GOÄ 2072: Offene Sehnendurchschneidung korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2072
Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung
Punktzahl 463  
Einfachsatz 26,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 62,08 € 2,3x
Höchstsatz 94,46 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2072: Erfahren Sie alles über Indikationen, Abrechnungsausschlüsse und die rechtssichere Dokumentation in der Praxis.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2072

Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2072 umfasst die offene chirurgische Durchtrennung einer Sehne oder eines Muskels. Diese Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Extremitätenchirurgie angesiedelt. Sie setzt voraus, dass der Operateur die Haut und die darunter liegenden Gewebeschichten schrittweise präpariert, um den Eingriff unter direkter Sicht auf das Zielgewebe durchzuführen.

Im Gegensatz zu perkutanen oder geschlossenen Verfahren erfordert diese Leistung einen klassischen offenen operativen Zugang. Die Bewertung mit 463 Punkten spiegelt den operativen Aufwand der Gewebedarstellung und der präzisen Durchtrennung wider. Die Ziffer bildet somit die anatomische Freilegung und die anschließende Tenotomie oder Myotomie adäquat ab.

GOÄ 2072 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2072 kommt in verschiedenen chirurgischen und orthopädischen Fachgebieten zum Tragen. Ein klassisches Anwendungsgebiet ist die operative Behandlung des muskulären Schiefhalses (Torticollis muscularis), bei dem eine Myotomie des Musculus sternocleidomastoideus erfolgt. Auch die offene Verlängerung der Achillessehne bei einer ausgeprägten Achillessehnenverkürzung stellt eine typische Indikation dar.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Spaltung des Retinaculum patellae, auch bekannt als lateraler Release bei Patellaluxationen oder schweren Patellafehlstellungen. Hierbei wird das straffe Band an der Kniescheibe offen durchtrennt, um die Gleitbahn der Patella zu zentrieren. Wichtig ist hierbei die Abgrenzung zu minimal-invasiven, rein arthroskopischen Verfahren, die anders bewertet werden.

Achtung: Die Durchtrennung einer Sehne im Rahmen einer Hammerzehenkorrektur darf nicht nach Nr. 2072 berechnet werden. Hierfür existiert mit der GOÄ-Ziffer 2080 eine speziellere Leistungsbeschreibung, die in diesen Fällen vorrangig anzuwenden ist.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2072

Fallbeispiel 1: Offene Achillessehnenverlängerung

Ein Patient stellt sich mit einer hochgradigen, konservativ austherapierten Achillessehnenverkürzung vor. Es erfolgt die offene, schichtweise Präparation des Sehnengewebes und eine anschließende Z-förmige Tenotomie zur Sehnenverlängerung unter Sicht. Da es sich um eine eigenständige Zielleistung handelt, wird die GOÄ-Ziffer 2072 im Regelsatz (2,3-fach) mit 62,08 € liquidiert. Zusätzlich kann bei ambulanter Durchführung der Zuschlag nach Nr. 442 angesetzt werden.

Fallbeispiel 2: Lateraler Release bei Patellasubluxation

Bei einer Patientin mit rezidivierender Patellasubluxation wird ein offenes laterales Release durchgeführt. Der Operateur stellt das Retinaculum patellae offen dar und durchtrennt dieses gezielt, um den lateralen Zug auf die Kniescheibe zu mindern. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 2072. Da der Eingriff aufgrund anatomischer Varianten und starker Verwachsungen erschwert ist, wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,0 begründet und angewendet.

Fallbeispiel 3: Myotomie bei Torticollis muscularis

Ein Patient leidet unter einem ausgeprägten muskulären Schiefhals. In Allgemeinanästhesie erfolgt die offene Freilegung und anschließende partielle Durchschneidung des Musculus sternocleidomastoideus. Dieser eigenständige operative Eingriff wird mit der GOÄ-Ziffer 2072 abgerechnet. Neben der operativen Leistung werden die Anästhesie sowie die postoperative Überwachung gesondert in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2072: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2072 ist die Missachtung des Prinzips der selbstständigen Zielleistung gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ. Wenn die Sehnen- oder Muskeldurchschneidung lediglich ein unselbstständiger Teilschritt einer umfassenderen Operation ist, darf sie nicht separat berechnet werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Muskelzugang zwingend notwendig ist, um an ein tiefer liegendes Gelenk zu gelangen.

Zudem führen die expliziten Ausschlussziffern häufig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Die Ziffer 2072 darf nicht neben den Ziffern 2064 (Sehnennaht), 2070 (Sehnenverpflanzung), 2073 (Sehnenplastik) sowie 2080 (Hammerzehenoperation) abgerechnet werden. Auch die Kombination mit den Ziffern 2087 bis 2089 (operative Eingriffe an Faszien und Muskeln) ist im selben Operationsgebiet ausgeschlossen.

Prüfstellen achten zudem penibel darauf, ob die Leistung tatsächlich offen chirurgisch erbracht wurde. Eine rein perkutane Tenotomie (z. B. mittels Nadel) erfüllt die Kriterien der GOÄ 2072 nicht und führt bei entsprechender Dokumentation im OP-Bericht zur Streichung der Position.

