Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1755 (Unterbindung eines Samenleiters). Erfahren Sie alles über Indikationen, Kombinationen und Fallbeispiele.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1755
Unterbindung eines Samenleiters – auch mit Teilresektion –, als selbstständige Leistung
Die GOÄ-Ziffer 1755 beschreibt die chirurgische Unterbindung eines Samenleiters (Ductus deferens), die wahlweise mit oder ohne Teilresektion durchgeführt wird. Diese urologische Leistung ist explizit als selbstständige Leistung definiert. Das bedeutet, dass der Eingriff ein eigenständiges Therapieziel verfolgen muss und nicht lediglich ein unselbstständiger Teilschritt einer umfassenderen Operation sein darf.
Der Leistungsumfang schließt den operativen Zugang, die Darstellung des Samenleiters, die eigentliche Ligation oder Resektion sowie den anschließenden Wundverschluss ein. Die Ziffer bezieht sich ausdrücklich auf die einseitige Durchführung des Eingriffs.
GOÄ 1755 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag
Im klinischen Alltag wird die klassische Vasektomie zur Sterilisation meist beidseitig durchgeführt, was die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1756 erfordert. Dennoch gibt es klare medizinische Szenarien, in denen eine einseitige Vasektomie nach GOÄ 1755 indiziert und abrechenbar ist. Hierzu zählen insbesondere therapeutische oder prophylaktische Indikationen abseits des reinen Sterilisationswunsches.
Ein typisches Beispiel ist die Vermeidung von rezidivierenden, therapierefraktären Epididymitiden (Nebenhodenentzündungen) bei älteren Patienten. Auch bei schweren Traumata oder chronischen Schmerzsyndromen kann die einseitige Unterbindung des Samenleiters als therapeutische Option gewählt werden. Gelegentlich erfordern auch anatomische Besonderheiten oder ein zweizeitiges Vorgehen die separate Abrechnung dieser Ziffer.
Tipp: Wird eine beidseitige Vasektomie in einer einzigen Sitzung durchgeführt, darf nicht zweimal die GOÄ 1755 abgerechnet werden. In diesem Fall ist zwingend die GOÄ 1756 anzusetzen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1755
Fallbeispiel 1: Einseitige prophylaktische Unterbindung
Ein Patient leidet unter chronisch rezidivierender, rechtsseitiger Nebenhodenentzündung. Nach erfolgloser konservativer Therapie entscheidet sich der Urologe zur prophylaktischen Unterbindung des rechten Samenleiters, um den retrograden Keimaufstieg dauerhaft zu unterbinden.
Die Operation erfolgt in Lokalanästhesie als ambulanter Eingriff. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1755 zum Regelsatz (2,3-fach) neben der Lokalanästhesie und dem entsprechenden Zuschlag für ambulantes Operieren nach Ziffer 442.
Fallbeispiel 2: Zweizeitige Vasektomie bei anatomischen Erschwernissen
Bei einem Patienten ist eine beidseitige Sterilisations-Vasektomie geplant. Aufgrund massiver narbiger Verwachsungen nach einer früheren Leistenhernienoperation kann in der ersten Sitzung nur der linke Samenleiter sicher dargestellt und unterbunden werden. Der Eingriff auf der rechten Seite wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Für die erste Sitzung rechnet der Arzt die einseitige Unterbindung nach GOÄ 1755 ab. Aufgrund der schwierigen Präparation durch die Vernarbungen ist eine Faktorerhöhung auf den 3,5-fachen Satz mit entsprechender Begründung gerechtfertigt.
Fallbeispiel 3: Einseitige Sanierung bei chronischem Schmerzsyndrom
Ein Patient stellt sich mit therapierefraktären, einseitigen Schmerzen im Bereich des linken Samenleiters nach einer zurückliegenden Operation vor. Es erfolgt die operative Freilegung und die Teilresektion des betroffenen Samenleitersegments zur Schmerzausschaltung.
Da es sich um eine eigenständige therapeutische Maßnahme handelt, ist die Abrechnung der GOÄ 1755 vollumfänglich begründet. Das resezierte Gewebe wird zur histopathologischen Untersuchung eingesandt, was separat dokumentiert wird.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1755: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1755 ist die unzulässige Doppelabrechnung (1755 + 1755) bei einer beidseitigen Vasektomie. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen konsequent, da für den beidseitigen Eingriff die spezifische Ziffer 1756 existiert. Die Ziffer 1755 darf nur dann zweimal auf einer Rechnung erscheinen, wenn die Eingriffe an unterschiedlichen Tagen (zweizeitig) stattfanden.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Eigenschaft als selbstständige Leistung. Wird die Unterbindung im Rahmen einer größeren urologischen Operation (z. B. einer Prostatektomie) standardmäßig mitdurchgeführt, ist sie mit der Hauptleistung abgegolten und darf nicht separat nach GOÄ 1755 liquidiert werden.
Achtung: Die Kombination von GOÄ 1755 mit urologischen Standardoperationen, bei denen die Samenleiterunterbindung regelhaft mitdurchgeführt wird, führt regelmäßig zu Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen.
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Dokumentation der GOÄ 1755: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die medizinische Indikation für den einseitigen Eingriff klar hervorgehen. Zudem sollten die einzelnen Operationsschritte wie die Inzision, die Darstellung des Ductus deferens, die Art der Unterbindung (z. B. Ligatur, Koagulation) und der Wundverschluss detailliert beschrieben werden.
Falls ein Gewebesegment entnommen wurde, sollte die Weiterleitung zur pathologischen Begutachtung im Bericht vermerkt werden. Dies stützt die medizinische Notwendigkeit und belegt die Durchführung der Teilresektion.
Dokumentation: Lokalanästhesie der rechtsseitigen Skrotalhaut. Freilegung des rechten Ductus deferens über einen kleinen Hautschnitt. Anschlagen und doppelte Unterbindung des Samenleiters mit Resektion eines ca. 1 cm langen Segments. Blutstillung, schichtweiser Wundverschluss. Das resezierte Gewebe wird zur histopathologischen Untersuchung eingesandt.
GOÄ 1755: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ 1755 liegt beim 2,3-fachen Satz (62,08 €). Ein Überschreiten dieses Schwellenwertes bis zum Höchstsatz von 3,5 (94,46 €) erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung sind ein erhöhter Zeitaufwand durch ausgeprägte Adipositas, anatomische Varianten des Samenleiters oder starke postoperative Vernarbungen im Operationsgebiet.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1755 wird häufig in Kombination mit Anästhesieleistungen abgerechnet. Typisch ist die Kombination mit der Infiltrationsanästhesie nach GOÄ 490 oder 491. Zudem ist der Zuschlag nach Nr. 442 für ambulante operative Leistungen ansetzbar, sofern der Eingriff ambulant in der Praxis durchgeführt wurde. Beratungen nach GOÄ 1 oder 3 sowie Untersuchungen nach GOÄ 5 im Vorfeld des Eingriffs sind ebenfalls separat berechnungsfähig.
Ziffer 1755 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 1755 erhält in der neuen GOÄ die Nummer 10219 — „Unterbindung eines Samenleiters, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich Teilresektion des Samenleiters, je Seite" — mit einem Festpreis von 104,71 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 62,08 €). Abrechnung: je Seite.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1755
Was hat nicht gestimmt?