GOÄ 2407: Exzision ausgedehnter Tumoren korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2407
Exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst – gegebenenfalls einschließlich ganzer Muskeln – und Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes
Punktzahl 2310  
Einfachsatz 134,64 € 1,0x
Regelhöchstsatz 309,67 € 2,3x
Höchstsatz 471,24 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2407: So rechnen Sie die Exzision ausgedehnter, blutreicher Tumoren inklusive Lymphknotenausräumung rechtssicher und fehlerfrei ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2407

Exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst – gegebenenfalls einschließlich ganzer Muskeln – und Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes

Die GOÄ-Ziffer 2407 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Oberflächenchirurgie. Sie umfasst die vollständige Entfernung von raumfordernden, stark vaskularisierten Tumoren, die tief in das Gewebe infiltriert sind. Neben der eigentlichen Tumorexzision ist die systematische Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes integraler Bestandteil dieser Ziffer.

Die Definition sieht zudem vor, dass bei Bedarf auch ganze Muskeln oder Muskelanteile mit reseziert werden. Dies verdeutlicht den radikalen Charakter des Eingriffs, der weit über eine einfache Exzision hinausgeht.

GOÄ 2407 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung

In der klinischen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 2407 vor allem bei fortgeschrittenen malignen Erkrankungen der Haut und des Unterhautgewebes zum Einsatz. Ein typisches Beispiel ist das maligne Melanom, welches bereits tief in die Faszie oder Muskulatur eingedrungen ist. Auch ausgedehnte Weichteilsarkome im Bereich der Körperoberfläche rechtfertigen den Ansatz dieser Ziffer.

Wichtig ist die Abgrenzung zu gutartigen, aber stark durchbluteten Gefäßtumoren. Für die Entfernung von Hämangiomen existiert mit der GOÄ-Ziffer 2440 eine speziellere Leistung, die in diesen Fällen vorzuziehen ist.

Achtung: Die GOÄ 2407 darf nicht für die primäre Sanierung von Knochentumoren herangezogen werden, da sie systematisch der Oberflächenchirurgie zugeordnet ist.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2407

Fallbeispiel 1: Fortgeschrittenes Melanom mit Muskelbeteiligung

Ein Patient stellt sich mit einem tief infiltrierenden Melanom am Oberschenkel vor. Die chirurgische Sanierung erfordert die Exzision des Tumors unter Mitnahme von Anteilen des M. vastus lateralis sowie eine anschließende inguinale Lymphknotendissektion. Dieser komplexe Eingriff wird vollumfänglich über die GOÄ-Ziffer 2407 abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Großes, ulzeriertes Sarkom der Bauchwand

Bei einem Patienten wird ein ausgedehntes, stark blutendes Weichteilsarkom der Bauchwand entfernt. Aufgrund der Tiefeninfiltration müssen Teile der Rektusscheide und des Muskels reseziert werden, gefolgt von einer Ausräumung der regionären Lymphknoten. Die Abrechnung erfolgt korrekt nach Ziffer 2407.

Fallbeispiel 3: Ausgedehntes Plattenepithelkarzinom im Kopf-Hals-Bereich

Ein Patient leidet an einem tief infiltrierenden Plattenepithelkarzinom im Nackenbereich. Die Operation umfasst die Exzision des Tumors, die Resektion von Anteilen des M. trapezius und eine systematische Neck Dissection der betroffenen Seite. Auch hier ist die GOÄ 2407 die zutreffende Hauptleistung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2407: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Doppelabrechnung der Lymphadenektomie. Da die Ausräumung des Lymphstromgebietes bereits im Leistungstext der GOÄ 2407 enthalten ist, dürfen separate Ziffern für die Lymphknotenentfernung derselben Region nicht zusätzlich berechnet werden. Dies führt regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu einfacheren Exzisionsziffern. Wenn keine Lymphknoten entfernt wurden oder keine Dokumentation der Muskelbeteiligung vorliegt, stufen Prüfer die Leistung oft auf niedrigere Ziffern wie die GOÄ 2405 herab.

Tipp: Dokumentieren Sie stets das entnommene Lymphknotenpräparat und dessen histopathologische Aufarbeitung, um die Ausräumung des Lymphstromgebietes zweifelsfrei zu belegen.

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Dokumentation der GOÄ 2407: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die exakte Lokalisation, die Tiefenausdehnung des Tumors sowie die Mitnahme von Muskelgewebe detailliert beschrieben werden. Auch die Darstellung der präparierten Lymphknotenstationen ist essenziell für die histopathologische Aufarbeitung.