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Dokumentation der GOÄ 2072: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel, um Honorarkürzungen abzuwenden. Der OP-Bericht muss den schichtweisen Zugang (Hautschnitt, Darstellung der Unterhaut, Eröffnung der Faszie) detailliert beschreiben. Es muss unmissverständlich hervorgehen, dass die Durchtrennung der Sehne oder des Muskels unter direkter Sichtkontrolle stattgefunden hat.

Zudem sollte die Indikation für den Eingriff sowie das genaue anatomische Korrelat (z. B. Retinaculum patellae oder spezifischer Muskelbauch) benannt werden. Bei einer beabsichtigten Steigerung des Gebührensatzes müssen die erschwerenden Faktoren bereits im Operationsbericht detailliert und nachvollziehbar dokumentiert sein.

Dokumentation: "...Nach sterilem Abwaschen und Abdecken erfolgt der Hautschnitt über dem lateralen Patellarand. Schichtweise Präparation des Subkutangewebes bis zur Darstellung des Retinaculum patellae. Unter direkter Sicht erfolgt die vollständige offene Spaltung des Retinaculums zur Entlastung des lateralen Zugs. Blutstillung, schichtweiser Wundverschluss..."

GOÄ 2072: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der GOÄ-Ziffer 2072 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 62,08 €. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann dieser Satz bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (94,46 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenüberschreitung sind ein erhöhter Zeitaufwand durch ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder anatomische Varianten im Operationsgebiet. Auch ein erhöhter Blutverlust oder die Notwendigkeit einer besonders vorsichtigen Präparation bei unmittelbarer Nähe zu neurovaskulären Strukturen rechtfertigen eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Bei der ambulanten Durchführung der offenen Sehnen- oder Muskeldurchschneidung ist der Zuschlag nach Nr. 442 (Ambulante Operationsleistungen) ansetzbar. Dieser Zuschlag beträgt 43,72 € (bewertet mit 750 Punkten) und ist nicht steigerungsfähig. Daneben können die erbrachte Lokalanästhesie (z. B. nach Nr. 490 oder 491) sowie notwendige Verbandleistungen berechnet werden.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit Ziffern für die Sehnen- oder Muskelrekonstruktion (z. B. Nr. 2151 oder 2153) auf die speziellen Abrechnungsbestimmungen. Eine Nebeneinanderberechnung ist nur dann zulässig, wenn es sich um getrennte operative Eingriffe an unterschiedlichen anatomischen Strukturen handelt.

Ziffer 2072 in der neuen GOÄ

Je nach Befund und Vorgehen löst die Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung (heute 62,08 € beim 2,3-fachen Satz) in der neuen GOÄ unterschiedliche Leistungen aus:

  • Bei Zugang proximal des Handgelenks oder des oberen Sprunggelenks: 7716 (1x je Eingriff) (380,64 €)
  • Bei Zugang in Hoehe oder distal des Handgelenks oder des oberen Sprunggelenks: 7717 (1x je Eingriff) (426,99 €)
  • Bei Spaltung des Retinaculum patellae: 7712 (1x je Eingriff) (343,09 €)

Die Preisspanne reicht von 343,09 € bis 426,99 € — eine präzise Dokumentation entscheidet über den Ansatz.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2072

Die GOÄ-Ziffer 2072 darf abgerechnet werden, wenn eine offene, schichtweise Durchtrennung einer Sehne oder eines Muskels unter direkter Sicht erfolgt. Typische Indikationen sind die Achillessehnenverkürzung oder die Spaltung des Retinaculum patellae. Der Eingriff muss als selbstständige Zielleistung erbracht werden.
Neben der GOÄ-Ziffer 2072 dürfen die Ziffern 2064, 2070, 2073, 2080 sowie 2087 bis 2089 nicht für dasselbe Operationsgebiet abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sollen eine unzulässige Doppelabrechnung von Teilschritten verhindern. Bei getrennten operativen Zugängen an unterschiedlichen Strukturen kann eine Nebeneinanderberechnung jedoch zulässig sein.
Nein, bei einer Hammerzehenoperation ist die GOÄ-Ziffer 2072 nicht berechnungsfähig. Für diesen spezifischen Eingriff ist die GOÄ-Ziffer 2080 (Operative Behandlung einer Hammerzehe) anzuwenden. Die Ziffer 2080 stellt eine speziellere Leistungsbeschreibung dar und schließt die Ziffer 2072 explizit aus.
Bei einer ambulanten Durchführung der offenen Sehnen- oder Muskeldurchschneidung kann der Zuschlag nach der GOÄ-Ziffer 442 angesetzt werden. Dieser Zuschlag ist mit 750 Punkten bewertet und entspricht einem Festbetrag von 43,72 €. Er darf nur einmal pro Behandlungstag berechnet werden.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus lässt sich durch einen überdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad oder erhöhten Zeitaufwand begründen. Typische Gründe sind ausgeprägte postoperative Vernarbungen, anatomische Besonderheiten oder die unmittelbare Nähe zu gefährdeten Nerven und Gefäßen. Diese Erschwernisse müssen detailliert im OP-Bericht dokumentiert sein.
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