Ein Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2890 für die isolierte Seitenastexstirpation und Perforansdissektion in der venenchirurgischen Praxis.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2890
Isolierte Seitenastexstirpation und/oder Perforansdissektion und/oder Perforansligatur
Die GOÄ-Ziffer 2890 beschreibt eine eigenständige venenchirurgische Leistung aus dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) der Gebührenordnung für Ärzte. Sie umfasst operative Eingriffe an den oberflächlichen Seitenästen oder den Verbindungsvenen (sogenannten Perforansvenen) des Beins. Diese Maßnahmen dienen der Sanierung einer lokalen Varikosis, ohne dass ein vollständiges Stripping der Stammvenen durchgeführt wird.
Die Leistung beinhaltet die chirurgische Freilegung, die Unterbindung (Ligatur) oder die operative Entfernung (Exstirpation) der betroffenen Gefäßabschnitte. Da es sich um eine isolierte Maßnahme handelt, darf kein anderer größerer venenchirurgischer Eingriff am selben Bein in derselben Sitzung stattfinden. Die Ziffer deckt alle notwendigen Teilschritte wie die Lokalanästhesie, den Hautschnitt und den anschließenden Wundverschluss ab.
GOÄ 2890 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
In der täglichen Praxis findet die GOÄ 2890 vor allem bei Patienten mit einer lokalisierten, segmentalen Varikosis Anwendung. Häufig liegt eine Insuffizienz von Verbindungsvenen vor, die gezielt unterbunden werden muss, um den pathologischen Rückfluss zu stoppen. Auch kosmetisch störende oder schmerzhafte Seitenastvarizen, die isoliert auftreten, stellen eine klassische Indikation dar.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist das Rezidiv nach bereits erfolgter Stripping-Operation. Wenn die Stammvene bereits entfernt wurde, aber verbliebene Seitenäste oder neu entstandene Perforansvenen Probleme bereiten, ist die isolierte Sanierung das Mittel der Wahl. Hierbei zeigt sich der eigenständige Charakter dieser Ziffer besonders deutlich.
Tipp: Die präoperative Markierung der betroffenen Venensegmente mittels Duplexsonographie erleichtert nicht nur den Eingriff, sondern dient auch der lückenlosen Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2890
Fallbeispiel 1: Isolierte Seitenastvarikosis
Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften, lokalisierten Varikosis am linken Unterschenkel vor. Die Duplexsonographie zeigt eine suffiziente Stammvene, jedoch einen stark erweiterten Seitenast. Es erfolgt die isolierte Seitenastexstirpation in Lokalanästhesie über mehrere Minischnitte (Häkelmethode).
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2890 zum Regelsatz (2,3-fach). Da der Eingriff ambulant in der Praxis durchgeführt wurde, wird zusätzlich der Ambulant-Zuschlag 442 angesetzt.
Fallbeispiel 2: Rezidivierende Perforansinsuffizienz
Bei einer Patientin mit Zustand nach Stripping der Vena saphena magna vor fünf Jahren zeigt sich nun eine insuffiziente Cockett-Perforansvene mit beginnenden trophischen Hautveränderungen. Es erfolgt die operative Perforansdissektion und -ligatur zur Entlastung des Gewebes.
Da es sich um einen isolierten Eingriff am vorbehandelten Bein handelt, ist die Abrechnung der GOÄ 2890 vollumfänglich gerechtfertigt. Aufgrund der postoperativen Vernarbungen im Operationsgebiet wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 2,8 gewählt.
Fallbeispiel 3: Kombinierte Seitenast- und Perforanssanierung
Ein Patient leidet unter einer kombinierten Insuffizienz eines Seitenastes und einer Perforansvene am rechten Oberschenkel. In einer Sitzung werden sowohl die Exstirpation des Seitenastes als auch die Ligatur der Perforansvene durchgeführt.
