Wie wird die beidseitige Vasektomie nach GOÄ-Ziffer 1756 korrekt abgerechnet? Erfahren Sie alles zu Fallbeispielen, Ausschlüssen und Steigerungsfaktoren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1756
GOÄ-Ziffer 1756: Unterbindung beider Samenleiter – auch mit Teilresektion(en) –, als selbstständige Leistung
Die GOÄ-Ziffer 1756 beschreibt die chirurgische Sterilisation des Mannes durch die Unterbindung beider Samenleiter. Diese Leistung umfasst alle gängigen Operationsmethoden, unabhängig davon, ob der Zugang über die Leistengegend oder direkt durch das Skrotum erfolgt. Auch die teilweise Resektion der Samenleiter (Vasektomie) ist mit dieser Gebührenposition vollständig abgegolten.
Ein entscheidendes Kriterium für die Anwendung dieser Ziffer ist die Definition als selbstständige Leistung gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ. Das bedeutet, dass der Eingriff das primäre Ziel der Operation darstellen muss und nicht als bloßer Begleiteingriff im Rahmen einer anderen urologischen Operation durchgeführt werden darf.
GOÄ 1756 in der Praxis: Indikation und korrekte Anwendung
In der urologischen Praxis wird die GOÄ 1756 primär bei der geplanten, dauerhaften Sterilisation des Mannes angewendet. Meist liegt hierbei eine persönliche Lebensplanung des Patienten ohne medizinische Notwendigkeit vor, weshalb es sich in der Regel um eine Selbstzahlerleistung (IGeL) handelt. Dennoch muss die Abrechnung streng nach den Vorgaben der GOÄ erfolgen.
Neben der rein kontrazeptiven Absicht kann in seltenen Fällen auch eine medizinische Indikation vorliegen, beispielsweise zur Rezidivprophylaxe bei chronisch-rezidivierenden Epididymitiden. Unabhängig vom Beweggrund des Patienten deckt die Ziffer 1756 den gesamten operativen Ablauf der beidseitigen Durchtrennung ab.
Tipp: Da die Vasektomie meist eine Wunschleistung ist, sollte vor dem Eingriff ein schriftlicher Behandlungsvertrag nach § 630c BGB sowie eine Honorarvereinbarung abgeschlossen werden, um Unklarheiten bei der Rechnungsstellung zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1756
Fallbeispiel 1: Standardmäßige beidseitige Vasektomie
Ein 42-jähriger Patient wünscht eine dauerhafte Sterilisation nach abgeschlossener Familienplanung. Der Eingriff erfolgt ambulant in Lokalanästhesie über einen minimal-invasiven, skrotalen Zugang (No-Scalpel-Vasektomie). Beide Samenleiter werden freigelegt, teilsreseziert, ligiert und die Enden faszial interponiert.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1756 zum Regelsatz (2,3-fach). Zusätzlich werden die Lokalanästhesie (z. B. GOÄ 490 oder 491) sowie die Sachkosten für das OP-Besteck und Nahtmaterial liquidiert. Dies stellt den klassischen Fall einer beidseitigen Vasektomie dar.
Fallbeispiel 2: Erschwerte Vasektomie bei ausgeprägten Verwachsungen
Bei einem 38-jährigen Patienten soll eine Vasektomie durchgeführt werden. Aufgrund von Voroperationen im Genitalbereich (z. B. Zustand nach Hydrozelen-OP) liegen ausgeprägte Vernarbungen und anatomische Besonderheiten vor. Die Präparation der Samenleiter gestaltet sich zeitaufwendig und schwierig.
In diesem Fall wird die GOÄ-Ziffer 1756 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (z. B. 3,5-fach) abgerechnet. Die Begründung in der Rechnung muss den erhöhten Zeitaufwand und die schwierigen anatomischen Verhältnisse durch die Voroperationen detailliert beschreiben.
Fallbeispiel 3: Ambulante Durchführung mit OP-Zuschlag
Die Unterbindung der Samenleiter wird in den Praxisräumen des Urologen als ambulante Operation durchgeführt. Der Eingriff verläuft komplikationslos und entspricht dem Standardverfahren.
