Die korrekte Abrechnung der Koronarperfusion nach GOÄ 3052 wirft in der herzchirurgischen Praxis oft Fragen auf. Dieser Leitfaden klärt über Kardioplegie, Steigerungsfaktoren und Fallstricke auf.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3052
Perfusion der Koronararterien, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 3050
Die GOÄ-Ziffer 3052 beschreibt eine hochspezialisierte herzchirurgische Zusatzleistung, die im Rahmen von Operationen am offenen Herzen erbracht wird. Sie setzt zwingend die Anwendung einer Herz-Lungen-Maschine nach Nummer 3050 voraus. Die Maßnahme umfasst die gezielte Katheterisierung der Aorta und das anschließende Vordringen in die einzelnen Koronarabzweigungen, um das Myokard während des künstlichen Herzstillstands zu schützen.
GOÄ 3052 in der Praxis: Kardioplegie und Myokardschutz
In der klinischen Praxis dient die Ziffer 3052 primär der Durchführung einer antegraden oder retrograden Kardioplegie. Durch das Einbringen einer kalten, kaliumreichen Protektionslösung wird das Herz kontrolliert stillgelegt, um ein präzises Arbeiten am unbewegten Organ zu ermöglichen. Diese Protektion sichert das Überleben des Herzmusgelgewebes während der Ischämiephase.
Der Zentraler Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen (ZKBÄK) hat klargestellt, dass die Ziffer 3052 für die Kardioplegie eigenständig berechenbar ist. Wird der Herzstillstand hingegen rein elektrisch induziert, ist stattdessen die Nummer 430 GOÄ heranzuziehen. Eine Kombination beider Methoden erfordert eine genaue gebührenrechtliche Differenzierung.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3052
Fallbeispiel 1: Aortenklappenersatz mit Kardioplegie
Bei einem Patienten wird ein elektiver Aortenklappenersatz unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine durchgeführt. Zur Protektion des Myokards erfolgt die Perfusion der Koronararterien mit kardioplegischer Lösung über die Ziffer 3052. Die Abrechnung erfolgt über die Kombination der Nummer 3050 für die Herz-Lungen-Maschine und der Zusatzleistung 3052 für die Perfusion.
Fallbeispiel 2: Koronare Bypass-Operation mit Flimmerinduktion
Während einer aortokoronaren Bypass-Operation wird zusätzlich zur Kardioplegie ein Kammerflimmern induziert. Da die Flimmerinduktion neben der Kardioplegie nicht separat nach Nummer 430 berechnet werden darf, erfolgt die Abbildung des Mehraufwands über einen erhöhten Steigerungsfaktor bei der Ziffer 3052. Am Ende der Operation wird der normale Rhythmus mittels Defibrillation wiederhergestellt, was die zusätzliche Abrechnung der Nummer 430 rechtfertigt.
Fallbeispiel 3: Herzchirurgischer Eingriff mit rein elektrischer Induktion
Bei einem minimalinvasiven Eingriff wird der Herzstillstand ausschließlich durch elektrische Stimulation herbeigeführt, ohne dass eine kardioplegische Lösung appliziert wird. In diesem Fall ist die Ziffer 3052 nicht anwendbar. Stattdessen wird die Nummer 430 GOÄ für die Induktion und ein weiteres Mal für die Rhythmuswiederherstellung am Operationsende abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3052: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Ansetzung der Ziffer 3052 innerhalb einer Sitzung. Obwohl der Leistungstext von "Koronarabzweigungen" im Plural spricht, darf die Ziffer unabhängig von der Anzahl der perfundierten Gefäße nur ein einziges Mal berechnet werden. Ein erhöhter Aufwand durch multiple Kanülierungen muss über den Steigerungsfaktor abgebildet werden.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der Nummern 3052 und 430 für die reine Induktion des Herzstillstands ist unzulässig, wenn gleichzeitig eine Kardioplegie durchgeführt wird. Private Krankenversicherungen kürzen hier regelmäßig die Erstattung, wenn kein begründeter Ausnahmefall vorliegt.
Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die fehlende medizinische Begründung, wenn der Schwellenwert von 2,3 überschritten wird. Da die Perfusion der Koronararterien standardmäßig abläuft, müssen anatomische Besonderheiten oder Komplikationen explizit in der Rechnung dargelegt werden.
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Dokumentation der GOÄ 3052: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist die beste Verteidigung gegen Honorarkürzungen. Es muss unmissverständlich hervorgehen, dass die Perfusion der Koronararterien über eine gezielte Katheterisierung der Aorta und der Koronarabzweigungen erfolgte. Die bloße Erwähnung einer Kardioplegie reicht manchen Prüfern nicht aus.
Dokumentation: Nach Etablierung des extrakorporalen Kreislaufs (HLM) erfolgte die retrograde Kanülierung des Sinus coronarius sowie die antegrade Katheterisierung der Aorta ascendens. Über diese Zugänge wurden insgesamt 1.200 ml kalte kardioplegische Lösung zur Induktion des Herzstillstands und zum Myokardschutz appliziert.
Zusätzlich sollten alle verwendeten Materialien, die Perfusionsdauer und die Menge der eingebrachten Lösung exakt dokumentiert werden. Diese Parameter dienen im Streitfall als objektiver Nachweis für die erbrachte Leistung.
Tipp: Vermerken Sie im OP-Protokoll stets eventuelle anatomische Erschwernisse wie ausgeprägte Verkalkungen der Aortenwurzel, da diese eine spätere Faktorsteigerung hieb- und stichfest begründen.
GOÄ 3052: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Regelsatz von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der Ziffer 3052 gut begründbar. Typische Gründe für eine Faktorsteigerung sind schwierige anatomische Verhältnisse, wie eine hochgradige Aortenklappenstenose oder ausgeprägte atherosklerotische Veränderungen der Koronarostien. Auch eine prolongierte Perfusionszeit bei komplexen Rekonstruktionen rechtfertigt den erhöhten Aufwand.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer 3052 wird regelhaft in Kombination mit der Nummer 3050 für den Einsatz der Herz-Lungen-Maschine abgerechnet. Ebenfalls häufig kombiniert wird die Leistung mit der Nummer 3051 für die kardiotechnische Überwachung des extrakorporalen Kreislaufs. Die Wiederherstellung des Sinusrhythmus am Ende des Eingriffs kann zusätzlich mit der Nummer 430 GOÄ in Ansatz gebracht werden.
Ziffer 3052 in der neuen GOÄ
Die neue GOÄ löst Ziffer 3052 (Perfusion der Koronararterien, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 3050) auf: An die Stelle der einen Ziffer treten mehrere Positionen, je nach Methode oder Befund. Bisheriger 2,3-facher Satz: 148,81 €.
- bei Anschluss an oder Entfernung von minimalisiertem Herz-Lungen-Unterstützungssystem oder ECMO/CO2-Elimination (ohne konventionelle HLM nach 9509): 1128 „Anschluss an oder Entfernung von minimalisierte(n) Herz-Lungen-Unterstützungssysteme(n) und/oder extrakorporale/r Membranoxygenierung/CO2-Elimination" (68,93 €)
- 9509 „Anschluss an und Entwöhnung von Herz-Lungen-Maschine, einschließlich -Kanülierung, Dekanülierung -Myokardprotektion, Kardioplegie - ggf. elektrischer Rhythmisierung -Anlage von Schrittmacherelektroden -Leistenfreilegung" (402,82 €) — 1x je Sitzung
Die Bandbreite reicht von 68,93 € bis 402,82 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3052
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