GOÄ 3095: Schrittmacher-Implantation rechtssicher abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 3095
Schrittmacher-Erstimplantation
Punktzahl 2770  
Einfachsatz 161,46 € 1,0x
Regelhöchstsatz 371,36 € 2,3x
Höchstsatz 565,11 € 3,5x

Die Abrechnung der Schrittmacher-Erstimplantation nach GOÄ 3095 birgt durch Analogbewertungen bei ICDs komplexe Fallstricke. Erfahren Sie alle Details.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3095

Schrittmacher-Erstimplantation – 2770 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 3095 beschreibt die operative Erstimplantation eines permanenten, transvenösen Herzschrittmachers. Diese Leistung umfasst das operative Schaffen der Tasche, das Einführen und Platzieren der Elektroden sowie den Anschluss des Aggregats. Im Leistungsumfang sind bereits die kontinuierliche EKG-Ableitung und das Monitoring anderer Vitalparameter während des gesamten Eingriffs enthalten.

Ebenfalls mit der Gebühr abgegolten sind die Erstprogrammierung des Systems sowie die erste Impulsanalyse. Auch die zwingend erforderlichen Messungen zur System- und Lagekontrolle der implantierten Elektroden dürfen nicht separat berechnet werden. Temporäre Schrittmacheranlagen fallen hingegen unter eine andere Ziffer.

GOÄ 3095 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 3095 ist bei allen Patienten gegeben, die eine permanente transvenöse Schrittmachertherapie benötigen. Typische klinische Szenarien umfassen höhergradige AV-Blockierungen, das Sick-Sinus-Syndrom oder eine bradykarde absolute Arrhythmie bei Vorhofflimmern. Der Eingriff erfolgt in der Regel in Lokalanästhesie und erfordert eine präzise Platzierung der Sonden unter Durchleuchtungskontrolle.

Abzugrenzen ist die Ziffer von der temporären Schrittmacheranlage, die nach GOÄ 631 berechnet wird. Sollte eine offene chirurgische Implantation über eine Thorakotomie notwendig sein, ist stattdessen die GOÄ-Ziffer 3097 anzusetzen. Da moderne implantierbare Defibrillatoren (ICD) ebenfalls über eine Schrittmacherfunktion verfügen, wird deren Implantation analog ebenfalls über die Ziffer 3095 abgebildet.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei ambulanten Operationen die Sachkosten für das Schrittmacheraggregat und die Elektroden gemäß § 10 GOÄ als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt werden können. Fügen Sie der Rechnung stets die entsprechenden Einkaufsbelege bei.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3095

Fallbeispiel 1: Standard-Zweikammerschrittmacher (DDD)

Ein Patient mit symptomatischem AV-Block II. Grades erhält einen permanenten transvenösen Zweikammerschrittmacher. Die Elektroden werden im rechten Vorhof und im rechten Ventrikel platziert. Die Messungen der Reizschwellen und Amplituden verlaufen regelrecht. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3095 zum Regelsatz (2,3-fach) sowie die Sachkosten für das Aggregat und die Sonden.

Fallbeispiel 2: ICD-Implantation (Einkammersystem)

Bei einer Patientin nach überlebtem plötzlichem Herztod wird ein einkammriger implantierbarer Defibrillator (ICD) transvenös implantiert. Neben der GOÄ 3095 für die chirurgische Implantation wird die Ziffer 828 analog für die intraoperative Testung (Abgabe des Testschocks, Induktion und Terminierung von Kammerflimmern) berechnet. Diese Kombination spiegelt den erheblichen kardiologischen Mehraufwand wider.

