungsphase erfolgt, ist die GOÄ 1732 voll berechnungsfähig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1732: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die gleichzeitige Ansetzung der GOÄ-Ziffer 2007 für das Entfernen des alten Katheters beim Katheterwechsel. Gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ ist das Entfernen des alten Katheters beim Wechsel eines Verweilkatheters eine umschriebene Teilleistung und somit nicht gesondert berechnungsfähig. Nur die reine Entfernung ohne Neueinlegung darf mit der GOÄ 2007 liquidiert werden.

Zudem schließen die Bestimmungen der GOÄ die Nebeneinanderberechnung von Spülungen nach GOÄ 1733 am selben Tag aus. Die Instillation oder Spülung der Harnblase ist bei liegendem Verweilkatheter neben der GOÄ 1732 nicht berechnungsfähig. Auch die Kombination mit der intensivmedizinischen Überwachung nach GOÄ 435 führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Achtung: Das Einlegen eines Verweilkatheters intra operationem oder im unmittelbaren Anschluss an eine Harnblasen-, Harnröhren- oder gynäkologische Operation gilt als Teilleistung der Operation. Eine gesonderte Abrechnung der GOÄ 1732 ist in diesen Fällen absolut unzulässig.

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Dokumentation der GOÄ 1732: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen durch private Kassen oder Beihilfestellen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation für den Verweilkatheter sowie das urologische Vorgehen detailliert festgehalten werden. Dazu gehören Angaben zur Sterilität, zum verwendeten Kathetertyp (z. B. Foley, Tiemann) und zur Charr-Größe.

Auch die Menge des geblockten Wassers im Ballon sowie die Menge und Beschaffenheit des abgelaufenen Urins sollten dokumentiert werden. Falls Komplikationen oder anatomische Besonderheiten auftreten, müssen diese präzise beschrieben werden, um eine spätere Faktorerhöhung rechtssicher zu begründen.

Dokumentation: Transurethrale Einlegung eines Foley-Katheters (Ch. 16, Silikon) unter sterilen Bedingungen nach Desinfektion und Gleitmittelapplikation. Blockung mit 10 ml Aqua dest. Problemloser Ablauf von 450 ml klarem Urin. Patient beschwerdefrei.

GOÄ 1732: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Abrechnung der GOÄ 1732 kann bei überdurchschnittlich schwierigen Bedingungen über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenüberschreitung sind ausgeprägte urethrale Strikturen, eine hochgradige Prostatahyperplasie oder extreme Adipositas des Patienten. Auch eine mangelnde Compliance oder starke Abwehrspannung bei dementen Patienten rechtfertigen eine Erhöhung des Steigerungsfaktors.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Einlegung des Katheters von einer sonographischen Untersuchung der Harnblase begleitet. Die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 410 (Ultraschall der Harnblase) ist zulässig und sinnvoll, um die korrekte Lage des Katheters oder das Restharnvolumen zu kontrollieren. Auch die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 oder eine urologische Beratung nach GOÄ 1 können am selben Tag anfallen und abgerechnet werden, sofern sie eigenständige Leistungen darstellen.

Ziffer 1732 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 1732 (Einlegung eines Verweilkatheters – gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach Nummer 1728 oder Nummer 1730, heute 9,91 € beim 2,3-fachen Satz) löst sich in der neuen GOÄ in mehrere Leistungen auf — die Abrechnung hängt vom konkreten Eingriff und den Patientenmerkmalen ab:

  • Bei Patientin weiblich oder Mädchen: 5111 Legen eines transurethralen Harnblasenkatheters bei der Frau oder beim Mädchen, ggf. einschließlich … (23,62 €)
  • Bei Patient männlich oder Junge: 5110 Legen eines transurethralen Harnblasenkatheters beim Mann oder beim Jungen, ggf. einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln und/oder Ausspülen von Blutkoagula (24,97 €)

Die Spanne der primären Festpreise reicht von 23,62 € bis 24,97 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs und der Patientenmerkmale entscheidet über die zutreffende Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1732

Nein, das Entfernen des alten Katheters ist beim Wechsel eine Teilleistung und mit der GOÄ 1732 abgegolten. Eine separate Abrechnung der GOÄ 2007 ist in diesem Fall ausgeschlossen. Nur die reine Entfernung ohne Neueinlegung darf mit der GOÄ 2007 berechnet werden.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erschwerten Bedingungen wie urethralen Strikturen, ausgeprägter Prostatahyperplasie oder starker Adipositas zulässig. Auch eine ausgeprägte Unruhe oder mangelnde Kooperation des Patienten kann als Begründung dienen. Die Erschwernis muss in der Rechnung patientenbezogen begründet werden.
Nein, die Spülung der Harnblase nach GOÄ 1733 ist neben der GOÄ 1732 am selben Tag ausgeschlossen. Dies regelt die ergänzende Bestimmung zur GOÄ-Ziffer 1732 explizit. Eventuelle Spülungen sind somit mit der Gebühr für die Kathetereinlegung abgegolten.
Nein, das Einlegen eines Verweilkatheters während einer urologischen oder gynäkologischen Operation ist eine nicht gesondert berechnungsfähige Teilleistung. Gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ ist diese Maßnahme Bestandteil des operativen Haupteingriffs.
Für das reine Entfernen eines Harnblasenverweilkatheters wird die GOÄ-Ziffer 2007 herangezogen. Dies gilt jedoch nur, wenn kein neuer Katheter in derselben Sitzung eingelegt wird. Zudem darf es sich dabei nicht um eine rein pflegerische Maßnahme handeln.
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