Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3054 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Indikationen, Abgrenzungen zu Analogziffern und typische Fallstricke.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3054
Operative extrathorakale Anlage einer assistierenden Zirkulation
Die GOÄ-Ziffer 3054 beschreibt eine hochspezialisierte chirurgische Leistung aus dem Bereich der Herzchirurgie. Sie ist mit 1850 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 107,83 € entspricht. Im klinischen Alltag wird diese Ziffer herangezogen, wenn ein Patient an ein extrakorporales Kreislaufunterstützungssystem angeschlossen wird, ohne dass hierfür der Brustkorb eröffnet werden muss.
Die Leistung umfasst den operativen Zugang zu den peripheren Gefäßen sowie das Einbringen und Fixieren der entsprechenden Kanülen. Typischerweise erfolgt der Zugang über die Leistengefäße, um eine temporäre Unterstützung des Herz-Kreislauf-Systems zu etablieren. Die Ziffer deckt somit die gesamte operative Prozedur der extrathorakalen Etablierung ab.
GOÄ 3054 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation
Die klinischen Einsatzszenarien der GOÄ 3054 sind vielfältig und betreffen meist intensivmedizinische oder herzchirurgische Notfälle. Ein klassisches Anwendungsgebiet ist die Etablierung einer intraaortalen Gegenpulsation (IABP) oder eines modernen Mikroaxialpumpensystems. Diese Systeme werden in der Regel perkutan oder per Minisektio über die Arteria femoralis communis eingeführt, um das linke Herz mechanisch zu entlasten.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die extrakorporale Membranoxygenierung (ECMO). Wenn die Lungen- oder Herzfunktion des Patienten temporär vollständig ersetzt werden muss, erfolgt der Anschluss der ECMO-Kanülen ebenfalls extrathorakal. Auch der Anschluss einer klassischen Herz-Lungen-Maschine (HLM) über die Leiste bei minimalinvasiven Klappeneingriffen fällt unter dieses Leistungsspektrum.
Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Abrechnung des HLM-Anschlusses über die Leiste die Ziffer 3054 neben der Ziffer 3055 für die Überwachung der Zirkulation angesetzt werden kann. Dies sichert eine adäquate Honorierung des erhöhten Aufwands.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3054
Fallbeispiel 1: Anlage einer veno-arteriellen ECMO
Ein Patient im kardiogenen Schock benötigt eine sofortige mechanische Kreislaufunterstützung. Der Operateur legt in Lokalanästhesie und unter sonografischer Kontrolle die Kanülen für eine veno-arterielle ECMO über die Arteria und Vena femoralis der rechten Leiste an. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3054 zum Regelhöchstsatz (2,3-fach), da der Zugang rein extrathorakal realisiert wurde.
Fallbeispiel 2: Implantation einer intraaortalen Ballonpumpe (IABP)
Bei einem Patienten mit akutem Myokardinfarkt und hämodynamischer Instabilität wird präoperativ eine IABP implantiert. Der Zugang erfolgt operativ über die Arteria femoralis communis. Da es sich um die operative extrathorakale Anlage eines Kreislaufunterstützungssystems handelt, ist die Abrechnung der Ziffer 3054 vollumfänglich begründet und korrekt.
Fallbeispiel 3: Isolierte hypertherme Extremitätenperfusion
Im Rahmen einer onkologischen Therapie wird bei einem Patienten mit einem fortgeschrittenen Weichteilsarkom eine isolierte Extremitätenperfusion durchgeführt. Hierzu wird die betroffene Extremität an die Herz-Lungen-Maschine angeschlossen. Die operative Anlage dieses separaten Kreislaufs über die lokalen Gefäße wird mit der Ziffer 3054 liquidiert, wobei die Hyperthermie-Herstellung über den Wärmeaustauscher der HLM inkludiert ist.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3054: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die einem expliziten Ausschluss unterliegen. Die GOÄ-Ziffer 3054 darf unter keinen Umständen gemeinsam mit der Ziffer 2801 (Einbringen einer Verweilkanüle) für denselben Zugang abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Kombination konsequent.
