Der Schrittmacher-Aggregatwechsel nach GOÄ 3096: Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer rechtssicher abrechnen, Fehler vermeiden und Steigerungsfaktoren begründen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3096
GOÄ 3096: Schrittmacher-Aggregatwechsel (1110 Punkte)
Die Leistungsbeschreibung umfasst den vollständigen chirurgischen Austausch eines Herzschrittmacher-Aggregats. Hierzu gehören die Freilegung der alten Schrittmachertasche, die Trennung des Aggregats von den liegenden Elektroden sowie der Anschluss und die Implantation des neuen Aggregats. Auch die anschließende Funktionsprüfung des neuen Systems im Operationssaal ist integraler Bestandteil dieser Leistung.
Die Ziffer 3096 beschreibt eine eigenständige operative Leistung aus dem Bereich der Herzchirurgie. Da es sich um einen operativen Eingriff handelt, sind die typischen chirurgischen Teilschritte wie Lokalanästhesie, Schnittführung, Blutstillung und der schichtweise Wundverschluss bereits in der Gebühr enthalten und können nicht separat berechnet werden.
GOÄ 3096 in der Praxis: Indikationen und klinischer Ablauf
Der häufigste Grund für einen Aggregatwechsel ist das Erreichen der regulären Batterieerschöpfung (Elective Replacement Indicator, ERI oder End of Life, EOL). In diesen Fällen muss das Aggregat rechtzeitig ausgetauscht werden, um eine lückenlose Schrittmachertherapie zu gewährleisten. Auch technische Defekte oder Infektionen der Schrittmachertasche machen einen vorzeitigen Austausch medizinisch notwendig.
Der Eingriff erfolgt meist in lokaler Betäubung und erfordert eine präzise chirurgische Präparation. Nach der Eröffnung der Hauttasche müssen die empfindlichen Schrittmacherelektroden vorsichtig vom alten Aggregat gelöst werden, ohne diese zu beschädigen. Vor dem Anschluss des neuen Aggregats erfolgt in der Regel eine Messung der Elektrodenparameter, um deren ungestörte Funktion sicherzustellen.
Tipp: Sollte sich während des Eingriffs herausstellen, dass auch eine Elektrode defekt ist und ausgetauscht werden muss, ist dies nicht mehr über die Ziffer 3096 abgedeckt. In diesem Fall müssen zusätzliche operative Ziffern für den Elektrodenwechsel herangezogen werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3096
Fallbeispiel 1: Regulärer Aggregatwechsel bei Batterieerschöpfung
Ein Patient stellt sich mit einem erschöpften Schrittmacher-Aggregat (Status ERI) vor. Der Eingriff erfolgt ambulant in Lokalanästhesie. Nach Eröffnung der Tasche und Aggregatwechsel wird die Wunde verschlossen. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 3096 zum Regelsatz (2,3-fach) sowie der ambulante Operationszuschlag nach GOÄ-Ziffer 444.
Fallbeispiel 2: Aggregatwechsel bei vorzeitigem technischem Defekt
Aufgrund eines technischen Defekts muss das Aggregat vorzeitig ausgetauscht werden. Der Eingriff gestaltet sich aufgrund starker Vernarbungen der alten Tasche chirurgisch sehr schwierig und zeitaufwendig. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3096 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5-fach unter Angabe der Erhöhten Schwierigkeit durch die ausgeprägte Vernarbung.
Fallbeispiel 3: Aggregatwechsel mit gleichzeitiger Taschenrevision
Bei einem Patienten liegt eine chronische Reizung der Schrittmachertasche vor, weshalb das Aggregat gewechselt und die Tasche chirurgisch revidiert und verlagert werden muss. Neben der GOÄ-Ziffer 3096 für den Aggregatwechsel wird die plastische Korrektur der Tasche dokumentiert und entsprechend liquidiert. Die chirurgische Sanierung rechtfertigt hierbei eine differenzierte Betrachtung der Einzelleistungen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3096: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Liquidation von EKG-Leistungen am selben Tag. Die GOÄ schließt die Nebeneinanderberechnung der Ziffer 3096 mit den Nummern 650 bis 656 (wie z. B. Ruhe-EKG, Belastungs-EKG oder Langzeit-EKG) explizit aus. Diese diagnostischen Maßnahmen sind am Operationstag nicht separat berechenbar, selbst wenn sie prä- oder postoperativ durchgeführt wurden.
Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen die Einhaltung dieser Ausschlussfristen sehr genau. Wird am selben Tag ein EKG nach Nr. 650 berechnet, führt dies unweigerlich zur Kürzung der Liquidation.
Zudem wird oft fälschlicherweise versucht, die Lokalanästhesie separat über die Ziffern 490 oder 491 abzurechnen. Da die Lokalanästhesie jedoch ein integraler Bestandteil des operativen Zugangs bei der Ziffer 3096 ist, ist deren gesonderte Berechnung ausgeschlossen. Lediglich die verwendeten Anästhetika können als Sachkosten (Sprechstundenbedarf oder Einzelrezept) geltend gemacht werden.
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Dokumentation der GOÄ 3096: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist die beste Verteidigung gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen alle Teilschritte des Eingriffs präzise festgehalten werden. Dazu gehören die Schnitt-Naht-Zeit, die Beschreibung der anatomischen Verhältnisse, der Zustand der alten Schrittmachertasche sowie die Messwerte der Elektroden (Reizschwelle, Amplitude, Impedanz) vor dem Anschluss des neuen Aggregats.
Besonders wichtig ist die Dokumentation der Seriennummern des explantierten und des neu implantierten Aggregats. Diese Angaben sind nicht nur für das Schrittmacher-Register gesetzlich vorgeschrieben, sondern dienen auch als unverzichtbarer Nachweis für die erbrachte Leistung gegenüber den Kostenträgern.
Dokumentation: Ambulanter Schrittmacher-Aggregatwechsel unter lokaler Infiltration (Xylocitin 1%). Eröffnung der alten Tasche, vorsichtige Präparation des Aggregats. Lösen der Elektroden, Messung unauffällig (R-Welle 8,5mV, Impedanz 520 Ohm). Anschluss des neuen Aggregats (Modell X, SN: 12345), Einlegen in die Tasche, schichtweiser Wundverschluss. Keine Komplikationen.
GOÄ 3096: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelhöchstsatz der Ziffer 3096 liegt bei 148,81 € (2,3-facher Satz). Bei Vorliegen besonderer Umstände kann die Gebühr bis zum 3,5-fachen Satz (226,45 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind erhebliche Vernarbungen im Operationsgebiet, anatomische Besonderheiten des Patienten, ein erhöhter Zeitaufwand bei der Elektrodenlösung oder die Notwendigkeit einer aufwendigen Taschenrekonstruktion aufgrund von Gewebeatrophie.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der Hauptleistung GOÄ 3096 können verschiedene Begleitdokumente und Zuschläge abgerechnet werden. Bei ambulanter Durchführung ist der Zuschlag nach Nr. 444 (52,46 €) anzusetzen. Ebenso können Beratungen nach Nr. 1 oder Nr. 3 sowie symptombezogene Untersuchungen nach Nr. 5 im zeitlichen Abstand oder an den Vortagen berechnet werden. Die postoperative Überwachung nach dem Eingriff kann unter Beachtung der entsprechenden GOÄ-Vorgaben ebenfalls liquidiert werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ziffer 3096 in der neuen GOÄ
Ziffer 3096 (Schrittmacher-Aggregatwechsel) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 148,81 €.
- bei alleinige Explantation des Aggregats ohne Reimplantation: 3074 „Explantation eines Schrittmachers oder ICD-Aggregats, ggf. einschließlich -Abisolation der Elektroden -Lokalanästhesie - nichtinvasiver Blutdruckmessung -Messung der Sauerstoffsättigung -EKG-Monitoring -Anfertigen eines EKGs" (153,35 €)
- 3081 „Aggregatwechsel bei Schrittmacher oder ICD" (452,00 €) — 1x je Aggregatwechsel
Die Bandbreite reicht von 153,35 € bis 452,00 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3096
Was hat nicht gestimmt?