GOÄ 3088: Myokardiale Revaskularisation richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3088
Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation eines Versorgungsabschnittes
Punktzahl 5600  
Einfachsatz 326,41 € 1,0x
Regelhöchstsatz 750,74 € 2,3x
Höchstsatz 1142,44 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3088 (Myokardiale Revaskularisation): Erfahren Sie alles zu MIDCAB, Analogbewertungen und typischen Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3088

Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation eines Versorgungsabschnittes

Die GOÄ-Ziffer 3088 beschreibt die chirurgische Wiederherstellung der Durchblutung eines Herzkranzgefäßabschnitts mittels eines Bypass-Grafts. Diese Leistung bildet das Fundament der koronaren Bypass-Chirurgie im Gebührenverzeichnis. Während früher überwiegend venöse Transplantate genutzt wurden, kommen heute standardmäßig arterielle Conduits wie die Arteria mammaria interna zum Einsatz. Die Ziffer deckt die gesamte präparatorische und anastomosierende Arbeit am betroffenen Versorgungsgebiet ab.

GOÄ 3088 in der Praxis: Moderne Bypass-Chirurgie und MIDCAB

In der modernen Herzchirurgie findet die GOÄ 3088 nicht nur bei klassischen Operationen am offenen Herzen Anwendung. Auch minimal-invasive Techniken wie die MIDCAB-Operation (Minimal-invasive direkte koronararterielle Bypassoperation) werden über diese Ziffer abgerechnet. Bei diesem Verfahren erfolgt der Zugang über eine kleine anterolaterale Thorakotomie ohne den Einsatz der Herz-Lungen-Maschine. Die Operation am schlagenden Herzen stellt dabei besonders hohe Anforderungen an das chirurgische Geschick.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3088

Fallbeispiel 1: Standard-MIDCAB-Operation

Ein Patient mit einer isolierten hochgradigen Stenose des Ramus interventrikularis anterior (RIVA) wird mittels MIDCAB-Verfahren operiert. Der Operateur präpariert die linke Arteria mammaria interna und anastomosiert diese unter Verwendung eines temporären intrakoronaren Shunts am schlagenden Herzen. Aufgrund des stark eingeschränkten Sichtfeldes und der Bewegung des Myokards wird ein erhöhter Steigerungssatz von 3,5 gewählt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3088 zum Höchstsatz.

Fallbeispiel 2: Bypass-Operation mit freiem Radialis-Transplantat

Bei einer koronaren Herzkrankheit wird neben der Arteria mammaria interna zusätzlich die Arteria radialis als freies Transplantat zur Revaskularisation vorbereitet. Die schwierige und zeitaufwendige Entnahme des Radialis-Grafts erfordert eine hochpräzise mikrochirurgische Präparation. Neben der GOÄ 3088 für die Revaskularisation wird die GOÄ-Ziffer 2807 analog mit dem 3,5-fachen Satz für die Gefäßpräparation in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 3: Revaskularisation mit intraoperativer Flussmessung

Nach erfolgreicher Anlage des Bypasses führt der Chirurg eine Flussmessung am freigelegten Graft durch, um die Durchgängigkeit der Anastomose objektiv zu sichern. Am Ende der Operation wird der normale Herzrhythmus mittels Defibrillation wiederhergestellt. Abgerechnet wird die GOÄ 3088, kombiniert mit der GOÄ-Ziffer 2805 für die Flussmessung sowie der GOÄ-Ziffer 430 für die Defibrillation.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3088: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der gesonderten Berechnung von Gefäßaufdehnungen. Die routinemäßige Spülung oder Dehnung der Bypass-Arterie mit einer Knopfsonde ist als unselbstständige Teilleistung nach § 4 Abs. 2a GOÄ nicht separat berechenbar. Nur eine echte, medizinisch indizierte intraoperative Ballondilatation darf in seltenen Ausnahmefällen analog mit der GOÄ-Ziffer 5345 (1,0-facher Satz) liquidiert werden.

Achtung: Die prophylaktische Einbringung temporärer Herzschrittmacherelektroden ist nicht gesondert berechenbar. Die analoge Abrechnung der GOÄ-Ziffer 631 ist ausschließlich dann zulässig, wenn die Elektroden intraoperativ tatsächlich zur aktiven Stimulation des Herzens eingesetzt wurden.

Zudem führen Prüfstellen häufig Kürzungen bei der zeitgleichen Abrechnung von Drainagen durch. Die Pleuradrainage (GOÄ 2970) und die Mediastinaldrainage (GOÄ 3012) gelten im Rahmen einer Herzoperation meist als abgegolten. Die Zentrale Konsultationsstelle für Gebührenordnungsfragen empfiehlt daher, auf die separate Berechnung dieser Drainagen zu verzichten, um langwierige Erstattungsstreitigkeiten zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 3088: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation im Operationsbericht ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen. Der Bericht muss die genaue anatomische Lokalisation, die Art der verwendeten Grafts sowie die angewandte Operationstechnik detailliert beschreiben. Besondere Erschwernisse, wie beispielsweise ausgeprägte Verwachsungen bei Re-Operationen oder eine erhöhte Blutungsneigung, müssen explizit begründet werden.

