GOÄ 2882: Varizenexhairese korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2882
Varizenexhairese mit Unterbrechung der Venae perforantes, einseitig
Punktzahl 1850  
Einfachsatz 107,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 248,01 € 2,3x
Höchstsatz 377,40 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2882: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung der Varizenexhairese mit Perforantensanierung, Fallbeispiele und Ausschlüsse.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2882

Varizenexhairese mit Unterbrechung der Venae perforantes, einseitig

Die Ziffer 2882 beschreibt eine kombinierte venenchirurgische Leistung an einer Extremität. Sie umfasst sowohl die operative Entfernung von Krampfadern als auch die gezielte Unterbrechung der insuffizienten Verbindungsvenen zwischen dem oberflächlichen und dem tiefen Venensystem. Diese Verbindungsvenen werden in der medizinischen Fachsprache als Venae perforantes bezeichnet.

Die Leistung ist im Abschnitt L der Gebührenordnung für Ärzte unter der Rubrik Chirurgie und Orthopädie eingeordnet. Sie stellt eine höher bewertete Alternative zur isolierten Varizenexhairese dar. Durch die Kombination zweier OP-Schritte wird der erhöhte chirurgische Aufwand dieser Intervention abgebildet.

GOÄ 2882 in der Praxis: Indikation und chirurgische Relevanz

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2882 setzt eine klare medizinische Indikation voraus. Typischerweise liegt eine fortgeschrittene chronisch-venöse Insuffizienz vor, die mit einer nachgewiesenen Perforansinsuffizienz einhergeht. Ohne die Unterbrechung dieser Verbindungsvenen besteht ein hohes Risiko für ein Rezidiv oder die Entstehung eines Ulcus cruris.

Im klinischen Alltag erfolgt vor dem Eingriff eine exakte duplexsonographische Markierung der insuffizienten Perforansvenen. Während der Operation führt der Chirurg die Varizenexhairese durch und unterbricht parallel die markierten Verbindungsvenen. Diese Kombination ist entscheidend für den langfristigen Therapieerfolg und rechtfertigt die Wahl dieser spezifischen Ziffer.

Tipp: Eine präoperative duplexsonographische Untersuchung zur Lokalisation der Perforansvenen ist eine eigenständige Leistung. Diese kann separat nach den entsprechenden Ziffern der GOÄ liquidiert werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2882

Fallbeispiel 1: Kombinierte Sanierung bei ausgeprägter Stammvarikosis

Ein Patient stellt sich mit einer ausgeprägten Stammvarikosis und nachgewiesenen insuffizienten Cockett-Venen am linken Unterschenkel vor. Der Operateur führt eine Exhairese der Seitenäste und eine direkte Unterbrechung der Perforansvenen in einer Sitzung durch. Die Dokumentation belegt beide Operationsschritte zweifelsfrei.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2882 zum Regelsatz. Da der Eingriff ambulant in der Praxis stattfindet, wird zusätzlich der ambulante OP-Zuschlag nach Ziffer 445 angesetzt.

Fallbeispiel 2: Operative Versorgung einer Rezidivvarikosis

Bei einer Patientin zeigt sich Jahre nach einer Stripping-Operation eine Rezidivvarikosis mit neuen, insuffizienten Verbindungsvenen im Bereich des Knöchels. Aufgrund der starken Vernarbungen gestaltet sich die Präparation der Venae perforantes als äußerst schwierig und zeitaufwendig. Der Chirurg entfernt die rezidivierenden Varizen und ligiert die Verbindungsvenen.

Aufgrund des deutlich erhöhten Zeitaufwands und der schwierigen anatomischen Verhältnisse wird die GOÄ-Ziffer 2882 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 abgerechnet. Die Begründung wird detailliert in der Liquidation dargelegt.

Fallbeispiel 3: Beidseitiger Eingriff in getrennten Sitzungen

Ein Patient leidet an beidseitiger Varikosis mit insuffizienten Perforansvenen. Aus medizinischen Gründen entscheidet sich der Arzt für zwei getrennte Operationstermine im Abstand von einer Woche. Am ersten Termin wird das linke Bein operiert, am zweiten Termin das rechte Bein.

Für jede Sitzung kann die GOÄ-Ziffer 2882 jeweils einmal als einseitige Leistung abgerechnet werden. Die getrennten OP-Daten und die jeweilige Seitenangabe auf der Rechnung gewährleisten eine problemlose Erstattung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2882: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die bereits in der GOÄ 2882 enthalten sind. Insbesondere die Ziffer 2880 für die isolierte Unterbrechung der Perforansvenen darf nicht zusätzlich berechnet werden. Die Leistungskombination ist in der Ziffer 2882 bereits vollständig abgegolten.

Ebenso führt die gleichzeitige Abrechnung der Ziffer 2881 neben der Ziffer 2882 regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Da die Exhairese bereits Teil der Ziffer 2882 ist, stellt dies eine unzulässige Doppelabrechnung dar. Prüfstellen achten sehr genau auf diese Ausschlusskriterien.

Achtung: Die Ziffer 2890 für die Crossektomie und das Stripping der großen Stammvenen ist neben der Ziffer 2882 am selben Bein ausgeschlossen. Planen Sie die chirurgische Strategie und die Abrechnung daher im Vorfeld präzise.

