GOÄ 1757: Samenleiterunterbindung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1757
Unterbindung beider Samenleiter , in Verbindung mit einer anderen Operation
Punktzahl 554  
Einfachsatz 32,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 74,27 € 2,3x
Höchstsatz 113,02 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1757: So rechnen Sie die Samenleiterunterbindung bei urologischen Hauptoperationen rechtssicher und ohne Honorarverluste ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1757

GOÄ-Ziffer 1757: Unterbindung beider Samenleiter, in Verbindung mit einer anderen Operation (554 Punkte)

Die Leistungsziffer 1757 beschreibt die operative Unterbindung beider Samenleiter (Vasektomie), wenn diese nicht als isolierter, selbstständiger Eingriff erfolgt. Sie ist stattdessen untrennbarer Bestandteil oder begleitende Maßnahme im Rahmen einer anderen urologischen Hauptoperation im selben Operationsgebiet. Die Ziffer ist mit 554 Punkten bewertet.

Im Gegensatz zur alleinigen Vasektomie (GOÄ 1756) wird die GOÄ 1757 herabgesetzt bewertet, da der operative Zugangsweg meist bereits durch den Haupteingriff eröffnet ist. Die Maßnahme dient im klinischen Alltag häufig der Prophylaxe einer aszendierenden Epididymitis nach größeren urologischen Eingriffen.

GOÄ 1757 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Abrechnung der GOÄ 1757 setzt voraus, dass die Unterbindung der Samenleiter im Zuge einer anderen Operation durchgeführt wird. Ein typisches Szenario ist die radikale Prostatektomie oder die Zystoprostatektomie. Hierbei erfolgt die Unterbindung der Samenleiter standardmäßig zur Vermeidung postoperativer Infektionen der Hoden und Nebenhoden.

Auch bei ausgedehnten Resektionen im Bereich des inneren Genitales oder bei plastischen Rekonstruktionen kann die beidseitige Ligatur medizinisch indiziert sein. Wichtig ist die Abgrenzung zur selbstständigen Vasektomie nach GOÄ 1756, welche als primärer Eingriff (z. B. zur Sterilisation) durchgeführt wird.

Tipp: Die Indikation zur prophylaktischen Unterbindung muss sich klar aus der präoperativen Planung oder dem intraoperativen Befund ergeben, um Erstattungsprobleme zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1757

Fallbeispiel 1: Radikale Prostatektomie

Ein Patient unterzieht sich einer offenen radikalen Prostatektomie bei lokal begrenztem Prostatakarzinom. Im Rahmen dieses Eingriffs führt der Operateur zur Vermeidung einer postoperativen Nebenhodenentzündung die beidseitige Unterbindung der Samenleiter durch. Neben der Hauptleistung (z. B. GOÄ 1780) wird die GOÄ 1757 als Begleiteingriff korrekt abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Zystoprostatektomie mit Harnableitung

Bei einem Patienten mit fortgeschrittenem Blasenkarzinom erfolgt eine radikale Zystoprostatektomie. Während der Präparation und Entfernung der Organe werden beide Samenleiter ligiert und durchtrennt. Die Abrechnung der GOÄ 1757 erfolgt neben der Hauptoperation, da die Unterbindung medizinisch indiziert und im Operationsbericht dokumentiert ist.

Fallbeispiel 3: Offene Enukleation eines Prostataadenoms

Bei einer ausgeprägten benignen Prostatahyperplasie wird eine offene Adenomektomie durchgeführt. Zur Prophylaxe einer aszendierenden Infektion erfolgt die beidseitige Samenleiterunterbindung. Der Operateur rechnet die GOÄ 1757 neben der GOÄ 1770 (Enukleation eines Prostataadenoms) ab.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1757: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die fälschliche Abrechnung der GOÄ 1756 (selbstständige Unterbindung) anstelle der GOÄ 1757, wenn gleichzeitig eine andere Operation stattgefunden hat. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit einer urologischen Hauptoperation vorlag. Ist dies der Fall, ist die Abrechnung der GOÄ 1756 ausgeschlossen.

