GOÄ 1779: Radikale Prostatektomie richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1779
Totale Entfernung der Prostata einschließlich der Samenblasen
Punktzahl 2590  
Einfachsatz 150,96 € 1,0x
Regelhöchstsatz 347,21 € 2,3x
Höchstsatz 528,36 € 3,5x
Ausschlüsse

Die korrekte Abrechnung der radikalen Prostatektomie nach GOÄ 1779 und den analogen BÄK-Ziffern A 1870–A 1873. Praxisbeispiele, Ausschlüsse und Tipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1779

GOÄ 1779: Totale Entfernung der Prostata einschließlich der Samenblasen

Die Gebührenordnungsposition GOÄ 1779 beschreibt die vollständige operative Entfernung der Prostata mit ihrer Kapsel sowie den anhängenden Samenblasen. Dieser Eingriff wird in der medizinischen Fachsprache als radikale Prostatektomie (RP oder RPE) bezeichnet. Die Leistung ist im Abschnitt K (Urologie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet.

Die Leistungslegende umfasst sowohl den abdominalen als auch den perinealen Zugangsweg. Die Mitentfernung der Samenblasen ist obligater Bestandteil der Ziffer und darf nicht gesondert berechnet werden. Da die Ziffer in ihrer ursprünglichen Form den heutigen medizinischen Standard nicht mehr vollständig abbildet, existieren wichtige Analogbewertungen der Bundesärztekammer.

GOÄ 1779 in der Praxis: Der Wandel zur analogen Abrechnung

Die klassische GOÄ 1779 stammt aus einer Zeit, in der moderne, funktionserhaltende Operationstechniken noch nicht etabliert waren. Heute umfasst eine zeitgemäße radikale Prostatektomie hochkomplexe Teilschritte wie die mikrochirurgische Präparation des Gefäß-Nervenbündels zum Erhalt der Potenz sowie die aufwändige Rekonstruktion des Blasenhalses.

Da diese modernen Operationsverfahren vom ursprünglichen Aufwand der GOÄ 1779 extrem abweichen, hat der Zentrale Konsultationsausschuss der Bundesärztekammer im Jahr 2006 spezielle Analogziffern beschlossen. Diese Ziffern (A 1870 bis A 1873) decken die verschiedenen Kombinationen aus Lymphknotenentfernung und Neurolyse (Nervenerhalt) ab.

Achtung: Die Abrechnung der klassischen GOÄ 1779 ist heute fast nur noch dann angezeigt, wenn keine Rekonstruktion des Blasenhalses oder der Schließmuskelfunktion stattfindet. In der modernen urologischen Chirurgie ist dies die absolute Ausnahme.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1779

Die Wahl der korrekten Ziffer hängt maßgeblich davon ab, ob eine Lymphadenektomie durchgeführt wurde und ob ein nervschonendes Vorgehen (Neurolyse) stattfand.

Fallbeispiel 1: Klassische Prostatektomie ohne Rekonstruktion

Ein Patient stellt sich mit einem lokal begrenzten Prostatakarzinom vor. Es erfolgt die offene, totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen ohne aufwändige Rekonstruktion des Blasenhalses und ohne Lymphknotenentfernung. In diesem seltenen Fall wird die GOÄ-Ziffer 1779 zum Regelhöchstsatz (2,3-fach = 347,21 €) abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Radikale Prostatektomie mit Lymphadenektomie und Neurolyse

Bei einem Patienten wird eine roboterassistierte (daVinci) radikale Prostatektomie durchgeführt. Der Operateur nimmt eine pelvine Lymphknotenentfernung vor und präpariert das Gefäß-Nervenbündel beidseitig mikroskopisch zur Erhaltung der Erektionsfähigkeit. Die Rekonstruktion des Blasenhalses erfolgt ebenfalls. Abgerechnet wird hier die Analogziffer A 1871 (analog GOÄ 1850, 6500 Punkte).

Fallbeispiel 3: Radikale Prostatektomie ohne Lymphadenektomie mit Neurolyse

Es erfolgt die totale Entfernung der Prostata mit Rekonstruktion des Blasenhalses und beidseitigem Nervenerhalt. Auf eine pelvine Lymphknotenentfernung wird aufgrund des niedrigen Risikoprofils verzichtet. Korrekt abgerechnet wird in diesem Szenario die Analogziffer A 1873 (analog GOÄ 3088, 5600 Punkte).

