Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2089: So rechnen Sie die Dupuytren-Operation mit vollständiger Aponeurektomie rechtssicher und ohne Honorarverlust ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2089
Operation der Dupuytren’schen Kontraktur mit vollständiger Entfernung der Palmaraponeurose und mit Strangresektion an einzelnen Fingern – gegebenenfalls einschließlich Z- und/oder Zickzackplastiken –
Die GOÄ-Ziffer 2089 stellt die umfassendste operative Leistung zur Behandlung der Dupuytren’schen Kontraktur dar. Im Gegensatz zu den Ziffern 2087 und 2088 deckt diese Position die vollständige Entfernung der Palmaraponeurose ab. Zudem sind die Strangresektionen an den Fingern sowie eventuell notwendige Z- oder Zickzackplastiken bereits in der Leistungslegende enthalten.
Da die Ziffer sehr spezifisch formuliert ist, müssen alle genannten Teilschritte für eine korrekte Abrechnung erfüllt sein. Werden andere, modernere Plastiken oder spezielle Nahttechniken angewandt, die nicht der klassischen Z-Plastik entsprechen, kann die Abrechnung im Einzelfall variieren. In solchen Fällen dient häufig die GOÄ 2088 als Abrechnungsbasis, da diese die Z-Plastik nicht obligat vorschreibt.
GOÄ 2089 in der Praxis: Indikation und Abgrenzung
Die Indikation zur Durchführung einer Operation nach GOÄ 2089 ist bei Patienten mit einer fortgeschrittenen Dupuytren-Kontraktur (meist ab Stadium III oder IV nach Tubiana) gegeben. Hierbei liegt eine ausgeprägte Beugekontraktur der Finger vor, die eine vollständige Resektion des veränderten Gewebes erfordert. Die Präparation muss sich dabei bis in die betroffenen Finger hinein erstrecken, um die Strangformationen vollständig zu lösen.
Eine präzise Abgrenzung zu den Ziffern 2087 und 2088 ist für die Honorarsicherheit unerlässlich. Während die GOÄ 2087 lediglich die partielle Aponeurektomie ohne Einbeziehung der Finger beschreibt, umfasst die GOÄ 2088 die partielle Entfernung mit Strangresektion an den Fingern. Erst wenn eine vollständige Aponeurektomie inklusive digitaler Strangresektion erfolgt, ist der Ansatz der GOÄ 2089 gerechtfertigt.
Achtung: Die Z-Plastik ist integraler Bestandteil der GOÄ 2089. Eine zusätzliche Berechnung von Hautplastiken nach den Ziffern 2381 oder 2382 für dieselbe Lokalisation ist daher nicht zulässig und führt regelmäßig zu Beanstandungen bei der Prüfung.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2089
Fallbeispiel 1: Klassische fortgeschrittene Dupuytren-Kontraktur
Ein Patient stellt sich mit einer ausgeprägten Dupuytren-Kontraktur (Stadium III) des Ring- und Kleinfingers vor. Es erfolgt die vollständige Entfernung der Palmaraponeurose sowie die Resektion der digitalen Stränge an beiden Fingern inklusive lokaler Z-Plastiken zur Hautverlängerung. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2089 zum Regelsatz (2,3-fach) sowie der ambulante OP-Zuschlag nach GOÄ 445.
Fallbeispiel 2: Rezidiv-Eingriff mit aufwendiger Neurolyse
Bei einer Rezidivoperation an der Hohlhand zeigt sich das Gewebe extrem vernarbt. Die neurovaskulären Bündel sind vollständig im Narbengewebe eingemauert und müssen mikroskopisch freigelegt werden. Neben der vollständigen Aponeurektomie nach GOÄ 2089 wird eine eigenständige Neurolyse nach GOÄ 2583 je betroffenes Gefäß-Nerven-Bündel abgerechnet. Aufgrund des erheblichen Mehraufwands wird für die GOÄ 2089 der Steigerungsfaktor auf 3,5 erhöht.
Fallbeispiel 3: Schwere Kontraktur mit Gelenkkapselschrumpfung
Nach vollständiger Entfernung der Aponeureurose und der Fingerstränge lässt sich das Fingermittelgelenk aufgrund einer geschrumpften Gelenkkapsel weiterhin nicht strecken. Der Operateur führt daher eine zusätzliche Arthrolyse durch Einkerbung der Check-rein-Ligamente durch. Neben der GOÄ 2089 wird die GOÄ-Ziffer 2134 (Arthroplastik eines Fingergelenks) für die eigenständige Gelenkmobilisierung in Ansatz gebracht.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2089: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die bereits durch den Leistungsinhalt der GOÄ 2089 abgegolten sind. Insbesondere die Ziffern 2087 und 2088 dürfen niemals am selben OP-Gebiet neben der 2089 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Kombinationen konsequent.