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Dokumentation der GOÄ 2882: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen sowohl die Details der Varizenexhairese als auch die spezifische Unterbrechung der Perforansvenen detailliert beschrieben werden. Einfache Pauschalformulierungen reichen bei einer Überprüfung oft nicht aus.

Es empfiehlt sich, die genaue Anzahl und die anatomische Lage der ligierten Verbindungsvenen zu protokollieren. Auch die verwendete Operationstechnik, wie das minimalinvasive Häkeln oder die endoskopische Spaltung, sollte im OP-Bericht festgehalten werden.

Dokumentation: Nach Hautschnitt am medialen Unterschenkel erfolgt die Darstellung und scharfe Präparation von zwei insuffizienten Venae perforantes der Cockett-Gruppe. Sichere Ligatur und Durchtrennung der Gefäße. Anschließend Exhairese der lokalisierten Seitenastvarizen mittels Phlebektomie. Wundverschluss und Kompressionsverband.

GOÄ 2882: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung bei der Ziffer 2882 sind extreme anatomische Varianten oder ein stark ausgeprägter Befund mit einer Vielzahl insuffizienter Verbindungsvenen. Auch ein hoher Body-Mass-Index des Patienten kann den Eingriff erheblich erschweren.

Zusätzlich rechtfertigen ausgeprägte postoperative Vernarbungen nach Voroperationen im selben Areal einen erhöhten Schwierigkeitsgrad. Die Begründung muss für den medizinischen Laien verständlich und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der operativen Hauptleistung können verschiedene Begleitdienstleistungen abgerechnet werden. Hierzu gehören vor allem die Ziffern für die Lokalanästhesie oder die postoperative Überwachung, sofern diese vom Operateur erbracht werden. Auch der ambulante Operationszuschlag nach Ziffer 445 ist eine wichtige Kombinationsmöglichkeit.

Nicht vergessen werden sollten die Sachkosten für spezielle Einmalinstrumente oder Verbrauchsmaterialien, die gemäß Paragraph 10 der GOÄ gesondert berechnet werden dürfen. Eine sorgfältige Erfassung aller begleitenden Leistungen sichert das verdiente Honorar der Praxis.

Ziffer 2882 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2882 (Varizenexhairese mit Unterbrechung der Venae perforantes, einseitig, heute 248,01 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:

  • 9777 „Exhairese der V. saphena magna, einschließlich Ligatur des sapheno-poplitealen Übergangs (Krossektomie), ggf. einschließlich - unilateraler Seitenastexhairese - offen chirurgische Unterbrechung von Perforansvenen und/oder geschlossener Fasziotomie, je Extremität“ (543,49 €) — bei: Krossektomie (Nr. 2883) auf gleicher Rechnung
  • 9778 „Exhairese der V. saphena parva, einschließlich Ligatur des sapheno-poplitealen Übergangs (Krossektomie), ggf. einschließlich - unilateraler Seitenastexhairese - offen chirurgische Unterbrechung von Perforansvenen und/oder geschlossener Fasziotomie, je Extremität“ (543,49 €) — bei: Krossektomie (Nr. 2883) auf gleicher Rechnung
  • 9779 „Isolierte Exhairese der V. saphena magna (ohne Krossektomie), ggf. einschließlich - offen chirurgische Unterbrechung von Perforansvenen und/oder geschlossener Fasziotomie, je Extremität“ (312,34 €) — bei: Exhairese der V. saphena magna (ohne Krossektomie)
  • 9780 „Isolierte Exhairese der V. saphena parva (ohne Krossektomie), ggf. einschließlich - offen chirurgische Unterbrechung von Perforansvenen und/oder geschlossener Fasziotomie, je Extremität“ (312,34 €) — bei: Exhairese der V. saphena parva (ohne Krossektomie)

Die Dokumentation der konkreten Leistung entscheidet: Die Spanne reicht von 312,34 € bis 543,49 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2882

Ja, die GOÄ 2882 ist eine einseitige Leistung und kann bei beidseitiger Durchführung am selben Tag zweimal berechnet werden. In diesem Fall muss auf der Liquidation die Zuordnung zu den Extremitäten, beispielsweise durch den Zusatz rechts und links, klar angegeben werden.
Ja, der ambulante OP-Zuschlag nach Nr. 445 GOÄ ist neben der Ziffer 2882 berechnungsfähig, sofern die Operation ambulant durchgeführt wurde. Dieser Zuschlag beträgt 128,23 Euro im einfachen Satz und ist nicht steigerbar.
Der Ausschluss verhindert eine Doppelabrechnung von sich überschneidenden venenchirurgischen Teilschritten an derselben Extremität. Die GOÄ sieht vor, dass die umfassendere oder spezifischere Leistung den Gesamteingriff abbildet.
Ein erhöhter Steigerungssatz kann durch erschwerte Bedingungen wie ausgeprägte Vernarbungen bei Rezidivoperationen, extreme Adipositas oder eine überdurchschnittliche Anzahl an zu ligierenden Perforansvenen begründet werden. Diese Besonderheiten müssen im OP-Bericht und auf der Liquidation detailliert dokumentiert sein.
Nein, die Abrechnung der Ziffer 2880 für die isolierte Unterbrechung der Perforansvenen ist neben der Ziffer 2882 explizit ausgeschlossen. Die Unterbrechung der Perforansvenen ist in der Ziffer 2882 bereits als Leistungskomponente enthalten.
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