GOÄ 2889: Veno-venöse Umleitung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2889
Veno-venöse Umleitung (z. B. nach Palma) mit Anlage eines arteriovenösen Shunts
Punktzahl 3700  
Einfachsatz 215,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 496,02 € 2,3x
Höchstsatz 754,81 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2889: Erfahren Sie, wie Sie veno-venöse Umleitungen und Shunts rechtssicher dokumentieren und Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2889

Veno-venöse Umleitung (z. B. nach Palma) mit Anlage eines arteriovenösen Shunts

Die GOÄ-Ziffer 2889 beschreibt eine hochspezialisierte gefäßchirurgische Leistung aus dem Bereich der Venenchirurgie. Sie umfasst die operative Schaffung einer veno-venösen Umleitung, beispielsweise im Rahmen einer Palma-Operation zur Rekonstruktion bei chronisch-venöser Insuffizienz oder Beckenvenenthrombose. Die Leistung beinhaltet explizit auch die Anlage eines arteriovenösen Shunts, welcher in diesem Kontext als operative Verbindung zwischen einer Arterie und einer Vene definiert ist.

Zusätzlich ist diese Ziffer für temporäre extrakorporale Shunts zur Druckminderung bei massiven Ösophagusvarizenblutungen anwendbar. Dies betrifft insbesondere den umbilico-cavalen Shunt zwischen der Vena umbilicalis und der Vena femoralis sowie den Nabelvenen-Saphena-Shunt bei schweren Lebererkrankungen. Der Anschluss an ein Verbundsystem mit einer Rollenpumpe ist in der Bewertung der Ziffer bereits vollständig enthalten und darf nicht gesondert berechnet werden.

GOÄ 2889 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 2889 erfordert eine präzise Indikationsstellung im Rahmen komplexer gefäßchirurgischer Eingriffe. Typischerweise kommt das Verfahren bei Patienten mit einem einseitigen Beckenvenenverschluss zum Einsatz, bei denen die gesunde kontralaterale Vena saphena magna als Bypass auf die betroffene Seite verlagert wird. Um den Blutfluss im Shunt offen zu halten, wird temporär ein arteriovenöser Fistelanschluss angelegt.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Notfallmedizin bei therapierefraktären Ösophagusvarizenblutungen infolge einer portalen Hypertension. Hier dient die Anlage eines temporären extrakorporalen Shunts zur raschen Druckentlastung des Pfortadersystems. Die präzise Abgrenzung zu reinen Shuntanlagen ohne veno-venöse Umleitung ist für eine korrekte Abrechnung essenziell.

Tipp: Bei der temporären Shuntanlage im Notfall sollte die medizinische Notwendigkeit und die akute Lebensgefahr des Patienten detailliert dokumentiert werden, um Erstattungsprobleme mit privaten Krankenversicherungen von vornherein zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2889

Fallbeispiel 1: Palma-Operation bei chronischem Beckenvenenverschluss

Ein Patient stellt sich mit einem chronischen Verschluss der linken Vena iliaca communis vor. Es erfolgt die operative Freilegung und Verlagerung der rechten Vena saphena magna über die Symphyse zur linken Oberschenkelvene inklusive der Anlage einer temporären AV-Fistel zur Flussbeschleunigung. Die Abrechnung des Palma-Bypass erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2889 zum Regelhöchstsatz von 2,3.

Fallbeispiel 2: Temporärer umbilico-cavaler Shunt bei Ösophagusvarizenblutung

Bei einer akuten, lebensbedrohlichen Ösophagusvarizenblutung bei bekannter Leberzirrhose versagen die endoskopischen Maßnahmen. Zur sofortigen Druckminderung im Pfortaderkreislauf wird ein temporärer extrakorporaler Shunt zwischen der Vena umbilicalis und der Vena femoralis angelegt. Neben den intensivmedizinischen Basismaßnahmen wird die GOÄ-Ziffer 2889 berechnet.

Fallbeispiel 3: Nabelvenen-Saphena-Shunt bei fortgeschrittener Lebererkrankung

Zur elektiven Druckentlastung des portalen Systems bei schwerer Lebererkrankung wird ein Shunt zwischen der freigelegten Nabelvene und der Vena saphena magna etabliert. Da dieser Eingriff aufgrund anatomischer Varianten des Patienten chirurgisch äußerst anspruchsvoll ist, wird die GOÄ-Ziffer 2889 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2889: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2889 ist die Missachtung der expliziten Ausschlussziffern. Die Ziffer darf keinesfalls neben den Ziffern 2888, 2895 oder 2897 am selben Gefäßabschnitt berechnet werden. Private Krankenversicherungen prüfen diese Kombinationen im Rahmen automatisierter Rechnungsprüfungen sehr genau.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die zusätzliche Berechnung von Rollenpumpen oder einfachen venösen Katheterisierungen, die als Bestandteil der Shunt-Etablierung gelten. Auch die Verwechslung mit einer reinen Varizenoperation führt regelmäßig zu Kürzungen, da die GOÄ 2889 eine echte veno-venöse Umleitung voraussetzt.

