Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2071 (Umbildung des Unterarmstumpfes) erfordert chirurgische Präzision. Erfahren Sie alles zu Indikation, Honorar und Fehlern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2071
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Ziffer 2071 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik der Extremitätenchirurgie wie folgt:
GOÄ 2071: Umbildung des Unterarmstumpfes zum Greifapparat – 1850 Punkte.
Diese medizinische Leistung beschreibt die historisch als Krukenberg-Plastik bekannte Operationsmethode. Nach dem traumatischen oder operativen Verlust einer Hand wird der verbliebene Unterarmstumpf chirurgisch so umgestaltet, dass Elle (Ulna) und Speiche (Radius) als bewegliche Greifzange genutzt werden können. Die Operation erfordert eine präzise Spaltung des Unterarms, die Umlagerung von Muskelgruppen sowie eine sensible Deckung der neu geschaffenen Greifflächen.
GOÄ 2071 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert
Die Indikation zur Durchführung einer Krukenberg-Operation nach GOÄ 2071 ist in der modernen Medizin selten geworden, besitzt jedoch in spezifischen Fällen eine herausragende Bedeutung. Besonders bei beidseitig handamputierten Patienten, die zusätzlich erblindet sind, bietet dieses Verfahren einen unschätzbaren Vorteil. Da die Haut über Speiche und Elle die taktile Sensibilität behält, ermöglicht der neu geschaffene Greifapparat ein direktes Erfühlen der Umwelt, was keine mechanische oder myoelektrische Prothese leisten kann.
Die chirurgische Umsetzung verlangt eine komplexe Trennung der Membrana interossea sowie die funktionelle Erhaltung des Musculus pronator teres, um die Zangenbewegung zu ermöglichen. Abrechnungstechnisch ist zu beachten, dass die Ziffer 2071 die gesamte operative Umgestaltung inklusive der primären Muskelverlagerungen abdeckt. Zusätzliche mikrochirurgische Nerven- oder Gefäßanschlüsse müssen gesondert bewertet und gegebenenfalls über entsprechende Zuschläge oder eigenständige Ziffern dargestellt werden.
Tipp: Da es sich um einen extrem seltenen und hochkomplexen Eingriff handelt, empfiehlt sich vor der Durchführung eine schriftliche Honorarvereinbarung oder zumindest eine detaillierte Vorabklärung mit der privaten Krankenversicherung des Patienten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2071
Fallbeispiel 1: Bilaterale Amputation und Blindheit nach Trauma
Ein Patient stellt sich nach einer schweren Explosionstraumatisierung mit beidseitigem Handverlust und vollständiger Erblindung vor. Zur Wiederherstellung einer basalen Selbstständigkeit und der taktilen Wahrnehmung erfolgt die operative Umbildung des dominanten Unterarmstumpfes zum Greifapparat. Der Eingriff verläuft aufgrund ausgeprägter Vernarbungen hochkomplex. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2071 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 sowie die notwendigen Anästhesieleistungen.
Fallbeispiel 2: Sekundäre Rekonstruktion bei Prothesenunverträglichkeit
Ein einseitig handamputierter Patient leidet unter einer ausgeprägten Kontaktdermatitis und chronischen Schmerzen beim Tragen von Schaftprothesen. Nach ausführlicher Aufklärung entscheidet sich das chirurgische Team für die Anlage einer Krukenberg-Zange. Die Operation umfasst die Spaltung des Stumpfes, die Muskelplastik und eine Spalthautdeckung. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 2071 zum Regelsatz (2,3-fach) unter Hinzuziehung der Ziffern für die Hauttransplantation.