Häufige Fehler bei der GOÄ 1779: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die unzulässige Kombination von Einzelleistungen. Werden die analogen Komplexziffern A 1870 bis A 1873 herangezogen, sind darin bereits viele Einzelschritte enthalten. Die zusätzliche Berechnung der GOÄ 1780 (Blasenhalsplastik) oder der GOÄ 2583/2584 (Neurolyse) ist dann strikt ausgeschlossen.

Ebenfalls führt die gesonderte Berechnung von Blasenkathetern, suprapubischen Kathetern oder Wunddrainagen regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen. Diese Hilfsmaßnahmen sind mit den Hauptleistungen abgegolten. Einzig das Einbringen einer Harnleiterschiene (z. B. Doppel-J) darf über die GOÄ 1812 zusätzlich liquidiert werden.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Verwendung der Analogziffern A 1870 bis A 1873 keine der urologischen Ausschlussziffern wie GOÄ 1784 (pelvine Lymphadenektomie als Einzelleistung) auf der Rechnung auftaucht.

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Dokumentation der GOÄ 1779: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Operationsdokumentation ist das wichtigste Fundament, um Honorarkürzungen abzuwehren. Der OP-Bericht muss die Indikation, den gewählten Zugangsweg sowie jeden einzelnen Rekonstruktionsschritt präzise beschreiben. Besonders die Darstellung der Nervenpräparation und der Lymphadenektomie-Grenzen ist essenziell.

Wird ein erhöhter Steigerungsfaktor angewendet, muss die Begründung direkt aus dem OP-Bericht hervorgehen. Einfache Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen nicht aus. Es müssen konkrete anatomische oder pathologische Erschwernisse dokumentiert sein.

Dokumentationsbeispiel: "...Präparation des Blasenbodens bei ausgeprägten Verwachsungen nach Voroperation. Mikrochirurgische, beidseitige Neurolyse der Nervi erigentes unter Schonung der Gefäß-Nervenbündel. Rekonstruktion des Blasenhalses mittels fortlaufender Naht zur Sicherung der Kontinenz..."

GOÄ 1779: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus (bis zum 3,5-fachen Satz) erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische urologische Erschwernisse bei der Prostatektomie sind ausgeprägte Verwachsungen nach urologischen Voroperationen, ein extrem hoher Body-Mass-Index (Adipositas permagna) oder chronische Entzündungen im Operationsgebiet.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der operativen Hauptleistung können urologische Begleituntersuchungen und postoperative Maßnahmen abgerechnet werden. Häufig kombiniert wird die Prostatektomie mit der histologischen Schnellschnittdiagnostik nach GOÄ 2402. Auch die postoperative Überwachung und die Visiten auf Station sind nach den entsprechenden Ziffern des Abschnitts B berechnungsfähig.

Ziffer 1779 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1779 (Totale Entfernung der Prostata einschließlich der Samenblasen) erhält in der neuen GOÄ die Nummer 10216 — „Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen mit Unterbindung der Samenleiter ohne Lymphknotenentfernung mit anschließender Rekonstruktion des Blasenhalses und der Schließmuskelfunktion, ggf. einschließlich suprapubischem Katheter" — mit einem Festpreis von 1.071,37 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 347,21 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1779

Die GOÄ 1779 wird in der modernen Urologie fast immer durch die Analogziffern A 1870 bis A 1873 ersetzt, da diese die heute üblichen mikrochirurgischen Rekonstruktionen und Nervenschonungen abbilden. Die klassische Ziffer 1779 deckt diese aufwändigen Teilschritte nicht ab.
Nein, bei Verwendung der analogen Komplexziffern A 1870 bis A 1873 ist die Rekonstruktion des Blasenhalses bereits integrierter Bestandteil der Leistung. Eine zusätzliche Abrechnung der GOÄ 1780 ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Das Einlegen eines transurethralen oder suprapubischen Blasenkatheters ist am Ende der Operation nicht gesondert berechnungsfähig. Diese Maßnahmen sind mit den Gebühren für die Prostatektomie abgegolten.
Für die Entnahme und Untersuchung von Schnellschnitten während der Prostatektomie kann die GOÄ-Ziffer 2402 gesondert in Ansatz gebracht werden. Dies ist besonders zur Überprüfung der tumorfreien Schnittränder (R0-Resektion) üblich.
Eine Steigerung kann durch erhebliche anatomische Schwierigkeiten wie ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen oder extreme Adipositas begründet werden. Die Begründung muss die konkrete zeitliche oder technische Erschwernis im OP-Bericht widerspiegeln.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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