GOÄ 1781: Künstlicher Schließmuskel korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 1781
Operative Behandlung der Harninkontinenz mittels Implantation eines künstlichen Schließmuskels
Punktzahl 2770  
Einfachsatz 161,46 € 1,0x
Regelhöchstsatz 371,36 € 2,3x
Höchstsatz 565,11 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1781 (Künstlicher Schließmuskel): Indikationen, Ausschlüsse, Steigerungsfaktoren und rechtssichere Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1781

"Operative Behandlung der Harninkontinenz mittels Implantation eines künstlichen Schließmuskels"

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 1781 umfasst die vollständige operative Einbringung eines künstlichen Schließmuskelsystems (künstlicher Sphinkter). Diese hochspezialisierte urologische Operation dient der mechanischen Wiederherstellung der Kontinenz bei schwerem unwillkürlichem Urinverlust.

Im Detail beinhaltet das Verfahren das Einbringen einer flüssigkeitsgefüllten Manschette um die Harnröhre, die einen permanenten, regulierten Druck ausübt. Über eine im Hodensack oder in den großen Schamlippen implantierte Pumpe kann die Flüssigkeit temporär in einen abdominellen Ballon verschoben werden, um den Harnfluss freizugeben. Nach der Miktion füllt sich die Manschette selbstständig wieder, wodurch die Harnröhre zuverlässig abgedichtet wird.

GOÄ 1781 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

Die Implantation eines künstlichen Schließmuskels stellt den Goldstandard bei der Behandlung der schweren, therapierefraktären Belastungsinkontinenz dar. Häufig betrifft dies männliche Patienten nach einer radikalen Prostatektomie oder anderen urologischen Eingriffen im kleinen Becken. Bei Frauen kommt diese Methode vor allem nach multiplen erfolglosen Voroperationen oder bei neurogener Blasenentleerungsstörung in Betracht.

Die Indikationsstellung erfordert eine umfassende urologische Diagnostik inklusive Urodynamik und Zystoskopie. Erst wenn konservative Therapien wie Beckenbodentraining oder medikamentöse Ansätze versagt haben, ist die operative Versorgung indiziert. Die Abrechnung der GOÄ 1781 setzt die vollständige Durchführung aller operativen Teilschritte voraus.

Tipp: Bei der operativen Versorgung mittels TVT (Tension-free Vaginal Tape) oder TOT (Transobturator Tape) ist die GOÄ-Ziffer 1781 nicht anwendbar. Hierfür wird in der Regel die GOÄ-Ziffer 1780 analog herangezogen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1781

Fallbeispiel 1: Postprostatektomie-Inkontinenz beim Mann

Ein 68-jähriger Patient leidet nach einer radikalen Prostatektomie vor zwei Jahren unter schwerster Belastungsinkontinenz (Grad III). Konservative Maßnahmen blieben ohne Erfolg. Es erfolgt die Implantation eines dreiteiligen künstlichen Schließmuskels mit Manschettenplatzierung um die bulbäre Urethra, Steuerpumpe im Skrotum und Druckregulierungsballon im prävesikalen Raum.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1781 zum Regelhöchstsatz (2,3-fach). Da keine anatomischen Besonderheiten vorlagen, ist der Schwellenwert von 371,36 € anzusetzen.

Fallbeispiel 2: Komplexe Rezidiv-Inkontinenz bei einer Patientin

Eine 55-jährige Patientin stellt sich mit ausgeprägter Belastungsinkontinenz nach bereits drei erfolglosen urogynäkologischen Voroperationen vor. Es wird die Indikation zur Implantation eines künstlichen Sphinkters gestellt. Aufgrund massiver Verwachsungen im Operationsgebiet gestaltet sich die Präparation des Implantatbettes für den Ballon und die Manschette als extrem zeitaufwendig und schwierig.

Neben der GOÄ-Ziffer 1781 wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 begründet gewählt. Die Abrechnung beläuft sich somit auf 565,11 € unter Angabe der konkreten Erschwernisse im OP-Bericht.

Fallbeispiel 3: Neurogene Blasenfunktionsstörung mit Sphinkterinsuffizienz

Ein 24-jähriger Patient mit Zustand nach spinalem Trauma zeigt eine neurogene Detrusor-Sphinkter-Dyssynergie mit dominierender Sphinkterinsuffizienz. Zur Erreichung der Kontinenz wird ein künstlicher Schließmuskel implantiert. Gleichzeitig muss eine plastische Rekonstruktion der Harnröhre mittels einer freien Fernplastik durchgeführt werden.

In diesem Fall kann neben der GOÄ-Ziffer 1781 die plastische Rekonstruktion gesondert abgerechnet werden. Plastische Maßnahmen, die über einfaches Verschiebematerial hinausgehen, fallen nicht unter die Abgeltungswirkung der Ziffer 1781.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1781: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderberechnung von Teilschritten, die bereits durch die GOÄ-Ziffer 1781 abgegolten sind. Die Bildung des Gewebebettes für die Pumpe im Skrotum oder den Labien sowie für den abdominellen Ballon darf nicht separat liquidiert werden. Auch eine eventuell notwendige Teilresektion der Harnblase ist explizit in der Ziffer enthalten.

