Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 404 birgt durch strikte Ausschlüsse und den festen Einfachsatz Hürden. So nutzen Sie den Zuschlag rechtssicher in der Praxis.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 404
Zuschlag zu Doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation –
Die GOÄ-Ziffer 404 beschreibt einen Zuschlag für die Frequenzspektrumanalyse, die im Rahmen einer Doppler-sonographischen Untersuchung durchgeführt wird. Diese Analyse dient der präzisen Visualisierung des akustischen Signals und erlaubt detaillierte Rückschlüsse auf den Schweregrad von Gefäßverengungen. Die Leistung ist mit 250 Punkten bewertet.
Ein wichtiger Aspekt dieser Ziffer ist die obligatorische graphische oder Bilddokumentation. Ohne diese Dokumentation ist die Leistung nicht vollständig erbracht und somit nicht abrechenbar. Zudem gilt für diesen Zuschlag eine strenge Sonderregelung bezüglich des Gebührensatzes.
GOÄ 404 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen
In der täglichen Praxis wird die Frequenzspektrumanalyse vor allem zur Graduierung von Stenosen eingesetzt. Typische Indikationen sind der Verdacht auf Verengungen der hirnversorgenden Arterien oder der peripheren Gefäße. Durch die Analyse der Flussgeschwindigkeiten können Ärzte das Ausmaß einer Durchblutungsstörung exakt quantifizieren.
Allerdings weist die GOÄ hier eine systematische Schwäche auf. Die Ziffer 404 ist als Zuschlag konzipiert, schließt aber gleichzeitig die Abrechnung neben den wichtigsten Doppler-sonographischen Hauptleistungen aus. Dies betrifft insbesondere die Ziffern 644, 645, 649 und 1754, was die Anwendung im klinischen Alltag stark verkompliziert.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 404
Fallbeispiel 1: Abklärung einer Karotisstenose
Ein Patient stellt sich mit Schwindelsymptomatik vor. Es erfolgt eine Doppler-Sonographie der extrakraniellen Gefäße zur Abklärung einer Karotisstenose. Zur exakten Bestimmung des Stenosegrades wird eine zusätzliche Frequenzspektrumanalyse durchgeführt und graphisch dokumentiert. Da die Ziffer 644 ausgeschlossen ist, muss die Abrechnung über eine analoge Bewertung oder im Rahmen zulässiger Kombinationen erfolgen.
Fallbeispiel 2: Diagnostik bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit
Bei einem Patienten mit Verdacht auf pAVK wird eine Doppler-Untersuchung der Beingefäße durchgeführt. Die Erfassung der Strömungsprofile erfolgt mittels Spektralanalyse, um den hämodynamischen Schweregrad zu ermitteln. Die Kurvenverläufe werden im PACS-System archiviert. Der Zuschlag nach Nr. 404 wird neben der nicht ausgeschlossenen sonographischen Basisleistung angesetzt.
Fallbeispiel 3: Untersuchung der Nierenarterien
Zur Abklärung einer renalen Hypertonie wird eine Duplex-Sonographie der Nierenarterien durchgeführt. Die Bestimmung des renal-resistiven Index erfordert eine präzise Frequenzspektrumanalyse der intrarenalen Gefäße. Die Messergebnisse und Spektren werden dokumentiert und die Nr. 404 wird als Zuschlag zur sonographischen Leistung berechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 404: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 404 ist der Versuch, die Ziffer zu steigern. Viele Praxen wenden fälschlicherweise den Regelsatz von 1,8 oder 2,3 an. Dies führt unweigerlich zu Beanstandungen durch Privatkassen, da die Ziffer nur einfach berechnet werden darf.
Ein weiterer Stolperstein ist die Missachtung der harten Ausschlussliste. Die Ziffer darf unter keinen Umständen neben den Nummern 422, 423, 644, 645, 649 und 1754 aufgeführt werden. Solche Kombinationen werden bei automatisierten Rechnungsprüfungen sofort als fehlerhaft abgewiesen.
Achtung: Der Ausschluss der Ziffern 644, 645, 649 und 1754 macht die Kombination mit den klassischen Doppler-Untersuchungen unmöglich. Prüfstellen achten penibel auf diese Ausschlüsse.
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Dokumentation der GOÄ 404: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die konkreten Messergebnisse wie die Peak-systolische Geschwindigkeit (PSV) und der Pulsatilitätsindex festgehalten werden. Zudem ist die Indikation für die Spektralanalyse klar zu benennen.
Besonders wichtig ist die Archivierung der graphischen Darstellung. Ein bloßer Textbefund reicht im Falle einer Prüfung nicht aus. Die Bilddokumentation des Frequenzspektrums muss im PACS oder der digitalen Akte unveränderbar gespeichert sein.
Tipp: Speichern Sie das Frequenzspektrum-Bild direkt im PACS-System ab. Ein reiner Textbefund ohne Bildnachweis reicht bei einer Prüfung oft nicht aus.
Dokumentation: Doppler-Sonographie der A. carotis communis beidseits. Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse zur Stenosegraduierung durchgeführt. Peak-systolic velocity (PSV) rechts: 120 cm/s, links: 80 cm/s. Graphische Kurvenform im PACS unter ID 98765 gesichert.
GOÄ 404: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 404 ist nicht steigerungsfähig. Gemäß den Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt C VI darf dieser Zuschlag nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnet werden. Das Honorar ist somit fest auf 14,57 € gedeckelt, unabhängig vom tatsächlichen Schwierigkeitsgrad der Untersuchung.
Typische Ziffernkombinationen
Da die typischen Doppler-Leistungen ausgeschlossen sind, wird die Nr. 404 häufig mit sonographischen Basisleistungen kombiniert, die keinen Ausschluss aufweisen. Hierzu zählen beispielsweise die Ziffern 410 oder 420. Bei komplexen Fragestellungen weichen Praxen zur adäquaten Honorierung oft auf eine analoge Bewertung aus.
Ziffer 404 in der neuen GOÄ
Der Zuschlag für Frequenzspektrumanalyse bei Doppler-Sonographie löst sich in der neuen GOÄ in mehrere spezifische Leistungen auf — die untersuchte Gefäßregion und die Indikation entscheiden:
Abdominelle/retroperitoneale Gefäße
- 1259 Zuschlag zu 1257 für Quantifizierung von Nierenarterienstenosen und/oder Viszeralarterienstenosen einschließlich systolischer Maximalgeschwindigkeit — Erwachsene (29,13 €)
- 1260 wie 1259, bei Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr (34,06 €)
Arterielle Extremitätengefäße bei Claudicatio oder Ischämie
- 1267 Zuschlag zu 1266 für Quantifizierung bei Claudicatio intermittens, ischämischen Ruheschmerzen oder Ulzerationen, je Extremität (21,10 €)
Karotiden — Stenosenachweis
- 1253 Zuschlag zu 1245 für Quantifizierung ab Stenosegrad 50 % oder nach endovaskulärer/operativer Therapie, je Sitzung — max. 4× je Behandlungsfall (21,42 €)
CW-Doppler periphere Arterien
- 1280 Zuschlag zu 1279 für Spektraldoppler bei CW-Doppler peripherer Extremitätenarterien — Erwachsene (10,73 €)
- 1281 wie 1280, bei Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr (13,36 €)
Allgemeiner Spektralanalyse-Zuschlag
- 1314 Zuschlag für Spektralanalyse (FFT) und/oder quantitative Berechnungen (z. B. Pourcelot-Index) neben den Basisleistungen 1204, 1217, 1222, 1243, 1245, 1250, 1257, 1263, 1265, 1266, 1272, 1301, 1303, 1304, 1330 oder 1230, je Sitzung (10,31 €) — bei Karotisduplex nur anwendbar, wenn kein Stenosegrad ≥ 50 % dokumentiert ist
Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 14,57 €. Die neue GOÄ trennt zwischen allgemeiner Spektralanalyse und spezifischen Stenose-Quantifizierungszuschlägen; die Dokumentation der Indikation entscheidet über die korrekte Zuordnung.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 404
Was hat nicht gestimmt?