GOÄ 2088: Dupuytren-Kontraktur korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2088
Operation einer Dupuytren’schen Kontraktur mit vollständiger Entfernung der Palmaraponeurose
Punktzahl 1100  
Einfachsatz 64,12 € 1,0x
Regelhöchstsatz 147,48 € 2,3x
Höchstsatz 224,42 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2088 bei Dupuytren-Kontraktur: Erfahren Sie alles zu Fallbeispielen, Ausschlüssen und Dokumentationstipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2088

Operation einer Dupuytren’schen Kontraktur mit vollständiger Entfernung der Palmaraponeurose

Die GOÄ-Ziffer 2088 beschreibt eine hochspezifische chirurgische Leistung an der Hand. Die Palmaraponeurose stellt die derbe Sehnenplatte in der Hohlhand dar, welche die Fortsetzung der Sehne des langen und/oder kurzen Hohlhandmuskels bildet. Bei der Dupuytren’schen Kontraktur kommt es zu einer gutartigen, aber fortschreitenden Fibromatose dieser Struktur, die zu schmerzhaften Strangbildungen und Beugekontrakturen der Finger führt.

Die Leistung nach Nr. 2088 GOÄ umfasst die vollständige Entfernung dieser Aponeurose (totale Fasziektomie). Dies unterscheidet sie maßgeblich von der partiellen Resektion. Alle präparatorischen Schritte, die Darstellung der neurovaskulären Bündel sowie die eigentliche Exzision des veränderten Gewebes sind mit dieser Gebührennummer abgegolten.

GOÄ 2088 in der Praxis: Indikation und Abgrenzung

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2088 setzt eine medizinisch indizierte, vollständige Resektion der Palmaraponeurose voraus. Typische klinische Situationen betreffen Patienten im fortgeschrittenen Stadium der Morbus Dupuytren (meist Stadium III oder IV nach Tubiana), bei denen eine erhebliche Einschränkung der Handfunktion vorliegt. Die Indikation ist gegeben, wenn eine konservative Therapie keinen Erfolg verspricht und eine dauerhafte Streckhemmung der Finger droht.

Ein wesentlicher Aspekt in der Praxis ist die Abgrenzung zur Ziffer 2087, welche lediglich die partielle Entfernung der Palmaraponeurose beschreibt. Wird im Zuge des Eingriffs nur ein Teil der Sehnenplatte oder ein einzelner Strang entfernt, ist zwingend die Nr. 2087 anzusetzen. Die vollständige Entfernung nach Nr. 2088 erfordert eine radikale Sanierung der gesamten Hohlhandaponeurose, was operativ deutlich aufwendiger ist.

Tipp: Die Wahl zwischen den Ziffern 2087 und 2088 richtet sich ausschließlich nach dem tatsächlichen operativen Ausmaß. Eine sorgfältige intraoperative Dokumentation des Resektionsausmaßes schützt vor Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2088

Fallbeispiel 1: Fortgeschrittene Dupuytren-Kontraktur Stadium III

Ein Patient stellt sich mit einer ausgeprägten Beugekontraktur des Ring- und Kleinfingers der rechten Hand vor. Konservative Maßnahmen blieben ohne Erfolg. Es erfolgt die stationäre Aufnahme und eine offene, vollständige Fasziektomie der gesamten Palmaraponeurose unter Schonung der Digitalnerven.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2088 zum Regelhöchstsatz (2,3-fach). Da der Eingriff ambulant durchgeführt wurde, kann zusätzlich der Zuschlag nach Nr. 444 berechnet werden.

Fallbeispiel 2: Rezidiveingriff bei ausgeprägtem Befund

Bei einer Patientin zeigt sich ein schweres Rezidiv eines Morbus Dupuytren mit narbigen Verwachsungen im Bereich der Hohlhand. Der Operateur führt eine aufwendige Neurolyse und die komplette Exzision des veränderten Aponeurosen- und Narbengewebes durch.

Aufgrund des massiven Narbengewebes und der schwierigen Präparation der Nerven-Gefäß-Strukturen wird die GOÄ-Ziffer 2088 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 abgerechnet. Die Begründung verweist auf den extremen zeitlichen Mehraufwand durch die Rezidivsituation.

Fallbeispiel 3: Beidseitige Operation in getrennten Sitzungen

Ein Patient leidet an einer beidseitigen Dupuytren’schen Kontraktur. Zunächst erfolgt die vollständige operative Sanierung der linken Hand. Vier Wochen später wird die rechte Hand in gleicher Weise operiert.

Für beide getrennten Sitzungen kann jeweils die GOÄ-Ziffer 2088 in voller Höhe abgerechnet werden. Eine zeitgleiche Abrechnung in einer Sitzung wäre nur bei beidseitigem Eingriff unter Angabe des ICD-10-Codes und entsprechender Begründung (ggf. mit Steigerung) denkbar, ist jedoch klinisch unüblich.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2088: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die bereits im Leistungsumfang der GOÄ 2088 enthalten oder explizit ausgeschlossen sind. So ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 2072 (Sehnennaht) oder 2073 (Sehnenverpflanzung) am selben operativen Feld nicht zulässig. Auch die Kombination mit der Ziffer 2087 (partielle Entfernung) schließt sich logisch und gebührenrechtlich aus.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob tatsächlich eine vollständige Entfernung der Palmaraponeurose stattgefunden hat. Wird in der Operationsdokumentation lediglich von der "Resektion eines Stranges" gesprochen, stufen Prüfer die Leistung regelmäßig auf die schlechter bewertete Nr. 2087 herunter.