Achtung: Die bloße Freilegung von Gefäßen ohne die tatsächliche Durchführung einer veno-venösen Umleitung oder eines entsprechenden Shunts rechtfertigt nicht die Abrechnung der GOÄ 2889. Achten Sie auf eine exakte Abgrenzung zu einfacheren gefäßchirurgischen Ziffern.

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Dokumentation der GOÄ 2889: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die Darstellung der betroffenen Gefäße, die Tunnelierung des Shunts sowie die genaue Lokalisation der arteriovenösen Anastomose präzise beschrieben werden. Bei temporären Shunts ist zudem die Verweildauer und die Indikation zur Druckentlastung exakt festzuhalten.

Auch die verwendeten Materialien, Nahttechniken und der postoperative Blutfluss sollten dokumentiert werden. Dies liefert im Falle einer Nachfrage durch den Medizinischen Dienst oder private Versicherer den unumstößlichen Beleg für die erbrachte Leistung.

Dokumentationsbeispiel: Freilegung der rechten Vena saphena magna und der linken Vena femoralis communis. Subkutane Tunnelierung der Saphena-Schlinge über die Symphyse. End-zu-Seit-Anastomose auf die linke Vena femoralis. Anlage einer temporären AV-Fistel zur Flussverbesserung unter Verwendung von Prolene 6-0. Intraoperativer Doppler zeigt kräftiges Shuntsignal ohne Stenosezeichen.

GOÄ 2889: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der hohen Komplexität venenchirurgischer Rekonstruktionen kann der Schwellenwert von 2,3 häufig überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz ist insbesondere bei schwierigen anatomischen Verhältnissen, ausgeprägten Vernarbungen nach Voroperationen oder bei adipösen Patienten gerechtfertigt. Auch ein hoher Blutverlust oder eine signifikant verlängerte Operationszeit dienen als valide Begründung für die Schwellenwertüberschreitung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ-Ziffer 2889 können begleitende Leistungen wie die intraoperative Ultraschalldiagnostik oder Anästhesieleistungen berechnet werden, sofern diese nicht im Leistungsumfang enthalten sind. Die Kombination mit Ziffern für die Gefäßfreilegung in anderen anatomischen Regionen ist zulässig, muss jedoch im Einzelfall begründet werden. Ein gleichzeitiger Ansatz von Ziffern für einfache Venenunterbindungen am selben Bein ist hingegen meist ausgeschlossen.

Ziffer 2889 in der neuen GOÄ

Die Leistung „Veno-venöse Umleitung (z. B. nach Palma) mit Anlage eines arteriovenösen Shunts“ erhält in der neuen GOÄ die Nummer 9802 „Rekonstruktive Operation an den Venen des Körperstammes mit Ausnahme der Hohlvenen, an den Halsvenen oder den tiefen Extremitätenvenen, soweit nicht im Rahmen der Leistungen nach Nummer 9792, 9796, 9797 oder 9798 erbracht, ggf. einschließlich Phlebographie“ mit einem festen Satz von 534,24 € — ein Plus von rund 8 % (heute beim 2,3-fachen Satz: 496,02 €) (Berechnungseinheit: 1).

Wie 2888 wird die Palma-Umleitung auf 9802 abgebildet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2889

Die GOÄ-Ziffer 2889 wird für operative veno-venöse Umleitungen wie die Palma-Operation mit Anlage eines AV-Shunts berechnet. Zudem ist sie für temporäre extrakorporale Shunts zur Druckminderung bei massiven Ösophagusvarizenblutungen anwendbar. Eine präzise gefäßchirurgische Indikation ist Voraussetzung.
Die GOÄ-Ziffer 2889 darf nicht am selben Gefäßabschnitt neben den Ziffern 2888, 2895 und 2897 abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse betreffen andere Shuntanlagen, Revisionen oder Korrekturoperationen. Eine parallele Abrechnung führt unweigerlich zur Beanstandung durch die Kostenträger.
Nein, der Anschluss an ein Verbundsystem mit einer Rollenpumpe ist mit der Gebühr für die GOÄ 2889 bereits abgegolten. Eine gesonderte Abrechnung dieser Leistung ist gemäß den Bestimmungen der GOÄ nicht zulässig. Alle damit verbundenen Standardmaßnahmen sind in den 3700 Punkten enthalten.
Ein Steigerungsfaktor über dem 2,3-fachen Satz lässt sich durch schwierige anatomische Verhältnisse, starke Vernarbungen nach Voroperationen oder extreme Adipositas begründen. Auch eine signifikante Verlängerung der Operationszeit oder ein hoher intraoperativer Blutverlust rechtfertigen die Erhöhung. Die Begründung muss patientenindividuell im OP-Bericht dokumentiert sein.
Ja, die Abrechnung ist für temporäre extrakorporale Shunts zur Druckerniedrigung bei massiven Ösophagusvarizenblutungen ausdrücklich zulässig. Dies umfasst beispielsweise den umbilico-cavalen Shunt oder den Nabelvenen-Saphena-Shunt. Der Eingriff dient in diesen Fällen der akuten Lebensrettung durch Entlastung des Pfortaderkreislaufs.
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