GOÄ 2887: Thrombektomie richtig abrechnen – Tipps & Fehler

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2887
Thrombektomie
Punktzahl 2000  
Einfachsatz 116,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 268,11 € 2,3x
Höchstsatz 408,00 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2887 (Thrombektomie) birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles über Ausschlüsse, Steigerungsfaktoren und die korrekte Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2887

GOÄ-Ziffer 2887: Thrombektomie – 2000 Punkte

Die Leistungsbeschreibung umfasst die operative Entfernung eines Blutgerinnsels (Thrombektomie oder Embolektomie) aus einem peripheren Gefäß bei einem akuten Venenverschluss. Es handelt sich hierbei in der medizinischen Praxis im Allgemeinen um eine unaufschiebbare Notfalloperation, die eine rasche Wiederherstellung des Blutflusses bezweckt.

Der Leistungsumfang beinhaltet das schichtweise Durchtrennen von Haut, Faszie und Muskulatur sowie das Eröffnen des betroffenen Gefäßes nebst der eigentlichen Embolusextraktion. Ebenfalls abgegolten sind das anschließende Wiedervereinigen der operativ durchtrennten Gefäßwand und die abschließende Schichtnaht der Wunde.

Inbegriffen sind zudem typische operative Nebenverrichtungen wie ein begleitendes Stripping oder eine Ringdesobliteration. Nicht im Leistungsumfang enthalten ist die vorausgehende Diagnostik, wie beispielsweise eine Angiografie, welche als selbstständige Vorausleistung gesondert berechnet werden kann.

GOÄ 2887 in der Praxis: Indikationen und operative Abgrenzung

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2887 setzt einen offenen chirurgischen Zugang voraus. Typische Indikationen sind akute, die Extremität gefährdende tiefe Becken-Bein-Venenthrombosen oder akute Verschlüsse peripherer Venen, bei denen konservative oder rein medikamentöse Therapieverfahren nicht ausreichen.

Ein wichtiger Aspekt in der Praxis ist die Abgrenzung zu interventionellen, kathetergestützten Verfahren. Wird das Blutgerinnsel nicht über einen offenen chirurgischen Zugang, sondern minimalinvasiv über einen Katheter entfernt, ist die GOÄ-Ziffer 2887 nicht korrekt. In solchen Fällen erfolgt die Abrechnung über die GOÄ-Ziffer 5353 (Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen).

Achtung: Die Wahl der Ziffer hängt strikt vom operativen Zugangsweg ab. Ein kathetergestützter Eingriff darf niemals fälschlicherweise unter der chirurgischen Ziffer 2887 liquidiert werden, da dies bei einer Rechnungsprüfung zu sofortigen Beanstandungen führt.

Zudem erlaubt die Gebührenordnung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ eine analoge Anwendung dieser Ziffer. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die transvenöse Fremdkörperentfernung, beispielsweise die Bergung einer abgerissenen Katheterspitze aus einem peripheren Gefäß.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2887

Fallbeispiel 1: Akute femorale Venenthrombose

Ein Patient stellt sich mit einer akuten, schmerzhaften Schwellung des linken Beins als Notfall vor. Nach sonografischer Sicherung einer akuten Thrombose der Vena femoralis erfolgt die offene chirurgische Thrombektomie über einen inguinalen Zugang. Nach erfolgreicher Embolusextraktion wird das Gefäß vernäht und die Wunde schichtweise verschlossen.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2887 zum Regelsatz (2,3-fach). Da es sich um einen unaufschiebbaren Notfall handelte, können zusätzlich entsprechende Unzeitenzuschläge in Betracht gezogen werden.

Fallbeispiel 2: Analoge Anwendung zur Fremdkörperbergung

Bei einem Patienten reißt im Rahmen einer intensivmedizinischen Behandlung eine Katheterspitze ab und verbleibt in einer peripheren Vene. Der Chirurg führt eine offene transvenöse Fremdkörperentfernung durch, um eine Embolisation zu verhindern.