Ein weiterer schwerwiegender Fehler betrifft die Verwechslung von extrathorakalen und intrathorakalen Systemen. Wird beispielsweise ein linksventrikuläres Unterstützungssystem (LVAD) implantiert, dessen Anschlüsse direkt am Herzen (intrathorakal) erfolgen, darf die Ziffer 3054 nicht direkt abgerechnet werden. In solchen Fällen ist zwingend eine Analogabrechnung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ (beispielsweise analog der Ziffer 3086) zu wählen.
Achtung: Die direkte Abrechnung der Ziffer 3054 für rein intrathorakale Prozeduren ist gebührenrechtlich unzulässig. Prüfstellen fordern hier bei Fehlern regelmäßig Rückzahlungen, da der Leistungstext explizit eine extrathorakale Anlage verlangt.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 3054: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Fundament, um Honorarkürzungen erfolgreich abzuwehren. Im Operationsbericht muss der gewählte Zugangsweg (z. B. die Freilegung der Arteria femoralis communis) detailliert beschrieben werden. Auch die genaue Positionierung und Fixierung der Kanülen sowie die anschließende Überprüfung der Zirkulation müssen dokumentiert sein.
Zudem sollte die Indikation für das gewählte Unterstützungssystem (wie ECMO oder IABP) klar aus der Patientenakte hervorgehen. Bei Notfalleingriffen empfiehlt es sich, die hämodynamische Instabilität des Patienten anhand von Vitalparametern und Laborwerten (z. B. Laktatwert) zu belegen, um die medizinische Notwendigkeit zweifelsfrei nachzuweisen.
Dokumentation: Operative Freilegung der rechten Leiste. Darstellung der A. femoralis communis. Einbringen der 15-French-Arterienkanüle unter Durchleuchtungskontrolle. Etablierung der assistierenden Zirkulation (ECMO) bei therapierefraktärem kardiogenem Schock. Flussrate stabil bei 3,5 l/min.
GOÄ 3054: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der Ziffer 3054 häufig medizinisch begründbar. Typische Erschwernisse sind ausgeprägte atherosklerotische Gefäßveränderungen, die das Einführen der Kanülen erheblich erschweren. Auch anatomische Varianten, vorangegangene Operationen im selben Areal (Narbenbildung) oder eine extreme Adipositas des Patienten rechtfertigen eine Faktorsteigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer 3054 wird im klinischen Alltag selten isoliert erbracht. Häufig wird sie mit den Ziffern für die Überwachung der assistierenden Zirkulation kombiniert. Erlaubt und sinnvoll ist die Kombination mit der Ziffer 3055 (Überwachung einer assistierenden Zirkulation). Bei komplexen Eingriffen unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine kommen zudem die Ziffern 3050 (Herstellung der extrakorporalen Zirkulation) und 3051 (Zusatzgebühr für die Kardioplegie) in Betracht, sofern die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Ziffer 3054 in der neuen GOÄ
Ziffer 3054 (Operative extrathorakale Anlage einer assistierenden Zirkulation) verzweigt in der neuen GOÄ in 13 Positionen — je nach Technik und Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 248,01 €.
