GOÄ 655: Ösophagus-EKG richtig abrechnen – Tipps & Fehler

5 Min. Lesezeit
GOÄ 655
Elektrokardiographische Untersuchung mittels Ösophagusableitung – einschließlich Einführen der Elektrode – zusätzlich zu den Nummern  oder
Punktzahl 152  
Einfachsatz 8,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,38 € 2,3x
Höchstsatz 31,01 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung des Ösophagus-EKGs nach GOÄ 655 wirft oft Fragen auf. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Fallstricke vermeiden und korrekt liquidieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 655

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 655 wie folgt:

Elektrokardiographische Untersuchung mittels Ösophagusableitung – einschließlich Einführen der Elektrode – zusätzlich zu den Nummern 651 oder 652

Diese Leistung umfasst die gezielte Ableitung der elektrischen Herzaktivität über eine Elektrode, die in die Speiseröhre (Ösophagus) eingeführt wird. Da die Speiseröhre anatomisch unmittelbar hinter dem linken Vorhof des Herzens verläuft, ermöglicht diese Methode eine besonders präzise Erfassung der Vorhofaktivität. Das Einführen der Elektrode ist explizit in der Leistungsbeschreibung enthalten und darf nicht separat berechnet werden.

Die Ziffer 655 ist als Zusatzleistung konzipiert. Sie kann daher nur dann liquidiert werden, wenn im selben Behandlungszusammenhang auch ein Belastungs-EKG (GOÄ 651) oder ein Langzeit-EKG (GOÄ 652) durchgeführt und abgerechnet wird.

GOÄ 655 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Das Ösophagus-EKG kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn herkömmliche Oberflächen-EKGs keine ausreichende Klarheit über komplexe Herzrhythmusstörungen liefern. Typische Indikationen sind die Differenzierung von supraventrikulären Tachykardien sowie die Abklärung von unklarem Vorhofflattern oder Vorhofflimmern. Durch die Nähe zum Vorhof lassen sich P-Wellen, die im Standard-EKG oft im QRS-Komplex verborgen sind, deutlich darstellen.

Ein weiterer wichtiger Einsatzbereich ist die intraoperative Überwachung oder die postoperative Rhythmusdiagnostik nach kardiochirurgischen Eingriffen. Auch zur Steuerung einer transösophagealen Vorhofstimulation kann die Ableitung genutzt werden, um therapeutische Effekte direkt zu evaluieren.

Tipp: Da es sich um ein invasives Verfahren handelt, sollte vor der Durchführung stets eine schriftliche Einverständniserklärung des Patienten eingeholt und in der Akte hinterlegt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 655

Die korrekte Anwendung der GOÄ 655 lässt sich am besten anhand konkreter klinischer Szenarien verdeutlichen. Im Folgenden werden drei typische Konstellationen dargestellt.

Fallbeispiel 1: Abklärung einer unklaren Schmalkomplextachykardie

Ein Patient stellt sich mit rezidivierendem Herzrasen vor. Im Oberflächen-EKG zeigt sich eine Schmalkomplextachykardie ohne eindeutig abgrenzbare P-Wellen. Zur präzisen Rhythmusanalyse wird ein Ösophagus-EKG im Rahmen eines Belastungs-EKGs durchgeführt.

Die Abrechnung erfolgt über die Kombination aus der GOÄ-Ziffer 651 für das Belastungs-EKG und der GOÄ-Ziffer 655 für die Ösophagusableitung. Das Einführen der Elektrode ist mit der Ziffer 655 abgegolten.

Fallbeispiel 2: Langzeit-EKG mit zusätzlicher Ösophagusableitung

Bei einem Patienten mit Verdacht auf paroxysmales Vorhofflimmern wird eine Langzeit-EKG-Untersuchung initiiert. Zur besseren Detektion von Vorhofaktivitäten wird temporär eine Ösophagusableitung hinzugenommen.

In diesem Fall wird die GOÄ-Ziffer 652 (Langzeit-EKG) als Hauptleistung angesetzt. Die zusätzliche Ableitung wird über die GOÄ-Ziffer 655 liquidiert, da diese Kombination explizit zulässig ist.

Fallbeispiel 3: Diagnostik bei erschwertem Zugang

Eine Patientin benötigt zur Rhythmusdiagnostik ein Ösophagus-EKG zusätzlich zum Belastungs-EKG. Aufgrund einer ausgeprägten anatomischen Enge im Rachenraum gestaltet sich das Einführen der Elektrode als äußerst zeitaufwendig und schwierig.

Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 651 und die GOÄ-Ziffer 655. Wegen des erheblichen Mehraufwands beim Einführen wird für die Ziffer 655 ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 gewählt und entsprechend begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 655: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Missachtung der expliziten Ausschlussziffern. Die GOÄ-Ziffer 655 darf unter keinen Umständen am selben Behandlungstag neben einer Ösophaguskopie (GOÄ 435) abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Kombination konsequent.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Nebeneinanderberechnung mit der transösophagealen Echokardiographie (TEE, GOÄ 680) sowie der Belastungs-Echokardiographie (GOÄ 681). Da bei der TEE ohnehin eine Sonde in die Speiseröhre eingeführt wird, sieht der Verordnungsgeber hier eine unzulässige Doppelberechnung des Zugangswegs.

Achtung: Die GOÄ 655 darf niemals als eigenständige Leistung (monolithisch) abgerechnet werden. Ohne die gleichzeitige Ansetzung der Ziffern 651 oder 652 ist die Rechnung formal fehlerhaft und wird von Prüfstellen zurückgewiesen.

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Dokumentation der GOÄ 655: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss nicht nur die Indikation für das Ösophagus-EKG klar hervorgehen, sondern auch der konkrete Ablauf des Eingriffs. Dazu gehört die Erwähnung des erfolgreichen Einführens der Elektrode sowie die Auswertung der gewonnenen Ableitungen.

Besonders wichtig ist die Dokumentation der Kooperation des Patienten und eventueller Besonderheiten, wie etwa eines starken Würgereizes oder anatomischer Hindernisse. Diese Details dienen später als rechtssichere Grundlage für eine eventuelle Schwellenwertüberschreitung.

Dokumentationsbeispiel:
Durchführung eines Ösophagus-EKGs zusätzlich zum Belastungs-EKG bei V. a. AV-Knoten-Reentrytachykardie. Problemloses Einführen der Ösophaguselektrode unter lokaler Rachenanästhesie. Ableitung zeigt deutliche, retrograde P-Wellen im Abstand von 120 ms nach dem QRS-Komplex. Keine Komplikationen.

GOÄ 655: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der GOÄ 655 liegt beim 2,3-fachen Satz (20,38 €). Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (31,01 €) ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein ausgeprägter Würgereiz des Patienten, der den Einsatz von Lokalanästhetika oder Sedativa erfordert, oder anatomische Varianten wie eine ausgeprägte Skoliose, die das Platzieren der Elektrode erschweren.

Auch ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand bei der anschließenden Differenzierung hochkomplexer Rhythmusstörungen kann als medizinische Begründung herangezogen werden. Die Begründung muss stets einzelfallbezogen und für den medizinischen Laien verständlich auf der Liquidation formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 655 ist eine klassische Kombinationsziffer. Sie tritt regelhaft mit der GOÄ 651 (Belastungs-EKG) oder der GOÄ 652 (Langzeit-EKG) auf. Zusätzlich können für vorbereitende Maßnahmen, wie die Schleimhautanästhesie des Rachens, entsprechende Ziffern wie die GOÄ 484 (Lokalanästhesie) in Ansatz gebracht werden, sofern diese nicht bereits in anderen erbrachten Leistungen enthalten sind.

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit diagnostischen Endoskopien des oberen Gastrointestinaltrakts am selben Tag, da hier die Ziffer 435 als Ausschluss greift. Planen Sie diese Untersuchungen daher an unterschiedlichen Tagen, sofern medizinisch vertretbar.

Ziffer 655 in der neuen GOÄ

Die EKG-Untersuchung mittels Ösophagusableitung zusätzlich zu den Nummern 651 oder 652 (heute beim 2,3-fachen Satz: 20,38 €) ist im Entwurf strukturell entfallen. Die neuen EKG-Leistungen 2901 und 2903 nennen die transösophageale Ableitung nicht unter ihren eingeschlossenen Leistungsbestandteilen; ein dedizierter Zuschlagscode fehlt im neuen EKG-Abschnitt.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 655

Die GOÄ-Ziffer 655 wird für eine elektrokardiographische Untersuchung mittels Ösophagusableitung berechnet. Sie ist als Zusatzleistung ausschließlich neben den EKG-Ziffern 651 oder 652 anwendbar. Das Einführen der Elektrode ist in der Leistung bereits enthalten.
Die GOÄ-Ziffer 655 darf nicht neben den Ziffern 435, 680 und 681 abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind zwingend zu beachten, um Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen zu vermeiden.
Nein, das Einführen der Elektrode ist explizit Bestandteil der Leistungsbeschreibung der GOÄ 655. Eine gesonderte Abrechnung dieses Schrittes, beispielsweise über andere endoskopische Ziffern, ist nicht zulässig.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 655 beträgt aktuell 20,38 Euro. Bei einem einfachen Gebührensatz liegt das Honorar bei 8,86 Euro, während der Höchstsatz (3,5-fach) mit 31,01 Euro bemessen ist.
Ja, bei anatomischen Besonderheiten oder starkem Würgereiz des Patienten kann der Steigerungsfaktor begründet angehoben werden. Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes erfordert jedoch eine patientenbezogene, medizinische Begründung auf der Rechnung.
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