GOÄ 2888: Veno-venöse Umleitung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2888
Veno-venöse Umleitung (z. B. nach Palma) ohne Anlage eines arteriovenösen Shunts
Punktzahl 3140  
Einfachsatz 183,02 € 1,0x
Regelhöchstsatz 420,95 € 2,3x
Höchstsatz 640,57 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2888: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung der veno-venösen Umleitung, typische Fallbeispiele und wichtige Ausschlüsse.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2888

Veno-venöse Umleitung (z. B. nach Palma) ohne Anlage eines arteriovenösen Shunts

Die GOÄ-Ziffer 2888 beschreibt eine hochspezialisierte operative Leistung aus dem Bereich der Venenchirurgie. Sie kommt primär bei der chirurgischen Behandlung von chronischen Abflussbehinderungen der Beckenstrombahn zum Einsatz. Ziel des Eingriffs ist es, den venösen Rückfluss durch eine operative Umleitung dauerhaft wiederherzustellen.

Im Gegensatz zu komplexeren Verfahren erfolgt diese Rekonstruktion explizit ohne die zusätzliche Anlage eines temporären arteriovenösen Shunts. Die Leistung umfasst alle typischen Schritte von der Freilegung der Gefäße bis zur abschließenden Anastomosierung. Vorbereitende Maßnahmen und der postoperative Wundverschluss sind ebenfalls mit dieser Gebühr abgegolten.

GOÄ 2888 in der Praxis: Rekonstruktive Venenchirurgie bei Beckenvenenverschluss

In der klinischen Praxis wird die GOÄ 2888 am häufigsten im Rahmen einer sogenannten Palma-Operation angewendet. Dieses Verfahren ist angezeigt, wenn ein einseitiger, symptomatischer Verschluss der Beckenvenen vorliegt, der interventionell nicht mehr behandelbar ist. Meist liegt diesem Zustand ein schweres postthrombotisches Syndrom zugrunde.

Bei der Durchführung wird die gesunde, kontralaterale Vena saphena magna mobilisiert und suprapubisch zur betroffenen Seite durchgezogen. Dort erfolgt die Anastomose mit der dortigen Oberschenkelvene, um das Blut über die gesunde Gegenseite abzuleiten. Diese anspruchsvolle Rekonstruktion erfordert eine präzise mikrochirurgische Technik, um eine langfristige Offenheit des Bypasses zu gewährleisten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2888

Fallbeispiel 1: Klassische Palma-Operation bei postthrombotischem Syndrom

Ein Patient stellt sich mit einem ausgeprägten postthrombotischen Syndrom und chronischer venöser Insuffizienz der linken unteren Extremität vor. Die Diagnostik zeigt einen vollständigen Verschluss der linken Vena iliaca communis. Es erfolgt die operative Anlage einer veno-venösen Kreuzbypasstransplantation unter Verwendung der rechten Vena saphena magna ohne Shunt-Anlage.

Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 2888 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten.

Fallbeispiel 2: Veno-venöser Bypass bei tumorbedingter Venenkompression

Bei einer Patientin führt ein langsam wachsender, gutartiger Tumor im kleinen Becken zu einer mechanischen Kompression der rechten Beckenvene. Nach Tumorresektion verbleibt ein persistierender Venenverschluss, weshalb eine veno-venöse Umleitung zur linken Seite hin angelegt wird. Auf die Anlage eines AV-Shunts wird verzichtet, da der venöse Einstrom als ausreichend bewertet wird.

Auch in diesem Fall ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2888 vollumfänglich gerechtfertigt und medizinisch begründet.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Präparation bei ausgeprägter Vernarbung

Ein Patient benötigt eine veno-venöse Umleitung nach einem rezidivierenden thrombotischen Geschehen im Beckenbereich. Aufgrund ausgeprägter peri- und paravenöser Vernarbungen gestaltet sich die Freilegung der Vena femoralis als extrem zeitaufwendig und schwierig. Die Operation dauert signifikant länger als im Durchschnitt üblich.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2888 unter Anwendung des 3,5-fachen Steigerungssatzes, gestützt auf eine detaillierte OP-Dokumentation.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2888: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2888 ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 2889. Die Ziffer 2889 beschreibt die veno-venöse Umleitung mit zusätzlicher Anlage eines arteriovenösen Shunts. Da dieser Shunt den entscheidenden Unterschied darstellt, schließen sich beide Ziffern gegenseitig streng aus.

Ebenso darf die GOÄ 2888 nicht zeitgleich mit der GOÄ-Ziffer 2891 abgerechnet werden, welche die Rekonstruktion tiefer Becken- oder Bauchvenen mittels Patchplastik oder Interponat umfasst. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen sehr genau und kürzen Rechnungen bei Verstößen konsequent.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 2888 und der GOÄ 2889 ist ausgeschlossen. Sobald ein temporärer arteriovenöser Shunt zur Flussverbesserung angelegt wird, ist ausschließlich die höher bewertete GOÄ 2889 anzusetzen.

