GOÄ 2886: Blutadergeschwulst entfernen – Abrechnungstipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2886
Entfernung einer großen Blutadergeschwulst
Punktzahl 2770  
Einfachsatz 161,46 € 1,0x
Regelhöchstsatz 371,36 € 2,3x
Höchstsatz 565,11 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2886: Erfahren Sie alles über Indikationen, korrekte Dokumentation, typische Fallbeispiele und wie Sie Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2886

Entfernung einer großen Blutadergeschwulst - 2770 Punkte

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2886 umfasst die operative Exstirpation einer großen venösen Gefäßanomalie, umgangssprachlich auch als Blutadergeschwulst bezeichnet. Hierunter fallen medizinisch vor allem ausgedehnte, kavernöse Hämangiome oder komplexe venöse Malformationen, die eine chirurgische Intervention erfordern. Die Leistung beinhaltet den operativen Zugang, die sorgfältige Präparation des Gefäßkonglomerats sowie die sichere Unterbindung der zuführenden und abführenden Gefäße.

Im Vergleich zur Ziffer 2885, die für kleinere Befunde herangezogen wird, setzt die Ziffer 2886 eine erhebliche Größenausdehnung und einen deutlich gesteigerten operativen Aufwand voraus. Die Abgrenzung erfolgt primär über die anatomische Ausdehnung und die Komplexität der Präparation im Gewebe.

GOÄ 2886 in der Praxis: Indikationen und klinische Abgrenzung

Die Abrechnung der GOÄ 2886 setzt eine präzise Indikationsstellung voraus. Typische klinische Szenarien umfassen symptomatische, große venöse Malformationen, die Schmerzen verursachen, kosmetisch stark beeinträchtigend sind oder eine Blutungsgefahr darstellen. Auch rezidivierende Thrombosierungen innerhalb der Gefäßanomalie rechtfertigen den chirurgischen Eingriff.

Eine wesentliche Herausforderung in der Praxis stellt die Abgrenzung zu allgemeinen Weichteiltumoren dar. Während Lipome oder Fibrome über die Ziffern 2407 oder 2440 abgerechnet werden, ist für echte vaskuläre Läsionen venösen Ursprungs die Ziffer 2886 die spezifischere Leistungsbeschreibung. Die histologische Sicherung des entnommenen Gewebes stützt die Wahl dieser Ziffer im Nachgang verlässlich.

Tipp: Bei der chirurgischen Entfernung sollte stets eine histopathologische Untersuchung des Präparats veranlasst werden, um die Diagnose einer venösen Malformation oder eines Hämangioms zweifelsfrei zu dokumentieren und Abrechnungsstreitigkeiten vorzubeugen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2886

Fallbeispiel 1: Exstirpation eines großen kavernösen Hämangioms am Unterschenkel

Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften, bläulich durchschimmernden Schwellung von 6 cm Durchmesser am lateralen Unterschenkel vor. Die chirurgische Freilegung zeigt ein ausgedehntes, tiefreichendes kavernöses Hämangiom mit multiplen venösen Zuflüssen. Nach sorgfältiger Präparation und Ligatur der Gefäße erfolgt die vollständige Entfernung. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2886 zum Regelsatz (2,3-fach), da der Eingriff ohne außergewöhnliche Komplikationen verlief.

Fallbeispiel 2: Entfernung einer venösen Malformation im Bereich des Unterarms

Bei einer Patientin liegt eine progrediente, funktionell einschränkende venöse Malformation im subkutanen Fettgewebe des Unterarms vor. Aufgrund der engen Lagebeziehung zu sensiblen Nervenbahnen gestaltet sich die Präparation äußerst zeitaufwendig. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2886 unter Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors von 3,0 mit entsprechender Begründung der schwierigen Präparationsverhältnisse.

Fallbeispiel 3: Operative Sanierung eines großen venösen Aneurysmas

Es erfolgt die Exstirpation eines symptomatischen, ektatischen Venensegments (venöses Aneurysma) der Vena saphena magna mit einem Durchmesser von über 4 cm. Da es sich um eine umschriebene, große Blutadergeschwulst handelt, ist die Anwendung der GOÄ 2886 medizinisch und gebührenrechtlich korrekt. Neben der operativen Leistung werden die Anästhesieleistungen gesondert in Ansatz gebracht.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2886: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von allgemeinchirurgischen Exzisionsziffern. Die Ziffern 2404 (Exzision einer kleinen Geschwulst) und 2407 (Exzision einer großen Geschwulst) sind explizit neben der GOÄ 2886 ausgeschlossen, da die Entfernung der Gefäßanomalie die Gewebeexzision bereits vollumfänglich abgilt.

Ebenso führt die Verwechslung mit der Ziffer 2885 (kleine Blutadergeschwulst) regelmäßig zu Rückfragen seitens der privaten Krankenversicherungen. Ein Fehlen von konkreten Größenangaben im OP-Bericht veranlasst Prüfstellen häufig dazu, die Leistung auf die schlechter bewertete Ziffer 2885 herunterzustufen. Die Dokumentation der exakten Dimensionen des Befundes ist daher essenziell.

