GOÄ 646: Hypoxietest korrekt abrechnen – Tipps & Praxis

5 Min. Lesezeit
GOÄ 646
Hypoxietest (Simultanregistrierung des Atemvolumens und des Gasaustausches, der Arterialisation sowie der peripheren Vasomotorik mit gasanalytischen und photoelektrischen Verfahren)
Punktzahl 605  
Einfachsatz 35,26 € 1,0x
Regelhöchstsatz 63,47 € 1,8x
Höchstsatz 88,15 € 2,5x
Ausschlüsse
435

Der Hypoxietest nach GOÄ 646 ist eine hochspezialisierte Leistung. Erfahren Sie alles über Indikationen, Abrechnungsausschlüsse und Dokumentationstipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 646

Nr. 646: Hypoxietest (Simultanregistrierung des Atemvolumens und des Gasaustausches, der Arterialisation sowie der peripheren Vasomotorik mit gasanalytischen und photoelektrischen Verfahren) – 605 Punkte.

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 646 definiert ein komplexes diagnostisches Verfahren zur Überprüfung der respiratorischen und kardiovaskulären Anpassungsfähigkeit unter Sauerstoffmangelbedingungen. Die Untersuchung erfordert eine Simultanregistrierung verschiedener physiologischer Parameter, um ein umfassendes Bild der Reaktion des Organismus auf eine kontrollierte Hypoxie zu erhalten.

Zu den obligaten Bestandteilen gehören die Messung des Atemvolumens, die Analyse des Gasaustausches sowie die Beurteilung der kutanen Arterialisation und der peripheren Vasomotorik. Hierbei kommen hochspezialisierte gasanalytische und photoelektrische Verfahren zum Einsatz, die eine kontinuierliche Echtzeit-Überwachung des Patienten gewährleisten.

GOÄ 646 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Der Hypoxietest findet vor allem in spezialisierten Fachgebieten wie der Pneumologie, der Sportmedizin und der Flugmedizin Anwendung. Ein primäres Einsatzgebiet ist die Flugtauglichkeitsprüfung bei Patienten mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) oder interstitiellen Lungenerkrankungen, um das Risiko einer kritischen Hypoxämie in der Kabinenatmosphäre abzuschätzen.

In der Sportmedizin dient das Verfahren zur Beurteilung der Höhentauglichkeit von Bergsteigern oder Höhenarbeitern vor geplanten Expeditionen oder Einsätzen in extremen Höhen. Durch die simulierte Sauerstoffreduktion lässt sich die individuelle Anpassungsfähigkeit des kardiopulmonalen Systems präzise evaluieren.

Tipp: Die Durchführung eines Hypoxietests erfordert aufgrund der potenziellen Risiken einer induzierten Hypoxämie eine kontinuierliche ärztliche Präsenz und die Bereitstellung von Notfallausrüstung zur Sauerstoffapplikation.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 646

Fallbeispiel 1: Flugtauglichkeitsprüfung bei COPD-Patienten

Ein Patient mit bekannter COPD Gold II plant eine Fernreise und benötigt ein ärztliches Attest über seine Flugtauglichkeit (Fit-to-Fly). Zur Überprüfung der respiratorischen Reserve unter reduzierten Sauerstoffbedingungen erfolgt ein standardisierter Hypoxietest mit kontinuierlicher Registrierung des Atemvolumens und der peripheren Sauerstoffsättigung. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 646 zum Regelsatz (1,8-fach).

Fallbeispiel 2: Höhenmedizinische Beratung vor einer Bergbesteigung

Ein ambitionierter Bergsteiger stellt sich vor einer Expedition in den Himalaya zur Untersuchung der Höhentauglichkeit vor. Im Rahmen der Leistungsdiagnostik wird ein Hypoxietest durchgeführt, um die periphere Vasomotorik und den Gasaustausch unter simulierter Höhe zu analysieren. Neben der Beratung wird die GOÄ-Ziffer 646 als diagnostische Kernleistung liquidiert.

Fallbeispiel 3: Abklärung unklarer Belastungsdyspnoe bei Sportlern

Ein Leistungssportler klagt über unerklärliche Leistungseinbrüche und Dyspnoe in größeren Trainingshöhen. Zur differenzialdiagnostischen Abklärung wird ein Hypoxietest unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt, um Fehlregulationen der Arterialisation aufzudecken. Die aufwendige Auswertung der photoelektrischen Registrierungen rechtfertigt den Ansatz der GOÄ-Ziffer 646.

Häufige Fehler bei der GOÄ 646: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ-Ziffer 646 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von spirometrischen Basisuntersuchungen. Gemäß den Abrechnungsbestimmungen ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 435 (Spirometrische Untersuchung) am selben Behandlungstag explizit ausgeschlossen.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig den Ansatz der Ziffer, wenn die medizinische Notwendigkeit nicht hinreichend aus der Diagnose hervorgeht. Reine Vorsorgeuntersuchungen ohne klinischen Verdacht oder spezifische Indikation (wie die Flugtauglichkeit bei vorbestehender Lungenerkrankung) sind oft nicht erstattungsfähig und müssen als Verlangensleistung nach § 18 GOÄ vereinbart werden.

