Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1780: Korrekte Abrechnung bei Harninkontinenz-OPs, TVT-Analogbewertung nach BÄK-Empfehlung und Vermeidung von Honorarkürzungen.
1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1780
GOÄ Ziffer 1780: Plastische Operation zur Behebung der Harninkontinenz
Die Gebührenordnungsziffer 1780 beschreibt die plastisch-operative Korrektur einer bestehenden Harninkontinenz. Diese Leistung ist im Abschnitt K (Urologie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet und deckt ein breites Spektrum rekonstruktiver Eingriffe ab. Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung der physiologischen Kontinenzfunktion durch anatomische Rekonstruktion oder Stabilisierung des Harnblasenhalses.
Im Leistungsumfang der Ziffer 1780 sind gängige Unterpolsterungsmethoden sowie die klassische Suspensionsplastik bereits vollständig enthalten. Diese Teilschritte dürfen folglich nicht über zusätzliche Ziffern gesondert in Rechnung gestellt werden. Der umfassende Charakter der Ziffer schließt bei vaginalem Zugang auch die Durchführung einer vorderen und gegebenenfalls hinteren Scheidenplastik mit ein.
2. GOÄ 1780 in der Praxis: Indikationen und Analogbewertung
Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 1780 ist bei Patientinnen und Patienten mit klinisch manifester Belastungsinkontinenz (Stressinkontinenz) oder Mischinkontinenz gegeben, wenn konservative Therapieversuche erfolglos blieben. In der modernen urologischen und gynäkologischen Praxis haben sich minimalinvasive Schlingenverfahren etabliert. Hierzu zählen insbesondere die Tension-free Vaginal Tape-Operation (TVT) und die transobturatorische Bandeinlage (TOT).
Da diese modernen Verfahren nicht explizit im historischen Gebührenverzeichnis der GOÄ aufgeführt sind, erfolgt die Abrechnung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ analog. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat hierzu eine klare Empfehlung ausgesprochen. Demnach ist die TVT-Operation analog nach der Ziffer 1780 zu liquidieren, da es sich um eine gleichwertige Leistung bezüglich des Zeit- und Sachaufwands handelt.
Achtung: Eine analoge Abrechnung der TVT- oder TOT-Operation über die GOÄ-Ziffer 1781 (Implantation eines künstlichen Schließmuskels) ist nicht zulässig. Kostenträger lehnen diese Analogbewertung regelmäßig ab, da kein künstlicher Sphinkter implantiert wird.
3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1780
Fallbeispiel 1: TVT-Plastik bei Belastungsinkontinenz
Eine Patientin stellt sich mit einer ausgeprägten Belastungsinkontinenz Grad II vor. Es erfolgt die operative Einlage eines spannungsfreien Kunststoffbandes (TVT-Operation) über einen transvaginalen Zugang. Da es sich um ein modernes Schlingenverfahren handelt, erfolgt die Abrechnung analog der GOÄ-Ziffer A1780. Neben der Ziffer 1780 können die Anästhesieleistungen sowie die Sachkosten für das implantierte Prolene-Band gesondert in Rechnung gestellt werden.
Fallbeispiel 2: Abdominale Kolposuspension mit separater Scheidenplastik
Bei einer Patientin wird eine abdominale Kolposuspension (z. B. nach Burch) zur Behebung der Harninkontinenz durchgeführt. Aufgrund einer ausgeprägten Zystozele ist zusätzlich eine vordere Scheidenplastik erforderlich, die über einen getrennten vaginalen Zugang erfolgt. In diesem Fall ist die Kombination von GOÄ 1780 und GOÄ 1125 (vordere Scheidenplastik) zulässig. Der getrennte operative Zugang rechtfertigt die Nebeneinanderberechnung trotz der prinzipiellen Ausschlusskriterien bei rein vaginalem Vorgehen.
Fallbeispiel 3: Vaginale Schlingenplastik mit Zystozelenkorrektur
Es erfolgt eine operative Behebung der Harninkontinenz mittels vaginaler Schlingenplastik. Gleichzeitig führt der Operateur eine vordere Scheidenplastik über denselben vaginalen Zugangsweg durch. In dieser Konstellation ist ausschließlich die GOÄ-Ziffer 1780 berechnungsfähig. Die zusätzliche Abrechnung der Ziffer 1125 ist ausgeschlossen, da die Scheidenplastik bei vaginalem Zugang bereits durch den umfassenden Leistungsinhalt der Ziffer 1780 abgegolten ist.
4. Häufige Fehler bei der GOÄ 1780: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination der GOÄ 1780 mit den Ziffern für Scheidenplastiken (GOÄ 1125, 1126, 1128) bei rein vaginalem Operationsweg. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen konsequent. Der vaginale Zugangsweg bedingt, dass diese plastischen Korrekturen als integraler Bestandteil der Inkontinenzoperation gewertet werden.
Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Abgrenzung zur GOÄ 1781. Die Implantation eines künstlichen Schließmuskels (Sphinkterprothese) stellt einen wesentlich komplexeren Eingriff dar. Wer fälschlicherweise eine einfache Schlingenplastik über die Ziffer 1781 analog abrechnet, riskiert den vollständigen Verlust des Honoraranspruchs für diesen Leistungsteil im Rahmen von Erstattungsstreitigkeiten.
Tipp: Bei der analogen Anwendung der Ziffer 1780 für TVT- oder TOT-Eingriffe sollte auf der Liquidation zwingend der Hinweis "analog gemäß Empfehlung der Bundesärztekammer" angebracht werden. Dies beugt Rückfragen der Kostenträger effektiv vor.
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5. Dokumentation der GOÄ 1780: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss der gewählte Zugangsweg (vaginal vs. abdominal) unmissverständlich beschrieben werden. Nur so lässt sich im Bedarfsfall die Nebeneinanderberechnung von zusätzlichen Scheidenplastiken plausibel begründen.
Zudem sollten alle verwendeten Materialien, insbesondere die Beschaffenheit und der Handelsname des implantierten Bandes (z. B. Prolene-Band), exakt dokumentiert werden. Auch die Spannungsfreiheit der Schlinge sowie die intraoperative Lagekontrolle mittels Zystoskopie gehören zwingend in das Protokoll.
Dokumentationsbeispiel: "... Transvaginale Inzision, Darstellung der mittleren Urethra. Spannungsfreie Platzierung des TVT-Bandes (Hersteller XY) unter urologischer Sichtkontrolle. Intraoperative Zystoskopie zum Ausschluss einer Blasenläsion (befundfrei). Spannungsfreie Lage des Bandes verifiziert..."
6. GOÄ 1780: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelhöchstsatz von 2,3× (248,01 €) kann bei Vorliegen besonderer Erschwernisse bis zum Höchstsatz von 3,5× (377,40 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ausgeprägte postoperative Vernarbungen nach Voroperationen im kleinen Becken, eine extreme Adipositas der Patientin oder anatomische Varianten, die die Präparation des Gewebes erheblich erschweren. Auch eine zeitliche Verzögerung durch intraoperative Komplikationen, wie eine Blasenperforation, rechtfertigt einen erhöhten Steigerungssatz.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 1780 sind begleitende urologische und chirurgische Leistungen berechnungsfähig, sofern sie selbstständige operative Schritte darstellen. Häufig kombiniert wird die Ziffer mit der GOÄ 1785 (Zystoskopie) zur intraoperativen Lagekontrolle des Bandes. Ebenfalls zulässig ist die Abrechnung von Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 451/452) und postoperativen Überwachungsleistungen, sofern diese durch den Operateur erbracht oder delegiert werden.
Ziffer 1780 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 1780 (Plastische Operation zur Behebung der Harninkontinenz, heute 248,01 € beim 2,3-fachen Satz) löst sich in der neuen GOÄ in mehrere Leistungen auf — die Abrechnung hängt vom konkreten Eingriff und den Patientenmerkmalen ab:
- Bei TVT oder TOT: 10140 Inkontinenzoperation, TVT (Tension-free Vaginal Tape) oder TOT (Trans Obturator Tape) (332,75 €)
- Bei Offene Inkontinenzoperation: 10141 Offene Inkontinenzoperation, ggf. einschließlich vorderer und/oder hinterer Scheidenplastik (625,13 €)
- Bei Zentrale Beckenbodenkorrektur mittels Kolposuspension am Lig. ileopectinale, z.B. nach Cowan: 9908 Zentrale Beckenbodenkorrektur mittels Kolposuspension am Lig. ileopectinale (z.B. nach Cowan) (840,02 €)
- Bei Transvaginale Suspensionsoperation: 9900 Transvaginale Suspensionsoperation mit allogenem oder alloplastischem Material (346,34 €)
- Bei Suprapubische Zügeloperation des Blasenhalses: 9901 Suprapubische Zügeloperation des Blasenhalses mit allogenem oder alloplastischem Material (439,51 €)
- Bei Abdominale retropubische oder paraurethrale Suspensionsoperation: 9902 Abdominale retropubische und paraurethrale Suspensionsoperation mit allogenem oder alloplastischem Material (568,48 €)
- Bei Suburethrale Minischlinge oder Schlingensystem: 9903 Implantation einer suburethralen Minischlinge oder eines Schlingensystems (mithilfe einer (trans)vaginalen bzw. abdominalen Inzision) (462,41 €)
- Bei Transobturatorisches alloplastisches Implantat: 9904 Inkontinenzoperation mithilfe eines transobturatorischen, alloplastischen Implantats (462,41 €)
- Bei Abdominale Kolposuspension: 9907 Abdominale Kolposuspensionsverfahren zur Inkontinenzbehebung (833,14 €)
Die Spanne der primären Festpreise reicht von 332,75 € bis 840,02 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs und der Patientenmerkmale entscheidet über die zutreffende Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1780
Was hat nicht gestimmt?