Da für diese spezifische Leistung keine eigene Ziffer in der GOÄ existiert, erfolgt die Liquidation analog über die GOÄ-Ziffer 2887a. Die medizinische Begründung der Gleichwertigkeit bezüglich des operativen Aufwands muss auf der Rechnung klar ausgewiesen werden.

Fallbeispiel 3: Kombinierte Thrombektomie mit intraoperativer Angiografie

Bei einer komplexen peripheren Thrombose wird vor der eigentlichen Thrombektomie eine intraoperative Angiografie zur exakten Lokalisation des Thrombus durchgeführt. Anschließend erfolgt die offene chirurgische Ausräumung des Gefäßes.

Neben der operativen Leistung nach GOÄ-Ziffer 2887 ist die präoperative bzw. intraoperative Angiografie als selbstständige Vorausleistung separat berechnungsfähig. Dies stellt eine saubere Trennung von Diagnostik und operativer Therapie dar.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2887: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2887 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Teilschritten, die bereits mit der Hauptleistung abgegolten sind. So versuchen Praxen gelegentlich, das Eröffnen des Gefäßes oder die anschließende Gefäßnaht separat in Rechnung zu stellen. Diese Schritte sind jedoch integraler Bestandteil der Ziffer 2887.

Ein weiterer kritischer Punkt ist der explizite Ausschluss der GOÄ-Ziffer 2880 (Thrombektomie aus der Vena cava). Wird ein Thrombus entfernt, der bis in die Vena cava reicht, und dort ebenfalls interveniert, greifen strenge Kombinationsverbote, die genau beachtet werden müssen.

Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen vermehrt, ob bei der Abrechnung der Ziffer 2887 tatsächlich ein offener chirurgischer Zugang vorlag oder ob fälschlicherweise ein kathetergestützter Eingriff abgerechnet wurde.

Auch die unvollständige Dokumentation des akuten Charakters des Venenverschlusses führt regelmäßig zu Rückfragen. Da die Ziffer primär für akute Ereignisse konzipiert ist, sollte die Dringlichkeit des Eingriffs stets zweifelsfrei aus den Krankenunterlagen hervorgehen.

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Dokumentation der GOÄ 2887: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. Der Operationsbericht muss den gesamten Ablauf des Eingriffs detailliert beschreiben, um die Erfüllung aller Leistungsinhalte der GOÄ-Ziffer 2887 nachzuweisen.

Besonderes Augenmerk sollte auf die Darstellung des Zugangsweges und die Beschreibung des Thrombusmaterials gelegt werden. Auch die Dokumentation der Gefäßrekonstruktion mittels Naht sowie der schichtweise Wundverschluss dürfen im Bericht nicht fehlen.

Dokumentationsbeispiel: Akuter Verschluss der V. femoralis links. Inguinaler Längsschnitt, schichtweise Präparation von Subkutis und Faszie. Darstellung und Anschlingen der Vene. Venotomie und anschließende vollständige Thrombektomie mittels Fogarty-Katheter. Spülung und Kontrolle des retrograden Blutflusses. Venennaht mit Prolene 6-0. Sorgfältige Blutstillung, schichtweiser Wundverschluss mit Fasziennaht und Hautnaht.

Zusätzlich empfiehlt es sich, präoperative Befunde wie Duplexsonografien oder angiografische Aufnahmen dauerhaft in der Patientenakte zu archivieren, um die Indikation im Zweifelsfall lückenlos belegen zu können.

GOÄ 2887: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Komplexität und des potenziellen Risikos einer Thrombektomie kann der Schwellenwert von 2,3 oft überschritten werden. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 3,5 erfordert jedoch eine patientenindividuelle, medizinische Begründung auf der Liquidation.

Typische Begründungen für ein Überschreiten des Regelsatzes sind ein extrem adhärenter Thrombus, schwierige anatomische Verhältnisse durch Voroperationen oder Narbengewebe sowie ein erhöhtes Blutungsrisiko unter laufender Antikoagulation. Auch eine erhebliche Verlängerung der Operationszeit durch anatomische Varianten rechtfertigt einen höheren Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ-Ziffer 2887 können verschiedene begleitende Leistungen anfallen. Hierzu gehören Anästhesieleistungen, postoperative Überwachungen sowie bildgebende Verfahren. Bei ambulanter Durchführung der Operation ist zudem der entsprechende Ambulanzzuschlag berechnungsfähig.

