GOÄ 2081: Hammerzehen-Korrektur richtig abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 2081
Stellungskorrektur der Hammerzehe mit Sehnenverpflanzung und/oder plastischer Sehnenoperation – gegebenenfalls mit Osteotomie und/oder Resektion eines Knochenteils –
Punktzahl 924  
Einfachsatz 53,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 123,88 € 2,3x
Höchstsatz 188,51 € 3,5x

Die Abrechnung der Hammerzehen-Korrektur nach GOÄ 2081 birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles über Ausschlüsse, Steigerungsfaktoren und die korrekte Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2081

Stellungskorrektur der Hammerzehe mit Sehnenverpflanzung und/oder plastischer Sehnenoperation – gegebenenfalls mit Osteotomie und/oder Resektion eines Knochenteils –

Die GOÄ-Ziffer 2081 beschreibt eine komplexe operative Leistung aus dem Bereich der Extremitätenchirurgie. Sie umfasst die vollständige operative Korrektur einer Hammerzehe oder Krallenzehe. Hierbei sind sowohl weichteilchirurgische als auch knöcherne Schritte in einer einzigen Ziffer zusammengefasst.

Der Leistungstext stellt klar, dass die Sehnenverpflanzung oder eine plastische Sehnenoperation den Kern der Leistung bildet. Die Durchführung einer Osteotomie oder die Resektion von Knochenteilen ist optional, aber im Leistungsumfang bereits enthalten. Dies bedeutet, dass zusätzliche knöcherne Eingriffe am selben Strahl nicht separat berechnet werden dürfen.

GOÄ 2081 in der Praxis: Indikationen und operative Realität

Die Korrektur einer Hammerzehe ist eine der häufigsten Operationen in der Fußchirurgie. Typische Indikationen sind schmerzhafte, kontrakte Fehlstellungen der Zehen, die zu chronischen Druckstellen oder Ulzerationen führen. Häufig liegt ein konservativ nicht mehr beherrschbares Beschwerdebild vor.

In der operativen Praxis wird häufig die klassische Operation nach Hohmann durchgeführt. Hierbei erfolgt die Resektion des Grundgliedköpfchens in Kombination mit einer Strecksehnenverlängerung. Auch das Girdlestone-Taylor-Verfahren, bei dem die lange Beugesehne auf die Streckaponeurose verpflanzt wird, fällt unter diese Ziffer.

Tipp: Auch wenn keine knöcherne Resektion stattfindet, ist die Abrechnung der GOÄ 2081 gerechtfertigt. Das Wort „gegebenenfalls“ im Leistungstext stellt dies rechtlich eindeutig klar.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2081

Fallbeispiel 1: Klassische Hohmann-Operation

Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften, rigiden Hammerzehe D2 am rechten Fuß vor. Der Operateur führt eine Resektion des Grundgliedköpfchens sowie eine Z-Plastik der Strecksehne durch. Da sowohl der Knochen- als auch der Sehneneingriff an einer Zehe stattfinden, ist die GOÄ-Ziffer 2081 die korrekte Hauptleistung.

Fallbeispiel 2: Girdlestone-Taylor-Verfahren

Bei einer flexiblen Hammerzehe D3 wird eine reine Weichteilkorrektur durchgeführt. Die Sehne des Musculus flexor digitorum longus wird auf die Streckseite verpflanzt. Da kein Knochen abgetragen wird, greift dennoch die GOÄ 2081, da eine plastische Sehnenoperation stattgefunden hat.

Fallbeispiel 3: Korrektur mehrerer Hammerzehen

Ein Patient benötigt eine operative Korrektur der Zehen D2, D3 und D4 am linken Fuß. Der Operateur führt an allen drei Zehen eine Stellungskorrektur durch. In diesem Fall darf die GOÄ 2081 dreimal nebeneinander abgerechnet werden, jeweils unter Angabe der operierten Zehe.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2081: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die zusätzliche Abrechnung von selbstständigen Knochen- oder Sehnenziffern. Private Krankenversicherungen prüfen Rechnungen akribisch auf unzulässige Doppelkombinationen. Die Ziffern für Sehnenplastiken (GOÄ 2072 bis 2074) sind am selben Operationsgebiet strikt ausgeschlossen.

Ebenso dürfen die Osteotomie nach GOÄ 2255 oder die Knochenresektion nach GOÄ 2250 nicht zusätzlich für dieselbe Zehe berechnet werden. Diese Leistungen sind integraler Bestandteil der GOÄ 2081. Ein Verstoß führt unweigerlich zur Rechnungskürzung durch die Kostenträger.

