GOÄ 2087: Dupuytren-Abrechnung & Analogbewertung

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2087
Operation einer Dupuytren’schen Kontraktur mit teilweiser Entfernung der Palmaraponeurose
Punktzahl 924  
Einfachsatz 53,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 123,88 € 2,3x
Höchstsatz 188,51 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2087: So rechnen Sie die Dupuytren-Kontraktur rechtssicher ab und kombinieren sie korrekt mit analogen Leistungen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2087

"Operation einer Dupuytren’schen Kontraktur mit teilweiser Entfernung der Palmaraponeurose"

Die GOÄ-Ziffer 2087 beschreibt die chirurgische Intervention bei einer Dupuytren’schen Kontraktur, bei der eine partielle Resektion der Hohlhandfaszie (Palmaraponeurose) erfolgt. Diese gutartige Erkrankung führt durch Bindegewebswucherungen zu einer fortschreitenden Beugekontraktur der Finger, was die Handfunktion massiv einschränkt.

Die Leistung umfasst den operativen Zugang, die Präparation und die teilweise Entfernung der Palmaraponeurose. Ziel des Eingriffs ist die Wiederherstellung der Streckfähigkeit der betroffenen Finger. Die Ziffer bildet das chirurgische Vorgehen ab, bei dem verändertes Gewebe gezielt reseziert wird, ohne die gesamte Aponeurose vollständig zu entfernen.

GOÄ 2087 in der Praxis: Indikation und chirurgische Relevanz

Die Indikation zur Durchführung einer Operation nach GOÄ 2087 ist gegeben, wenn eine funktionell störende Beugekontraktur der Finger vorliegt, die konservativ nicht mehr therapierbar ist. Typischerweise zeigt sich dies ab einem Tubiana-Stadium I oder II, bei dem die Streckfähigkeit im Grund- oder Mittelgelenk eingeschränkt ist.

In der chirurgischen Praxis stellt die partielle Aponeurektomie das Standardverfahren dar, da sie im Vergleich zur totalen Entfernung eine geringere Komplikationsrate aufweist. Die vollständige Entfernung der Palmaraponeurose (GOÄ 2088) wird aufgrund des hohen Gewebetraumas und des Risikos von Wundheilungsstörungen seltener durchgeführt.

Tipp: Da die alleinige Teilresektion oft nicht ausreicht, um die Kontraktur an den Fingern vollständig zu lösen, ist die zusätzliche Strangresektion an den Fingern medizinisch meist unumgänglich. Diese Kombination erfordert eine differenzierte Abrechnungsstrategie.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2087

Fallbeispiel 1: Isolierte Teilresektion bei Befall der Hohlhand

Ein Patient stellt sich mit einer tastbaren Strangbildung in der Hohlhand über dem vierten Strahl vor, die bereits zu einer leichten Beugekontraktur im Grundgelenk führt. Es erfolgt die operative Freilegung und die teilweise Entfernung der Palmaraponeurose im Bereich der Hohlhand ohne Befall der Fingerglieder.

Die Abrechnung erfolgt regulär über die GOÄ-Ziffer 2087 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine zusätzlichen Strangresektionen an den Fingern notwendig waren. Hinzu kommen die entsprechenden Anästhesie- und Sachkosten.

Fallbeispiel 2: Teilresektion mit Strangresektion an einem Finger

Bei einer ausgeprägten Kontraktur des Kleinfingers wird neben der partiellen Aponeurektomie in der Hohlhand auch eine Strangresektion am betroffenen Finger inklusive einer lokalen Z-Plastik durchgeführt. Dies stellt die klinisch häufigste Konstellation dar.

Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2087 für den palmaren Anteil sowie die GOÄ-Ziffer 2041 analog für die Strangresektion am Finger. Diese Kombination entspricht den Empfehlungen der Bundesärztekammer und bildet den tatsächlichen chirurgischen Aufwand präzise ab.

Fallbeispiel 3: Komplexe Operation an mehreren Fingern

Ein Patient leidet an einer Dupuytren-Kontraktur mit Befall des Ring- und Kleinfingers. Operiert wird eine partielle Aponeurektomie in der Hohlhand kombiniert mit Strangresektionen und Zickzackplastiken an beiden Fingern.

Die Liquidation umfasst die GOÄ-Ziffer 2087 für die palmare Teilresektion sowie zweimal die GOÄ-Ziffer 2041 analog (jeweils einfach für jeden behandelten Finger). Trotz Einwänden mancher Kostenträger ist diese mehrfache analoge Abrechnung medizinisch und gebührenrechtlich vollkommen korrekt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2087: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von GOÄ 2087 mit den Ziffern für die vollständige Entfernung (GOÄ 2088 oder GOÄ 2089). Diese Ziffern schließen sich laut den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ gegenseitig aus, da sie unterschiedliche Ausprägungen desselben Eingriffs darstellen.

Besonders im Fokus von PKV-Prüfstellen steht die Kombination aus GOÄ 2087 und der analogen Anwendung der GOÄ 2041 je Finger. Private Krankenversicherungen argumentieren häufig, dass bei einem Befall mehrerer Finger die Gebühr der GOÄ 2089 (vollständige Entfernung mit Strangresektion) überschritten wird und fordern eine Deckelung.