- bei extrakorporale Zentrifugalpumpe mit Membranoxygenator / ECMO (veno-venös): 9586 „Anwendung einer extrakorporalen Zentrifugalpumpe (mit Membranoxygenator), einschließlich Explantation, Extremitätenkanülierung und Revision der Kanülierung, veno-venös" (590,30 €)
- bei intraaortale Ballonpumpe, offen chirurgisch: 9573 „Offen chirurgische Implantation einer intraaortalen Ballonpumpe einschließlich Röntgenkontrolle und Redondrainage" (493,86 €)
- bei katheterbasiertes herzunterstützendes System, offen chirurgisch, z. B. Impella: 9575 „Offen chirurgische Implantation von katheterbasierten herzunterstützenden Systemen (z.B. Impella)" (679,05 €)
- bei offen chirurgische Explantation einer intraaortalen Ballonpumpe einschließlich Naht, Schleusenentfernung und Druckverband: 9574 „Offen chirurgische Explantation einer intraaortalen Ballonpumpe, einschließlich Naht-, Schleusenentfernung und Druckverband" (404,06 €)
- bei perkutane Anlage einer intraaortalen Ballonpumpe: 3026 „Perkutane Anlage einer intraaortalen Ballonpumpe (IABP), einschließlich aller zur Anlage des Systems erforderlichen Leistungen wie z.B. -Infiltrationsanästhesie(n) -Vorbringen eines Führungsdrahtes -Durchleuchtungsleistungen - kontinuierlicher Patientenüberwachung durch Beobachtung und Registrierung des EKG -Einstellen des Unterstützungssystems, ggf. einschließlich -Beobachtung und Registrierung des aortalen Drucks -Gefäßpunktion oder -freilegung -Einbringen einer Schleuse -Einbringen von Arzneimitteln über einen Katheter" (205,13 €)
- bei perkutane Anlage eines perkutanen Herz-Unterstützungssystems außer intraaortaler Ballonpumpe, z. B. Mikroaxialpumpensystem/Impella: 3027 „Perkutane Anlage eines perkutanen Herz-Unterstützungssystems außer einer intraaortalen Ballonpumpe, einschließlich aller zur Anlage des Systems erforderlichen Leistungen wie z.B. -Infiltrationsanästhesie(n) -Vorbringen eines Führungsdrahtes -Durchleuchtungsleistungen - kontinuierlicher Patientenüberwachung durch Beobachtung und Registrierung des EKG -Einstellen des Unterstützungssystems, ggf. einschließlich -Beobachtung und Registrierung des aortalen Drucks -Gefäßpunktion oder -freilegung -Einbringen einer Schleuse -Einbringen von Arzneimitteln über einen Katheter" (242,94 €)
- bei temporärer Linksherzbypass als extrathorakale assistierende Zirkulation: 9722 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 9721 für temporären Linksherzbypass" (320,98 €) [Zuschlag]
- bei offen chirurgische Implantation eines Kunstherzens: 9580 „Offen chirurgische Implantation eines Kunstherzens" (1.599,42 €)
- bei offen chirurgische Explantation eines parakorporalen univentrikulären Unterstützungssystems: 9581 „Offen chirurgische Explantation von parakorporalen Systemen (univentrikulär)" (864,25 €)
- bei offen chirurgische Explantation eines parakorporalen biventrikulären Unterstützungssystems: 9582 „Offen chirurgische Explantation von parakorporalen Systemen (biventrikulär)" (1.046,64 €)
- bei offen chirurgische Explantation eines intrakorporalen univentrikulären Unterstützungssystems: 9583 „Offen chirurgische Explantation von intrakorporalen Systemen (univentrikulär)" (864,25 €)
- bei offen chirurgische Explantation eines intrakorporalen biventrikulären Unterstützungssystems: 9584 „Offen chirurgische Explantation von intrakorporalen Systemen (biventrikulär)" (1.046,64 €)
- bei offen chirurgischer Wechsel eines Pumpenkopfes bei einem extrakorporalen herzunterstützenden System: 9585 „Offen chirurgischer Wechsel eines Pumpenkopfes bei einem extrakorporalen herzunterstützenden System, je Pumpenkopf" (276,36 €, je Pumpenkopf)
Die Preisspanne reicht von 205,13 € bis 1.599,42 € — welche Ziffer gilt, hängt von Zugang, Umfang und Indikation ab.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3054
Was hat nicht gestimmt?