GOÄ 2080: Hammerzehen-Korrektur richtig abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2080
Stellungskorrektur der Hammerzehe mittels Sehnendurchschneidung
Punktzahl 463  
Einfachsatz 26,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 62,08 € 2,3x
Höchstsatz 94,46 € 3,5x
Ausschlüsse

Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2080 (Hammerzehen-Korrektur): Indikationen, Ausschlüsse, Steigerungsfaktoren und Praxisbeispiele.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2080

Stellungskorrektur der Hammerzehe mittels Sehnendurchschneidung (463 Punkte)

Die GOÄ-Ziffer 2080 beschreibt eine klassische, weichteilchirurgische Maßnahme an den Extremitäten. Im Zentrum dieser Leistung steht die operative Durchtrennung einer Sehne (Tenotomie), um eine bestehende Fehlstellung der Zehe zu korrigieren. Diese Methode zielt darauf ab, den牽引 (Zug) der verkürzten Sehne aufzuheben und so die Zehe wieder in eine physiologische Position zu bringen.

Obwohl es sich um ein historisch etabliertes Verfahren handelt, das in der modernen Fußchirurgie teilweise durch komplexere knöcherne Rekonstruktionen abgelöst wurde, besitzt die Ziffer weiterhin eine hohe Relevanz. Die Leistung umfasst den operativen Zugang, die Darstellung der betroffenen Sehne, die eigentliche Sehnendurchschneidung sowie den anschließenden Wundverschluss. Auch die postoperative Erstversorgung der Wunde ist mit dieser Gebühr abgegolten.

2. GOÄ 2080 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

In der modernen orthopädischen Praxis wird die reine Sehnendurchschneidung nach GOÄ 2080 vor allem bei Patienten angewendet, bei denen größere knöcherne Eingriffe aufgrund von Kontraindikationen oder hohem Operationsrisiko nicht infrage kommen. Typische Indikationen sind schmerzhafte, kontrakte Hammerzehen oder Krallenzehen, die zu chronischen Druckstellen oder Ulzerationen führen. Besonders in der geriatrischen Versorgung oder bei Patienten mit ausgeprägter peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK) stellt dieses minimalinvasive Verfahren eine schonende Alternative dar.

Die Abgrenzung zu aufwendigeren Operationsverfahren ist für die korrekte Abrechnung essenziell. Während die GOÄ 2080 rein weichteilchirurgische Maßnahmen abbildet, erfordern knöcherne Korrekturen (wie die Resektionsarthroplastik nach Hohmann) die Abrechnung nach anderen Gebührennummern. Die Indikationsstellung und die Wahl des Verfahrens müssen daher stets präzise in der Patientenakte dokumentiert werden.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2080

Fallbeispiel 1: Perkutane Tenotomie bei geriatrischem Patienten

Ein 83-jähriger Patient stellt sich mit einer schmerzhaften, rigiden Hammerzehe D2 und einer beginnenden Ulzeration über dem PIP-Gelenk vor. Aufgrund schwerer kardiovaskulärer Vorerkrankungen wird auf eine knöcherne Sanierung verzichtet. Es erfolgt eine perkutane Beugesehnentenotomie in Lokalanästhesie zur Druckentlastung. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2080, kombiniert mit der Lokalanästhesie.

Fallbeispiel 2: Korrektur einer Krallenzehe (Analogabrechnung)

Bei einer Patientin liegt eine schmerzhafte Krallenzehenfehlstellung D3 vor. Der Behandler führt eine operative Sehnendurchschneidung der langen Strecksehne durch. Da die Krallenzehe im offiziellen Text der GOÄ 2080 nicht explizit genannt ist, erfolgt die Abrechnung dieser Krallenzehen-Korrektur gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ analog über die Ziffer 2080. Dies ist medizinisch und gebührenrechtlich vollkommen korrekt.

Fallbeispiel 3: Ambulante Durchführung in der Praxis

Ein Patient stellt sich zur ambulanten operativen Korrektur einer Hammerzehe D4 mittels offener Tenotomie vor. Der Eingriff wird in den OP-Räumen der chirurgischen Praxis erfolgreich durchgeführt. Neben der GOÄ-Ziffer 2080 für die operative Leistung wird der Zuschlag für ambulantes Operieren nach GOÄ 442 liquidiert.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ 2080: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2080 ist die unzulässige Kombination mit anderen fußchirurgischen Ziffern an derselben Zehe. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob neben der Sehnendurchschneidung auch eine knöcherne Korrektur nach GOÄ 2081 abgerechnet wurde. Diese Kombination ist an derselben Zehe explizit ausgeschlossen, da die Sehnendurchschneidung als Bestandteil des komplexeren Eingriffs gewertet wird.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ-Ziffern 2080 und 2072 (Sehnenverlängerung oder Plastik) für dieselbe Sehne ist unzulässig. Prüfstellen streichen die Ziffer 2080 in diesen Fällen konsequent, da die aufwendigere Sehnenplastik die einfache Durchschneidung konsumiert.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abrechnung bei Eingriffen an mehreren Zehen. Werden an mehreren Zehen in einer Sitzung Sehnendurchschneidungen durchgeführt, darf die GOÄ 2080 auch mehrfach nebeneinander berechnet werden. Hierbei muss jedoch zwingend die jeweilige Lokalisation (z. B. D2 und D3) auf der Rechnung angegeben werden, um Rückfragen und Kürzungen zu vermeiden.

