Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 645 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Ausschlüsse, die Kombination mit Duplex und die korrekte Steigerung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 645
Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den hirnversorgenden Arterien und den Periorbitalarterien mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik – einschließlich graphischer Registrierung –
Die GOÄ-Ziffer 645 beschreibt eine hochspezifische Doppler-sonographische Untersuchung der extrakraniellen Gefäße. Ziel ist die Beurteilung des Blutflusses zur Früherkennung von Stenosen oder Verschlüssen. Die Leistung erfordert zwingend den Einsatz einer direktionalen Ultraschall-Doppler-Technik, welche die Flussrichtung des Blutes präzise bestimmen kann.
Ein integraler Bestandteil dieser Ziffer ist zudem die graphische Registrierung der Strömungskurven. Ohne diese Dokumentation der Flusskurven ist die Leistung nicht vollständig erbracht und somit nicht berechnungsfähig. Eine einfache akustische Beurteilung reicht für die Abrechnung keinesfalls aus.
GOÄ 645 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Untersuchung kommt primär bei Verdacht auf Durchblutungsstörungen des Gehirns zum Einsatz. Typische Indikationen sind transiente ischämische Attacken (TIA), Schwindelzustände oder die Schlaganfallvorsorge. Auch die Verlaufskontrolle nach operativen Eingriffen wie einer Karotis-Thrombendarteriektomie gehört zum klinischen Alltag.
Anatomisch umfasst die Untersuchung die Karotis-Arterien (communis, interna, externa) sowie die Vertebralis-Arterien. Diese Gefäße müssen für eine vollständige Erstuntersuchung an mindestens sechs Ableitungspunkten untersucht werden. Die Periorbitalarterien werden ergänzend auf eine pathologische Umkehr der Strömungsrichtung geprüft.
Tipp: Achten Sie bei Erstuntersuchungen darauf, die Strömungssignale an mindestens sechs verschiedenen Ableitungspunkten zu dokumentieren. Dies sichert die Abrechnung bei eventuellen Prüfungen ab.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 645
Fallbeispiel 1: Erstdiagnostik bei Verdacht auf Karotisstenose
Ein Patient stellt sich mit temporären Sehstörungen (Amaurosis fugax) vor. Es erfolgt eine komplette bilaterale Untersuchung der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße mittels direktionalem Doppler. Die Strömungskurven werden graphisch registriert. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 645 zum Regelsatz (1,8-fach, 68,20 €).
Fallbeispiel 2: Kombinierte Duplex- und Doppler-Sonographie
Bei einem Patienten mit bekannter Karotisstenose soll eine präzise morphologische und funktionelle Beurteilung erfolgen. Hierzu wird die Duplex-Sonographie mit der Doppler-Untersuchung kombiniert. Die Abrechnung erfolgt über die Kombination aus GOÄ 410 (Ultraschall eines Organs), GOÄ 420 (bis zu drei weitere Organe) und der GOÄ 645.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle nach Stent-Implantation
Sechs Monate nach einer Stent-Implantation in der Arteria carotis interna erfolgt die Kontrolluntersuchung. Obwohl der Fokus auf der therapierten Seite liegt, wird die Strömung beidseits gemessen. Die Leistung wird einmalig über die GOÄ 645 abgerechnet, da eine mehrfache Berechnung pro Sitzung ausgeschlossen ist.
Häufige Fehler bei der GOÄ 645: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die mehrfache Berechnung der Ziffer für die linke und rechte Körperseite. Die GOÄ-Ziffer 645 ist eine komplexere Systemleistung, die bereits die Untersuchung aller hirnversorgenden Arterien beidseits abdeckt. Eine doppelte Abrechnung wird von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig gestrichen.
Zudem existieren strikte Ausschlusskriterien. Die Ziffer darf nicht am selben Tag neben den Ziffern 401, 404, 435 oder 643 abgerechnet werden. Besonders der Ausschluss der Frequenzspektrumanalyse nach GOÄ 404 führt oft zu Konflikten, da diese medizinisch sinnvoll ist, aber rechtlich nicht nebeneinander berechnet werden darf.
Achtung: Da die GOÄ 404 neben der GOÄ 645 ausgeschlossen ist, sollten Sie den zeitlichen Mehraufwand einer zusätzlichen Frequenzspektrumanalyse über eine Erhöhung des Steigerungsfaktors gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ geltend machen.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 645: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die exakten Messergebnisse, die Flussgeschwindigkeiten und die Strömungsrichtung dokumentiert sein. Zudem müssen die graphischen Registrierungen der Flusskurven dauerhaft im System oder der Akte hinterlegt werden.
Fehlen diese Kurvenbilder, gilt die Leistung rechtlich als nicht vollständig erbracht. Auch die untersuchten Gefäßabschnitte sollten namentlich genannt werden, um den Umfang der Untersuchung transparent zu machen.
Dokumentationsbeispiel: Direktionale Doppler-Sonographie der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße beidseits. Registrierung an 6 Ableitungspunkten (A. carotis comm., int., ext. sowie A. vertebralis beidseits). Periorbitalarterien mit regelrechter Strömungsrichtung ohne Umkehr. Graphische Flusskurven erfolgreich registriert und im PACS archiviert.
GOÄ 645: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Unter normalen Umständen wird die GOÄ 645 mit dem Regelsatz von 1,8 (68,20 €) abgerechnet. Liegen jedoch erschwerende Faktoren vor, kann der Faktor auf bis zu 2,5 oder mit schriftlicher Begründung auf bis zu 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen sind ein erhöhter Zeitaufwand durch ausgeprägte Gefäßverkalkungen, anatomische Besonderheiten oder eine unruhige Patientenmitarbeit.
Typische Ziffernkombinationen
Die Kombination mit der transkraniellen Doppler-Sonographie nach GOÄ-Ziffer 649 is zulässig, wenn auch die intrakraniellen Gefäße untersucht werden. Ebenso ist die Kombination mit den Ultraschallziffern 410 und 420 für eine vollständige Duplex-Untersuchung ein etablierter Standard in der neurologischen und gefäßmedizinischen Diagnostik.
Ziffer 645 in der neuen GOÄ
Die Untersuchung der Strömungsverhältnisse in hirnversorgenden Arterien und Periorbitalarterien mittels direktionaler Doppler-Technik (heute beim 2,3-fachen Satz: 68,20 €) wird im Entwurf nach dem Verfahren aufgeteilt:
- 1244 Sonographische Untersuchung der Aa. carotides, Periorbitalarterien, Aa. subclaviae und Aa. vertebrales mittels CW-Doppler, ggf. einschließlich Kompressionstest der Periorbitalarterien, je Sitzung (66,26 €) — nicht neben duplexsonographischen Leistungen desselben Gefäßgebiets
- 1243 Sonographische Untersuchung kleiner Gefäße im Auge und/oder Periorbitalbereich mittels B-Mode und Farbdoppler-Verfahren, ggf. einschließlich PW- und/oder CW-Doppler, je Seite und Sitzung (28,69 €)
1244 deckt den klassischen CW-Doppler der hirnversorgenden Gefäße ab; 1243 kommt zusätzlich in Betracht, wenn kleine Gefäße im Auge oder Periorbitalbereich gesondert mit B-Mode und Farbdoppler untersucht wurden. 1243 ist neben 1244 nicht berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 645
Was hat nicht gestimmt?