Fallbeispiel 3: Dreikammer-CRT-D-System

Ein Patient mit schwerer Herzinsuffizienz und Linksschenkelblock erhält ein biventrikuläres ICD-System (CRT-D). Hierbei wird zusätzlich eine Elektrode im Sinus coronarius platziert. Neben der GOÄ 3095 wird für die hochkomplexe Platzierung dieser dritten Elektrode die Ziffer 656 analog angesetzt. Die venografische Darstellung des Sinus coronarius wird mit der Ziffer 5329 berechnet, während die Signalableitung und Stimulation über die Sonden mittels Ziffer 828 analog (zweifach) liquidiert werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3095: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Leistungen, die bereits in der GOÄ 3095 enthalten sind. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen streichen regelmäßig separate Ansätze für die intraoperative EKG-Überwachung oder die erste Programmierungsleistung. Diese sind integraler Bestandteil der Hauptziffer und dürfen nicht gesondert aufgeführt werden.

Zudem müssen die strikten Ausschlussziffern beachtet werden. Die GOÄ 3095 darf am selben Behandlungstag nicht neben den Ziffern 650 bis 656 (in ihrer Originalbeschreibung) sowie der Ziffer 3091 oder 3097 abgerechnet werden. Eine Ausnahme bildet lediglich der analoge Ansatz der Ziffer 656 für die zusätzliche Elektrode im Sinus coronarius bei Dreikammersystemen, da diese moderne Technologie im historischen GOÄ-Gebührenverzeichnis von 1982 nicht abgebildet ist.

Achtung: Nach ständiger Rechtsprechung (u. a. LG Mainz, Az.: 7.0.170/83) müssen die Kosten für eine eventuelle spätere Schrittmacher-Entnahme nach dem Tod des Patienten von den Erben übernommen werden, sofern diese vertraglich in die Behandlung eingewilligt haben.

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Dokumentation der GOÄ 3095: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist die beste Verteidigung gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen alle Teilschritte der Implantation präzise beschrieben werden. Dazu gehören der chirurgische Zugangsweg, die Präparation der Schrittmachertasche sowie der exakte Verlauf und die Fixierung der Elektroden.

Besonders wichtig ist die Protokollierung der intraoperativen Messwerte. Für jede Elektrode müssen die Reizschwelle, die Impedanz sowie die Signal-Sensing-Werte dokumentiert werden. Auch die Durchleuchtungszeit und die Dosisflächenprodukte der Fluoroskopie müssen zwingend in der Akte festgehalten werden.

Dokumentation: "Transvenöser Zugang über die Vena cephalica links. Platzierung der Ventrikelelektrode in der Herzspitze, Vorhofelektrode im rechten Herzohr. Reizschwelle Ventrikel: 0,5 V bei 0,5 ms, Impedanz: 520 Ohm. Reizschwelle Vorhof: 0,7 V bei 0,5 ms, Impedanz: 480 Ohm. Aggregatanschluss und spannungsfreie Einbettung in der subkutanen Tasche. Erste Programmierparameter: DDD, Untergrenze 60/min."

GOÄ 3095: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus (bis zum 3,5-fachen Höchstsatz) ist bei der GOÄ 3095 gut begründbar, wenn anatomische Besonderheiten vorliegen. Schwierige Venenverhältnisse, die eine zeitaufwendige Präparation oder den Wechsel des Zugangsweges erfordern, rechtfertigen eine Steigerung. Auch eine erschwerte Platzierung der Vorhofelektrode aufgrund von Vorhofdilatationen kann als Begründung herangezogen werden.

Ebenso führen intraoperative Rhythmusstörungen, die ein sofortiges therapeutisches Eingreifen erfordern, oder eine verlängerte Durchleuchtungszeit bei komplexer Sondenlage zu einem berechtigten Mehraufwand. Die Begründung auf der Rechnung muss stets patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Bei ambulanten Operationen kann neben der GOÄ 3095 der Zuschlag nach GOÄ 445 für ambulantes Operieren berechnet werden. Für die Implantation von komplexen Dreikammersystemen (CRT) oder Defibrillatoren (ICD) ist die Kombination mit den analogen Ziffern 656 (für die Sinus-coronarius-Sonde) und 828 (für die kardiologische Funktionsprüfung) etabliert und von den Fachgesellschaften anerkannt. Die venografische Darstellung des Sinus coronarius wird zusätzlich über die radiologische Ziffer 5329 abgerechnet.

