GOÄ 1803: TUR-B abrechnen – Tipps & Fallbeispiele

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1803
Transurethrale Resektion von großen Harnblasengeschwülsten unter endoskopischer Kontrolle, je Sitzung
Punktzahl 1110  
Einfachsatz 64,70 € 1,0x
Regelhöchstsatz 148,81 € 2,3x
Höchstsatz 226,45 € 3,5x

Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1803 (TUR-B großer Blasentumoren). Vermeiden Sie Honorarverluste bei Ausschlüssen und Steigerungen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1803

GOÄ 1803: Transurethrale Resektion von großen Harnblasengeschwülsten unter endoskopischer Kontrolle, je Sitzung

Die Leistungsbeschreibung der Ziffer 1803 umfasst die operative Entfernung von großen Harnblasengeschwülsten mittels eines transurethralen Zugangs unter endoskopischer Sicht. Diese urologische Standardoperation, auch bekannt als Transurethrale Resektion der Blase (TUR-B), dient sowohl der histologischen Diagnosesicherung als auch der therapeutischen Tumorentfernung. Der Eingriff erfordert den Einsatz spezialisierter Operationsendoskope (Resektoskope) sowie eine kontinuierliche Spülung.

Die Ziffer ist explizit für "große" Befunde vorgesehen, während kleinere Befunde unter einer anderen Ziffer abgebildet werden. Die Leistung schließt die endoskopische Kontrolle während des gesamten Eingriffs ein. Eine separate Abrechnung der diagnostischen Zystoskopie ist daher in der Regel am selben Tag nicht zulässig.

GOÄ 1803 in der Praxis: Indikationsstellung und Abgrenzung

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1803 ist gegeben, wenn klinisch oder bildmorphologisch ein großer Harnblasentumor vorliegt, der reseziert werden muss. Die Abgrenzung zwischen einer "großen" und einer "kleinen" Geschwulst ist in der GOÄ nicht zentimetergenau definiert. In der urologischen Praxis gilt jedoch ein Befund ab einer Größe von etwa zwei Zentimetern oder bei multiplen, flächigen Befunden als groß.

Ein wesentlicher Aspekt der Ziffer 1803 ist die Formulierung "je Sitzung". Sollten für die vollständige Sanierung eines Befundes mehrere zeitlich getrennte Eingriffe notwendig sein, kann die Ziffer in jeder separaten Sitzung erneut angesetzt werden. Dies ist häufig bei ausgedehnten, rezidivierenden oder stark blutenden Tumoren der Fall.

Tipp: Die transurethrale Kryotherapie großer Harnblasengeschwülste kann analog über die GOÄ-Ziffer 1803 abgerechnet werden, da hierfür keine eigene Ziffer im Gebührenverzeichnis existiert.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1803

Fallbeispiel 1: Resektion eines solitären großen Blasentumors

Ein Patient stellt sich mit schmerzloser Makrohämaturie vor. In der Zystoskopie zeigt sich ein solitärer, exophytisch wachsender Tumor von ca. 3 cm Durchmesser an der Hinterwand der Harnblase. Es erfolgt die vollständige transurethrale Resektion unter endoskopischer Kontrolle in Spinalanästhesie. Da es sich um einen einzelnen großen Tumor handelt, erfolgt die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1803 zum Regelsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Resektion multipler großer Harnblasentumoren

Bei einer Kontrolluntersuchung werden in der Harnblase drei voneinander getrennte, jeweils ca. 2,5 cm große Tumoren lokalisiert. Alle drei Befunde werden in einer operativen Sitzung vollständig abgetragen. Obwohl mehrere große Geschwülste entfernt wurden, erlaubt der Plural in der Leistungslegende nur den einmaligen Ansatz der GOÄ 1803. Zur Abbildung des erhöhten Aufwands kann jedoch ein erhöhter Steigerungsfaktor gewählt werden.

Fallbeispiel 3: Zweitresektion (Nachresektion) bei unvollständiger Primärresektion

Aufgrund einer starken intraoperativen Blutung musste die Primärresektion eines riesigen Blasentumors vorzeitig beendet werden. Eine Woche später erfolgt die geplante Zweitresektion des verbliebenen Tumoranteils. Da es sich um eine neue, zeitlich getrennte Sitzung handelt, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1803 für diesen zweiten Eingriff erneut vollumfänglich zulässig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1803: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von GOÄ 1803 und der Ziffer 1802 (Resektion kleinerer Harnblasengeschwülste). Die Bestimmungen der GOÄ schließen diese Kombination explizit aus. Werden in einer Sitzung sowohl große als auch kleine Tumoren entfernt, ist ausschließlich die höher bewertete Ziffer 1803 anzusetzen.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen (PKV) ist die mehrfache Berechnung der Ziffer in einer Sitzung bei Vorliegen mehrerer Tumoren. Da die Leistungslegende den Plural ("Harnblasengeschwülsten") verwendet, ist die Ziffer pro Sitzung nur einmalig berechnungsfähig, unabhängig von der Anzahl der therapierten Läsionen. Eine Vervielfachung der Ziffer führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.