Auch der Ausschluss der Ziffern 2072 bis 2076 (Sehnenchirurgie) muss beachtet werden. Sollte eine Sehnendurchtrennung (z. B. bei extremer Hyperextension des Endgelenks) medizinisch notwendig sein, ist diese nach GOÄ 2072 nur dann neben der 2089 berechnungsfähig, wenn sie an einem anderen, nicht von der Aponeurektomie betroffenen Finger durchgeführt wird. Dies muss aus der Rechnung klar hervorgehen.
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Dokumentation der GOÄ 2089: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den Nachweis erbringen, dass die Palmaraponeurose vollständig und nicht nur partiell entfernt wurde. Zudem müssen die präparierten und resezierten Stränge an den einzelnen Fingern namentlich genannt werden.
Falls zusätzliche selbstständige Leistungen wie eine Neurolyse oder eine Gelenkkapsellösung durchgeführt wurden, müssen diese mit einer eigenen medizinischen Indikation im Bericht begründet werden. Die bloße Erwähnung der Mitpräparation von Nerven reicht für den Ansatz der GOÄ 2583 nicht aus.
Dokumentation: „...Vollständige Darstellung und radikale Resektion der gesamten Palmaraponeurose der Hohlhand. Anschließend schrittweise Präparation und vollständige Strangresektion am ulnaren Rand des Ringfingers. Aufgrund massiver narbiger Einmauerung des radialen Digitalnervs erfolgt die mikrochirurgische Neurolyse des Nervus digitalis proprius (GOÄ 2583)...“
GOÄ 2089: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ 2089 gut begründbar. Typische Kriterien sind ein extrem hoher Vernarbungsgrad bei Rezidiven, anatomische Varianten des Nervenverlaufs oder ein außergewöhnlicher zeitlicher Mehraufwand bei der Präparation. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der Hauptleistung GOÄ 2089 können verschiedene Begleitmaße den Honoraranspruch erweitern. Zulässig ist die Kombination mit der GOÄ 2134 für eine Arthrolyse bei fixierter Gelenkkontraktur. Auch freie Hauttransplantate nach GOÄ 2382 oder Vollhauttransplantate nach GOÄ 2383 sind bei großen Hautdefekten, die nicht durch eine Z-Plastik gedeckt werden können, zusätzlich berechnungsfähig.
Tipp: Vergessen Sie bei der ambulanten Durchführung nicht den OP-Zuschlag nach GOÄ 445 (Zuschlag bei einer Punktzahl ab 1200 Punkten). Dieser sichert Ihnen ein zusätzliches Honorar von 72,86 € (Einfachsatz) bzw. wird als Pauschale hinzugerechnet.
Ziffer 2089 in der neuen GOÄ
Aus der Operation der Dupuytren'schen Kontraktur mit vollständiger Entfernung der Palmaraponeurose und mit Strangresektion an einzelnen Fingern (heute 241,32 € beim 2,3-fachen Satz) werden in der neuen GOÄ zwei eigenständige Leistungen:
- 7776 Teilweise oder totale offene Fasziektomie an der Hohlhand bei Morbus Dupuytren, ggf. einschließlich Neurolyse(n), Arterien- und Venenrekonstruktion(en) sowie Haut-/Weichgewebeplastiken (je Eingriff): 400,00 €
- 7777 Fasziektomie an einem Finger bei Morbus Dupuytren als selbständige Leistung, offen chirurgisch, ggf. einschließlich Neurolyse(n) und Haut-/Weichgewebeplastiken (je betroffenen Finger): 600,00 €
Die bisherige Kombination aus Hohlhand- und Fingeranteil wird damit getrennt bewertet: 7777 ist je betroffenem Finger ansetzbar, 7776 und 7777 schließen sich nicht gegenseitig aus. Z-Plastiken sind in beiden Ziffern als optionaler Leistungsbestandteil enthalten; separat ansetzbar bleiben dagegen Vollhaut- oder Spalthautplastiken.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2089
Was hat nicht gestimmt?