GOÄ 1778: Prostataadenom-Entfernung richtig abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 1778
Operative Entfernung eines Prostataadenoms, auch transurethral
Punktzahl 1850  
Einfachsatz 107,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 248,01 € 2,3x
Höchstsatz 377,40 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1778 für die operative Entfernung eines Prostataadenoms (TUR-P). Tipps zu Steigerungsfaktoren und Ausschlüssen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1778

Operative Entfernung eines Prostataadenoms, auch transurethral

Die GOÄ-Ziffer 1778 bewertet die operative Teilentfernung der Prostata zur Behebung einer infravesikalen Obstruktion. Diese Maßnahme dient primär der Verbesserung des Harnabflusses bei einer gutartigen Vergrößerung der Vorsteherdrüse. Im Gegensatz zur radikalen Prostatektomie verbleibt die Prostatakapsel bei diesem Eingriff erhalten.

Die Leistungsbeschreibung erfasst sowohl den klassischen offen-chirurgischen Zugang als auch die minimalinvasive, transurethrale Resektion (TUR-P). Damit deckt die Ziffer ein breites Spektrum urologischer Operationstechniken ab, die zur Adenomentfernung eingesetzt werden.

GOÄ 1778 in der Praxis: Indikationsstellung und Verfahrenswahl

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1778 ist bei Patienten mit einem symptomatischen benignen Prostatasyndrom (BPS) gegeben. Typische klinische Szenarien umfassen rezidivierende Harnverhalte, chronische Restharnbildung oder wiederkehrende Harnwegsinfektionen infolge der Obstruktion. Die Wahl des operativen Zugangs richtet sich meist nach der Drüsengröße.

Während bei extrem großen Befunden vereinzelt noch die offene Enukleation (transvesikal oder suprapubisch) durchgeführt wird, stellt die transurethrale Resektion (TUR-P) den klinischen Goldstandard dar. Beide operativen Wege werden über die Ziffer 1778 abgerechnet, da die Leistungsbeschreibung explizit beide Methoden einschließt.

Tipp: Bei der Durchführung einer modernen Video-TUR-P entsteht ein erheblicher technischer und zeitlicher Mehraufwand. Dieser rechtfertigt in der Regel das Überschreiten des Regelsatzes und sollte detailliert begründet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1778

Fallbeispiel 1: Klassische transurethrale Resektion (TUR-P)

Ein Patient stellt sich mit ausgeprägter Miktionssymptomatik und hohem Restharn vor. Es erfolgt eine stationäre Aufnahme zur Durchführung einer Standard-TUR-P unter Spinalanästhesie. Das Gewebe wird schlingenförmig abgetragen und der Harnblasenabfluss erfolgreich wiederhergestellt.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1778 zum Regelsatz (2,3-fach). Begleitende Spülungen während des Eingriffs sind mit dieser Gebühr abgegolten und dürfen nicht separat in Rechnung gestellt werden.

Fallbeispiel 2: Offene Adenomektomie bei massivem Drüsenvolumen

Bei einem Patienten mit einem Prostatavolumen von über 100 ml ist eine transurethrale Resektion nicht sicher durchführbar. Der Operateur entscheidet sich für eine offene, transvesikale Enukleation des Adenoms. Der Eingriff verläuft komplikationslos.

Auch dieser offen-chirurgische Eingriff wird über die GOÄ-Ziffer 1778 liquidiert. Aufgrund der Größe des Adenoms und des erhöhten Blutungsrisikos kann ein erhöhter Steigerungssatz (z. B. 3,0-fach) mit entsprechender Begründung gewählt werden.

Fallbeispiel 3: Video-assistierte TUR-P mit analoger Dokumentation

Es wird eine Video-TUR-P bei einem Patienten mit mittelschwerer Obstruktion durchgeführt. Der Eingriff wird per Kamera auf einen Monitor übertragen und digital dokumentiert. Die Bilddokumentation dient der postoperativen Befundsicherung.

Neben der GOÄ-Ziffer 1778 (ggf. mit erhöhtem Faktor wegen des Video-Mehraufwands) kann die über das reine Monitoring hinausgehende Dokumentation analog der Nr. 5295 (i. d. R. zum Einfachsatz) berechnet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1778: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderberechnung von Teilleistungen. Die Entfernung von Resektionsspänen sowie intraoperative Spülungen sind integrale Bestandteile der Hauptleistung und dürfen nicht über gesonderte Ziffern abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen kürzen solche Rechnungen konsequent unter Verweis auf § 4 Abs. 2a GOÄ.

Zudem existieren strikte Ausschlusskriterien im Gebührenverzeichnis. Die GOÄ-Ziffer 1778 darf nicht neben der Ziffer 1777 (Prostatovesikulektomie), der Ziffer 1779 (Kryotherapie), der Ziffer 1784 (Radikaloperation) oder der Ziffer 1808 (Inzision des Blasenhalses) angesetzt werden. Auch die Durchführung eines sogenannten Sphinktertests (z. B. analog Nr. 832) ist neben der Ziffer 1778 ausgeschlossen.

Achtung: Die Abrechnung von selbstständigen Spülungen am Folgetag oder im Rahmen der Nachbehandlung fällt nicht unter diesen Ausschluss. Nur die intraoperative Spülung ist mit der Ziffer 1778 abgegolten.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 1778: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist ein detaillierter Operationsbericht unerlässlich. Dieser muss den gewählten Zugangsweg (transurethral oder offen), das resezierte Gewebevolumen sowie die Blutstillung lückenlos dokumentieren. Bei der Video-TUR-P muss zudem der Einsatz der Videokamera und des Monitors explizit erwähnt werden.

