GOÄ 1804: Harnblasendivertikel-OP korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1804
Operation von Harnblasendivertikel(n) als selbstständige Leistung
Punktzahl 1850  
Einfachsatz 107,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 248,01 € 2,3x
Höchstsatz 377,40 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1804: Erfahren Sie alles über Indikationen, Fallbeispiele, Ausschlüsse und wie Sie Honorarkürzungen vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1804

GOÄ-Ziffer 1804: Operation von Harnblasendivertikel(n) als selbstständige Leistung (1850 Punkte).

Die GOÄ-Ziffer 1804 beschreibt die chirurgische Sanierung von Ausstülpungen der Harnblasenwand. Diese Leistung umfasst die vollständige Freilegung, Resektion und den anschließenden plastischen Verschluss der Blasenwand. Da es sich um eine selbstständige Leistung handelt, muss eine eigenständige medizinische Indikation für diesen Eingriff vorliegen.

Die Leistungslegende verwendet explizit den Plural in Klammern. Dies bedeutet, dass die operative Entfernung mehrerer Divertikel in einer einzigen Sitzung abgegolten ist. Eine mehrfache Abrechnung der Ziffer 1804 für denselben operativen Zugang ist somit ausgeschlossen.

GOÄ 1804 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Harnblasendivertikel können angeboren oder erworben sein. Während echte Divertikel alle Wandschichten betreffen, bestehen erworbene Pseudodivertikel meist nur aus der heraustretenden Schleimhaut bei chronischer Harnwegsobstruktion. Eine OP-Indikation ergibt sich häufig bei rezidivierenden Harnwegsinfekten, Restharnbildung oder Steinbildungen innerhalb des Divertikels.

Für die korrekte Abrechnung ist die Abgrenzung zu anderen urologischen Eingriffen entscheidend. Wird das Divertikel im Rahmen einer anderen großen Blasenoperation ohne eigenständige Indikation mitversorgt, greift das Zielleistungsprinzip gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ. Die Ziffer 1804 darf nur dann liquidiert werden, wenn die Divertikelabtragung das primäre Ziel des Eingriffs darstellt.

Tipp: Liegt eine chronische Harnretention durch eine Prostatahyperplasie vor, muss die Indikation zur Divertikelresektion separat und detailliert dokumentiert werden, um den Status als selbstständige Leistung zweifelsfrei zu belegen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1804

Fallbeispiel 1: Solitäres angeborenes Blasendivertikel

Ein junger Patient stellt sich mit rezidivierenden Harnwegsinfekten vor. Diagnostisch zeigt sich ein großes, angeborenes echtes Harnblasendivertikel. Es erfolgt die offene transvesikale Divertikelabtragung als primärer Eingriff.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1804 zum Regelsatz (2,3-fach). Da keine Begleiterkrankungen vorliegen, ist eine Steigerung nicht indiziert.

Fallbeispiel 2: Multiple erworbene Divertikel mit Steinbildung

Bei einem älteren Patienten mit chronischer infravesikaler Obstruktion zeigen sich zwei ausgeprägte Pseudodivertikel, wovon eines eine konkrementöse Steinbildung aufweist. In einer Sitzung werden beide Divertikel operativ saniert und die Steine entfernt.

Obwohl zwei Divertikel entfernt wurden, darf die GOÄ 1804 nur einmal abgerechnet werden. Die Steinbehandlung kann gegebenenfalls über eine entsprechende Ziffer abgebildet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der erhöhte Aufwand durch die multiplen Divertikel rechtfertigt eine Faktorerhöhung der Ziffer 1804.

Fallbeispiel 3: Divertikelresektion bei rezidivierender Divertikulitis

Eine Patientin leidet unter chronisch-rezidivierenden Entzündungen eines umschriebenen Blasendivertikels. Es erfolgt die laparoskopische Resektion des Divertikels zur Infektsanierung.

Der Eingriff wird als selbstständige Leistung durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 1804. Aufgrund der ausgeprägten entzündlichen Verwachsungen im Operationsgebiet wird der Steigerungssatz auf den 3,5-fachen Höchstsatz angehoben.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1804: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die mehrfache Ansetzung der GOÄ 1804 bei der Entfernung mehrerer Divertikel in einer Sitzung. Die Leistungslegende schließt dies durch die Formulierung „Harnblasendivertikel(n)“ explizit aus. Unabhängig von der Anzahl der resezierten Ausstülpungen ist die Ziffer nur einmalig berechnungsfähig.