Achtung: Die bloße Durchführung einer Pulsoxymetrie ohne die simultane Registrierung des Atemvolumens und des Gasaustausches erfüllt nicht den Leistungsinhalt der GOÄ 646 und führt bei Prüfungen unweigerlich zur Honorarkürzung.

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Dokumentation der GOÄ 646: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation ist essenziell, um Honorarkürzungen durch Kostenträger abzuwenden. In der Patientenakte müssen die Ausgangswerte der Sauerstoffsättigung, die genaue Zusammensetzung des Atemgases während des Tests sowie die Dauer der Exposition dokumentiert werden. Auch die Simultanregistrierung der peripheren Vasomotorik und des Atemvolumens muss grafisch oder tabellarisch hinterlegt sein.

Zusätzlich sollte die ärztliche Überwachung und das Verhalten des Patienten unter Hypoxiebedingungen (z. B. Auftreten von Schwindel oder Dyspnoe) explizit vermerkt werden. Dies dient nicht nur der forensischen Absicherung, sondern stützt auch eine eventuelle Schwellenwertüberschreitung.

Dokumentationsbeispiel:
Hypoxietest nach GOÄ 646 durchgeführt. Indikation: Flugtauglichkeitsprüfung bei COPD. Ausgangs-SpO2: 94%. Einleitung von 15% O2-Gemisch über 15 Minuten. Simultanregistrierung des Atemvolumens (AMV: 8,2 l/min) und des Gasaustausches. Periphere Vasomotorik mittels photoelektrischer Plethysmographie stabil. SpO2-Abfall auf minimal 88%, keine subjektive Dyspnoe. Ärztliche Präsenz durchgehend gewährleistet.

GOÄ 646: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Regelsatzes (1,8-fach) bis zum Höchstsatz (2,5-fach) ist bei der GOÄ-Ziffer 646 bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind eine ausgeprägte respiratorische Instabilität des Patienten, die eine engmaschigere Überwachung erfordert, oder technische Schwierigkeiten bei der photoelektrischen Registrierung aufgrund von Durchblutungsstörungen.

Typische Ziffernkombinationen

Neben dem Hypoxietest können weitere diagnostische Leistungen anfallen. Häufig kombiniert wird die Ziffer mit der GOÄ-Ziffer 614 (Ganzkörperplethysmographie) oder der GOÄ-Ziffer 655 (Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe). Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass keine Überschneidungen mit den Leistungsinhalten der Ziffer 646 vorliegen und die Ausschlüsse (insbesondere Ziffer 435) strikt beachtet werden.

Ziffer 646 in der neuen GOÄ

Der Hypoxietest (Simultanregistrierung von Atemvolumen, Gasaustausch, Arterialisation und peripherer Vasomotorik; heute beim 2,3-fachen Satz: 63,47 €) erhält im Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung. Eine entsprechende Gebührennummer, die diese kombinierten Messungen im Hypoxiekontext (z. B. Höhentauglichkeit, Flugtauglichkeit) abbildet, ist im neuen Katalog nicht vorgesehen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 646

Der Hypoxietest nach GOÄ 646 erfordert zwingend die Simultanregistrierung des Atemvolumens, des Gasaustausches und der peripheren Vasomotorik unter gezielter Sauerstoffreduktion. Eine einfache Pulsoxymetrie misst lediglich die Sauerstoffsättigung im Blut ohne diese komplexen funktionellen Parameter und ohne gezielte Hypoxie-Induktion.
Nein, die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 646 und der spirometrischen Untersuchung nach Nummer 435 am selben Behandlungstag ist explizit ausgeschlossen. Sollten beide Untersuchungen medizinisch notwendig sein, muss die Abrechnung auf verschiedene Tage aufgeteilt oder die höher bewertete Leistung gewählt werden.
Typische Indikationen sind die Überprüfung der Flugtauglichkeit bei Patienten mit chronischen Lungenerkrankungen (COPD, Lungenfibrose) sowie die Beurteilung der Höhentauglichkeit in der Sport- und Arbeitsmedizin. Auch die Abklärung unklarer hypoxischer Zustände unter Belastung kann eine Indikation darstellen.
Beim Regelhöchstsatz von 1,8-fach beträgt das Honorar für die GOÄ-Ziffer 646 aktuell 63,47 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 35,26 €, während der Höchstsatz (2,5-fach) mit 88,15 € liquidiert werden kann.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die Ausgangswerte, der Verlauf der Sauerstoffsättigung, das Atemvolumen sowie die Parameter des Gasaustausches und der Vasomotorik lückenlos dokumentiert werden. Zudem sollte die ärztliche Überwachung sowie das Befinden des Patienten während des gesamten Testverlaufs schriftlich festgehalten werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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