Tipp: Halten Sie bei der Durchführung einer intraoperativen Flussmessung die exakten hämodynamischen Messwerte schriftlich fest. Dies liefert den unumstößlichen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit für die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2805.

Ein kurzes Beispiel zeigt, wie eine rechtssichere Dokumentation im OP-Bericht formuliert sein sollte:

Dokumentationsbeispiel: ...Präparation der LIMA und Durchführung einer MIDCAB-Anastomose auf den RIVA am schlagenden Herzen unter Verwendung eines temporären intrakoronaren Shunts bei hochgradig eingeschränkten Sichtverhältnissen aufgrund ausgeprägter epikardialer Fettgewebsauflagerungen...

GOÄ 3088: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Anwendung eines erhöhten Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus ist bei der GOÄ 3088 gut zu begründen. Typische Erschwernisfaktoren sind die Durchführung als MIDCAB-Eingriff am schlagenden Herzen sowie der Einsatz eines intrakoronaren Shunts. Auch eine stark verkalkte Zielarterie oder eine duale Plättchenhemmung rechtfertigen das Überschreiten des Schwellenwertes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3088 lässt sich regelkonform mit verschiedenen begleitenden Leistungen kombinieren. Häufig berechnet werden die kardioplegische Perfusion nach GOÄ 3052 sowie die intraoperative Defibrillation nach GOÄ 430 zur Rhythmuswiederherstellung. Streng ausgeschlossen ist jedoch die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ-Ziffern 3089 und 3090, da diese die Revaskularisation mehrerer Abschnitte abdecken.

Ziffer 3088 in der neuen GOÄ

Ziffer 3088 (Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation eines Versorgungsabschnittes) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 750,74 €.

  • bei Bypass ohne Herz-Lungen-Maschine: 9562 „Revaskularisation eines Herzkranzgefäßes durch einen arteriellen oder venösen Bypass ohne Einsatz der Herz-Lungen-Maschine, ggf. einschließlich -Einlage eines temporären intraluminalen Shuntes -Anlegen von Perikardschlingen -Flussmessungen und Gefäßentnahme(n)" (841,80 €)
  • bei Bypass unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine: 9565 „Revaskularisation eines Herzkranzgefäßes durch einen arteriellen oder venösen Bypass unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine, ggf. einschließlich -Einlage eines temporären intraluminalen Shuntes -Anlegen von Perikardschlingen -Flussmessungen und Gefäßentnahme(n)" (617,32 €)
  • bei operative Revision eines bestehenden Koronarbypasses ohne Bypassneuanlage: 9570 „Operative Revision eines Bypasses an den Herzkranzgefäßen ohne Bypassneuanlage, einschließlich Flussmessungen" (311,47 €)

Die Bandbreite reicht von 311,47 € bis 841,80 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3088

Ja, die GOÄ-Ziffer 3088 ist für die minimal-invasive direkte koronararterielle Bypassoperation (MIDCAB) anwendbar. Die besonderen Erschwernisse wie das eingeschränkte Sichtfeld und die Arbeit am schlagenden Herzen können über einen erhöhten Steigerungssatz geltend gemacht werden.
Ja, die aufwendige Präparation eines freien Arteria-radialis-Transplantats kann nach herrschender Rechtsprechung analog nach GOÄ-Ziffer 2807 berechnet werden. Hierbei wird aufgrund der Komplexität häufig der 3,5-fache Steigerungssatz angesetzt.
Ja, die Flussmessung am freigelegten Blutgefäß ist neben der GOÄ 3088 nach der GOÄ-Ziffer 2805 gesondert berechenbar. Erfolgen Messungen an unterschiedlichen Gefäßen, kann die Ziffer entsprechend mehrfach angesetzt werden.
Die GOÄ-Ziffer 631 ist nur dann analog berechenbar, wenn die temporären Elektroden intraoperativ tatsächlich zur Stimulation des Herzens genutzt wurden. Eine rein prophylaktische Elektrodenversorgung oder eine bloße Probestimulation rechtfertigen die Abrechnung hingegen nicht.
In der Regel sind Drainagen wie die Pleuradrainage (GOÄ 2970) oder Mediastinaldrainage (GOÄ 3012) mit der Hauptleistung abgegolten. Nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen mit separater Indikation und Inzision ist eine gesonderte Berechnung denkbar, wobei die ZKBÄK generell zum Verzicht rät.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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