GOÄ 1777: Prostata-Teilresektion korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 1777
Elektro- oder Kryo-(Teil-)Resektion der Prostata
Punktzahl 924  
Einfachsatz 53,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 123,88 € 2,3x
Höchstsatz 188,51 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1777: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung der Prostata-Teilresektion, analoge Laserverfahren und typische Fallstricke.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1777

GOÄ-Ziffer 1777: Elektro- oder Kryo-(Teil-)Resektion der Prostata (924 Punkte)

Die GOÄ-Ziffer 1777 beschreibt die teilweise Entfernung von Prostatagewebe mittels elektrischer Schlinge oder Kryotechnik. Diese Leistung ist im Abschnitt K (Urologie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet und bildet die Grundlage für zahlreiche urologische Eingriffe. Sie kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn kein vollständiger Abtrag des Organs, sondern eine gezielte Volumenreduktion angestrebt wird.

Der Leistungsumfang umfasst die gesamte operative Prozedur inklusive der notwendigen intraoperativen Blutstillung. Wichtig ist, dass die Ziffer auch als Analogbewertung für moderne, minimal-invasive Therapieverfahren dient. Hierzu gehören innovative Laser- und Thermomethoden, die das Gewebe sekundär abbauen oder vaporisieren.

2. GOÄ 1777 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung

Die primäre Indikation für die GOÄ 1777 ist die symptomatische Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS) zur Behebung einer Harnabflussstörung. Auch palliative Eingriffe bei fortgeschrittenen Prostatakarzinomen, die der Desobstruktion dienen, fallen unter diese Ziffer. Der Fokus liegt hierbei stets auf der Teilresektion und nicht auf der vollständigen Enukleation.

Eine präzise Abgrenzung ist zur GOÄ-Ziffer 1778 erforderlich, welche die vollständige Resektion eines Prostataadenoms (z. B. klassische TUR-P) abbildet. Sollte das therapeutische Ziel die radikale Entfernung der Prostata bei Malignomen sein, greifen hingegen die Ziffern 1779 oder 1784. Die operative Behandlung von Tumoren des Blasenhalses wird wiederum über die GOÄ-Ziffer 1802 abgerechnet.

Achtung: Die Wahl zwischen GOÄ 1777 und GOÄ 1778 hängt entscheidend vom Operationsziel ab. Nur wenn eine vollständige Adenomentfernung mit Darstellung der Kapsel erfolgt, ist die höher bewertete Ziffer 1778 (analog) gerechtfertigt.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1777

Fallbeispiel 1: Palliative transurethrale Teilresektion

Ein Patient mit fortgeschrittenem, nicht operablem Prostatakarzinom leidet unter akutem Harnverhalt. Zur Entlastung und Sicherung des Harnabflusses führt der Urologe eine palliative transurethrale Teilresektion der Prostata durch. Da es sich um einen gezielten Teilabtrag handelt, erfolgt die Abrechnung korrekt nach GOÄ-Ziffer 1777 zum Schwellensatz (123,88 €).

Fallbeispiel 2: Laservaporisation (Greenlight-Laser)

Bei einem Patienten mit benignem Prostatasyndrom wird eine photoselektive Laservaporisation (KTP-/Greenlight-Laser) durchgeführt. Da dieses Verfahren zu einem teilweisen Gewebeabtrag führt, wird die Leistung analog nach GOÄ 1777 berechnet. Die analoge Anwendung ist medizinisch begründet, da das physikalische Prinzip der Vaporisation dem der Elektroresektion gleichwertig ist.

