Die Abrechnung der Herz-Lungen-Maschine nach GOÄ 3050 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Fallbeispielen und Steigerungsfaktoren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3050
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Ziffer 3050 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt XIII (Herzchirurgie) wie folgt:
3050: Operative Maßnahmen in Verbindung mit der Herz-Lungen-Maschine zur Herstellung einer extrakorporalen Zirkulation (1850 Punkte)
Diese Leistung umfasst die vollständige Etablierung des extrakorporalen Kreislaufs während einer offenen Herzoperation. Hierzu gehören die Einführung der Kanülen in den rechten Vorhof, die Hohlvenen sowie die Aorta ascendens und deren Anschluss an die Herz-Lungen-Maschine (HLM). Auch die kontinuierliche Saugung, die linkskardiale Drainage (Venting), das kontrollierte Entwöhnen des Patienten von der Maschine sowie der postoperative Abbau sind integraler Bestandteil dieser Ziffer.
GOÄ 3050 in der Praxis: Abgrenzung und klinischer Einsatz
Der Einsatz der GOÄ-Ziffer 3050 setzt zwingend einen offenen Thorax voraus, bei dem die Kanülierung direkt am Herzen oder den großen herznahen Gefäßen erfolgt. Das sauerstoffarme Venenblut wird dabei kontrolliert abgeleitet, im Oxygenator aufbereitet und über ein Pumpsystem zurück in den arteriellen Kreislauf geleitet. Diese Ziffer bildet somit das Fundament für fast alle großen herzchirurgischen Eingriffe unter Einsatz der HLM.
Abzugrenzen ist diese Leistung strikt von der GOÄ-Ziffer 3054, welche die extrathorakale Anlage einer assistierenden Zirkulation beschreibt. Die Wahl der korrekten Ziffer hängt somit primär vom Ort des operativen Zugangs und der Kanülierung ab. Eine fehlerhafte Zuordnung führt in der Praxis regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
Tipp: Achten Sie bei der Dokumentation penibel darauf, den intrathorakalen Zugangsweg und die genauen Kanülierungsstellen zu beschreiben, um Verwechslungen mit der GOÄ 3054 von vornherein auszuschließen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3050
Fallbeispiel 1: Aortenklappenersatz bei hochgradiger Stenose
Ein Patient stellt sich zur elektiven Rekonstruktion beziehungsweise zum Ersatz der Aortenklappe vor. Nach der medianen Sternotomie erfolgt die direkte Kanülierung der Aorta ascendens und des rechten Vorhofs zur Etablierung der extrakorporalen Zirkulation. Nach erfolgreichem Eingriff wird der Patient schrittweise von der HLM entwöhnt. Neben der eigentlichen Klappenoperation wird die GOÄ-Ziffer 3050 für die Herstellung des extrakorporalen Kreislaufs in voller Höhe abgerechnet.
Fallbeispiel 2: Komplexe koronare Bypass-Operation (CABG)
Bei einer Mehrgefäßerkrankung wird eine aortokoronare Bypass-Operation unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine durchgeführt. Die Kanülierung erfolgt intrathorakal, und ein linkskardialer Vent wird zur Entlastung des linken Ventrikels eingebracht. Da der Vent eine unselbstständige Teilleistung darstellt, ist er mit der GOÄ 3050 abgegolten. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 3050 für die HLM-Etablierung sowie die entsprechenden Ziffern für die Bypass-Anlage.
Fallbeispiel 3: Wechsel des Kanülierungsortes bei Gefäßpathologie
Geplant ist eine extrakorporale Zirkulation über die Femoralgefäße (extrathorakal). Aufgrund einer schweren, intraoperativ festgestellten Arteriosklerose der Beckengefäße muss die Freilegung abgebrochen und die HLM stattdessen direkt intrathorakal am offenen Thorax angeschlossen werden. In diesem Sonderfall kann die fehlgeschlagene Freilegung nach GOÄ 2801 neben der letztlich erfolgreich durchgeführten GOÄ 3050 abgerechnet werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3050: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Teilleistungen. Insbesondere die Einlage eines linkskardialen Vents wird fälschlicherweise oft separat nach der GOÄ-Ziffer 627 (Linksherzkatheterismus) liquidiert. Da der Vent jedoch der Vermeidung einer Überdehnung des Herzens dient und prozedural fest zur extrakorporalen Zirkulation gehört, greift hier das Zielleistungsprinzip gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ.