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5. Dokumentation der GOÄ 2080: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit des gewählten, einfacheren Verfahrens (z. B. Kontraindikationen für größere Eingriffe) klar hervorgehen. Zudem müssen der genaue operative Zugangsweg, die Identifikation der Sehne und der Erfolg der Stellungskorrektur dokumentiert werden.

Dokumentation: Lokalanästhesie an Zehe D2. Stichinzision plantar über dem Grundgelenk. Darstellung und vollständige Durchtrennung der Sehne des M. flexor digitorum longus. Sofortige, passive Streckbarkeit der Zehe erreicht. Wundverschluss mittels Einzelknopfnaht, steriler Verband.

Auch die postoperative Nachsorge und die Aufklärung des Patienten über das gewählte Verfahren sollten detailliert in der Akte festgehalten werden. Dies sichert den Honoraranspruch des Arztes auch bei nachträglichen Prüfungen durch den Medizinischen Dienst oder private Versicherer ab.

Tipp: Vermerken Sie bei der analogen Anwendung für die Krallenzehe stets den Hinweis „gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ“ auf der Liquidation, um Verzögerungen bei der Erstattung zu verhindern.

6. GOÄ 2080: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der GOÄ 2080 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 62,08 €. Ein Überschreiten dieses Schwellenwertes bis zum 3,5-fachen Satz (94,46 €) ist bei besonderer Schwierigkeit oder erhöhtem Zeitaufwand möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind ausgeprägte Narbenverhältnisse nach Voroperationen, starke Kontrakturen der Gelenkkapsel oder anatomische Varianten, die das Auffinden der Sehne erschweren. Auch eine erhöhte Blutungsneigung des Patienten kann als Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Im Rahmen einer operativen Sanierung treten typische Begleitdokumente auf. Neben der GOÄ 2080 sind die Lokalanästhesie (z. B. nach GOÄ 490 oder 491) sowie der postoperative Erstverband (GOÄ 200) abrechenbar. Bei ambulanter Durchführung in der eigenen Praxis ist zudem der Zuschlag GOÄ 442 (Ambulante OP) anzusetzen. Nicht kombiniert werden darf die Ziffer mit den Ausschlüssen GOÄ 2072 und GOÄ 2081 an derselben Zehe.

Ziffer 2080 in der neuen GOÄ

Die Stellungskorrektur der Hammerzehe mittels Sehnendurchschneidung wird zur neuen Nummer 7717, abrechenbar 1x je Eingriff — Festpreis 426,99 €. Das sind 588 % mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 62,08 €. Eine spezifische Hammerzehenziffer ist im der neuen GOÄ-Gesamtkatalog nicht vorhanden; 7717 ist der allgemeine offene Eingriff an Sehne/Muskel/Faszie im Bereich distal des oberen Sprunggelenks. Die when-Bedingung (Zugangslokalisierung) entfällt, da die Hammerzehe anatomisch stets distal des oberen Sprunggelenks liegt — jede Bedingung dieser Art wäre eine Tautologie (Pitfall 25). Abrechnungshinweis: Die Leistung nach Nummer 7717 ist je Eingriff nur einmal berechnungsfähig, wenn der Eingriff mehrere Strukturen an derselben Lokalisation betrifft.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2080

Die GOÄ-Ziffer 2080 wird für die operative Stellungskorrektur einer Hammerzehe oder Krallenzehe mittels Sehnendurchschneidung berechnet. Diese Leistung kommt vor allem bei einfachen Weichteileingriffen zum Einsatz. Sie ist auch bei der chirurgischen Versorgung von Krallenzehen anwendbar.
Neben der GOÄ-Ziffer 2080 dürfen die Ziffern 2072 (Sehnenplastik) und 2081 (Hohmann-Operation) nicht für dieselbe Zehe abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse dienen der Vermeidung einer unzulässigen Doppelabrechnung von Teilschritten. Bei unterschiedlichen Zehen ist eine separate Abrechnung jedoch möglich.
Ja, die GOÄ-Ziffer 2080 kann mehrfach in einer Sitzung abgerechnet werden, wenn der Eingriff an verschiedenen Zehen durchgeführt wird. In der Rechnung muss die jeweilige Lokalisation, beispielsweise durch die Angabe der Zehe (z. B. D2, D3), eindeutig dokumentiert werden. Eine mehrfache Abrechnung an ein und derselben Zehe ist hingegen ausgeschlossen.
Ja, der Zuschlag für die Durchführung von ambulanten operativen Leistungen nach GOÄ 442 ist neben der Ziffer 2080 berechnungsfähig. Dieser Zuschlag beträgt pauschal 14,57 Euro (einfacher Satz) und soll die besonderen Kosten ambulanter Eingriffe decken. Er darf nur einmal pro Sitzung liquidiert werden.
Die Korrektur einer Krallenzehe mittels Sehnendurchschneidung wird analog gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ über die Ziffer 2080 abgerechnet. Da die GOÄ keinen eigenen Tarif für die Krallenzehen-Tenotomie enthält, gilt diese Ziffer als gleichwertige Leistung. Die analoge Anwendung sollte auf der Liquidation entsprechend gekennzeichnet werden.
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