GOÄ 1812: Ureterverweilschiene korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1812
Anlegen einer Ureterverweilschiene bzw. eines Ureterkatheters
Punktzahl 340  
Einfachsatz 19,82 € 1,0x
Regelhöchstsatz 45,59 € 2,3x
Höchstsatz 69,37 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1812: So rechnen Sie das Anlegen einer Ureterverweilschiene rechtssicher ab, vermeiden Honorarverluste und nutzen Sachkosten optimal.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1812

Anlegen einer Ureterverweilschiene bzw. eines Ureterkatheters

Die GOÄ-Ziffer 1812 bewertet das Einlegen einer Verweilschiene oder eines Katheters in den Harnleiter (Ureter). Diese Leistung ist mit 340 Punkten dotiert, was im Regelsatz (2,3-fach) einem Honorar von 45,59 € entspricht. Die Maßnahme dient der Sicherung des Harnabflusses aus dem Nierenbecken zur Blase.

Medizinisch umfasst die Ziffer das endoskopische oder intraoperative Aufsuchen des Harnleiters und das präzise Platzieren des Kathetersystems unter radiologischer oder sonographischer Kontrolle. Wichtig ist die anatomische Abgrenzung: Der Ureter (Harnleiter) verbindet Niere und Blase, während die Urethra (Harnröhre) für die Ausleitung aus der Blase zuständig ist. Letztere wird über die Ziffern 1700 bis 1724 abgerechnet.

GOÄ 1812 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Das Anlegen einer Ureterverweilschiene ist eine urologische Standardintervention bei akuten oder chronischen Harnabflussstörungen. Typische Indikationen sind blockierende Harnleitersteine, entzündliche Stenosen oder extrinsische Kompressionen, beispielsweise durch urologische oder gynäkologische Tumoren. Auch präoperativ vor großen abdominellen Eingriffen wird die Schienung zur besseren intraoperativen Identifikation des Harnleiters genutzt.

In der Praxis wird meist eine Doppel-J-Schiene (DJ-Schiene) eingelegt, die vollständig im Körper verbleibt. Alternativ kommen äußere Ureterkatheter (z. B. Mono-J-Katheter) zum Einsatz, die den Urin nach außen ableiten. Die Wahl des Kathetersystems beeinflusst die Abrechnung der Sachkosten, nicht jedoch die Wahl der Gebührenziffer selbst.

Tipp: Achten Sie bei der Abrechnung darauf, ob die Schienung ein- oder beidseitig erfolgt ist. Bei einer beidseitigen Versorgung kann die GOÄ 1812 für jede Seite gesondert angesetzt werden, was in der Rechnung entsprechend begründet werden muss.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1812

Fallbeispiel 1: Akute Ureterstauung bei Nephrolithiasis

Ein Patient stellt sich mit einer akuten, schmerzhaften Harnstauungsniere aufgrund eines festsitzenden Harnleitersteins vor. Zur Entlastung wird eine Doppel-J-Harnleiterschiene retrograd eingelegt. Neben der Zystoskopie (z. B. GOÄ 1785) wird das Anlegen der Schiene mit der GOÄ-Ziffer 1812 abgerechnet. Die Sachkosten für die Schiene werden gemäß § 10 GOÄ zusätzlich in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 2: Präoperative Harnleiterschienung vor Tumorresektion

Vor einer geplanten urogynäkologischen Tumoroperation erfolgt die prophylaktische Einlage von Ureterkathetern beidseitig, um das Risiko intraoperativer Verletzungen zu minimieren. Die Abrechnung erfolgt durch den Urologen mit der GOÄ-Ziffer 1812 im zweifachen Ansatz (mit dem Zusatz "beidseitig"). Die radiologische Lagekontrolle wird über die entsprechenden Ziffern des Abschnitts O liquidiert.

Fallbeispiel 3: Wechsel einer liegenden Ureterverweilschiene

Bei einer Patientin mit chronischer Harnleiterstenose muss eine liegende DJ-Schiene turnusgemäß gewechselt werden. Zunächst erfolgt die endoskopische Entfernung der alten Schiene (GOÄ 1802). Anschließend wird eine neue Schiene appliziert (GOÄ 1812). Beide Ziffern sind in dieser Kombination nebeneinander berechnungsfähig, da es sich um zwei eigenständige operative Schritte handelt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1812: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung der anatomischen Strukturen. Die Abrechnung der GOÄ 1812 setzt zwingend eine Maßnahme am Harnleiter (Ureter) voraus. Gelegentlich deklarieren Praxen fälschlicherweise das Einlegen schwieriger Blasenkatheter (Urethra) unter dieser Ziffer, was bei einer Prüfung sofort zur Streichung führt.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die Abrechnung von Materialkosten. Gemäß den Allgemeinen Bestimmungen sind die Kosten für die Verweilschiene oder den Katheter bei ambulanter Durchführung voll erstattungsfähig. Private Kassen versuchen gelegentlich, diese Kosten als allgemeine Praxiskosten abzutun, was rechtlich unzulässig ist.