Zudem müssen die strikten Abrechnungsausschlüsse beachtet werden. Die GOÄ-Ziffer 1781 darf nicht neben den Ziffern 1125, 1128 sowie der 1780 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen automatisiert und kürzen die Rechnungen bei Verstößen konsequent.

Achtung: Die Verwendung von einfachem Verschiebematerial zur Deckung oder Bettung des Implantats ist mit der Ziffer 1781 abgegolten. Nur aufwendige, eigenständige plastische Rekonstruktionen (wie Fernplastiken) rechtfertigen eine zusätzliche Ziffernberechnung.

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Dokumentation der GOÄ 1781: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation des Operationsverlaufs ist essenziell, um Honorarkürzungen abzuwenden. Der Operationsbericht muss die genaue Lokalisation und Dimensionierung aller Systemkomponenten (Manschette, Pumpe, Ballon) beschreiben. Insbesondere die Füllmenge und der gewählte Druckbereich des Ballons sollten dokumentiert werden.

Falls anatomische Erschwernisse wie ausgeprägte Vernarbungen oder Voroperationen vorlagen, müssen diese detailliert im Bericht dargelegt werden. Dies dient als primäre Argumentationsgrundlage für eine eventuelle Faktorerhöhung über den Regelsatz hinaus.

Dokumentationsbeispiel: "...Präparation des Implantatbettes im Bereich der bulbären Urethra unter erschwerten Bedingungen bei Zustand nach radikaler Prostatektomie und Bestrahlung. Einbringen einer 4,5-cm-Manschette. Platzierung des Druckregulierungsballons (61-70 cm H2O) im prävesikalen Raum rechts. Tunnelierung und Platzierung der Steuerungspumpe im rechten Skrotalfach. Funktionsprüfung des Systems zeigt dichten Verschluss und einwandfreie Deaktivierung..."

GOÄ 1781: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Komplexität des Eingriffs kann der Schwellenwert von 2,3 oft überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungsfaktor (bis 3,5-fach) lässt sich durch besondere anatomische Verhältnisse rechtfertigen. Typische Begründungen sind ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen, Zustand nach Strahlentherapie im kleinen Becken oder erhebliche Adipositas des Patienten, die den Zugang erschwert.

Auch eine unerwartet lange Operationsdauer oder intraoperative Komplikationen, die ein sofortiges urologisches Handeln erfordern, können herangezogen werden. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung nach GOÄ 1781 können begleitende Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungsleistungen berechnet werden. Ebenso sind präoperative urologische Diagnostiken wie die Urodynamik (z. B. GOÄ 1755) oder die Zystoskopie (GOÄ 1730) an den Vortagen separat abrechenbar.

Werden während desselben Eingriffs eigenständige, nicht in der Ziffer enthaltene Operationen durchgeführt, sind diese ebenfalls anzusetzen. Hierzu zählen beispielsweise aufwendige Harnröhrenplastiken, sofern sie die Kriterien einer eigenständigen Rekonstruktion erfüllen.

Ziffer 1781 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1781 (Operative Behandlung der Harninkontinenz mittels Implantation eines künstlichen Schließmuskels, heute 371,36 € beim 2,3-fachen Satz) verteilt sich in der neuen GOÄ auf mehrere Leistungen:

  • 10173 Entfernung eines künstlichen Schließmuskels bei Defekt oder Infektion (546,39 €)
  • 10948 Implantation eines künstlichen Analsphinkters, ggf. einschließlich -Implantation eines Flüssigkeitsreservoirs eines Auslösesystems und/oder anderer Module außerhalb des Sphinkterbereichs -Testung und Einstellung der künstlichen Sphinktervorrichtung - zusätzlicher Injektionen im Bereich des Sphinkterkomplexes -Gewebeentnahme(n) durch Aspiration -Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) -Sondieren und Ausräumen des Darms -Spülen und Absaugen von Flüssigkeit (660,06 €)
  • 10172 Inkontinenzoperation: Implantation eines künstlichen Schließmuskels um den Blasenhals oder die Harnröhre, einschließlich Einlage des Reservoirs und einer Ventilpumpe (846,46 €)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1781

Die GOÄ-Ziffer 1781 wird für die operative Implantation eines künstlichen Schließmuskelsystems bei schwerer Harninkontinenz berechnet. Typische Indikationen sind therapierefraktäre Belastungsinkontinenzen nach Prostatektomien oder schweren urogynäkologischen Voroperationen.
Die Ziffer deckt die Präparation des Gewebebettes für Pumpe und Ballon, eine eventuelle Teilresektion der Harnblase sowie die Implantation der Manschetten ab. Diese Teilschritte dürfen nicht separat in Rechnung gestellt werden.
Nein, die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ-Ziffern 1781 und 1780 ist laut den Bestimmungen der Gebührenordnung ausgeschlossen. Für die analoge Abbildung von TVT- oder TOT-Operationen ist der Kommentar zur Ziffer 1780 zu beachten.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Faktor) für die GOÄ-Ziffer 1781 beträgt aktuell 371,36 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 161,46 €, während der Höchstsatz (3,5-fach) mit 565,11 € bewertet ist.
Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist bei erschwerten OP-Bedingungen wie ausgeprägten Vernarbungen nach Voroperationen oder Bestrahlungen zulässig. Auch extreme Adipositas oder eine signifikant verlängerte Operationszeit können als patientenindividuelle Begründung dienen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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