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Dokumentation der GOÄ 2888: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen die Indikation, der genaue anatomische Verlauf des Bypasses und die verwendeten Gefäße detailliert beschrieben werden. Insbesondere muss explizit erwähnt werden, dass kein arteriovenöser Shunt angelegt wurde.

Zusätzlich sollten Angaben zur intraoperativen Flussmessung mittels Doppler- oder Duplexsonographie im Bericht festgehalten werden. Dies belegt nicht nur den medizinischen Erfolg des Eingriffs, sondern dient auch als Nachweis der erbrachten Leistungskomponenten gegenüber Kostenträgern.

Dokumentation: Freilegung der V. femoralis beidseits. Mobilisation der kontralateralen V. saphena magna bis zum Kniegelenk. Suprapubische Tunnelierung und spannungsfreie Verlagerung zur Gegenseite. End-zu-Seit-Anastomose auf die betroffene V. femoralis communis. Intraoperative Flusskontrolle mittels Doppler-Sonographie zeigt kräftigen, atemabhängigen Fluss. Kein AV-Shunt angelegt.

Tipp: Dokumentieren Sie die intraoperative Flussmessung und die Durchgängigkeit des Transplantats präzise, um eventuelle Rückfragen privater Krankenversicherungen zur medizinischen Notwendigkeit und zum Erfolg des Eingriffs direkt zu entkräften.

GOÄ 2888: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Gründe im Rahmen der GOÄ 2888 sind extreme anatomische Varianten des Venensystems oder erhebliche Verwachsungen durch vorangegangene Thrombosen. Auch ein stark erhöhtes Blutungsrisiko oder eine stark verlängerte Operationszeit können herangezogen werden.

Die Begründung muss für den medizinischen Laien verständlich und direkt auf den konkreten Einzelfall bezogen in der Rechnung formuliert sein. Pauschale Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" ohne nähere Erläuterung werden von Prüfstellen meist nicht anerkannt.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der operativen Hauptleistung nach GOÄ 2888 können begleitende selbstständige Leistungen abgerechnet werden. Hierzu gehören beispielsweise die postoperative Schmerztherapie oder spezifische sonographische Untersuchungen zur Verlaufskontrolle. Nicht berechnungsfähig sind hingegen operative Teilschritte wie die reine Gefäßfreilegung, da diese bereits mit der Hauptziffer abgegolten sind.

Zudem ist auf die strikte Einhaltung der Ausschlussbestimmungen zu achten, um zeitintensive Rückfragen und Nachberechnungen im Praxisalltag zu vermeiden.

Ziffer 2888 in der neuen GOÄ

Die Leistung „Veno-venöse Umleitung (z. B. nach Palma) ohne Anlage eines arteriovenösen Shunts“ erhält in der neuen GOÄ die Nummer 9802 „Rekonstruktive Operation an den Venen des Körperstammes mit Ausnahme der Hohlvenen, an den Halsvenen oder den tiefen Extremitätenvenen, soweit nicht im Rahmen der Leistungen nach Nummer 9792, 9796, 9797 oder 9798 erbracht, ggf. einschließlich Phlebographie“ mit einem festen Satz von 534,24 € — ein Plus von rund 27 % (heute beim 2,3-fachen Satz: 420,95 €) (Berechnungseinheit: 1).

Die Palma-Operation ist eine rekonstruktive Operation an Venen des Körperstammes (Leisten-/Beckenregion); der neue Katalog enthält hierfür keine eigene Palma- oder Veno-venöse-Umleitungsziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2888

Der entscheidende Unterschied liegt in der Anlage eines arteriovenösen Shunts. Während die GOÄ 2888 eine reine veno-venöse Umleitung ohne Shunt beschreibt, beinhaltet die GOÄ 2889 zusätzlich die Anlage eines solchen Shunts zur Flussverbesserung.
Diese Operation wird bei einem einseitigen, chronischen Verschluss der Beckenvenen durchgeführt, wenn ein postthrombotisches Syndrom vorliegt. Dabei wird die gesunde kontralaterale Vena saphena magna als Bypass zur betroffenen Seite umgeleitet.
Die GOÄ-Ziffer 2888 darf nicht neben den Ziffern 2889 (veno-venöse Umleitung mit Shunt) und 2891 (Rekonstruktion tiefer Becken- oder Bauchvenen) abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind in den Abrechnungsbestimmungen fest verankert.
Ja, ein Überschreiten des Regelsatzes bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen, anatomische Varianten oder ein stark erhöhtes Blutungsrisiko.
Ja, die Mobilisation und Vorbereitung der körpereigenen Vene (z. B. der Vena saphena magna) zur Umleitung ist ein integraler Bestandteil der Leistung nach GOÄ 2888. Eine separate Abrechnung der Venenentnahme ist daher nicht zulässig.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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