GOÄ 2801: Gefäßfreilegung korrekt abrechnen – Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2801
Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes an den Gliedmaßen, als selbstständige Leistung
Punktzahl 463  
Einfachsatz 26,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 62,08 € 2,3x
Höchstsatz 94,46 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2801 birgt Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wann die Gefäßfreilegung als selbstständige Leistung abrechenbar ist.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2801

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2801 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) wie folgt:

GOÄ Ziffer 2801: Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes an den Gliedmaßen, als selbstständige Leistung (463 Punkte, 1,0-fach: 26,99 €, 2,3-fach: 62,08 €, 3,5-fach: 94,46 €).

Diese Ziffer betrifft explizit entweder eine Vene oder eine Arterie an den oberen oder unteren Extremitäten. Die anatomische Eingrenzung auf die Gliedmaßen ist hierbei zwingend zu beachten.

Entscheidend für die korrekte Anwendung ist der Zusatz "als selbstständige Leistung". Dies bedeutet, dass die Maßnahme das primäre Ziel des Eingriffs darstellen muss und nicht lediglich ein unselbstständiger Teilschritt einer umfassenderen Operation sein darf.

GOÄ 2801 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 2801 vor allem in der Unfallchirurgie und Gefäßchirurgie zum Einsatz. Ein klassisches Szenario ist die Versorgung einer akuten, spritzenden Blutung an einer Extremität nach einem Trauma.

Muss der Arzt das Gefäß an einem Ort der Wahl – also abseits der eigentlichen Wund- oder Frakturstelle – freilegen und unterbinden, ist die Ziffer 2801 neben der Wundversorgung berechnungsfähig. Auch die Versorgung einer spontan rupturierten Krampfader fällt unter dieses Leistungsspektrum.

Tipp: Die perkutane Ligatur, also die Umstechung einer Krampfader durch die Haut hindurch ohne zusätzlichen Hautschnitt, ist ebenfalls über die GOÄ 2801 auf einer Körperseite berechenbar.

Wichtig ist die Abgrenzung zu rein kosmetischen oder im Rahmen von Varizenoperationen durchgeführten Maßnahmen. Hier greifen meist speziellere Ziffern, welche die GOÄ 2801 ausschließen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2801

Fallbeispiel 1: Versorgung einer Spontanblutung

Ein Patient stellt sich mit einer stark blutenden Varize am Unterschenkel in der Notaufnahme vor. Der Arzt führt eine perkutane Umstechungsligatur der blutenden Krampfader durch, um die Blutung zu stillen.

Da es sich um eine isolierte, selbstständige Notfallmaßnahme handelt, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2801 vollkommen gerechtfertigt. Die Dokumentation muss die akute Blutungsquelle und die Lokalisation präzise beschreiben.

Fallbeispiel 2: Gefäßunterbindung abseits des Wundgebiets

Nach einer tiefen Schnittverletzung am Unterarm lässt sich die Blutung im Wundbereich nicht direkt stillen. Der Chirurg muss die zuführende Arterie weiter proximal über einen separaten Schnitt freilegen und unterbinden.

Die Wundversorgung wird separat codiert, während die proximale Unterbindung als selbstständige Leistung über die GOÄ 2801 abgerechnet wird. Die räumliche Trennung vom eigentlichen Wundgebiet begründet die Eigenständigkeit.

Fallbeispiel 3: Ausschluss bei Katheterisierung

Bei einem Patienten soll ein arterieller Katheter in die Arteria radialis eingebracht werden. Hierzu legt der Arzt das Gefäß chirurgisch frei, um den Katheter sicher zu platzieren.

In diesem Fall ist die Freilegung eine unselbstständige Teilleistung der Kathetereinbringung. Eine Abrechnung der GOÄ 2801 ist hier unzulässig, da die Maßnahme der Vorbereitung des Hauptverfahrens dient.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2801: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Kombination der GOÄ 2801 mit operativen Ziffern am selben Bein. Die Ziffern 2881 und 2882 (Varizenoperationen) schließen die 2801 explizit aus.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob eine Doppelabrechnung vorliegt. So ist beispielsweise die Unterbindung der Venae perforantes im Zuge einer Varizen-OP bereits mit der Ziffer 2882 abgegolten.

Achtung: Auch bei der Operation einer Dupuytren-Kontraktur (GOÄ 2087 ff.) darf die Präparation und Darstellung der digitalen Blutgefäße nicht zusätzlich über die GOÄ 2801 liquidiert werden, da dies zum methodischen Standard der Operation gehört.