Neben der GOÄ 1756 kann für die ambulante Durchführung in der eigenen Praxis der Zuschlag 444 (Zuschlag für ambulante operative Leistungen) berechnet werden. Dieser Zuschlag sichert eine zusätzliche Vergütung für den erhöhten apparativen und personellen Aufwand der ambulanten Operation.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1756: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Ansetzung der GOÄ-Ziffer 1756 neben anderen operativen Eingriffen am selben Operationsort. Wenn die Unterbindung der Samenleiter im Zuge einer Prostatektomie oder einer anderen urologischen Operation erfolgt, ist die GOÄ 1756 nicht berechnungsfähig. In diesen Fällen muss stattdessen die GOÄ-Ziffer 1757 herangezogen werden.
Zudem existieren strikte Ausschlussziffern, die eine Nebeneinanderberechnung verhindern. Die GOÄ-Ziffer 1756 darf niemals am selben Tag neben der GOÄ-Ziffer 1755 (einseitige Unterbindung) abgerechnet werden, da die beidseitige Versorgung die einseitige Leistung vollständig einschließt.
Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob die Ziffer 1756 tatsächlich als selbstständige Leistung erbracht wurde. Liegt zeitgleich ein anderer urologischer Eingriff im selben OP-Gebiet vor, wird die Ziffer 1756 regelmäßig gestrichen.
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Dokumentation der GOÄ 1756: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung und zur Abwehr von Honorarkürzungen ist eine lückenlose Dokumentation des operativen Eingriffs zwingend erforderlich. Der OP-Bericht muss die genaue Vorgehensweise für beide Seiten getrennt beschreiben, um den Leistungsinhalt der Ziffer zweifelsfrei zu belegen.
Insbesondere die Darstellung des operativen Zugangs, die Identifikation und Freilegung der Samenleiter sowie die Durchführung der Resektion und Ligatur müssen im OP-Bericht detailliert festgehalten werden. Auch die histologische Untersuchung der entnommenen Segmente sollte dokumentiert werden, sofern diese veranlasst wurde.
Dokumentationsbeispiel:
"Lokalanästhesie beidseits. Skrotaler Zugang rechts. Freilegung des rechten Samenleiters, Resektion eines ca. 1,5 cm langen Segments. Ligatur und Koagulation der Enden, fasziale Interposition. Analoges Vorgehen auf der linken Seite. Blutstillung, Hautnaht. Präparate gehen zur Histologie."
GOÄ 1756: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ 1756 liegt beim 2,3-fachen Satz. Ein Überschreiten dieses Schwellenwerts bis zum 3,5-fachen Steigerungsfaktor ist möglich, erfordert jedoch eine patientenindividuelle und medizinisch begründete Rechtfertigung. Typische Gründe für eine Steigerung sind extreme Adipositas, ausgeprägte postoperative Vernarbungen im OP-Gebiet oder unerwartete intraoperative Blutungen, die eine aufwendige Blutstillung erfordern.
Typische Ziffernkombinationen
Im Rahmen einer Vasektomie lassen sich verschiedene Ziffernkombinationen rechtskonform abrechnen. Neben der Hauptleistung GOÄ 1756 sind dies typischerweise:
- GOÄ 490/491: Infiltrationsanästhesie bzw. Leitungsanästhesie zur Schmerzschaltung.
- GOÄ 444: OP-Zuschlag bei ambulanter Durchführung in der eigenen Praxis.
- GOÄ 1 oder 3: Beratungsgespräch im Vorfeld des Eingriffs (inklusive Aufklärung).
- GOÄ 5: Symptombezogene Untersuchung vor der Operation.
Nicht zulässig ist hingegen die zusätzliche Abrechnung von Ziffern für die reine Wundversorgung oder Standard-Blutstillung, da diese bereits mit der operativen Hauptleistung abgegolten sind.
Ziffer 1756 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 1756 erhält in der neuen GOÄ die Nummer 10219 — „Unterbindung eines Samenleiters, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich Teilresektion des Samenleiters, je Seite" — mit einem Festpreis von 104,71 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 111,55 €). Abrechnung: je Seite.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1756
Was hat nicht gestimmt?