Achtung: Achten Sie darauf, bei der Abrechnung mehrerer Zehen die Lokalisationen exakt anzugeben. Fehlt dieser Nachweis, lehnen Kostenträger die mehrfache Berechnung der GOÄ 2081 häufig als vermeintliche Doppelabrechnung ab.

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Dokumentation der GOÄ 2081: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die einzelnen Schritte der Sehnenverpflanzung und der eventuellen Osteotomie detailliert beschreiben. Auch die Indikation und die betroffene Zehe müssen zweifelsfrei hervorgehen.

Besonders wichtig ist die Darstellung der anatomischen Strukturen im Bericht. Die Erwähnung der Sehnenpräparation und der Gelenkmobilisation sichert den Anspruch auf die Gebühr. Bei postoperativen Rückfragen kann so die medizinische Notwendigkeit schnell nachgewiesen werden.

Dokumentation: Operative Korrektur der Hammerzehe D2 rechts. Längsinzision über dem PIP-Gelenk, Darstellung und Z-Plastik der Strecksehne. Resektion des Grundgliedköpfchens (Hohmann-Osteotomie). Einbringen eines Kirschner-Drahtes zur Retention. Sehnennaht, Hautverschluss.

GOÄ 2081: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Ein erhöhter Schwierigkeitsgrad kann durch ausgeprägte Achsenfehlstellungen oder starke Weichteilkontrakturen begründet werden. Auch Voroperationen mit starker Narbenbildung rechtfertigen einen höheren Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2081 können begleitende Leistungen wie die Anästhesie (z. B. GOÄ 490 oder 491) abgerechnet werden. Auch postoperative Röntgenkontrollen nach GOÄ 5010 sind berechnungsfähig. Bei ambulanter Durchführung ist zudem der Zuschlag nach GOÄ 444 anzusetzen.

Ziffer 2081 in der neuen GOÄ

Je nach Befund und Vorgehen löst die Stellungskorrektur der Hammerzehe mit Sehnenverpflanzung und/oder plastischer Sehnenoperation – gegebenenfalls mit Osteotomie und/oder Resektion eines Knochenteils – (heute 123,88 € beim 2,3-fachen Satz) in der neuen GOÄ unterschiedliche Leistungen aus:

  • Bei Sehnenverpflanzung als Transposition: 7720 (1x je Eingriff) (498,70 €)
  • Bei plastische Sehnenoperation ohne Transposition: 7718 (1x je Eingriff) (450,97 €)
  • Bei Korrekturosteotomie oder Knochenresektion am Finger oder Zehenknochen: 7564 (1x je Eingriff) (366,08 €)

Die Preisspanne reicht von 366,08 € bis 498,70 € — eine präzise Dokumentation entscheidet über den Ansatz.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2081

Ja, die GOÄ 2081 kann mehrfach abgerechnet werden, wenn mehrere Hammerzehen in einer Sitzung operiert werden. Die Abrechnung erfolgt dann je operierter Zehe. Es empfiehlt sich, die jeweilige Lokalisation (z. B. D2, D3) auf der Rechnung genau anzugeben.
Nein, eine Osteotomie ist für die Abrechnung der GOÄ 2081 nicht zwingend notwendig. Der Leistungstext enthält den Zusatz 'gegebenenfalls', was bedeutet, dass auch eine reine Weichteilkorrektur mittels Sehnenplastik die Ziffer rechtfertigt.
Neben der GOÄ 2081 sind insbesondere die Ziffern für Sehnenplastiken (GOÄ 2072-2074) sowie Knochenresektionen und Osteotomien (GOÄ 2250, 2255) am selben Operationsgebiet ausgeschlossen. Diese Leistungen sind bereits mit der GOÄ 2081 abgegolten.
Ja, bei ambulanter Durchführung der Operation kann der Zuschlag nach GOÄ 444 berechnet werden. Dieser Zuschlag ist für operative Leistungen mit einer Punktzahl von 500 bis 1199 Punkten vorgesehen.
Ein erhöhter Steigerungssatz über dem 2,3-fachen Regelsatz kann durch einen überdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad begründet werden. Typische Gründe sind ausgeprägte Kontrakturen, schwierige anatomische Verhältnisse oder Voroperationen im OP-Gebiet.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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