Die Abrechnung der selektiven Hirnperfusion nach GOÄ 3051 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Voraussetzungen, Kombinationen und Fallstricken.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3051
Perfusion der Hirnarterien, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 3050
Die GOÄ-Ziffer 3051 beschreibt eine hochspezialisierte herzchirurgische Zusatzleistung, die im Rahmen von Eingriffen mit der Herz-Lungen-Maschine (HLM) zum Einsatz kommt. Die Ziffer ist mit 1290 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 75,19 € entspricht.
Die medizinische Maßnahme umfasst die gezielte, selektive Perfusion des Gehirns während einer Phase, in der der systemische Kreislauf unterbrochen oder stark reduziert ist. Dies dient dem neurologischen Schutz des Patienten während komplexer Rekonstruktionen an den herznahen Gefäßen.
Inhaltlich inkludiert die Leistung die präzise Kathetereinführung über den Truncus brachiocephalicus und/oder die linke Arteria carotis communis sowie den anschließenden Anschluss an ein separates Pumpsystem. Die Bestimmungen verdeutlichen, dass trotz der Pluralformulierung im Leistungstext die Ziffer nur einmal pro Operation angesetzt werden darf.
GOÄ 3051 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Der klinische Einsatz der selektiven antegraden Hirnperfusion (SACP) nach GOÄ 3051 ist fest an komplexe aortenchirurgische Eingriffe gekoppelt. Typische Indikationen sind Operationen an der Aorta ascendens, dem Aortenbogen oder bei akuten Aortendissektionen vom Typ Stanford A.
In diesen Szenarien erfordert die chirurgische Sanierung oft einen temporären Kreislaufstillstand in hypothermer Technik. Um ischämische Hirnschäden während dieser Phase effektiv zu verhindern, wird die selektive Perfusion der Hirnarterien etabliert.
Tipp: Die Etablierung der selektiven Hirnperfusion erfordert eine enge Abstimmung zwischen dem Operateur und dem Kardiotechniker. Die Dokumentation dieser Kooperation und der getrennten Perfusionskreisläufe stützt die Abrechnung maßgeblich.
Die Abgrenzung zu einer rein systemischen Perfusion über die Herz-Lungen-Maschine (GOÄ 3050) ist essenziell. Die GOÄ 3051 darf nur dann herangezogen werden, wenn ein separater Perfusionskreislauf für die hirnversorgenden Gefäße etabliert und betrieben wird.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3051
Fallbeispiel 1: Geplante Aortenbogenrekonstruktion
Ein Patient stellt sich mit einem symptomatischen Aortenbogenaneurysma vor. Es erfolgt der elektive Ersatz des Aortenbogens unter tiefem hypothermen Kreislaufstillstand. Zur Protektion des Gehirns wird eine bilaterale antegrade selektive Hirnperfusion über den Truncus brachiocephalicus und die linke Arteria carotis communis durchgeführt.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3050 für die Herz-Lungen-Maschine sowie zusätzlich über die GOÄ-Ziffer 3051 für die selektive Hirnperfusion. Da beide Gefäße kanüliert wurden, ist die Ziffer dennoch nur einmal berechenbar.
Fallbeispiel 2: Notfallversorgung bei akuter Aortendissektion Typ A
Bei einer akuten Aortendissektion Typ Stanford A erfolgt die Notfalloperation mit Ersatz der Aorta ascendens und des proximalen Aortenbogens. Während des Kreislaufstillstands wird eine unilaterale antegrade Hirnperfusion über die rechte Arteria subclavia etabliert.
Obwohl der Zugangsweg hier über die Arteria subclavia gewählt wurde, erfolgt die physiologische Perfusion der Hirnarterien analog zur Leistungsbeschreibung. Die Abrechnung der GOÄ 3051 ist neben der GOÄ 3050 vollumfänglich gerechtfertigt.
Fallbeispiel 3: Komplexe Reoperation am Aortenbogen
Bei einer komplexen Reoperation am Aortenbogen liegen ausgeprägte Verwachsungen vor. Die Kanülierung des Truncus brachiocephalicus gestaltet sich extrem schwierig und zeitaufwendig. Nach erfolgreicher Etablierung erfolgt die selektive Perfusion der Hirnarterien.
Neben der GOÄ 3050 wird die GOÄ 3051 abgerechnet. Aufgrund des erheblichen zeitlichen Mehraufwands und der schwierigen anatomischen Verhältnisse wird die GOÄ 3051 mit dem 3,5-fachen Steigerungssatz liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3051: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Ansetzung der GOÄ 3051 bei der Kanülierung mehrerer hirnversorgender Gefäße. Die Leistungsbeschreibung spricht zwar von "Hirnarterien" im Plural, die Abrechnungsbestimmungen limitieren die Ziffer jedoch auf eine einmalige Berechnung pro Sitzung.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen (PKV) ist die Abgrenzung zur systemischen Kardioplegie oder einfachen HLM-Anwendung. Prüfstellen fordern oft den Nachweis, dass tatsächlich ein separates Pumpsystem oder ein eigenständiger Schenkel des HLM-Kreislaufs für die Hirnperfusion genutzt wurde.