Achtung: Das Amtsgericht Bad Schwalbach hat mit Urteil vom 6. Juni 2007 (Az.: 3 C 829/02) klargestellt, dass die Abrechnung der GOÄ 2089 unzulässig ist, wenn keine vollständige Entfernung der Palmaraponeurose stattgefunden hat. Eine analoge Anwendung der GOÄ 2089 scheidet ebenfalls aus, da die Leistungslegenden von 2087 und 2088 nicht gleichwertig im Sinne des § 6 Abs. 2 GOÄ sind.

Zudem ist darauf zu achten, dass die Zuschläge für ambulantes Operieren (z. B. GOÄ 440 oder 444) korrekt angesetzt und nicht fälschlicherweise mehrfach berechnet werden.

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Dokumentation der GOÄ 2087: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Der Operationsbericht muss die Indikation, den genauen Befund (z. B. Tubiana-Stadium) und den detaillierten chirurgischen Ablauf zweifelsfrei belegen.

Besonders wichtig ist die exakte Beschreibung der präparierten Strukturen. Es muss klar hervorgehen, dass eine teilweise Resektion der Palmaraponeurose stattgefunden hat und an welchen Fingern zusätzliche Strangresektionen durchgeführt wurden.

Dokumentationsbeispiel: "...Nach Längsschnitt über dem 4. Strahl Darstellung des derben Dupuytren-Strangs. Partielle Resektion der Palmaraponeurose im palmaren Bereich (GOÄ 2087). Weiteres Eingehen nach distal: Präparation und vollständige Strangresektion am Grund- und Mittelglied des Ringfingers unter Schonung der neurovaskulären Bündel. Durchführung einer Z-Plastik zur spannungsfreien Hautdeckung (GOÄ 2041 analog)..."

GOÄ 2087: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes (2,3-facher Satz) bis zum Höchstsatz von 3,5-fach ist bei der GOÄ 2087 gut zu begründen, wenn erschwerende Faktoren vorlagen. Typische Begründungen sind ein extrem narbiger Zustand bei Rezidiveingriffen, eine schwierige Präparation bei anatomischen Varianten oder ein starker Verwachsungsgrad mit den Gefäß-Nerven-Bündeln der Finger.

Die Begründung muss stets patientenindividuell und medizinisch konkret formuliert sein. Pauschale Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen für eine erfolgreiche Durchsetzung gegenüber den Kassen meist nicht aus.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung GOÄ 2087 können weitere Ziffern für den Eingriff relevant sein. Häufig kombiniert wird die Ziffer mit den Zuschlägen für ambulante Operationen nach GOÄ 440 oder GOÄ 444, sofern die Operation ambulant durchgeführt wird.

Nicht nebeneinander berechnet werden dürfen die Ziffern 2072 (Sehnenverlängerung), 2073 (Sehnenverkürzung) sowie die Ziffern für Sehnennaht (2075, 2076), sofern sie dieselbe anatomische Region betreffen. Die Anästhesie (z. B. Plexusanästhesie nach GOÄ 497) wird separat durch den Anästhesisten oder den Operateur liquidiert.

Ziffer 2087 in der neuen GOÄ

Je nach Befund und Vorgehen löst die Operation einer Dupuytren’schen Kontraktur mit teilweiser Entfernung der Palmaraponeurose (heute 123,88 € beim 2,3-fachen Satz) in der neuen GOÄ unterschiedliche Leistungen aus:

  • Bei perkutane Nadelfasziotomie bei Morbus Dupuytren oder Ledderhose: 7778 (1x je Eingriff) (181,13 €)
  • Bei Morbus Ledderhose: 7779 (253,34 €)
  • Bei in allen anderen Fällen: 7776 (1x je Eingriff) (400,00 €)

Die Preisspanne reicht von 181,13 € bis 400,00 € — eine präzise Dokumentation entscheidet über den Ansatz.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2087

Nein, die GOÄ-Ziffern 2087 und 2089 schließen sich gegenseitig aus. Da die Ziffer 2087 eine teilweise und die Ziffer 2089 eine vollständige Entfernung der Palmaraponeurose beschreibt, können sie nicht für denselben Eingriff nebeneinander berechnet werden.
Eine zusätzliche Strangresektion am Finger wird analog über die GOÄ-Ziffer 2041 abgerechnet. Diese Analogbewertung ("Operative Beseitigung einer Schnürfurche an einem Finger mit Z-Plastik") wird je betroffenen Finger angesetzt. Diese Vorgehensweise entspricht den Empfehlungen der Bundesärztekammer.
Versicherer kritisieren oft, dass die Kombination bei mehreren Fingern die Gebühr der höher bewerteten GOÄ 2089 überschreitet. Gerichte haben jedoch bestätigt, dass eine Abrechnung nach GOÄ 2089 unzulässig ist, wenn keine vollständige Aponeurektomie stattgefunden hat. Daher ist die Kombination aus 2087 und 2041 analog rechtlich korrekt.
Bei einer ambulanten Durchführung der Operation kann der OP-Zuschlag nach GOÄ 440 oder GOÄ 444 angesetzt werden. Zudem sind eventuelle Zuschläge für die Anwendung eines Operationsmikroskops (GOÄ 441) oder Lasers prüfenswert, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.
Typische Begründungen sind ein starker Verwachsungsgrad des Gewebes mit den sensiblen Fingernerven oder das Vorliegen eines Rezidiveingriffs mit ausgeprägter Vernarbung. Auch anatomische Varianten, die eine besonders zeitintensive Präparation erfordern, rechtfertigen einen höheren Steigerungssatz. Die Begründung muss immer patientenindividuell dokumentiert werden.
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