Obwohl zwei verschiedene Techniken angewendet wurden, handelt es sich um eine einheitliche Sitzung am selben Bein. Die GOÄ-Ziffer 2890 kann daher nur einmalig berechnet werden, da der Leistungstext die Verknüpfung "und/oder" enthält.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2890: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2890 mit den Ziffern für das große Venenstripping (GOÄ 2881 bis 2883). Die Gebührenordnung schließt diese Kombination explizit aus. Wenn eine Crossektomie oder ein Stripping durchgeführt wird, sind die Seitenastexstirpation und die Perforansligatur als Zuarbeit oder Teilschritte bereits abgegolten.
Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob am selben Bein zeitgleich ein Stripping stattfand. Eine Doppelabrechnung führt unweigerlich zur Kürzung der Liquidation.
Ein weiterer Streitpunkt ist die mehrfache Abrechnung der Ziffer 2890 pro Bein in einer Sitzung. Auch wenn mehrere Schnitte oder verschiedene Seitenäste therapiert werden, ist die Ziffer je Bein nur einmal ansetzbar. Die Abrechnung mehrerer Einheiten der Ziffer 2890 für dasselbe Bein wird von Prüfstellen regelmäßig beanstandet.
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Dokumentation der GOÄ 2890: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen die Indikation, der duplexsonographische Befund und der genaue Ablauf des Eingriffs detailliert festgehalten werden. Insbesondere die Isoliertheit des Eingriffs muss aus den Aufzeichnungen klar hervorgehen.
Es empfiehlt sich, die Anzahl der entfernten Segmente oder die genaue Lokalisation der ligierten Perforansvenen zu dokumentieren. Dies liefert im Falle einer Rechnungsprüfung die notwendigen Argumente für die medizinische Notwendigkeit und die Spezifität der erbrachten Leistung.
Dokumentationsbeispiel: "Lokalisierte Seitenastvarikosis am linken Unterschenkel bei suffizienter V. saphena magna. Präoperative duplexsonographische Markierung. Lokalanästhesie mit 10 ml Prilocain 1%. Über drei Stichinzisionen isolierte Exstirpation des insuffizienten Seitenastes mittels Häkelmethode. Blutstillung durch Kompression, Hautverschluss mittels Steristrips. Steriler Verband, Kompressionsstrumpf Klasse II angelegt."
GOÄ 2890: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelsatz der GOÄ 2890 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 46,92 Euro. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, starker Adipositas des Patienten oder ausgeprägten postoperativen Vernarbungen kann der Faktor bis zum 3,5-fachen Satz (71,40 Euro) gesteigert werden. Eine detaillierte Begründung auf der Rechnung ist in diesen Fällen zwingend erforderlich.
Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind beispielsweise ein "erhöhter Zeitaufwand durch stark geschlängelten Venenverlauf" oder eine "schwierige Präparation bei ausgeprägter Periphlebitis". Die Begründung muss immer patientenindividuell und nachvollziehbar formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2890 können weitere selbstständige Leistungen abgerechnet werden. Häufig wird die präoperative Diagnostik mittels Duplex-Sonographie nach GOÄ-Ziffer 410 (ggf. mehrfach für verschiedene Gefäße) angesetzt. Auch die postoperative Nachsorge und Verbandswechsel sind eigenständig berechenbar.
Der ambulante Operationszuschlag nach Ziffer 442 ist bei ambulanter Durchführung in der Praxis oder im ambulanten OP-Zentrum immer anzusetzen. Nicht kombiniert werden darf die Ziffer hingegen mit den Ziffern 2881, 2882 und 2883 für das operative Stripping am selben Bein.
Ziffer 2890 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 2890 (Isolierte Seitenastexstirpation und/oder Perforansdissektion und/oder Perforansligatur, heute 46,92 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ in mehrere eigenständige Leistungen aufgeteilt:
- 9787 „Endovenöse Ablation von Seitenast- oder Perforansvenen“ (147,33 €)
- 9781 „Isolierte Exhairese oder Ligatur von Seitenästen ggf. einschließlich - offen chirurgische Unterbrechung von Perforansvenen und/oder geschlossener Fasziotomie, je Extremität“ (133,49 €)
Die Alt-Nr.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2890
Was hat nicht gestimmt?