Fallbeispiel 3: Revision einer unzureichend funktionellen Krukenberg-Plastik
Bei einem Patienten mit einer bereits vor Jahren angelegten Krukenberg-Zange zeigt sich eine zunehmende Bewegungseinschränkung durch narbige Kontrakturen. In einem erneuten Eingriff werden die Narben gelöst, Muskelansätze korrigiert und die Greiffunktion wiederhergestellt. Da es sich um eine plastische Umgestaltung des Stumpfes handelt, ist die Abrechnung der GOÄ 2071 gerechtfertigt. Die Begründung fokussiert sich auf die schwierigen anatomischen Verhältnisse bei der Re-Operation.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2071: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2071 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von operativen Einzelschritten, die bereits mit der Hauptleistung abgegolten sind. Die Spaltung des Unterarms und die grundlegende Muskelpräparation gehören zum immanenten Leistungsinhalt der Ziffer 2071. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen hier sehr genau, ob eine unzulässige Doppelabrechnung (Zielleistungsprinzip) vorliegt.
Zudem führen unvollständige Operationsberichte regelmäßig zu Kürzungen. Wenn aus der Dokumentation nicht eindeutig hervorgeht, dass tatsächlich eine funktionelle Spaltung und Umgestaltung zu einem aktiven Greiforgan stattgefunden hat, wird die Ziffer oft in einfachere Amputations- oder Stumpfkorrekturziffern heruntergestuft. Die Abgrenzung zu einer reinen Stumpfrevision nach GOÄ 2064 muss im Bericht klar dargelegt werden.
Achtung: Die bloße kosmetische Korrektur oder eine einfache Narbenlösung an einem Unterarmstumpf darf niemals unter der GOÄ 2071 abgerechnet werden. Hierfür sind die spezifischen Ziffern für Narbenexzisionen oder Weichteilplastiken zu wählen.
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Dokumentation der GOÄ 2071: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Fundament, um Honorarkürzungen bei dieser hoch bewerteten Ziffer abzuwehren. Der Operationsbericht muss die schrittweise Präparation der Muskelbäuche, die Schonung der neurovaskulären Bündel sowie die Spaltung der Membrana interossea detailliert beschreiben. Auch die Prüfung der postoperativen Durchblutung und der passiven Beweglichkeit der neuen Branchen ist exakt zu protokollieren.
Zusätzlich sollte die präoperative Ausgangslage (z. B. beidseitiger Handverlust, Blindheit, Prothesenunverträglichkeit) im Krankenblatt dokumentiert werden. Dies liefert der Abrechnungsabteilung die notwendigen Argumente für eventuelle Rückfragen der Kostenträger. Fotografische Befunddokumentationen vor und nach dem Eingriff sind dringend zu empfehlen.
Dokumentationsbeispiel: "Präparation des Unterarmstumpfes. Längsspaltung der Membrana interossea unter Schonung der A. und V. interossea. Mobilisation des M. pronator teres zur Sicherung der späteren Zangenbewegung. Plastische Deckung der Innenseiten der Branchen mittels lokaler Verschiebelappen. Erfolgreiche intraoperative Funktionsprüfung der Greifzange."
GOÄ 2071: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der Seltenheit und der extremen anatomischen Variabilität des Eingriffs ist eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz von 3,5 häufig medizinisch begründbar. Typische Begründungsfaktoren sind ausgeprägte postoperative Vernarbungen nach schweren Traumata, ein extrem kurzer Unterarmstumpf, der die Präparation erschwert, oder ein erhöhter Blutungsverlust. Auch eine zeitgleiche, aufwendige neurolytische Versorgung der Nervenenden rechtfertigt einen höheren Faktor.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2071 können verschiedene begleitende Leistungen anfallen, die separat berechnungsfähig sind. Hierzu gehören unter anderem die GOÄ 2035 oder 2038 für freie Hauttransplantationen, sofern diese zur Deckung der neu geschaffenen Greifflächen notwendig sind und über eine einfache lokale Lappenplastik hinausgehen. Auch Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungsziffern sind regelhaft kombinierbar. Es muss jedoch stets darauf geachtet werden, dass keine Überschneidungen mit den Kernkomponenten der Stumpfumbildung entstehen.
Ziffer 2071 in der neuen GOÄ
Für die Umbildung des Unterarmstumpfes zum Greifapparat (248,01 € beim heutigen 2,3-fachen Satz) sieht der Entwurf keine eigene Nachfolgeleistung vor. Aus der v6-Nachlesung der Nullgruppen (06.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2071
Was hat nicht gestimmt?