GOÄ 2408: Axilladissektion korrekt abrechnen – Tipps für Ärzte

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2408
Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla
Punktzahl 1100  
Einfachsatz 64,12 € 1,0x
Regelhöchstsatz 147,48 € 2,3x
Höchstsatz 224,42 € 3,5x

Die Abrechnung der Axilladissektion nach GOÄ 2408 birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Indikationen, typischen Fehlern und optimaler Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2408

GOÄ-Ziffer 2408: Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla – Gebühr: 1100 Punkte (Einfachsatz: 64,12 €, Regelhöchstsatz 2,3-fach: 147,48 €, Höchsstufe 3,5-fach: 224,42 €).

Die Leistung nach Ziffer 2408 beschreibt die vollständige oder weitgehende systematische Lymphadenektomie (Axilladissektion) der Achselhöhle. Dieser chirurgische Eingriff geht weit über die einfache Entnahme einzelner Lymphknoten hinaus. Er umfasst das systematische Freipräparieren der anatomischen Strukturen sowie die En-bloc-Resektion des fetthaltigen Lymphgewebes.

In der Regel erfolgt die Präparation entlang der großen Achselgefäße und Nerven, insbesondere des Nervus thoracicus longus und des Nervus thoracodorsalis. Die Ziffer deckt somit die chirurgische Sanierung des gesamten Lymphabflussgebietes ab, um eine Tumorausbreitung zu kontrollieren oder zu therapieren.

GOÄ 2408 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Indikation zur Ausräumung des axillären Lymphstromgebiets ist eng mit der onkologischen Chirurgie verknüpft. Am häufigsten wird die Maßnahme beim Mammakarzinom der Frau oder des Mannes notwendig, wenn ein Befall der axillären Lymphknoten nachgewiesen wurde. Auch beim malignen Melanom im Bereich der oberen Extremität oder des Rumpfes ist dieser Eingriff ein etablierter Standard.

Abzugrenzen ist die systematische Ausräumung von der bloßen Entnahme eines Wächterlymphknotens (Sentinel-Lymphonodektomie). Während die selektive Entnahme meist über kleinere Ziffern abgebildet wird, erfordert die Ziffer 2408 die vollständige Dissektion mindestens der Level-I- und Level-II-Lymphknotenstationen. Dies erfordert ein hohes Maß an chirurgischer Präzision, um Gefäß-Nerven-Verletzungen zu vermeiden.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei einer beidseitigen (bilateralen) Axilladissektion die Ziffer 2408 zweimal berechnet werden kann. In diesem Fall sollte die Dokumentation die Seitenangabe (rechts/links) explizit ausweisen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2408

Fallbeispiel 1: Sekundäre Axilladissektion bei Mammakarzinom

Eine Patientin stellt sich nach histologisch gesichertem Befall des Wächterlymphknotens zur sekundären Komplettierung der Axilla vor. Der Operateur führt die systematische Ausräumung der Level-I- und Level-II-Lymphknoten der betroffenen Seite durch. Die Präparation erfolgt unter Schonung der relevanten Nervenbahnen.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2408 zum Regelsatz (2,3-fach). Da der Eingriff ambulant in der Praxis durchgeführt wird, wird zusätzlich der Ambulanzzuschlag 444 (Operationszuschlag) in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 2: Axilladissektion bei malignem Melanom

Bei einem Patienten mit einem tief infiltrierenden malignen Melanom am rechten Oberarm zeigt das Staging einen klinischen Verdacht auf axilläre Lymphknotenmetastasen. Es erfolgt die radikale Ausräumung des Lymphstromgebiets der rechten Axilla inklusive Level III aufgrund des makroskopischen Befalls.

Aufgrund der anatomisch schwierigen Verhältnisse und der Notwendigkeit einer erweiterten Präparation bis unter den Musculus pectoralis minor wird die Ziffer 2408 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet. Die Begründung verweist auf den erhöhten Zeitaufwand und die schwierige Präparation im Level III.

Fallbeispiel 3: Bilaterale Ausräumung bei fortgeschrittenem Befund

Bei einer Patientin mit einem bilateralen Mammakarzinom und beidseitig positivem Lymphknotenstatus erfolgt die synchrone, beidseitige Ausräumung der Axillae. Beide Eingriffe werden in derselben Narkose durchgeführt.

In der Liquidation wird die Ziffer 2408 zweimal aufgeführt, jeweils mit dem Zusatz "rechts" bzw. "links". Eine Kürzung durch die private Krankenversicherung mit dem Argument der Einzeitigkeit ist unzulässig, da es sich um getrennte Operationsgebiete handelt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2408: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Berechnung von kleineren Exzisionsziffern für dieselbe Körperregion. Die Ziffern 2405 (Exzision eines einzelnen Lymphknotens) oder 2407 (Exzision mehrerer Lymphknoten) sind durch die umfassendere Ziffer 2408 abgegolten, wenn sie im selben Operationsgebiet erbracht werden. Eine Nebeneinanderberechnung führt regelmäßig zu Beanstandungen durch die privaten Krankenversicherungen (PKV).

Ein weiterer Streitpunkt ist das sogenannte Zielleistungsprinzip bei kombinierten Eingriffen, beispielsweise zusammen mit einer Mastektomie (z. B. nach Ziffer 2424). Private Kostenträger argumentieren fälschlicherweise oft, dass die Axilladissektion integraler Bestandteil der Brustamputation sei. Die Ausräumung des Lymphstromgebiets stellt jedoch eine eigenständige, über die Mastektomie hinausgehende therapeutische und diagnostische Maßnahme dar und ist daher nebeneinander berechnungsfähig.