Tipp: Da die GOÄ-Ziffer 2887 mit 2000 Punkten bewertet ist, ist bei einer ambulanten Erbringung der Zuschlag nach Nr. 446 GOÄ anzusetzen. Dies sichert der Praxis ein zusätzliches Honorar für den erhöhten ambulanten Sachaufwand.

Zudem ist darauf zu achten, dass eventuell verwendete Einmalmaterialien gemäß den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ als Sprechstundenbedarf oder als direkt berechenbare Sachkosten auf der Rechnung ausgewiesen werden.

Ziffer 2887 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2887 (Thrombektomie, heute 268,11 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:

  • 9792 „Thrombektomie einer oder mehrerer Beckenvenen, ggf. einschließlich -Phlebographie -Thrombektomie der Beinvenen, einseitig“ (806,22 €) — bei: Thrombektomie einer oder mehrerer Beckenvenen
  • 9796 „Offene Thrombektomie einer oder mehrerer oberflächlicher Beinvenen, ggf. einschließlich Phlebographie, einseitig“ (418,47 €) — bei: offene Thrombektomie einer oder mehrerer oberflächlicher Beinvenen
  • 9797 „Offene Thrombektomie einer oder mehrerer tiefer Beinvenen, ggf. einschließlich Phlebographie, einseitig“ (592,13 €) — bei: offene Thrombektomie einer oder mehrerer tiefer Beinvenen
  • 9798 „Offene Thrombektomie großer abdominaler Venen“ (838,83 €) — bei: offene Thrombektomie großer abdominaler Venen
  • 9806 „Sonstige offene venöse Thrombektomie (z.B. an der oberen Extremität)“ (474,51 €) — bei: sonstige offene venöse Thrombektomie, zum Beispiel an der oberen Extremität
  • 13294 „Perkutane Entfernung eines venös gelegenen Fremdkörpers durch z.B. Fangschlinge, einschließlich Angiographie“ (700,00 €) — bei: venöser Fremdkörper (kein Thrombus/Embolus), z.B. abgerissene Katheterspitze

Die Dokumentation der konkreten Leistung entscheidet: Die Spanne reicht von 418,47 € bis 838,83 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2887

Die GOÄ-Ziffer 2887 wird bei einer offenen chirurgischen Thrombektomie oder Embolektomie aus einem peripheren Gefäß berechnet. Dies erfolgt typischerweise bei einem akuten Venenverschluss als Notfalloperation. Auch die transvenöse Fremdkörperentfernung kann analog über diese Ziffer abgerechnet werden.
Inbegriffen sind alle operativen Teilschritte wie das schichtweise Durchtrennen von Haut, Faszie und Muskulatur sowie das Eröffnen des Gefäßes. Auch Nebenverrichtungen wie ein Stripping, eine Ringdesobliteration, die Gefäßnaht und der schichtweise Wundverschluss sind mit der Gebühr abgegolten.
Nein, für interventionelle Eingriffe über einen Katheter ist die GOÄ-Ziffer 2887 nicht anwendbar. In diesen Fällen muss die GOÄ-Ziffer 5353 für die perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation herangezogen werden.
Die GOÄ-Ziffer 2887 darf nicht neben der GOÄ-Ziffer 2880 abgerechnet werden, welche die Thrombektomie aus der Vena cava beschreibt. Zudem sind integrierte Teilschritte wie die primäre Wundversorgung oder Gefäßnähte nicht separat berechenbar.
Bei einer ambulanten Durchführung der operativen Leistung kann der entsprechende Zuschlag für ambulantes Operieren hinzugerechnet werden. Da die Ziffer 2887 mit 2000 Punkten bewertet ist, kommt hierfür tariflich der Zuschlag nach Nr. 446 GOÄ in Betracht.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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