Achtung: Die Entfernung von einfachen Krampfadern (Varizen) darf nicht über die GOÄ 2886 abgerechnet werden. Hierfür stehen die spezifischen Ziffern der Venenchirurgie (z. B. GOÄ 2880 oder 2882) zur Verfügung, deren unberechtigte Substitution durch die 2886 als Falschabrechnung gewertet wird.

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Dokumentation der GOÄ 2886: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die Indikation, den exakten anatomischen Ort, die Größenmaße des Befundes in drei Dimensionen sowie den Verlauf der Präparation detailliert beschreiben. Insbesondere die Darstellung der Gefäßbeziehungen und die Art der Blutstillung (z. B. Ligaturen) sollten explizit erwähnt werden.

Zusätzlich empfiehlt es sich, präoperative fotodokumentarische Aufnahmen oder sonographische Befunde (Duplexsonographie) in der Patientenakte zu hinterlegen. Diese dienen im Streitfall als objektiver Nachweis der Befundgröße und Dignität.

Dokumentationsbeispiel: "Lokalanästhesie. Hautschnitt über der bläulichen Raumforderung am linken Unterschenkel. Präparation einer prall-elastischen, venösen Gefäßfehlbildung mit den Maßen 5,5 x 4,0 x 3,0 cm. Sorgfältige Darstellung und schrittweise Ligatur von insgesamt drei zuführenden venösen Gefäßästen. Vollständige Exstirpation der Blutadergeschwulst in toto. Histologische Einsendung. Nahtverschluss."

GOÄ 2886: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Anwendung eines erhöhten Steigerungssatzes (über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz) ist bei der GOÄ 2886 gut begründbar, wenn besondere operative Erschwernisse vorlagen. Typische Begründungsfaktoren sind eine extreme Tiefenlage des Befundes, eine enge Lagebeziehung zu großen Nervenstämmen oder Hauptschlagadern sowie starke Verwachsungen mit dem umliegenden Gewebe nach abgelaufenen Thrombophlebitiden.

Auch eine überdurchschnittliche Blutungsneigung, die eine zeitintensive, selektive Blutstillung erfordert, rechtfertigt eine Faktorerhöhung. Die Begründung muss stets patientenindividuell und für den medizinischen Laien verständlich auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2886 können begleitende Leistungen abgerechnet werden, sofern sie selbstständige operative Schritte darstellen. Häufig kombinierbar sind Lokalanästhesien (z. B. GOÄ 490 oder 491) oder die postoperative Wundbehandlung und Verbände in den Folgesitzungen. Nicht kombiniert werden dürfen hingegen operative Teilschritte, die bereits im Leistungsumfang der Hauptziffer enthalten sind.

Ziffer 2886 in der neuen GOÄ

Die Leistung „Entfernung einer großen Blutadergeschwulst“ erhält in der neuen GOÄ die Nummer 9823 „Entfernung eines großen Gefäßtumors ohne Eröffnung der Körperhöhlen (z.B. kavernöses Hämangiom, Rankenhämangiom, maligne Hämangiome)“ mit einem festen Satz von 297,37 € — ein Minus von rund 20 % (heute beim 2,3-fachen Satz: 371,36 €) (Berechnungseinheit: 1).

Die neue Ziffer übernimmt die Entfernung eines großen Gefäßtumors ohne Eröffnung der Körperhöhlen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2886

Unter einer Blutadergeschwulst nach GOÄ 2886 versteht man eine größere venöse Gefäßanomalie wie beispielsweise ein kavernöses Hämangiom oder eine ausgedehnte venöse Malformation. Die Ziffer beschreibt die vollständige operative Entfernung dieses Befundes. Kleinere Befunde müssen hingegen über die Ziffer 2885 abgerechnet werden.
Neben der GO-Ziffer 2886 dürfen die Ziffern 2404, 2407, 2440 sowie die Ziffer 2885 am selben Behandlungstag nicht abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sollen verhindern, dass allgemeine Exzisionen oder kleinere Gefäßeingriffe unzulässig nebeneinander berechnet werden.
Der Unterschied liegt primär in der Größe und Komplexität der zu entfernenden Blutadergeschwulst. Während die GOÄ 2885 für kleinere Befunde herangezogen wird, ist die GOÄ 2886 für große, ausgedehnte Gefäßanomalien reserviert. Eine genaue Dokumentation der Maße im OP-Bericht ist für die Abgrenzung zwingend erforderlich.
Nein, die Entfernung regulärer Varizen im Rahmen einer Krampfaderoperation ist nicht über die GOÄ 2886 abrechenbar. Hierfür existieren spezielle venenchirurgische Ziffern wie die GOÄ 2880 oder 2882. Die unberechtigte Nutzung der Ziffer 2886 für normale Varizen wird bei Prüfungen regelmäßig beanstandet.
Eine Erhöhung des Steigerungssatzes ist gerechtfertigt, wenn der Eingriff durch anatomische Besonderheiten erschwert war. Typische Begründungen sind eine tiefe Lage des Befundes, starke Verwachsungen nach Entzündungen oder eine gefährliche Nähe zu großen Nerven und Arterien. Auch eine stark erhöhte Blutungsneigung kann als Begründung dienen.
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