Ebenso führt die Abrechnung der Ziffer 2801 im Rahmen von Gefäßzugängen für Katheteruntersuchungen regelmäßig zu Beanstandungen. Prüfstellen verweisen hier zu Recht auf den unselbstständigen Charakter der Freilegung.

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Dokumentation der GOÄ 2801: Praxisbewährte Hinweise

Um Honorarkürzungen oder Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden, ist eine lückenlose und präzise Dokumentation im OP-Bericht oder der Patientenakte unerlässlich. Der Fokus muss auf der Eigenständigkeit der Leistung liegen.

Es muss klar hervorgehen, welches spezifische Gefäß (Arterie oder Vene) an welcher Extremität therapiert wurde. Bei Notfällen sollte zudem die Indikation der akuten Blutung oder des Traumas detailliert beschrieben werden.

Dokumentationsbeispiel: "Aufgrund einer spritzenden Spontanblutung einer Varize am linken lateralen Unterschenkel erfolgte nach lokaler Desinfektion die perkutane Umstechungsligatur (GOÄ 2801) zur sicheren Blutstillung. Kein weiterer operativer Eingriff an dieser Extremität."

Falls ein separater Zugangsweg gewählt wurde, sollte auch dieser Schnitt-Naht-Weg dokumentiert werden. Dies untermauert den Charakter als selbstständige operative Leistung gegenüber medizinischen Gutachtern.

GOÄ 2801: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz von 3,5-fach erfordert eine patientenindividuelle, medizinische Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe für eine Steigerung bei der GOÄ 2801 sind anatomische Besonderheiten.

Dazu zählen beispielsweise eine starke Adipositas des Patienten, die den Zugang zum Gefäß erheblich erschwert, oder stark vernarbtes Gewebe nach Voroperationen. Auch ein extrem fragiles Gefäßsystem, das eine besonders zeitintensive Präparation erfordert, rechtfertigt einen höheren Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2801 kann sinnvoll mit Ziffern zur Wundversorgung (z. B. GOÄ 2001 ff.) kombiniert werden, sofern die Gefäßunterbindung an einem anderen Ort als der Wundversorgung stattfindet. Auch Anästhesieleistungen sind daneben berechnungsfähig.

Ausgeschlossen ist jedoch die Kombination mit der GOÄ 2800 (Freilegung einer Arterie zur intraarteriellen Infusion/Injektion) sowie den bereits erwähnten Varizenziffern. Achten Sie stets auf die strikte Einhaltung dieser Ausschlusskriterien in Ihrer Praxissoftware.

Ziffer 2801 in der neuen GOÄ

Die Leistung „Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes an den Gliedmaßen, als selbstständige Leistung“ erhält in der neuen GOÄ die Nummer 9702 „Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes an den Gliedmaßen, als selbständige Leistung“ mit einem festen Satz von 149,00 € — ein Plus von rund 140 % (heute beim 2,3-fachen Satz: 62,08 €).

Direkte strukturelle Nachfolge; der alte Ausschluss neben 2800, 2881 und 2882 bleibt bei der konkreten Abrechnung gesondert zu prüfen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2801

Die GOÄ-Ziffer 2801 darf abgerechnet werden, wenn die Freilegung oder Unterbindung eines Blutgefäßes an den Gliedmaßen als selbstständige Leistung erfolgt. Dies ist beispielsweise bei einer akuten Spontanblutung einer Krampfader der Fall. Sie darf jedoch nicht als bloßer Teilschritt einer anderen Operation berechnet werden.
Neben der GOÄ-Ziffer 2801 sind die Ziffern 2800, 2881 und 2882 explizit ausgeschlossen. Eine gleichzeitige Abrechnung dieser Ziffern am selben Bein oder für dieselbe Sitzung ist somit nicht zulässig. Achten Sie darauf, diese Ausschlüsse in Ihrer Abrechnungssoftware zu hinterlegen.
Nein, die Freilegung von Blutgefäßen zum Einführen von Kathetern ist eine unselbstständige Teilleistung der Kathetereinbringung. Sie ist somit bereits mit der entsprechenden Katheterziffer abgegolten und darf nicht separat über die GOÄ 2801 abgerechnet werden.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) der GOÄ-Ziffer 2801 beträgt aktuell 62,08 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 26,99 Euro, während der Höchstsatz (3,5-facher Satz) mit 94,46 Euro liquidiert werden kann.
Ja, perkutane Ligaturen zur Umstechung von Krampfadern auf einer Seite können über die GOÄ-Ziffer 2801 abgerechnet werden. Voraussetzung ist auch hier, dass dies als selbstständige Leistung und nicht im Rahmen einer größeren Varizenoperation geschehen darf.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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