Achtung: Achten Sie darauf, dass Sie bei der Kombination von Ziffer 2408 mit Brustdrüsenoperationen die Eigenständigkeit der Indikation und des operativen Zugangs präzise dokumentieren, um unberechtigten Kürzungen vorzubeugen.

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Dokumentation der GOÄ 2408: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation des Operationsverlaufs ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den präparatorischen Aufwand klar widerspiegeln. Insbesondere die Darstellung und Schonung der anatomischen Strukturen wie der Vena axillaris und der motorischen Nerven sollte explizit erwähnt werden.

Zudem sollte die Ausdehnung der Ausräumung nach den anatomischen Levels (Level I bis III) im Bericht dokumentiert sein. Dies liefert bei einer eventuellen Schwellenwertüberschreitung die notwendige medizinische Begründung für den erhöhten Steigerungsfaktor.

Dokumentationsbeispiel:
"...Hautschnitt in der Axillafalte rechts. Scharfe Präparation der Axillarseite. Darstellung und vollständige Schonung der Vena axillaris sowie des N. thoracicus longus und des N. thoracodorsalis. Systematische En-bloc-Ausräumung des fetthaltigen Lymphgewebes der Level I und II. Sorgfältige Blutstillung mittels bipolarer Koagulation. Einlegen einer Redon-Drainage, schichtweiser Wundverschluss..."

GOÄ 2408: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Regelsatzes (2,3-fach) bis zum Höchsstatz (3,5-fach) ist bei der Ziffer 2408 gut begründbar, wenn besondere erschwerende Faktoren vorliegen. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Adipositas permagna, die den operativen Zugang und die Sicht stark einschränkt, oder ausgeprägte Vernarbungen nach vorangegangenen Operationen oder Bestrahlungen im Achselbereich.

Auch eine fortgeschrittene Tumorinfiltration, die eine extrem vorsichtige und zeitaufwendige Neurolyse der axillären Nerven erfordert, rechtfertigt eine Schwellenwertüberschreitung. Die Begründung muss stets patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Im ambulanten Bereich ist die Kombination mit dem Zuschlag für ambulante Operationen nach Ziffer 444 GOÄ (Zuschlag zu operativen Leistungen mit einer Punktzahl von 800 bis 1199 Punkten) obligat. Dieser Zuschlag beträgt einfach 43,72 € und ist nicht steigerungsfähig.

Häufig wird die Ziffer 2408 auch neben primären Tumorexzisionen an der Brust (z. B. Segmentektomie nach Ziffer 2414 oder Mastektomie nach Ziffer 2424) abgerechnet. Ebenfalls kombinierbar sind gegebenenfalls plastische Rekonstruktionen oder Weichteilunterfütterungen, sofern diese eigenständige Operationsschritte darstellen und nicht der reinen Wundversorgung dienen.

Ziffer 2408 in der neuen GOÄ

Die Leistung nach Ziffer 2408 (Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla) wird im Entwurf je nach klinischer Situation unterschiedlich abgebildet — die Dokumentation entscheidet über die Zielziffer:

  • bei: axilla level 1 — 7445 „Axilläre Lymphadenektomie Level 1, als selbständige Leistung" (488,02 €), je Axilla
  • bei: axilla level 2 — 7446 „Axilläre Lymphadenektomie Level 2, als selbständige Leistung" (514,24 €), je Axilla
  • bei: axilla level 3 — 7447 „Axilläre Lymphadenektomie, Level 3, als selbständige Leistung" (606,02 €), je Axilla

Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2408 bisher 147,48 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2408

Die GOÄ-Ziffer 2408 kostet im einfachen Gebührensatz 64,12 € und im 2,3-fachen Regelhöchstsatz 147,48 €. Bei besonders schwierigen Operationsbedingungen kann der Höchstsatz (3,5-fach) mit 224,42 € berechnet werden. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende medizinische Begründung.
Ja, die GOÄ 2408 ist neben einer Mastektomie (z. B. nach Ziffer 2424) voll berechnungsfähig. Da es sich um zwei eigenständige operative Schritte mit unterschiedlicher Zielsetzung handelt, greift das Zielleistungsprinzip hier nicht. Eine detaillierte Dokumentation beider Schritte ist jedoch ratsam.
Bei einer ambulanten Durchführung der Axilladissektion ist der Zuschlag nach Ziffer 444 GOÄ berechnungsfähig. Dieser Zuschlag ist für operative Leistungen mit einer Punktzahl von 800 bis 1199 Punkten vorgesehen. Er beträgt pauschal 43,72 € und kann nicht gesteigert werden.
Nein, die reine Entnahme eines Wächterlymphknotens (Sentinel Lymph Node Biopsy) entspricht in der Regel nicht dem Leistungsinhalt der GOÄ 2408. Für diese selektive Exzision sind meist die Ziffern 2405 oder 2407 heranzuziehen. Die Ziffer 2408 setzt eine systematische, großflächige Ausräumung des gesamten Lymphstromgebiets voraus.
Der Steigerungsfaktor darf bei der GOÄ 2408 über den Regelsatz von 2,3 hinaus erhöht werden, wenn der Eingriff überdurchschnittlich schwierig oder zeitaufwendig war. Typische Gründe sind starke Vernarbungen nach Voroperationen, eine ausgeprägte Adipositas des Patienten oder eine schwierige Präparation nahe an großen Gefäßen. Diese Erschwernisse müssen im Operationsbericht genau dokumentiert sein.
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