Ziffer 3095 in der neuen GOÄ

Ziffer 3095 (Schrittmacher-Erstimplantation) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 371,36 €.

  • bei permanenter Herzschrittmacher ohne ICD: 3063 „Implantation eines Schrittmachers, ggf. einschließlich -Implantation, Kontrolle der Elektrodenanschlüsse eines Schrittmachers -Lokalanästhesie - nichtinvasiver Blutdruckmessung -Messung der Sauerstoffsättigung -EKG‐Monitoring -Funktionstest(s) und Programmierung des Schrittmachers -Anfertigung eines EKGs -Implantation einer Elektrode" (706,96 €) — 1x je Implantation
  • bei Implantation eines ICD-Aggregats: 3064 „Implantation eines ICD‐Aggregats, ggf. einschließlich -Implantation, Kontrolle der Elektrodenanschlüsse eines ICD‐Aggregates -Lokalanästhesie - nicht-invasiver Blutdruckmessung -Messung der Sauerstoffsättigung -EKG‐Monitoring -Funktionstest(s) und Programmierung des ICD-Aggregats -Anfertigung eines EKGs -Implantation einer Elektrode" (742,05 €) — 1x je Implantation
  • bei Implantation eines elektrodenlosen permanenten Schrittmachers: 3072 „Implantation eines elektrodenlosen Schrittmachers, ggf. einschließlich -Lokalanästhesie -Führungskatheter zur rechten Herzkammer - nichtinvasiver Blutdruckmessung -Messung der Sauerstoffsättigung -EKG-Monitoring -Funktionstest(s) und Programmierung des Schrittmachers -Anfertigung eines EKGs" (525,99 €) — einmal
  • bei Implantation eines subkutanen ICD-Aggregats: 3073 „Implantation eines subkutanen ICD-Aggregats, ggf. einschließlich -Lokalanästhesie - nichtinvasiver Blutdruckmessung -Messung der Sauerstoffsättigung -EKG-Monitoring -Funktionstest(s) und Programmierung des ICDs -Anfertigung eines EKGs" (485,45 €) — einmal

Die Bandbreite reicht von 485,45 € bis 742,05 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3095

Da die GOÄ keinen eigenen Tarif für ICDs enthält, wird die Implantation über die GOÄ-Ziffer 3095 abgerechnet. Für die zusätzlichen Leistungen wie Testschockabgabe und Kammerflimmer-Terminierung wird die Ziffer 828 analog herangezogen. Bei einer Dreikammer-ICD-Implantation kommen weitere Analogziffern hinzu.
Nein, die GOÄ-Ziffer 3095 ist eine allumfassende Leistung und darf auch bei der Implantation physiologischer Mehrkammersysteme nur einmal angesetzt werden. Ein erhöhter Zeitaufwand für die Platzierung der Vorhofelektrode kann jedoch über einen gesteigerten Faktor geltend gemacht werden. Für Dreikammersysteme existieren zudem gesonderte Analogabrechnungen.
Nein, die reinen Anschaffungskosten des Schrittmachersystems oder Defibrillators sind nicht in der Gebühr der GOÄ 3095 enthalten. Diese Sachkosten können bei ambulanten Operationen gemäß § 10 GOÄ gesondert als Auslagen in Rechnung gestellt werden. Entsprechende Einkaufsbelege sollten der Liquidation beigefügt werden.
Die GOÄ-Ziffer 3095 darf nicht neben den Ziffern 650 bis 656, der Ziffer 3091 sowie der Ziffer 3097 berechnet werden. Diese Ausschlüsse verhindern die Doppelberechnung von verwandten kardiologischen oder herzchirurgischen Leistungen am selben Behandlungstag.
Für die aufwendige Platzierung einer Elektrode im Sinus coronarius bei Dreikammersystemen kann die Ziffer 656 analog berechnet werden. Zusätzlich ist die venografische Darstellung des Sinus coronarius nach Ziffer 5329 ansetzbar. Auch die intrakardiale Signalableitung und Stimulation über diese dritte Sonde sind über Analogansätze der Ziffer 828 abrechenbar.
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