Zudem existiert ein expliziter Ausschluss der Ziffern 1755 und 1756 neben der GOÄ 1757. Eine Nebeneinanderberechnung dieser Ziffern führt unweigerlich zur Kürzung der Liquidation. Auch die Abrechnung bei rein kosmetisch oder elektiv gewünschter Sterilisation im Rahmen einer anderen, nicht-medizinisch indizierten Operation wird von Kostenträgern regelmäßig beanstandet.

Achtung: Wird die Unterbindung nur einseitig durchgeführt, ist die GOÄ 1757 nicht in voller Höhe oder gegebenenfalls analog zu bewerten. Die Ziffer beschreibt explizit die Unterbindung beider Samenleiter.

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Dokumentation der GOÄ 1757: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose und detaillierte Dokumentation im Operationsbericht unerlässlich. Der Operateur muss die Präparation, Darstellung und die konkrete Methode der Unterbindung (z. B. Ligatur, Resektion eines Teilstücks) für beide Samenleiter separat beschreiben. Eine bloße Erwähnung im Sinne von 'Samenleiter unterbunden' reicht bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen oft nicht aus.

Zudem sollte die medizinische Notwendigkeit (z. B. Infektprophylaxe bei Prostatektomie) explizit in der Krankenakte vermerkt sein. Dies erleichtert die Argumentation bei Rückfragen der privaten Krankenversicherungen erheblich.

Dokumentationsbeispiel: Nach Darstellung der Prostata erfolgt die bilaterale Freilegung der Vasa deferentia. Beide Samenleiter werden jeweils doppelt ligiert, ein ca. 1 cm langes Segment wird jeweils reseziert. Histologische Sicherung erfolgt separat. Keine Blutung aus den Stümpfen.

GOÄ 1757: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes (2,3-facher Satz, 74,27 €) bis zum Höchstsatz (3,5-facher Satz, 113,02 €) ist bei besonderen anatomischen Schwierigkeiten oder erheblichem Mehraufwand möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen, narbige Veränderungen im Operationsgebiet oder extreme Adipositas des Patienten. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar im Rechnungsformular dargelegt werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1757 wird regelhaft mit den Ziffern für die urologischen Haupteingriffe kombiniert. Dazu gehören die GOÄ 1780 (Radikale Prostatektomie), die GOÄ 1770 (Adenomektomie) sowie Ziffern für die Zystektomie (z. B. GOÄ 1781). Ebenfalls kombinierbar sind Anästhesieleistungen und histologische Untersuchungen der resezierten Samenleitersegmente nach den entsprechenden Abschnitten der GOÄ.

Ziffer 1757 in der neuen GOÄ

Im Entwurf der neuen GOÄ ist keine eigenständige Nachfolgeleistung für die alte Ziffer 1757 (Unterbindung beider Samenleiter, in Verbindung mit einer anderen Operation) vorgesehen. Die Leistung geht in 10216 auf und ist dort mit dem festen Satz abgegolten. Der heutige 2,3-fache Satz liegt bei 74,27 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1757

Die GOÄ-Ziffer 1757 wird berechnet, wenn die Unterbindung beider Samenleiter im Zuge einer anderen urologischen Hauptoperation durchgeführt wird. Typische Beispiele sind radikale Prostatektomien oder Zystektomien. Sie darf nicht als selbstständige Leistung abgerechnet werden.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ 1757 und der GOÄ 1756 ist laut Gebührenordnung ausgeschlossen. Die GOÄ 1756 beschreibt die selbstständige Vasektomie, während die GOÄ 1757 die unselbstständige Durchführung im Rahmen eines anderen Eingriffs regelt.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 1757 liegt bei 74,27 €. Der einfache Gebührensatz beträgt 32,29 €. Bei erhöhtem Aufwand kann die Ziffer bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden.
Im Operationsbericht müssen die Darstellung, die Präparation sowie die konkrete Methode der Unterbindung beider Samenleiter detailliert beschrieben werden. Auch die medizinische Indikation, wie die Infektprophylaxe, sollte dokumentiert sein. Eine pauschale Erwähnung reicht für die Erstattung oft nicht aus.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei besonderen anatomischen Schwierigkeiten oder erheblichem zeitlichen Mehraufwand zulässig. Typische Gründe sind ausgeprägte Verwachsungen durch Voroperationen oder starke Adipositas des Patienten. Die Begründung muss individuell auf der Rechnung angegeben werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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