Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1754: So rechnen Urologen die Doppler-Sonographie der Penis- und Skrotalgefäße rechtssicher und ohne Honorarverlust ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1754
Direktionale Doppler-sonographische Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den Penisgefäßen und/oder Skrotalfächern – einschließlich graphischer Registrierung –
Die GOÄ-Ziffer 1754 beschreibt eine hochspezialisierte urologische Gefäßdiagnostik. Mithilfe des direktionalen Doppler-Verfahrens bestimmen Ärzte die Flussgeschwindigkeit und die Strömungsrichtung des Blutes in den männlichen Genitalorganen. Diese Untersuchung liefert entscheidende hämodynamische Daten bei vaskulär bedingten Erkrankungen.
Ein wesentlicher Aspekt dieser Leistungsbeschreibung ist die obligatorische graphische Registrierung der Messergebnisse. Die Aufzeichnung und Dokumentation der Flusskurven ist direkt in die Bewertung der Ziffer mit 180 Punkten eingeflossen. Eine separate Abrechnung dieser Dokumentationsleistung ist daher ausgeschlossen.
GOÄ 1754 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
In der urologischen und andrologischen Praxis kommt die GOÄ 1754 primär bei der Abklärung einer erektilen Dysfunktion (ED) zum Einsatz. Hierbei lässt sich präzise differenzieren, ob eine arterielle Zuflussstörung oder ein venöses Leck vorliegt. Häufig erfolgt die Messung im Rahmen einer pharmako-induzierten Erektion (Schwellkörperautoinjektionstherapie, SKAT).
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Diagnostik des akuten Skrotums. Bei Verdacht auf eine Hodentorsion liefert die direktionale Doppler-Sonographie sofortige Klarheit über die Perfusion des betroffenen Hodens. Auch die Abklärung einer symptomatischen Varikozele oder chronischer Hodenschmerzen profitiert von dieser Methode.
Tipp: Kombinieren Sie die Untersuchung bei erektiler Dysfunktion mit einer Schwellkörperinjektion, denken Sie an die zusätzliche Abrechnung der entsprechenden Injektionsziffern (z. B. GOÄ 252 oder 375), sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1754
Fallbeispiel 1: Abklärung einer erektilen Dysfunktion
Ein 54-jähriger Patient stellt sich mit einer seit Monaten zunehmenden Erektionsstörung vor. Zum Ausschluss einer arteriellen Durchblutungsstörung führt der Urologe eine Doppler-Untersuchung der Penisgefäße mit graphischer Registrierung durch. Neben der symptombezogenen Untersuchung (GOÄ 5) und der Beratung (GOÄ 1) wird die GOÄ 1754 mit dem Regelsatz (2,3-fach) abgerechnet.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Hodentorsion beim Jugendlichen
Ein 16-jähriger Patient stellt sich mit akut einsetzenden, starken Schmerzen im linken Hoden vor. Zur schnellen Differenzialdiagnostik erfolgt die Doppler-Sonographie der Skrotalfächer, die eine aufgehobene Perfusion zeigt. Die GOÄ 1754 wird aufgrund des akuten Notfalls und des erhöhten Zeitdrucks mit einem gesteigerten Faktor liquidiert.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle einer Varikozele
Bei einem Patienten mit bekannter Varikozele links wird eine Kontrolluntersuchung der venösen Refluxverhältnisse durchgeführt. Der Arzt dokumentiert den retrograden Fluss mittels direktionalem Doppler grafisch. Abgerechnet wird die GOÄ 1754 neben der urologischen Untersuchung des Genitales nach GOÄ 1730.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1754: Was Prüfer beanstanden
Ein wiederkehrender Fehler in der urologischen Abrechnung ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ultraschallleistungen. Die GOÄ-Ziffer 1754 ist explizit nicht neben den Ziffern 401 und 404 (Sonographie von Organen) berechnungsfähig. Wird am selben Tag ein B-Bild-Ultraschall der Hoden durchgeführt, muss die Abrechnung sorgfältig koordiniert werden.
Zudem versuchen Kassen und Beihilfestellen regelmäßig, die Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 644 (Doppler-Untersuchung der Extremitäten) zu kürzen. Da beide Ziffern unterschiedliche Gefäßgebiete betreffen, ist ein Ausschluss in der GOÄ klar definiert und zwingend einzuhalten. Achten Sie darauf, dass die graphische Registrierung niemals als separate Leistung (z. B. analog) aufgeführt wird.
Achtung: Private Krankenversicherungen prüfen die Kombination von GOÄ 1754 und den allgemeinen Ultraschallziffern 401/404 sehr genau. Liegen unterschiedliche Indikationen vor, müssen diese in der Rechnung getrennt und transparent begründet werden.
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Dokumentation der GOÄ 1754: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Für eine erfolgreiche Abrechnung der GOÄ 1754 müssen die Strömungsrichtung (direktional) sowie die quantitativen Flussgeschwindigkeiten (systolisch/diastolisch) dokumentiert werden. Auch die pathologischen Abweichungen wie Reflux oder Stenosesignale gehören in den Befundbericht.
Zusätzlich muss die graphische Registrierung physisch oder digital in der Patientenakte hinterlegt sein. Ein einfacher Satz wie "Doppler durchgeführt" reicht bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung keinesfalls aus. Der Befundbericht sollte die hämodynamische Relevanz der gemessenen Werte klar widerspiegeln.
Dokumentationsbeispiel:
Direktionale Doppler-Sonographie der Aa. helicinae und Aa. profundae penis beidseits. Systolische Peak-Geschwindigkeit (PSV) rechts 35 cm/s, links 22 cm/s (V. a. linksseitige arterielle Insuffizienz). Graphische Flusskurven aufgezeichnet und im PACS unter ID 98765 archiviert.
GOÄ 1754: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz von 3,5-fach ist bei der GOÄ 1754 gut begründbar. Typische Erschwernisse sind ausgeprägte anatomische Varianten, starke Narbenbildung nach Voroperationen oder erhebliche Schwellungen bei akutem Trauma. Auch eine mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten, beispielsweise bei starken Schmerzen im Rahmen eines akuten Skrotums, rechtfertigt einen höheren Steigerungsfaktor.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1754 lässt sich hervorragend mit anderen urologischen Leistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit der GOÄ 1730 (Urologische Untersuchung des Genitales) oder der GOÄ 1 (Beratung). Sollten im Rahmen einer erektilen Dysfunktion Schwellkörperinjektionen durchgeführt werden, ist die Kombination mit der GOÄ 252 (Injektion) oder GOÄ 375 (Instillation) üblich und zulässig.
Ziffer 1754 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 1754 erhält in der neuen GOÄ die Nummer 1263 — „Sonographische Untersuchung der Gefäße des männlichen Genitalsystems mittels B-Mode-(2D-real-time-) und Farbdoppler-Verfahren, ggf. einschließlich abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung" — mit einem Festpreis von 46,00 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 24,13 €). Abrechnung: 1x je Sitzung.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1754
Was hat nicht gestimmt?