Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1782: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung der Blasenhalsresektion bei der Frau, analoge Ziffern und typische Fehler.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1782
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 1782 wie folgt:
Transurethrale Resektion des Harnblasenhalses bei der Frau
Diese urologische Leistung umfasst die endoskopische Abtragung von Gewebe im Bereich des Blasenhalses über den transurethralen Zugangsweg. Zur Durchführung wird ein spezielles Resektoskop verwendet, um die anatomische Enge operativ zu beseitigen. Die Ziffer deckt den gesamten intraoperativen Aufwand inklusive der lokalen Blutstillung ab.
GOÄ 1782 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Abrechnung der GOÄ 1782 setzt eine präzise medizinische Indikation voraus. Typischerweise tritt eine behandlungsbedürftige Einengung des Blasenhalses bei Frauen nach vorausgegangenen urogynäkologischen Operationen auf. Insbesondere nach Eingriffen zur Behebung einer Harninkontinenz, wie etwa einer Kolposuspension oder Bandimplantationen (TVT/TOT), kann es zu narbigen Veränderungen kommen. Auch chronische, rezidivierende Entzündungen des unteren Harntraktes können eine narbige Stenosierung verursachen, die konventionell nicht therapierbar ist.
Wichtig für die Praxis ist die strikte geschlechtsspezifische Einschränkung dieser Ziffer. Die GOÄ 1782 darf ausschließlich bei weiblichen Patientinnen herangezogen werden. Für männliche Patienten existieren eigenständige Analogbewertungen, die bei der Abrechnung zwingend beachtet werden müssen.
Achtung: Die Durchführung einer Blasenhalsschlitzung beim Mann (z. B. nach Turner Warwick) darf nicht unter der GOÄ 1782 abgerechnet werden. Hierfür empfiehlt die Bundesärztekammer die analoge Anwendung der GOÄ-Ziffer 1777.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1782
Die folgenden Fallbeispiele verdeutlichen die korrekte Anwendung und Kombination der Ziffer im urologischen Praxisalltag.
Fallbeispiel 1: Narbige Blasenhalstenose nach rezidivierender Zystitis
Eine Patientin stellt sich mit ausgeprägten Miktionsbeschwerden und Restharnbildung vor. Diagnostisch zeigt sich eine ausgeprägte narbige Einengung des Blasenhalses nach chronischen Entzündungen. Es erfolgt die transurethrale Resektion mittels Resektoskop. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1782 zum Regelsatz (2,3-fach) sowie der ambulante OP-Zuschlag nach GOÄ 444.
Fallbeispiel 2: Obstruktion nach Harninkontinenz-Operation
Bei einer Patientin kommt es Monate nach einer TVT-Plastik zu einer mechanischen Blasenentleerungsstörung. Die urologische Untersuchung bestätigt eine postoperative Blasenhalsobstruktion. Der Operateur führt eine endoskopische Resektion des blockierenden Gewebes durch. Neben der GOÄ 1782 wird aufgrund des erhöhten Präparationsaufwands bei voroperiertem Gewebe ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 gewählt und schriftlich begründet.
Fallbeispiel 3: Kombinierter Eingriff mit Harnblasenspiegelung
Vor der eigentlichen Resektion erfolgt eine diagnostische Urethrozystoskopie zur Befunderhebung. Da die diagnostische Spiegelung der therapeutischen Resektion unmittelbar vorausgeht und dem gleichen Ziel dient, ist sie in der Regel mit der Hauptleistung abgegolten. Wird jedoch eine separate, eigenständige Zystoskopie an einem anderen Tag durchgeführt, kann diese separat berechnet werden. Die operative Resektion wird am OP-Tag mit der GOÄ 1782 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1782: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung ist die Verwechslung mit der Spaltung einer Harnröhrenstriktur. Die optische Urethrotomie (z. B. nach Sachse) ist eine eigenständige Leistung und muss analog nach GOÄ 1802 (bzw. Ziffer A 1716) abgerechnet werden. Eine fälschliche Deklaration als Blasenhalsresektion führt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen regelmäßig zu Honorarkürzungen.
Zudem fordern private Krankenversicherungen und Beihilfestellen bei der Kombination mit anderen endoskopischen Eingriffen oft detaillierte Nachweise. Es muss zweifelsfrei dokumentiert sein, dass es sich um eine getrennte Verrichtung an der Harnblase handelt. Ist die Resektion lediglich ein unselbstständiger Teilschritt eines größeren Eingriffs, ist die separate Berechnung der GOÄ 1782 ausgeschlossen.
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Dokumentation der GOÄ 1782: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen Abrechnung. Im OP-Bericht müssen die Indikation, der genaue anatomische Befund sowie der Verlauf der Resektion detailliert beschrieben werden. Insbesondere die Verwendung des Resektoskops und die histologische Sicherung des abgetragenen Gewebes sollten explizit erwähnt werden.
Dokumentation: Transurethrale Einbringung des Resektoskops. Darstellung des stark eingeengten, narbigen Blasenhalses bei Z. n. Inkontinenz-OP. Schrittweise zirkuläre Resektion des stenosierenden Gewebes bei 6 und 12 Uhr bis zur freien Passage. Sorgfältige Koagulation der Resektionsränder. Histologische Asservierung des Resektats.
Tipp: Vermerken Sie im Operationsbericht immer die genaue Tiefenausdehnung der Resektion und eventuelle Verwachsungen mit dem umgebenden Gewebe. Dies erleichtert die Durchsetzung von Steigerungsfaktoren erheblich.
GOÄ 1782: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Abrechnung über den Regelsatz (2,3-fach) hinaus bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei schwierigen OP-Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind eine starke Vernarbung nach multiplen Voroperationen, eine erhöhte Blutungsneigung oder anatomische Besonderheiten, die den endoskopischen Zugang erschweren. Auch eine signifikant verlängerte Operationszeit kann als valide Begründung herangezogen werden.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 1782 können urologische Praxen weitere Leistungen ansetzen, sofern diese eigenständig erbracht wurden. Häufig kombinierbar sind die Zuschläge für ambulantes Operieren nach GOÄ 441 (bei kleineren Eingriffen) oder GOÄ 444. Eine postoperative Einbringung eines Verweilkatheters kann unter Beachtung der Kombinationsregeln ebenfalls berechnet werden. Die histologische Aufarbeitung des entnommenen Gewebes erfolgt separat durch den Pathologen.
Ziffer 1782 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 1782 (Transurethrale Resektion des Harnblasenhalses bei der Frau) erhält in der neuen GOÄ die Nummer 10204 — „Transurethrale Inzision von Prostata (Transurethrale Inzision der Prostata, TUIP), Blasenhals, M. sphinkter urethrae externus und/oder M. detrusor vesicae, ggf. einschließlich diagnostischer Endoskopie des unteren Harntrakts" — mit einem Festpreis von 217,85 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 148,81 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1782
Was hat nicht gestimmt?