Ein weiterer Fehler betrifft die Ziffer GOÄ 2801 (Freilegung eines Blutgefäßes). Diese ist in der Regel als unselbstständige Begleitmaßnahme der HLM-Anlage anzusehen und darf nicht routinemäßig neben der GOÄ 3050 abgerechnet werden. Nur bei nachgewiesenen, pathologisch bedingten Verfahrenswechseln ist eine Nebeneinanderberechnung statthaft.
Achtung: Die routinemäßige Abrechnung der GOÄ 2801 neben der GOÄ 3050 ohne explizite Begründung eines gescheiterten Erstversuchs führt fast ausnahmslos zur Kürzung des Honorars durch die Prüfstellen.
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Dokumentation der GOÄ 3050: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen alle Schritte der extrakorporalen Zirkulation detailliert festgehalten werden. Dazu gehören die exakten anatomischen Stellen der Kanülierung, die Perfusionszeiten sowie die Parameter der Entwöhnung.
Besonders wichtig ist die Erfassung von Besonderheiten, die eine spätere Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigen. Jede Abweichung vom Standardverfahren, wie etwa anatomische Varianten oder unerwartete Kreislaufinstabilitäten beim Abgehen von der Maschine, muss im Protokoll exakt beschrieben werden.
Dokumentation: „...Medianer Zugang zum Thorax. Direkte Kanülierung der Aorta ascendens und des rechten Vorhofs zur Etablierung der extrakorporalen Zirkulation nach GOÄ 3050. Einbringen eines linkskardialen Vents über die obere rechte Lungenvene. Perfusionszeit: 112 Minuten. Problemloses, schrittweises Abgehen von der HLM unter stabiler Hämodynamik...“
GOÄ 3050: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 3050 kann bei erhöhtem Aufwand über den Regelsatz von 2,3 (248,01 €) bis zum Höchstsatz von 3,5 (377,40 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine extrem lange Perfusionszeit, schwierige anatomische Verhältnisse bei ausgeprägter Adhäsion nach Voroperationen oder erhebliche kardiovaskuläre Instabilitäten während der Entwöhnungsphase. Die Begründung muss patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3050 wird regelhaft mit den Hauptleistungen der Herzchirurgie kombiniert. Hierzu zählen beispielsweise die Ziffern für koronare Bypass-Operationen (z. B. GOÄ 3059) oder Klappeneingriffe. Nicht zulässig ist hingegen die zusätzliche Abrechnung von reinen Zugangsleistungen oder Verschlussprozeduren der kanülierten Gefäße, da diese als unselbstständige Teilleistungen der extrakorporalen Zirkulation eingestuft werden.
Ziffer 3050 in der neuen GOÄ
Die neue GOÄ löst Ziffer 3050 (Operative Maßnahmen in Verbindung mit der Herz-Lungen-Maschine zur Herstellung einer extrakorporalen Zirkulation) auf: An die Stelle der einen Ziffer treten mehrere Positionen, je nach Methode oder Befund. Bisheriger 2,3-facher Satz: 248,01 €.
- bei Anschluss an oder Entfernung von minimalisiertem Herz-Lungen-Unterstützungssystem oder ECMO/CO2-Elimination (ohne konventionelle HLM nach 9509): 1128 „Anschluss an oder Entfernung von minimalisierte(n) Herz-Lungen-Unterstützungssysteme(n) und/oder extrakorporale/r Membranoxygenierung/CO2-Elimination" (68,93 €)
- 9509 „Anschluss an und Entwöhnung von Herz-Lungen-Maschine, einschließlich -Kanülierung, Dekanülierung -Myokardprotektion, Kardioplegie - ggf. elektrischer Rhythmisierung -Anlage von Schrittmacherelektroden -Leistenfreilegung" (402,82 €) — 1x je Sitzung
Die Bandbreite reicht von 68,93 € bis 402,82 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3050
Was hat nicht gestimmt?