Fallbeispiel 3: Blasenhalsschlitzung nach Turner Warwick

Nach einer früheren TUR-P stellt sich ein Patient mit einer narbigen Blasenhalsenge vor. Der Urologe führt eine endoskopische Blasenhalsschlitzung mittels elektrischer Hakensonde durch, ohne Gewebe abzutragen. Gemäß der Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer wird dieser Eingriff analog nach GOÄ-Ziffer 1777 liquidiert.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ 1777: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 1777 mit den Ziffern 1778, 1779 oder 1784. Diese Kombinationen sind durch die Abrechnungsausschlüsse der GOÄ strikt untersagt. Auch die gleichzeitige Abrechnung einer Radikaloperation und einer Teilresektion ist medizinisch unlogisch und führt zu sofortigen Kürzungen.

Zudem versuchen Praxen immer wieder, für die Nutzung des Resektoskops eine zusätzliche Endoskopieziffer anzusetzen. Dies ist unzulässig, da die endoskopische Durchführung der Resektion bereits in der GOÄ 1777 enthalten ist. Nur eine vorab durchgeführte, rein diagnostische Zystourethroskopie mit einem separaten Instrument darf unter der Ziffer 1787 berechnet werden.

Ein weiterer Stolperstein betrifft ambulante Operationen: Für die GOÄ 1777 existieren keine ambulanten OP-Zuschläge im Kapitel C VIII. Der Ansatz von Zuschlägen wie der Ziffer 443 oder 445 neben der GOÄ 1777 ist daher nicht statthaft und wird von privaten Krankenversicherungen regelmäßig gestrichen.

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5. Dokumentation der GOÄ-Ziffer 1777: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation im Operationsbericht ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operateur muss das angestrebte Operationsziel (z. B. palliative Teilresektion oder spezifische Gewebevaporisation) klar definieren. Auch die verwendeten Instrumente, wie Laserfasern oder Resektionsschlingen, müssen namentlich im Bericht auftauchen.

Bei analogen Anwendungen, wie der Thulium-Laserresektion (TmLRP) oder der Hochenergie-TUMT, ist die genaue Angabe der Energiedaten und der Behandlungsdauer essenziell. Falls eine diagnostische Zystoskopie vorab mit einem anderen Endoskop stattfand, muss dieser Instrumentenwechsel explizit dokumentiert werden, um die Ziffer 1787 zu rechtfertigen.

Dokumentationsbeispiel: Transurethrale Teilresektion der Prostata bei Harnabflussbehinderung. Vorab diagnostische Zystoskopie mit flexiblem Zystoskop (Instrumentenwechsel). Anschließend Einbringen des Resektoskops, schrittweise Elektroresektion von obstruktivem Gewebe im Bereich des Apex. Sorgfältige Blutstillung mittels Koagulation. Entnommenes Gewebe zur Histologie gesandt.

Tipp: Vermerken Sie bei analogen Laserverfahren stets das konkrete System und die abgegebene Gesamtenergie (in Joule) im OP-Protokoll, um die medizinische Notwendigkeit zweifelsfrei zu belegen.

6. GOÄ 1777: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz der GOÄ 1777 liegt beim 2,3-fachen Satz (123,88 €). Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (188,51 €) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte intraoperative Blutung mit erschwerter Sicht, anatomische Besonderheiten wie eine extreme Prostatahyperplasie oder erhebliche Verwachsungen nach Voroperationen.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 1777 mit begleitenden urologischen Leistungen kombiniert. Zulässig ist die zusätzliche Abrechnung der Uroflowmetrie nach GOÄ-Ziffer 1792 im Vorfeld oder Nachgang des Eingriffs. Auch das Legen eines Blasenverweilkatheters (GOÄ-Ziffer 1732) nach thermischen Verfahren wie HIFU oder WIT kann gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern dies medizinisch indiziert ist.