Achtung: Die alleinige Einbringung eines Katheters ohne den tatsächlichen Anschluss an ein aktives Pumpsystem zur selektiven Perfusion erfüllt nicht den Leistungsinhalt der GOÄ 3051. Eine solche Fehlabrechnung führt bei Prüfungen unweigerlich zur Streichung.
Zudem muss beachtet werden, dass die GOÄ 3051 eine Zusatzleistung zur GOÄ 3050 darstellt. Wird die GOÄ 3050 in der Liquidation vergessen oder aufgrund von Ausschlusskriterien nicht berechnet, kann auch die GOÄ 3051 nicht eigenständig bestehen.
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Dokumentation der GOÄ 3051: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation im OP-Bericht ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operateur muss den genauen Zugangsweg für die Kanülierung (z. B. Truncus brachiocephalicus, Arteria carotis) detailliert beschreiben.
Auch der Anschluss an das separate Pumpsystem und die Parameter der Perfusion gehören zwingend in das Protokoll. Dazu zählen die Perfusionsdauer, die Flussraten sowie die Temperatur des Perfusats.
Dokumentationsbeispiel: "... Nach Etablierung des kardiopulmonalen Bypasses und Einleitung der moderaten Hypothermie erfolgt die selektive Kanülierung des Truncus brachiocephalicus mittels einer 14-French-Perfusionskanüle. Anschluss an das separate Hirnperfusions-Pumpsystem. Kontinuierliche antegrade selektive Hirnperfusion (SACP) über einen Zeitraum von 42 Minuten bei einer Flussrate von 800 ml/min und einer Perfusions-Temperatur von 22°C..."
Durch diese detaillierte Erfassung im OP- und Kardiotechnik-Protokoll wird die medizinische Notwendigkeit und die vollständige Erbringung des Leistungsinhalts zweifelsfrei nachgewiesen.
GOÄ 3051: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Steigerung über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei der GOÄ 3051 bei besonderen Erschwernissen möglich. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ausgeprägte atherosklerotische Veränderungen der Zielgefäße (Arteriosklerose des Truncus), die eine extrem vorsichtige Kanülierung erfordern.
Auch anatomische Varianten, ausgeprägte Verwachsungen bei Reoperationen oder ein unerwartet langer Zeitraum der selektiven Perfusion aufgrund komplexer Rekonstruktionsschritte rechtfertigen eine Faktorerhöhung. Die Begründung muss stets patientenindividuell und medizinisch plausibel formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3051 wird regelhaft in Kombination mit der Hauptleistung GOÄ 3050 (Herz-Lungen-Maschine) abgerechnet. Darüber hinaus treten im Rahmen von Aortenbogenrekonstruktionen häufig Kombinationen mit den Ziffern für den Aortenbogenersatz (z. B. GOÄ 3095) oder die Rekonstruktion herznaher Gefäße auf.
Ebenfalls kombinierbar sind begleitende Maßnahmen wie das invasive Monitoring (z. B. GOÄ 2035 für die arterielle Druckmessung) oder die transösophageale Echokardiographie (GOÄ 424). Es ist darauf zu achten, dass keine Doppelbewertungen von Teilschritten vorgenommen werden, die bereits in den Hauptleistungen enthalten sind.
Ziffer 3051 in der neuen GOÄ
Die neue GOÄ löst Ziffer 3051 (Perfusion der Hirnarterien, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 3050) auf: An die Stelle der einen Ziffer treten mehrere Positionen, je nach Methode oder Befund. Bisheriger 2,3-facher Satz: 172,94 €.
- bei Anschluss an oder Entfernung von minimalisiertem Herz-Lungen-Unterstützungssystem oder ECMO/CO2-Elimination (ohne konventionelle HLM nach 9509): 1128 „Anschluss an oder Entfernung von minimalisierte(n) Herz-Lungen-Unterstützungssysteme(n) und/oder extrakorporale/r Membranoxygenierung/CO2-Elimination" (68,93 €)
- 9509 „Anschluss an und Entwöhnung von Herz-Lungen-Maschine, einschließlich -Kanülierung, Dekanülierung -Myokardprotektion, Kardioplegie - ggf. elektrischer Rhythmisierung -Anlage von Schrittmacherelektroden -Leistenfreilegung" (402,82 €) — 1x je Sitzung
Die Bandbreite reicht von 68,93 € bis 402,82 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3051
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