Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1713: So rechnen Sie die operative Urethroskopie rechtssicher ab. Infos zu Ausschlüssen, Beispielen und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1713
Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie) mit operativem Eingriff (z. B. Papillomkoagulation, Erstbougierung und/oder Spaltung einer Striktur)
Die GOÄ-Ziffer 1713 beschreibt eine urologische Kernleistung, die sowohl diagnostische als auch therapeutische Komponenten in einer einzigen Sitzung vereint. Der Leistungsinhalt erfordert zwingend das Durchführen einer endoskopischen Untersuchung der Harnröhre sowie das gleichzeitige Erbringen eines operativen Eingriffs im selben anatomischen Areal.
Zu den typischen operativen Maßnahmen, die unter diese Ziffer fallen, gehören die thermische oder chemische Koagulation von Papillomen, die erste Dehnung einer Harnröhrenverengung (Erstbougierung) sowie die endoskopische Schlitzung einer Striktur. Die Ziffer ist im Abschnitt K (Urologie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet und bildet diese kombinierten Leistungen pauschal ab.
GOÄ 1713 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1713 setzt voraus, dass der operative Eingriff direkt durch das Endoskop hindurch oder unter direkter endoskopischer Sichtkontrolle erfolgt. Typische Indikationen in der urologischen Praxis sind symptomatische Harnröhrenstrikturen, die eine sofortige Intervention erfordern, oder der Verdacht auf gutartige Neubildungen im Lumen der Urethra.
Ein wichtiger Aspekt ist die Abgrenzung zur rein diagnostischen Urethroskopie nach GOÄ-Ziffer 1712. Sobald eine therapeutische Maßnahme wie eine Gewebeverödung oder eine Strikturspaltung hinzutritt, geht die diagnostische Leistung vollständig in der therapeutischen Urethroskopie nach Ziffer 1713 auf.Darüber hinaus ist die Ziffer 1713 auch dann anzusetzen, wenn bei einer weiblichen Patientin ein Fremdkörper auf operativ-endoskopischem Weg aus der Harnröhre entfernt wird. Auch die urethroskopisch geführte Infiltration von gewebehärtenden Mitteln fällt unter diesen Leistungsumfang, sofern keine weiteren endoskopischen Operationen am Urogenitaltrakt in derselben Sitzung stattfinden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1713
Fallbeispiel 1: Erstbougierung bei Harnröhrenstriktur
Ein männlicher Patient stellt sich mit ausgeprägtem Harnverhalt und dem Verdacht auf eine Harnröhrenstriktur vor. Nach lokaler Anästhesie erfolgt die Urethroskopie, bei der sich eine hochgradige Engstelle im bulbären Bereich zeigt. Es wird eine endoskopisch kontrollierte Erstbougierung durchgeführt, um den Harnfluss wiederherzustellen. In diesem Fall ist die GOÄ-Ziffer 1713 als primäre Leistung für den kombinierten Eingriff anzusetzen.
Fallbeispiel 2: Papillomkoagulation in der Harnröhre
Bei einer Patientin werden im Rahmen einer urethroskopischen Abklärung solitäre Papillome in der Harnröhre diagnostiziert. Diese werden in derselben Sitzung mittels Laser- oder Elektrokoagulation vollständig abgetragen. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 1713, da die Koagulation den geforderten operativen Eingriff darstellt.
Fallbeispiel 3: Fremdkörperentfernung bei einer Patientin
Eine Patientin stellt sich mit einem festsitzenden Fremdkörper in der Harnröhre in der urologischen Notaufnahme vor. Unter endoskopischer Sicht wird der Fremdkörper mit einer urologischen Fasszange gegriffen und erfolgreich extrahiert. Da es sich um eine operativ-endoskopische Fremdkörperentfernung bei einer Frau handelt, ist der Ansatz der Ziffer 1713 gebührenrechtlich korrekt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1713: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die gleichzeitige Nebeneinanderberechnung der diagnostischen Urethroskopie (Ziffer 1712) und der operativen Urethroskopie (Ziffer 1713). Da die diagnostische Untersuchung integraler Bestandteil des operativen Zugangs ist, wird die Ziffer 1712 durch die höher bewertete Ziffer 1713 vollständig verdrängt.
Achtung: Flankierende Hilfsleistungen wie Spülungen der Harnröhre oder das Instillieren von Gleitmitteln und Lokalanästhetika dürfen nicht separat berechnet werden. Diese Maßnahmen sind mit der Gebühr für die Ziffer 1713 abgegolten.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die Kombination der Ziffer 1713 mit größeren endoskopischen Eingriffen wie der Zystoskopie mit operativen Eingriffen (Ziffern 1728 bis 1733). Diese Ausschlussbestimmungen der GOÄ sind strikt einzuhalten, um Honorarkürzungen zu vermeiden.