Ziffer 1777 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 1777 (Elektro- oder Kryo-(Teil-)Resektion der Prostata, heute 123,88 € beim 2,3-fachen Satz) löst sich in der neuen GOÄ in mehrere Leistungen auf — die Abrechnung hängt vom konkreten Eingriff und den Patientenmerkmalen ab:

  • Bei Transurethrale Elektroresektion/TURP: 10203 Transurethrale Elektroresektion der Prostata (TURP), ggf. einschließlich -Anlage einer Blasenfistel … (334,15 €) — Die Leistung nach Nummer 10203 ist neben der Leistung nach Nummer 10100, 10101, 10102, 10103, 10104, 10105, 10106, 10107, 10108, 10109, 10110, 10111 oder 10132 nicht berechnungsfähig. Titel / Zusatz /…
  • Bei Transurethrale Inzision/TUIP: 10204 Transurethrale Inzision von Prostata (Transurethrale Inzision der Prostata, TUIP), Blasenhals, M. sphinkter urethrae externus und/oder M. detrusor vesicae, ggf. einschließlich diagnostischer Endoskopie des unteren Harntrakts (217,85 €)
  • Bei Laserresektion oder Laserenukleation: 10205 Anwendung von Laserverfahren zur Entfernung (Resektion) von Prostatagewebe, z.B. Holmiumlaserenukleation (HoLEP) (345,38 €)
  • Bei Laser- oder Elektrovaporisation: 10206 Anwendung von Laser- oder Elektroverfahren zur Verdampfung von Prostatagewebe (z.B. Photoselektive Laservaporisation, PVP), z.B. Greenlight-Lasertherapie, KTP-Lasertherapie (258,09 €)
  • Bei Laserkoagulation/ILC: 10207 Anwendung von Laserverfahren zur Verkochung (Koagulation) von Prostatagewebe, z.B. Interstitielle Laserkoagulation (ILC) (258,09 €)
  • Bei TUMT: 10208 Transurethrale Mikrowellenthermotherapie der Prostata, mit Niedrig-Energie (NE-TUMT) oder Hoch-Energie (HE-TUMT), ggf. einschließlich Temperaturfeedback der Prostata (220,13 €)
  • Bei TUNA: 10210 Transurethrale Nadelablation der Prostata (TUNA) (217,99 €)
  • Bei HIFU/transrektale oder perkutane Destruktion: 10211 Transrektale und perkutane Destruktion von Prostatagewebe, z.B. hochintensivierter fokussierter Ultraschall (HIFU) (337,26 €)
  • Bei Kryo-Teilresektion ohne dokumentierte transrektale/perkutane Destruktion: kein Nachfolger im Entwurf vorgesehen
  • Kein Nachfolger im Entwurf vorgesehen (Leistung entfällt oder geht in umfassendere Leistungen auf)

Die Spanne der primären Festpreise reicht von 217,85 € bis 345,38 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs und der Patientenmerkmale entscheidet über die zutreffende Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1777

Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 1777 und der GOÄ-Ziffer 1778 (TUR-P) ist ausgeschlossen. Die GOÄ 1778 stellt die vollständige Adenomresektion dar, während die 1777 nur für Teilresektionen vorgesehen ist.
Verfahren wie die interstitielle Laserkoagulation (ILC) und die Laservaporisation (z. B. Greenlight-Laser) werden analog nach GOÄ 1777 abgerechnet. Auch Holmium- oder Thulium-Laserverfahren können bei einer reinen Teilresektion analog über diese Ziffer liquidiert werden.
Nein, für die GOÄ-Ziffer 1777 können keine ambulanten OP-Zuschläge aus dem Kapitel C VIII berechnet werden. Die Ziffer ist im entsprechenden Zuschlagskatalog der GOÄ nicht aufgeführt.
Die GOÄ 1777 wird gewählt, wenn lediglich eine Teilresektion oder palliative Volumenreduktion der Prostata erfolgt. Die GOÄ 1778 ist hingegen für die vollständige Entfernung des Adenoms mit Darstellung der Kapsel reserviert.
Ja, eine diagnostische Zystourethroskopie nach GOÄ-Ziffer 1787 ist neben der 1777 berechnungsfähig, wenn sie mit einem separaten Instrument vorab durchgeführt wurde. Dies erfordert einen dokumentierten Instrumentenwechsel im Operationsbericht.
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