Achtung: Die Ziffern 2075 (Sehnenlösung) und 2076 (Tenolyse) dürfen für dieselbe anatomische Struktur nicht neben der Nr. 2088 abgerechnet werden, da die Freilegung der Sehnen inhärenter Bestandteil der Fasziektomie ist.

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Dokumentation der GOÄ 2088: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die anatomischen Strukturen exakt benennen und den Operationsverlauf detailliert beschreiben. Insbesondere die vollständige Darstellung und Mobilisation der Palmaraponeurose sowie deren komplette Resektion müssen explizit erwähnt werden.

Zusätzlich sollten Angaben zur Präparation der Gefäß-Nerven-Bündel und zur Blutstillung im Bericht enthalten sein. Falls anatomische Besonderheiten oder starke Verwachsungen vorlagen, müssen diese detailliert beschrieben werden, um eine spätere Faktorerhöhung zu rechtfertigen.

Dokumentationsbeispiel: "...Nach Hautschnitt und Darstellung der Hohlhandfaszie zeigt sich eine diffuse Fibromatose. Präparation und vollständige Mobilisation der gesamten Palmaraponeurose unter sorgfältiger Schonung der digitalisierenden Gefäße und Nerven. Komplette Exzision der Aponeurose in toto. Histologische Sicherung des Resektats..."

GOÄ 2088: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 2088 kann bei überdurchschnittlich schwierigen Operationsbedingungen über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenüberschreitung sind ein extrem ausgeprägter Befund mit starker Kontraktur (z. B. Tubiana-Stadium IV), ausgeprägte Narbenbildung bei Rezidiveingriffen oder die anatomische Nähe zu verlagerten Nervenbahnen, die eine zeitaufwendige Mikropräparation erfordern.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung nach Nr. 2088 können weitere selbstständige Leistungen abgerechnet werden, sofern sie nicht dem Zielleistungsprinzip unterliegen. Häufig kombiniert wird die Ziffer mit Anästhesieleistungen oder postoperativen Überwachungsziffern. Bei ambulanten Eingriffen ist der Zuschlag nach Nr. 444 (Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen) oder Nr. 440 (Zuschlag für Laseranwendung, falls zutreffend) ansetzbar.

Nicht zulässig ist hingegen die zusätzliche Abrechnung von einfachen Wundverschlüssen oder Standard-Blutstillungen, da diese als allgemeine operative Teilschritte gelten. Eine aufwendige plastische Deckung mittels Schwenklappen (z. B. Z-Plastik) kann jedoch unter Beachtung der entsprechenden GOÄ-Ziffern (z. B. Nr. 2381 oder 2382) eigenständig berechnungsfähig sein.

Ziffer 2088 in der neuen GOÄ

Je nach Befund und Vorgehen löst die Operation einer Dupuytren’schen Kontraktur mit vollständiger Entfernung der Palmaraponeurose (heute 147,48 € beim 2,3-fachen Satz) in der neuen GOÄ unterschiedliche Leistungen aus:

  • Bei perkutane Nadelfasziotomie bei Morbus Dupuytren oder Ledderhose: 7778 (1x je Eingriff) (181,13 €)
  • Bei Morbus Ledderhose: 7779 (253,34 €)
  • Bei in allen anderen Fällen: 7776 (1x je Eingriff) (400,00 €)

Die Preisspanne reicht von 181,13 € bis 400,00 € — eine präzise Dokumentation entscheidet über den Ansatz.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2088

Die GOÄ-Ziffer 2088 wird bei der vollständigen operativen Entfernung der Palmaraponeurose (totale Fasziektomie) im Rahmen einer Dupuytren’schen Kontraktur abgerechnet. Der Eingriff muss die komplette Resektion der Sehnenplatte umfassen. Bei nur teilweiser Entfernung ist stattdessen die Nr. 2087 anzusetzen.
Neben der GOÄ 2088 sind die Ziffern 2072, 2073, 2075, 2076, 2087 und 2089 am selben operativen Feld ausgeschlossen. Diese Leistungen betreffen Sehnenreparaturen, Tenolysen oder die partielle Aponeurosektomie, die bereits abgegolten oder inkompatibel sind. Andere selbstständige Leistungen wie plastische Deckungen bleiben unter Umständen berechnungsfähig.
Ja, bei ambulanter Durchführung der Operation kann der Zuschlag nach Nr. 444 GOÄ zusätzlich abgerechnet werden. Dieser Zuschlag ist für operative Leistungen mit einer Punktzahl ab 1000 Punkten vorgesehen. Er sichert eine adäquate Vergütung des ambulanten Mehraufwands.
Eine Steigerung auf den 3,5-fachen Satz wird mit einem außergewöhnlich hohen Schwierigkeitsgrad oder extremen Zeitaufwand begründet. Typische Gründe sind ausgeprägte Rezidivvernarbungen, ein Tubiana-Stadium IV oder die aufwendige mikrochirurgische Neurolyse verwachsener Digitalnerven. Die Begründung muss patientenindividuell im Operationsbericht dokumentiert sein.
Der Unterschied liegt im Ausmaß der Resektion der Palmaraponeurose. Während die GOÄ 2087 die partielle Entfernung (Teilfasziektomie) beschreibt, rechnet die GOÄ 2088 die vollständige Entfernung (totale Fasziektomie) ab. Die Nr. 2088 ist mit 1100 Punkten deutlich höher bewertet als die Nr. 2087 mit 800 Punkten.
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