Achtung: Die Entfernung einer Ureterverweilschiene ist nicht Bestandteil der GOÄ 1812. Hierfür ist die GOÄ-Nr. 1802 anzusetzen. Werden beide Leistungen am selben Tag an unterschiedlichen Harnleitern erbracht, muss dies durch die Angabe der Seitenlokalisation (rechts/links) transparent gemacht werden.

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Dokumentation der GOÄ 1812: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. Im OP-Bericht oder der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, der Zugangsweg (retrograd oder antegrade) sowie das verwendete Kathetermodell präzise dokumentiert werden. Auch die Durchführung einer anschließenden Lagekontrolle (sonographisch oder fluoroskopisch) sollte schriftlich festgehalten werden.

Besonders wichtig ist der Nachweis der Materialverwendung. Die Chargennummer und der genaue Typ der Ureterverweilschiene müssen dokumentiert sein, um die Sachkostenabrechnung nach § 10 GOÄ im Zweifelsfall belegen zu können.

Dokumentationsbeispiel:
"Retrograde Einlage einer Doppel-J-Ureterverweilschiene (Ch. 6, Länge 26 cm, Chargen-Nr. 12345) links bei hochgradiger Ureterstenose. Problemloses Vorschieben unter Durchleuchtungskontrolle. Korrekter Sitz im Nierenbecken und der Blase sonographisch verifiziert."

GOÄ 1812: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 1812 liegt beim 2,3-fachen Satz (45,59 €). Ein Überschreiten dieses Satzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (69,37 €) ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand gerechtfertigt. Typische Begründungen sind ausgeprägte anatomische Engpässe, starke Blutungen mit schlechter Sicht, ausgeprägte Strikturen oder die Notwendigkeit einer aufwendigen urologischen Vorbereitung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1812 wird selten isoliert erbracht. Typische, zulässige Kombinationen umfassen die Zystoskopie (GOÄ 1785 oder 1787) als diagnostischen und therapeutischen Zugangsweg. Ebenfalls kombinierbar sind radiologische Leistungen zur Lagekontrolle (z. B. Durchleuchtung) sowie die Lokalanästhesie oder Instillationsanästhesie der Harnröhre.

Ziffer 1812 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1812 erhält in der neuen GOÄ die Nummer 10114 — „Implantation einer Ureterverweilschiene bzw. eines Ureterkatheters, als selbständige Leistung, je Seite" — mit einem Festpreis von 124,59 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 45,59 €). Abrechnung: je Seite. Abrechnungshinweis: Die Leistung nach Nummer 10114 ist neben der Leistungen nach Nummer 10118, 10120, 10157, 10160, 10161, 10162, 10164, 10167, 10168, 10169, 10170, 10174, 10176, 10179, 10180, 10190 oder 10193 nicht berechnungsfähig. Titel / Zusatz / Abrechnungsbestimmung Gebührensatz

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1812

Ja, die GOÄ 1812 kann bei beidseitiger Erbringung zweifach abgerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist das Einlegen je einer Schiene in den linken und den rechten Ureter während derselben Sitzung. In der Liquidation sollte dies durch den Zusatz „beidseitig“ oder die Angabe der jeweiligen Seite (rechts/links) verdeutlicht werden.
Nein, die Materialkosten für die Schiene oder den Katheter sind nicht in der Gebühr der GOÄ 1812 enthalten. Diese Auslagen können gemäß § 10 GOÄ als Sachkosten gesondert in der Rechnung ausgewiesen und liquidiert werden. Dies gilt insbesondere für die ambulante Leistungserbringung in der Praxis.
Ja, die diagnostische oder therapeutische Zystoskopie ist neben der GOÄ 1812 separat berechnungsfähig. Meist wird hierfür die GOÄ-Nr. 1785 oder 1787 herangezogen, da die Endoskopie den notwendigen Zugangsweg darstellt. Achten Sie darauf, dass keine gegenseitigen Ausschlussbestimmungen in der GOÄ vorliegen.
Ein Wechsel wird durch die Kombination aus der Entfernung der alten Schiene (GOÄ 1802) und dem anschließenden Einlegen der neuen Schiene (GOÄ 1812) abgerechnet. Beide Ziffern sind in dieser Konstellation nebeneinander berechnungsfähig. Zusätzlich können die Sachkosten für das neue Kathetersystem geltend gemacht werden.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz ist bei anatomischen Besonderheiten wie ausgeprägten Harnleiterstrikturen oder starken Blutungen gerechtfertigt. Auch ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand durch schwierige Passageverhältnisse stützt eine Erhöhung des Steigerungssatzes. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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