Zusätzlich sollte die ausgeprägte Vaskularisation des Tumors explizit erwähnt werden, um das Kriterium der blutreichen Geschwulst zu untermauern. Dies sichert den Ansatz der Ziffer bei der Abrechnung ab.

Dokumentation: Exzision eines 6x5 cm großen, tief infiltrierenden Melanoms am linken Oberschenkel. Radikale Resektion unter Mitnahme von Anteilen des M. vastus lateralis. Anschließende komplette Ausräumung der inguinalen Lymphknotenstationen links. Blutstillung bei ausgeprägter Vaskularisation.

GOÄ 2407: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Ein erhöhter Zeitaufwand durch starke Adhäsionen an großen Gefäßen oder Nerven rechtfertigt eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz. Diese Begründung muss individuell und detailliert in der Rechnung dargelegt werden.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung können ambulante Operationszuschläge angesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere die Zuschläge nach Nr. 440 und 445 der GOÄ. Nicht kombiniert werden dürfen hingegen Leistungen, die bereits als Zielleistung in der GOÄ 2407 enthalten sind, wie die einfache Wundversorgung.

Ziffer 2407 in der neuen GOÄ

An die Stelle der Ziffer 2407 (Exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst – gegebenenfalls einschließlich ganzer Muskeln – und Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes) treten in der neuen GOÄ mehrere spezifische Leistungen — welche gilt, hängt vom Verfahren und ggf. der Lokalisation ab:

  • bei: totale oder subtotale Kompartmentresektion — 5610 „Kompartmentresektion, total oder subtotal" (704,57 €), 1x je Eingriff
  • bei: Ohrmuschel — 9002 „Entfernung von erkranktem Gewebe der Ohrmuschel größer als 1 cm Durchmesser" (197,63 €)
  • bei: Axilla — 5609 „Resektion eines großen schichtübergreifenden Weichteilprozesses (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom), …" (364,11 €)
  • bei: Axilla — 7445 „Axilläre Lymphadenektomie Level 1, als selbständige Leistung" (488,02 €), je Axilla — bei Level 2 stattdessen 7446, bei Level 3 stattdessen 7447; 7445/7446/7447 sind gegenseitig ausgeschlossen
  • bei: Hals/zervikal (Neck-Dissection) — 5609 „Resektion eines großen schichtübergreifenden Weichteilprozesses (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom), …" (364,11 €)
  • bei: Hals/zervikal (Neck-Dissection) — 8924 „Neck dissection/Lymphknoten- und Weichgewebsausräumung des Level 1a und/oder 1b nach Robbins oder Entfernung eines oder …" (404,17 €), je Seite — Robbins Level 1a/1b; für andere Level aus OP-Bericht: 8925 (L2), 8926 (L3), 8927 (L4), 8928 (L5a/b), 8930 (L6)
  • bei: Leiste/inguinal — 5609 „Resektion eines großen schichtübergreifenden Weichteilprozesses (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom), …" (364,11 €)
  • bei: Leiste/inguinal — 9976 „Inguinale Lymphknotenentfernung" (467,91 €), je Seite
  • 5609 Resektion eines großen schichtübergreifenden Weichteilprozesses (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom), … (364,11 €)

Von 197,63 € bis 704,57 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2407 bisher 309,67 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2407

Die GOÄ-Ziffer 2407 wird bei der operativen Entfernung ausgedehnter, tief infiltrierender Tumoren der Körperoberfläche angewendet. Voraussetzung ist, dass die Exzision auch die Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes umfasst. Typische Indikationen sind fortgeschrittene maligne Melanome.
Ja, die Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes ist integraler Bestandteil der Leistungsbeschreibung der GOÄ 2407. Eine separate Abrechnung von Lymphadenektomie-Ziffern für dieselbe Region ist daher nicht zulässig. Dies würde eine unzulässige Doppelabrechnung darstellen.
Nein, für die Exzision von Hämangiomen existiert mit der GOÄ-Ziffer 2440 eine spezifischere Abrechnungsposition. Die GOÄ 2407 sollte trotz des Merkmals 'blutreich' nicht für Hämangiome genutzt werden. Prüfstellen fordern hier primär die Anwendung der Spezialziffer.
Neben der GOÄ 2407 können bei ambulanter Durchführung die entsprechenden OP-Zuschläge angesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere die Zuschläge nach den Nummern 440 oder 445 der GOÄ. Diese Zuschläge decken die besonderen Bereitstellungskosten bei ambulanten Operationen ab.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus lässt sich durch einen außergewöhnlich hohen Blutverlust oder eine schwierige Präparation nahe an großen Gefäßen begründen. Auch eine extreme Gewebeadhäsion oder anatomische Varianten rechtfertigen einen höheren Faktor. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar dokumentiert sein.
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