Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 647: So rechnen Sie kardiologische und hepatologische Kreislaufzeitmessungen korrekt ab und vermeiden Honorarverluste.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 647
Kardiologische und/oder hepatologische Kreislaufzeitmessung(en) mittels Indikatorverdünnungsmethoden – einschließlich Kurvenschreibung an verschiedenen Körperstellen mit Auswertung und einschließlich Applikation der Testsubstanz –
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 647 umfasst die vollständige Durchführung einer Kreislaufzeitmessung unter Verwendung von Indikatorverdünnungsmethoden. Hierbei sind sowohl die Applikation der Testsubstanz als auch die anschließende Kurvenschreibung an unterschiedlichen Körperstellen sowie die detaillierte Auswertung bereits abgegolten. Ein gesonderter Ansatz dieser Teilschritte ist daher nicht zulässig.
Die Ziffer deckt sowohl kardiologische Fragestellungen wie die Bestimmung des Herzzeitvolumens (HZV) als auch hepatologische Untersuchungen ab. Durch die Formulierung „und/oder“ wird klargestellt, dass die Ziffer auch dann nur einmal berechnet werden kann, wenn beide Organsysteme in einer Sitzung untersucht werden.
GOÄ 647 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
In der kardiologischen Praxis dient das Verfahren primär der Bestimmung des Herzzeitvolumens sowie dem Nachweis von Herzklappeninsuffizienzen oder intrakardialen Shunts. Als Indikator kommt in diesen Fällen häufig ein Farbstoff wie Indocyaningrün (ICG) zum Einsatz, dessen Konzentrationsverlauf im Blutkreislauf präzise gemessen wird.
In der Hepatologie wird die Methode als sensitiver Leberfunktionstest genutzt. Da Indocyaningrün selektiv von den Hepatozyten eliminiert und über die Galle ausgeschieden wird, lässt sich über die Plasmaabbaurate (Plasma Disappearance Rate, PDR) die funktionelle Kapazität der Leber bestimmen. Dies ist besonders bei der Überwachung von Patienten mit chronischer Hepatitis oder Leberzirrhose von hoher klinischer Relevanz.
Tipp: Bei der hepatologischen Anwendung liefert die Plasmaabbaurate (PDR) wertvolle prognostische Daten für Intensivpatienten oder vor großen Leberresektionen, was die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung untermauert.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 647
Fallbeispiel 1: Bestimmung des Herzzeitvolumens bei Herzinsuffizienz
Ein Patient mit bekannter schwerer Herzinsuffizienz stellt sich zur Verlaufskontrolle vor. Zur exakten Bestimmung des Herzzeitvolumens (HZV) wird eine Indikatorverdünnungsmessung mit Indocyaningrün durchgeführt. Neben der klinischen Untersuchung wird die GOÄ-Ziffer 647 einfach abgerechnet. Die Applikation des Farbstoffs und die Auswertung der Kurven sind in der Ziffer enthalten.
Fallbeispiel 2: Leberfunktionstest bei chronischer Hepatitis
Bei einer Patientin mit chronischer Hepatitis B soll die verbliebene funktionelle Leberkapazität überprüft werden. Es erfolgt eine hepatologische Kreislaufzeitmessung mittels ICG-Clearance-Test. Die Bestimmung der Plasmaabbaurate (PDR) zeigt eine deutliche Funktionseinschränkung. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 647 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 3: Analoge Thermodilutionsmessung auf der Intensivstation
Bei einem intensivmedizinisch betreuten Patienten wird im Rahmen einer Rechtsherzkatheter-Untersuchung das Herzzeitvolumen mittels Thermodilutionsmethode bestimmt. Da es sich um ein physikalisch anderes Verfahren handelt, erfolgt die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 647 analog gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ. Die Kosten für die Thermodilutionssonde werden zusätzlich nach § 10 GOÄ in Rechnung gestellt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 647: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Berechnung der GOÄ-Ziffer 647 innerhalb einer Sitzung. Auch wenn zur Absicherung der Ergebnisse mehrere Kontrollmessungen nacheinander durchgeführt werden, darf die Gebühr nur ein einziges Mal angesetzt werden. Dies ergibt sich direkt aus den allgemeinen Bestimmungen der Ziffer.
Zudem existiert ein strikter Abrechnungsausschluss bezüglich der GOÄ-Ziffer 435 (Einschwemmkatheterisierung). Wird ein Einschwemmkatheter gelegt, darf die Ziffer 647 nicht daneben für dieselbe Sitzung berechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombination besonders akribisch und streichen fehlerhafte Liquidationen konsequent.
Achtung: Die analoge Anwendung der Ziffer 647 bei der Thermodilutionsmethode ist zwar neben Katheteruntersuchungen zulässig, darf jedoch keinesfalls mit der Ziffer 435 kombiniert werden, da hier der explizite Ausschluss greift.
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Dokumentation der GOÄ 647: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, der verwendete Indikator (z. B. Indocyaningrün) sowie die exakten Messergebnisse lückenlos dokumentiert werden. Auch die grafische Kurvendarstellung und deren schriftliche Interpretation gehören zwingend zur Dokumentation.
Bei der analogen Anwendung im Rahmen der Thermodilution muss zusätzlich der Einsatz der speziellen Sonde und die Berechnung nach § 10 GOÄ vermerkt werden. Dies erleichtert im Nachgang die Begründung der Materialkosten gegenüber der privaten Krankenversicherung.
Dokumentationsbeispiel: Indikation: V. a. Shunt-Vitium. Durchführung einer kardiologischen Kreislaufzeitmessung mittels ICG-Verdünnungsmethode. Applikation von 5 mg ICG i.v., anschließende photometrische Kurvenschreibung und Auswertung. HZV berechnet mit 4,2 l/min. Kurvenverlauf in der Akte archiviert.
GOÄ 647: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Schwellenwertes (1,8-facher Satz bei medizinisch-technischen Leistungen) bis zum 2,5-fachen Höchstsatz ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind beispielsweise extrem instabile Kreislaufverhältnisse des Patienten, schwierige Venenverhältnisse bei der Applikation des Indikators oder ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand bei der Kurvenauswertung aufgrund von Herzrhythmusstörungen.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 647 wird häufig im Kontext komplexer kardiologischer Diagnostik erbracht. Zulässig ist die Nebeneinanderberechnung mit elektrokardiographischen Leistungen (z. B. GOÄ 651 oder GOÄ 652) sowie sonographischen Untersuchungen des Herzens (Echokardiographie nach GOÄ 424). Bei der analogen Thermodilutionsmethode ist die Ziffer 647 neben den Katheterleistungen nach den Ziffern 626, 628, 630 und 632 berechnungsfähig.
Ziffer 647 in der neuen GOÄ
Die kardiologische und/oder hepatologische Kreislaufzeitmessung mittels Indikatorverdünnungsmethoden (heute beim 2,3-fachen Satz: 23,08 €) erhält im Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung. Eine Gebührennummer für die ambulante ICG-Dilutionsmessung oder vergleichbare Indikatorverdünnungsverfahren ist im neuen Katalog nicht enthalten.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 647
Was hat nicht gestimmt?