Achtung: Die diagnostische Zystoskopie (z. B. nach GOÄ 1785) ist am Tag der Operation meist nicht neben der GOÄ 1803 berechenbar, da die endoskopische Kontrolle integraler Bestandteil der Resektion ist.

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Dokumentation der GOÄ 1803: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die Größe und Anzahl der rezierten Tumoren exakt beschrieben werden. Die bloße Erwähnung einer "Resektion" ohne Größenangabe verleitet Prüfstellen oft dazu, den Ansatz der Ziffer 1803 anzuzweifeln und auf die niedrigere Ziffer 1802 zu verweisen.

Zusätzlich sollten Angaben zur Lokalisation, zum Resektionsausmaß (z. B. inklusive der Detrusormuskulatur) und zur Blutstillung dokumentiert werden. Auch die Verwendung spezieller Techniken wie der Fluoreszenz-gestützten Resektion (PDD) sollte explizit im Bericht auftauchen, da dies die medizinische Notwendigkeit und den Aufwand untermauert.

Dokumentationsbeispiel:
"Transurethrale Resektion eines breitbasigen, soliden Blasentumors (Durchmesser ca. 3,5 cm) an der rechten Seitenwand. Vollständige Resektion unter endoskopischer Kontrolle bis in die tiefe Detrusormuskulatur. Sorgfältige Blutstillung mittels Koagulation. Präparat getrennt nach Tumor und Grund zur histopathologischen Untersuchung übersandt."

GOÄ 1803: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 1803 liegt beim 2,3-fachen Satz (148,81 €). Ein Überschreiten dieses Schwellenwerts bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (226,45 €) erfordert eine patientenindividuelle, medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind eine erschwerte anatomische Zugänglichkeit, eine starke intraoperative Blutung mit schwieriger Blutstillung oder eine extrem hohe Anzahl an zu rezierten Tumoren.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 1803 mit Anästhesieleistungen oder postoperativen Überwachungsleistungen kombiniert. Zulässig ist beispielsweise die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 491 (Infiltrationsanästhesie) oder entsprechenden Narkoseziffern, sofern diese vom Operateur selbst erbracht werden. Nicht kombiniert werden darf die Ziffer hingegen mit rein diagnostischen Endoskopien der Harnwege am selben Tag, es sei denn, es handelt sich um einen zeitlich völlig getrennten Notfalleinsatz.

Ziffer 1803 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1803 (Transurethrale Resektion von großen Harnblasengeschwülsten unter endoskopischer Kontrolle, je Sitzung, heute 148,81 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ zusammen mit anderen Altziffern in folgende Leistungen überführt:

  • 10133 Inzision der Harnröhre zur Beseitigung einer Striktur, unter Sicht (z.B. Urethrotomia interna nach Sachse), ggf. einschließlich Instillation von Arzneimitteln, je Sitzung (70,07 €)
  • 10115 Endoskopische Entfernung von Harnblasengeschwülsten und/oder Harnröhrengeschwülsten, ggf. einschließlich der Entnahme von mehreren Gewebeproben aus der Harnröhre und/oder dem Harnblasenhals und/oder der Harnblase, je Sitzung (210,18 €)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1803

Ein Harnblasentumor gilt in der urologischen Abrechnungspraxis ab einer Größe von etwa zwei Zentimetern als groß. Da die GOÄ keine exakten Zentimeterangaben liefert, dient dieser Wert als klinischer Richtwert. Eine präzise Dokumentation der Tumorgröße im Operationsbericht ist daher zwingend erforderlich.
Nein, die GOÄ-Ziffer 1803 darf pro operativer Sitzung nur ein einziges Mal abgerechnet werden. Da die Leistungslegende im Plural formuliert ist, sind damit alle in dieser Sitzung rezierten großen Tumoren abgegolten. Ein erhöhter Aufwand durch multiple Tumoren kann jedoch über einen höheren Steigerungsfaktor geltend gemacht werden.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der Ziffern 1803 und 1802 in derselben Sitzung ist ausgeschlossen. Wenn sowohl große als auch kleine Harnblasengeschwülste entfernt werden, ist ausschließlich die höher bewertete Ziffer 1803 anzusetzen. Die kleineren Resektionen sind mit dieser Ziffer abgegolten.
In der Regel ist eine diagnostische Zystoskopie am selben Tag nicht neben der GOÄ 1803 berechenbar. Da die endoskopische Kontrolle integraler Bestandteil der Resektionsleistung ist, sind überschneidende Untersuchungsschritte damit abgegolten. Ausnahmen bestehen nur bei zeitlich völlig getrennten, medizinisch begründeten Notfallindikationen.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz ist bei erschwerten anatomischen Verhältnissen oder unvorhergesehenen Komplikationen gerechtfertigt. Typische Begründungen sind starke intraoperative Blutungen mit aufwendiger Blutstillung oder eine extrem hohe Anzahl an Tumoren. Auch eine schwierige Tumorlokalisation, die den Eingriff zeitlich erheblich verlängert, kann herangezogen werden.
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