Zudem führen private Krankenversicherungen und Beihilfestellen häufig Prüfungen bezüglich des Zielleistungsprinzips durch. Wird die Divertikelresektion im Zuge einer radikalen Zystektomie oder einer komplexen Fistelsanierung durchgeführt, gilt sie meist als integrierter Bestandteil der Hauptleistung. Die Ziffern 1780 (Harnblasenfistel) und 1781 (Harnblasen-Darm-Fistel) sind laut GOÄ-Vorgaben explizit von der Nebeneinanderberechnung ausgeschlossen.

Achtung: Die Abrechnung neben den Ziffern 1780 und 1781 ist strikt untersagt. Prüfstellen kürzen Rechnungen umgehend, wenn diese Ziffernkombinationen ohne strikte zeitliche oder anatomische Trennung auftauchen.

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Dokumentation der GOÄ 1804: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit der Divertikelabtragung als eigenständige therapeutische Maßnahme klar hervorheben. Insbesondere die präoperative Diagnostik und die histologische Sicherung sollten dokumentiert sein.

Im Bericht sollten die genaue Lokalisation, die Größe des Divertikelhalses sowie die Präparationstechnik detailliert beschrieben werden. Falls entzündliche Veränderungen oder Verwachsungen vorlagen, müssen diese explizit erwähnt werden, um spätere Steigerungen des Gebührensatzes zu rechtfertigen.

Dokumentationsbeispiel:
„Präparation des lateralen Harnblasendivertikels (Durchmesser ca. 4 cm) bei chronischer Restharnbildung und rezidivierenden Harnwegsinfekten. Vollständige Mobilisation des Divertikels unter Schonung des Harnleiters. Absetzen des Divertikels am Divertikelhals. Zweischichtiger plastischer Verschluss der Blasenwand mittels resorbierbarem Nahtmaterial. Histologische Einsendung des Resektats zur Befundsicherung.“

GOÄ 1804: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert von 2,3 kann bei Vorliegen erschwerender Faktoren bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung bei der GOÄ 1804 sind ausgeprägte peridivertikuläre Entzündungen, ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen oder eine anatomisch schwierige Lage in unmittelbarer Nähe zum Harnleiter (Ureter), die eine zeitaufwendige Darstellung und Schonung erfordert.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der operativen Hauptleistung nach GOÄ 1804 können begleitende diagnostische und therapeutische Leistungen abgerechnet werden. Häufig kombinierbar sind präoperative sonographische Untersuchungen der Blase sowie eine diagnostische Urethrozystoskopie (GOÄ 1710 oder 1711) zur präzisen Lokalisation des Divertikels vor dem Schnitt. Auch die postoperative Einlage eines Blasenkatheters ist in der Regel gesondert berechnungsfähig, sofern sie nicht als integraler Bestandteil der OP-Ziffer gewertet wird.

Ziffer 1804 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1804 (Operation von Harnblasendivertikel(n) als selbstständige Leistung) erhält in der neuen GOÄ die Nummer 10160 — „Teilentfernung der Harnblase mit Rekonstruktion der Harnblase, ggf. einschließlich -Mobilisation des Harnleiters -Harnleiterschienung, auch beidseits -Anlage einer suprapubischen Harnblasenfistel" — mit einem Festpreis von 996,49 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 248,01 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1804

Nein, die GOÄ-Ziffer 1804 darf pro Sitzung nur einmal abgerechnet werden. Die Leistungslegende verwendet den Plural in Klammern („Harnblasendivertikel(n)“), wodurch die Entfernung mehrerer Divertikel abgegolten ist. Bei erhöhtem Aufwand kann jedoch der Steigerungssatz erhöht werden.
Die Abrechnung der GOÄ 1804 ist neben den Ziffern 1780 (Operation einer Harnblasenfistel) und 1781 (Operation einer Harnblasen-Darm-Fistel) ausgeschlossen. Diese Ausschlüsse sind in den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ fest verankert.
Die Leistung gilt als selbstständig, wenn eine eigenständige medizinische Indikation für die Divertikelresektion vorliegt und sie nicht bloßer Teilschritt eines anderen urologischen Eingriffs ist. Dies muss im Operationsbericht klar dokumentiert werden.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erschwerten Bedingungen wie ausgeprägten Verwachsungen, chronischen Entzündungen oder einer anatomisch schwierigen Lage nahe dem Harnleiter gerechtfertigt. Diese Erschwernisse müssen im OP-Bericht detailliert begründet werden.
Ja, eine präoperative diagnostische Urethrozystoskopie nach GOÄ 1710 oder 1711 ist in der Regel separat berechnungsfähig. Sie dient der präzisen Lokalisation des Divertikels und stellt eine eigenständige diagnostische Leistung dar.
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