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Dokumentation der GOÄ 1713: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel, um Rückfragen oder Kürzungen durch Kostenträger abzuwehren. Im Operationsbericht müssen die medizinische Notwendigkeit, der genaue anatomische Befund sowie der Ablauf des operativen Teils detailliert festgehalten werden.
Besonders bei der Erstbougierung müssen die verwendeten Bougiestärken (Charrière) und der erzielte therapeutische Effekt dokumentiert werden. Bei Koagulationen sind die Anzahl, die Lokalisation der Läsionen sowie die angewandte Energieform präzise zu beschreiben.
Dokumentation: Urethroskopie bis zur Pars membranacea. Darstellung einer ringförmigen Striktur bei ca. 4 cm. Vorsichtige Erstbougierung unter Sicht auf Ch. 16 ansteigend. Glatte Passage, kein relevanter Blutabgang. Postoperativ freier Harnstrahl.
GOÄ 1713: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, starken Blutungen oder extrem engen Strikturen kann der Faktor über den Schwellenwert von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Eine Überschreitung des Regelsatzes erfordert eine patientenindividuelle, medizinische Begründung auf der Rechnung, wie beispielsweise einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand durch anatomische Varianten.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der Ziffer 1713 können urologische Praxen häufig den Zuschlag für ambulantes Operieren nach Ziffer 441 oder 442 ansetzen, sofern die strukturellen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch Anästhesieleistungen, wie die Einbringung eines Lokalanästhetikums mittels Instillation, sind zwar in der Ziffer 1713 enthalten, eine echte Leitungsanästhesie oder Analgosedierung kann jedoch gesondert liquidiert werden.
Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Durchführung ambulanter Operationen in der Praxis der entsprechende OP-Zuschlag (z. B. GOÄ 441) auf der Liquidation nicht vergessen wird, da dieser einen erheblichen Teil des Gesamthonorars ausmacht.
Ziffer 1713 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 1713 (Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie) mit operativem Eingriff (z. B. Papillomkoagulation, Erstbougierung und/oder Spaltung einer Striktur), heute 39,67 € beim 2,3-fachen Satz) löst sich in der neuen GOÄ in mehrere Leistungen auf — die Abrechnung hängt vom konkreten Eingriff und den Patientenmerkmalen ab:
- Bei Endoskopische Entfernung einer Harnblasen- oder Harnröhrengeschwulst: 10115 Endoskopische Entfernung von Harnblasengeschwülsten und/oder Harnröhrengeschwülsten, ggf. einschließlich der Entnahme von mehreren Gewebeproben aus der Harnröhre und/oder dem Harnblasenhals und/oder der Harnblase, je Sitzung (210,18 €) — Die Leistung nach Nummer 10115 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 10119 nicht berechnungsfähig.
- Bei Erstbougierung oder Dehnung/Kalibrierung der männlichen Harnröhre: 5108 Dehnung oder Kalibrierung der Harnröhre eines Mannes, ggf. einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln, als selbständige Leistung, je Sitzung (28,35 €)
- Bei Erstbougierung oder Dehnung/Kalibrierung der weiblichen Harnröhre: 5109 Dehnung oder Kalibrierung der Harnröhre einer Frau oder eines Mädchens, ggf. einschließlich Spülung … (19,75 €)
- Bei Endoskopische Strikturspaltung unter Sicht: 10133 Inzision der Harnröhre zur Beseitigung einer Striktur, unter Sicht (z.B. Urethrotomia interna nach Sachse), ggf. einschließlich Instillation von Arzneimitteln, je Sitzung (70,07 €)
- Bei Urethroskopisch geführte Infiltration gewebehärtender Mittel: 784 Infiltration gewebehärtender Mittel, je Sitzung (18,35 €)
- Bei Operativ-endoskopische Fremdkörperentfernung aus der männlichen Harnröhre: 10135 Operative Fremdkörperentfernung aus der männlichen Harnröhre, als selbständige Leistung Die Leistung nach Nummer 10135 ist für die Entfernung eines Blasendauerkatheters nicht berechnungsfähig. (97,00 €) — Die Leistung nach Nummer 10135 ist für die Entfernung eines Blasendauerkatheters nicht berechnungsfähig.
Die Spanne der primären Festpreise reicht von 18,35 € bis 210,18 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs und der Patientenmerkmale entscheidet über die zutreffende Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1713
Was hat nicht gestimmt?