Die Abrechnung der Bursektomie nach GOÄ 2405 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Indikationen, Kombinationsmöglichkeiten und Fallbeispiele.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2405
Entfernung eines Schleimbeutels - 370 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 2405 beschreibt die operative Entfernung eines Schleimbeutels, medizinisch auch als Bursektomie bezeichnet. Diese Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik VII (Chirurgie der Körperoberfläche) verortet. Sie umfasst alle Schritte, die für die vollständige Exzision des betroffenen Gewebes notwendig sind.
Die Ziffer ist anatomisch ungebunden und gilt somit für alle Regionen des Körpers. Zu den typischen Lokalisationen gehören die Bursa praepatellaris am Knie oder die Bursa olecrani am Ellenbogen. Auch tiefere Schleimbeutel wie die Bursa trochanterica können unter dieser Ziffer abgerechnet werden. Die vollständige Exzision muss im Operationsbericht klar hervorgehen.
GOÄ 2405 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag
Im klinischen Alltag ist die Bursektomie ein häufiger Routineeingriff. Typische Indikationen sind chronische, therapieresistente Entzündungen (Bursitis) oder bakterielle Infektionen nach Bagatelltraumata. Auch mechanische Überlastungen, wie sie bei Fliesenlegern am Knie vorkommen, führen oft zur Notwendigkeit einer operativen Sanierung.
Die Abrechnung der GOÄ 2405 setzt voraus, dass der Schleimbeutel vollständig oder zumindest weitgehend exzidiert wird. Eine reine Inzision und Drainage eines infizierten Schleimbeutels ist nicht nach dieser Ziffer, sondern nach anderen chirurgischen Ziffern zu bewerten. Die vollständige Exzision muss im Operationsbericht klar hervorgehen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2405
Fallbeispiel 1: Chronische Bursitis olecrani
Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften, chronisch rezidivierenden Schwellung über dem Ellenbogen vor. Nach erfolgloser konservativer Therapie erfolgt die offene Exzision der Bursa olecrani in Lokalanästhesie. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ 2405 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine intraoperativen Besonderheiten vorlagen. Zusätzlich wird der Zuschlag 442 für ambulantes Operieren angesetzt.
Fallbeispiel 2: Septische Bursitis praepatellaris
Bei einer akuten, eitrigen Entzündung des Schleimbeutels vor der Kniescheibe wird eine notfallmäßige Bursektomie durchgeführt. Aufgrund der starken entzündlichen Gewebeveränderungen und der schwierigen Präparation wird ein erhöhter Steigerungsfaktor gewählt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ 2405 zum 3,5-fachen Satz mit der Begründung "erhöhter Präparationsaufwand bei florider Infektion und Gewebebrüchigkeit".
Fallbeispiel 3: Bursektomie im Rahmen einer Hüft-TEP
Während der Implantation einer Hüfttotalendoprothese zeigt sich eine stark entzündete Bursa trochanterica bei bekannter rheumatoider Arthritis. Der Operateur entfernt den Schleimbeutel in einer eigenständigen Prozedur. Da eine eigenständige Indikation vorlag, darf die GOÄ 2405 neben der Hauptleistung berechnet werden. Der Faktor wird jedoch wegen des gemeinsamen Zugangs auf den 1,8-fachen Satz gemindert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2405: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Doppelabrechnung bei kombinierten Eingriffen. Wenn eine Bursektomie lediglich als Standard-Zugangsweg oder obligater Teil einer anderen Operation dient, ist sie nicht separat berechnungsfähig. Private Krankenversicherungen fordern in solchen Fällen regelmäßig den Nachweis einer eigenständigen Indikation.
Ein weiterer Streitpunkt ist der Steigerungsfaktor bei simultanen Eingriffen. Wird die GOÄ 2405 neben einer anderen OP im selben Gebiet erbracht, muss der geminderte Aufwand für Schnitt und Naht berücksichtigt werden. Wer hier ohne Begründung den Regelsatz von 2,3 wählt, riskiert eine Kürzung durch die Prüfstellen.
Achtung: Die bloße Mitentfernung von Schleimbeutelanteilen im Rahmen einer Gelenkmobilisation oder Arthroskopie rechtfertigt die GOÄ 2405 meist nicht, wenn dies im Leistungstext der Hauptziffer bereits impliziert ist.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 2405: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die Indikation, den genauen anatomischen Ort und die vollständige Präparation des Schleimbeutels beschreiben. Auch die histopathologische Einsendung des entnommenen Gewebes sollte dokumentiert werden, da sie die medizinische Notwendigkeit untermauert.
Besonders bei der Abrechnung neben anderen Eingriffen muss die pathologische Veränderung des Schleimbeutels (z. B. rheumatoide Veränderungen, chronische Fibrosierung) explizit im Bericht erwähnt werden. Dies liefert die notwendige Argumentationsbasis gegenüber den Kostenträgern.
Dokumentation: "...Nach Hautschnitt Darstellung der stark verdickten, chronisch entzündeten Bursa olecrani. Vorsichtige, vollständige Präparation des Schleimbeutels unter Schonung der Sehne. Vollständige Exzision und histopathologische Sicherung..."
Tipp: Fügen Sie bei der Abrechnung mit erhöhtem Faktor immer direkt die konkrete Begründung (z. B. "starke Verwachsungen mit der Sehne") auf der Rechnung ein, um Rückfragen zu vermeiden.
GOÄ 2405: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert von 2,3 kann bei erschwerten Bedingungen überschritten werden. Typische Begründungen für einen erhöhten Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz sind ausgeprägte Verwachsungen mit umliegenden Sehnen, ein stark infiziertes Operationsgebiet oder anatomische Varianten. Auch ein erheblicher Mehrzeitaufwand durch Voroperationen im selben Gebiet rechtfertigt eine Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 2405 lässt sich hervorragend mit Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 490 oder 491 für Infiltrations- bzw. Leitungsanästhesie) kombinieren. Bei ambulanter Durchführung ist zudem der Zuschlag 442 (Zuschlag für ambulantes Operieren) ansetzbar. Die histologische Untersuchung des Präparats wird durch den Pathologen nach den entsprechenden Ziffern des Abschnitts M berechnet.
Ziffer 2405 in der neuen GOÄ
Die Leistung nach Ziffer 2405 (Entfernung eines Schleimbeutels) wird im Entwurf je nach klinischer Situation unterschiedlich abgebildet — die Dokumentation entscheidet über die Zielziffer:
- bei: andere lokalisation — 7787 „Entfernung eines oder mehrerer Schleimbeutel über denselben Zugang, als selbständige Leistung Die Leistung nach Nummer 7…" (281,07 €), 1x als selbständige Leistung
- bei: knie ellenbogen schulter trochanter bursa ileopectinea — 7788 „Entfernung eines oder mehrerer Schleimbeutel über denselben Zugang im Bereich des Kniegelenks, des Ellbogengelenks, der …" (524,09 €), 1x als selbständige Leistung
- bei: arthroskopisch subakromialer oder thorakoskapulaerer raum — 7906 „Arthroskopische Maßnahmen im subakromialen oder thorakoskapulären Raum" (603,23 €)
Von 281,07 € bis 603,23 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2405 bisher 49,61 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2405
Was hat nicht gestimmt?