Besondere anatomische Schwierigkeiten, wie eine ausgeprägte intravesikale Prostatatrabekulierung oder starke intraoperative Blutungen, müssen präzise beschrieben werden. Nur so lässt sich eine spätere Faktorerhöhung gegenüber Kostenträgern überzeugend begründen.

Dokumentationsbeispiel: "... Transurethrale Einführung des Resektoskops unter Videosicht. Systematische Resektion des hyperplastischen Mittellappens und beider Seitenlappen in videoassistierter Technik. Bergung der Resektionsspäne mittels Ellick-Evakuator. Sorgfältige Blutstillung mittels Koagulation. Gesamtgewicht des Resektats ca. 45 Gramm. Keine Komplikationen ..."

GOÄ 1778: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 ist bei der GOÄ-Ziffer 1778 häufig medizinisch begründbar. Typische Kriterien für eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz sind ein überdurchschnittlich großes Adenomgewicht (z. B. über 50 Gramm), eine stark erhöhte Blutungsneigung mit zeitaufwendiger Koagulation oder schwierige anatomische Verhältnisse wie eine ausgeprägte Harnblasenhalssklerose. Auch der Einsatz der Video-Technik begründet einen erhöhten Zeitaufwand.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der operativen Leistung nach Ziffer 1778 können begleitende, selbstständige Leistungen berechnet werden. Hierzu gehören die präoperative Urethrozystoskopie (GOÄ 1785), sofern diese als eigenständige diagnostische Maßnahme indiziert war, sowie die postoperative Einlegung eines Verweilkatheters. Anästhesieleistungen und postoperative Überwachungen sind ebenfalls separat durch den erbringenden Arzt ansetzbar.

Ziffer 1778 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 1778 (Operative Entfernung eines Prostataadenoms, auch transurethral, heute 248,01 € beim 2,3-fachen Satz) löst sich in der neuen GOÄ in mehrere Leistungen auf — die Abrechnung hängt vom konkreten Eingriff und den Patientenmerkmalen ab:

  • Bei Offene operative Entfernung des Prostataadenoms: 10215 Operative Entfernung eines Prostataadenoms (546,39 €)
  • Bei Transurethrale Elektroresektion (TURP): 10203 Transurethrale Elektroresektion der Prostata (TURP), ggf. einschließlich -Anlage einer Blasenfistel … (334,15 €) — Die Leistung nach Nummer 10203 ist neben der Leistung nach Nummer 10100, 10101, 10102, 10103, 10104, 10105, 10106, 10107, 10108, 10109, 10110, 10111 oder 10132 nicht berechnungsfähig. Titel / Zusatz /…
  • Bei Laserresektion, z.B. HoLEP: 10205 Anwendung von Laserverfahren zur Entfernung (Resektion) von Prostatagewebe, z.B. Holmiumlaserenukleation (HoLEP) (345,38 €)
  • Bei Laser- oder Elektroverdampfung, z.B. PVP: 10206 Anwendung von Laser- oder Elektroverfahren zur Verdampfung von Prostatagewebe (z.B. Photoselektive Laservaporisation, PVP), z.B. Greenlight-Lasertherapie, KTP-Lasertherapie (258,09 €)
  • Bei Laserkoagulation: 10207 Anwendung von Laserverfahren zur Verkochung (Koagulation) von Prostatagewebe, z.B. Interstitielle Laserkoagulation (ILC) (258,09 €)
  • Bei Transurethrale Implantation von Prostatagewebe-Retraktoren (UroLift): 10209 Transurethrale Implantation von Prostatagewebe-Retraktoren (182,45 €)

Die Spanne der primären Festpreise reicht von 182,45 € bis 546,39 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs und der Patientenmerkmale entscheidet über die zutreffende Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1778

Nein, intraoperative Spülungen sind als unselbstständige Teilleistungen mit der GOÄ-Ziffer 1778 abgegolten. Eine separate Berechnung ist gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ ausgeschlossen. Lediglich postoperative Spülungen an den Folgetagen können eigenständig berechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 1778 darf nicht zusammen mit den Ziffern 1777, 1779, 1784 und 1808 auf derselben Rechnung stehen. Auch die analoge Berechnung eines Sphinktertests (z. B. nach Nr. 832) ist am selben Behandlungstag ausgeschlossen.
Der Mehraufwand einer Video-TUR-P rechtfertigt in der Regel eine Erhöhung des Steigerungsfaktors der Ziffer 1778 über den Schwellenwert von 2,3. Zusätzlich kann eine über das reine Monitoring hinausgehende Bilddokumentation analog der GOÄ-Ziffer 5295 berechnet werden.
Ja, die pathohistologische Aufarbeitung des entnommenen Prostatagewebes ist eine eigenständige Leistung und wird separat abgerechnet. Diese erfolgt in der Regel durch den beauftragten Pathologen über die entsprechenden Ziffern des Abschnitts M der GOÄ.
Eine Erhöhung des Faktors bis zum 3,5-fachen Satz ist bei besonders großen Adenomen, starker intraoperativer Blutung oder schwierigen anatomischen Verhältnissen zulässig. Die Begründung im Operationsbericht muss den konkreten zeitlichen oder technischen Mehraufwand nachvollziehbar darlegen.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich