Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 423: Erfahren Sie alles über M-Mode-Einschluss, Steigerungsfaktoren, Analogbewertungen und typische Abrechnungsfehler.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 423
Zweidimensionale echokardiographische Untersuchung mittels Real-Time-Verfahren (B-Mode), mit Bilddokumentation – einschließlich der Leistung nach Nummer 422 –
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 423 definiert die zweidimensionale Ultraschalluntersuchung des Herzens im sogenannten B-Bild-Verfahren. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Ziffer ist der obligate Einschluss der GOÄ-Ziffer 422, welche das Time-Motion-Diagramm (M-Mode) beschreibt. Für die korrekte Berechnung müssen daher zwingend beide sonografischen Verfahren im zeitlichen Zusammenhang zur Anwendung kommen. Die Erstellung und Archivierung einer adäquaten Bilddokumentation ist ebenfalls zwingender Bestandteil der Leistung.
GOÄ 423 in der Praxis: Klinische Indikationen und korrekte Anwendung
Die Indikation zur Durchführung einer Echokardiographie nach GOÄ 423 ist bei einer Vielzahl von kardialen Fragestellungen gegeben. Typische Einsatzbereiche in der Praxis sind die Abklärung einer Herzinsuffizienz, der Verdacht auf Klappenvitien oder die Verlaufskontrolle bei bekannter koronarer Herzkrankheit. Auch die Diagnostik von Kardiomyopathien oder Perikardergüssen erfordert diese Untersuchungsmethode.
Die Untersuchung liefert essenzielle morphologische und funktionelle Parameter des Myokards. Hierzu gehören die Bestimmung der linksventrikulären Ejektionsfraktion sowie die Messung der Wanddicken. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung zu reinen Funktionsanalysen, da die morphologische Beurteilung im Vordergrund steht.
Achtung: Die Durchführung einer modernen 3D-Echokardiographie rechtfertigt keine Mehrfachberechnung der GOÄ 423. Es handelt sich hierbei um eine besondere Ausführung im Sinne des § 4 Abs. 2a GOÄ, deren erhöhter Aufwand ausschließlich über den Steigerungsfaktor abgebildet werden kann.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 423
Fallbeispiel 1: Erstdiagnostik bei Belastungsdyspnoe
Ein Patient stellt sich mit neu aufgetretener Belastungsdyspnoe in der Praxis vor. Zur Abklärung der linksventrikulären Pumpfunktion erfolgt eine transthorakale Echokardiographie im B-Mode und M-Mode. Die Befunde werden digital archiviert. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 423 mit dem Regelsatz von 2,3 (67,02 €), da keine erschwerenden Faktoren vorlagen.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei schwerer Aortenklappenstenose
Bei einer Patientin mit bekannter, hochgradiger Aortenklappenstenose steht die halbjährliche Kontrolluntersuchung an. Aufgrund einer ausgeprägten Adipositas permagna und eines Lungenemphysems gestalten sich die Schallbedingungen als extrem schwierig. Der Zeitaufwand ist erheblich erhöht. Die Abrechnung der GOÄ 423 erfolgt mit dem Steigerungsfaktor 3,5 (101,99 €) unter Angabe der konkreten Begründung.
Fallbeispiel 3: Stressechokardiographie bei Verdacht auf Ischämie
Zur Ischämiediagnostik wird eine medikamentöse Stressechokardiographie durchgeführt. Da die GOÄ keine eigene Ziffer für diese komplexe Belastungsuntersuchung bereithält, erfolgt die Abrechnung analog. Nach Empfehlung der Bundesärztekammer wird hierfür die Ziffer 629 analog (transseptaler Linksherzkatheterismus) herangezogen, um den hohen apparativen und zeitlichen Aufwand adäquat abzubilden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 423: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Ansetzung der GOÄ-Ziffer 422 neben der GOÄ 423. Da das Time-Motion-Diagramm explizit im Leistungstext der Ziffer 423 eingeschlossen ist, führt diese Doppelabrechnung regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Auch die Nebeneinanderberechnung von anderen Ultraschallleistungen desselben Zielorgans ist streng reglementiert.
Zudem müssen die Ausschlussziffern beachtet werden. Die GOÄ 423 ist am selben Behandlungstag nicht neben den kardiologischen Funktionsanalysen der Ziffern 650 bis 655 (Doppler-Echokardiographie) berechenbar. Werden diese Leistungen dennoch kombiniert, streichen Prüfstellen die nachgeordneten Ziffern konsequent.
Achtung: Die analoge Anwendung der GOÄ 423 ist für ophthalmologische Spezialuntersuchungen wie die biomorphometrische Untersuchung des hinteren Augenpols mittels HRT zulässig. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung unter der Ziffer A 7011.
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Dokumentation der GOÄ 423: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der schriftliche Befundbericht muss die wesentlichen morphologischen Maße des linken und rechten Ventrikels sowie des Vorhofs enthalten. Auch die Beurteilung der Klappenmorphologie und der globalen sowie regionalen Pumpfunktion ist zwingend zu dokumentieren.
Zusätzlich zur schriftlichen Dokumentation verlangt der Leistungstext eine Bilddokumentation. Die Speicherung repräsentativer Videosequenzen (Loops) und Standbilder im PACS-System der Praxis ist daher unverzichtbar. Fehlen diese Bildnachweise, kann die gesamte Leistung im Rahmen einer Prüfung aberkannt werden.
Dokumentation: TTE (B- und M-Mode): LVEDD 52mm, LVESD 34mm, IVS 11mm, EF 60%. Keine regionalen Wandbewegungsstörungen. Klappen unauffällig, kein Perikarderguss. Bilddokumentation im PACS unter ID 98765 gesichert.
Tipp: Bei der Dokumentation von erschwerten Schallbedingungen sollten konkrete anatomische oder pathologische Gegebenheiten wie 'Thoraxdeformität' oder 'Lungenüberblähung' direkt im Befund vermerkt werden, um spätere Rückfragen zur Steigerung sofort zu entkräften.
GOÄ 423: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 423 gut begründbar. Typische Gründe sind ein stark eingeschränktes Schallfenster bei adipösen Patienten oder Patienten mit schwerem Lungenemphysem. Auch eine ausgeprägte Unruhe des Patienten (z. B. bei Demenz) oder komplexe anatomische Verhältnisse nach herzchirurgischen Eingriffen rechtfertigen eine Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 423 wird in der kardiologischen und allgemeinmedizinischen Praxis häufig mit Beratungs- und Untersuchungsleistungen kombiniert. Zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit der GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) oder der GOÄ-Ziffer 3 (eingehende Beratung) sowie der körperlichen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 7 oder 8. Ein zeitgleich geschriebenes Ruhe-EKG nach GOÄ-Ziffer 652 ist ebenfalls problemlos kombinierbar, sofern die Indikationen getrennt dokumentiert sind.
Ziffer 423 in der neuen GOÄ
Die Leistung wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 1302 — „Echokardiographische Untersuchung des Herzens mittels B-Mode-(2D-real-time-) Verfahren und M-Mode-(Time motion-)Verfahren, ggf. einschließlich -Untersuchung herznaher Gefäße (z.B. Aorta ascendens, Pulmonalarterien, V. cava) - abschnittsweise Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung“. Festpreis: 67,92 € (aktueller 2,3-facher Satz: 67,02 € — etwas mehr als heute).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 423
Was hat nicht gestimmt?