Die Venaesectio nach GOÄ-Ziffer 2800 ist eine wichtige chirurgische Leistung. Erfahren Sie alles über Abrechnung, Fallbeispiele und typische Fallstricke.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2800
GOÄ-Ziffer 2800: Venaesectio – 275 Punkte
Die offizielle Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2800 umfasst die operative Freilegung einer Vene. Diese chirurgische Maßnahme geht weit über eine einfache perkutane Venenpunktion oder das Legen einer Verweilkanüle hinaus. Sie erfordert ein steriles Vorgehen, eine lokale Anästhesie sowie die chirurgische Präparation des Gefäßes unter Sicht.
In der medizinischen Praxis wird diese Methode angewendet, wenn ein peripherer Venenzugang auf herkömmlichem Weg nicht etabliert werden kann. Dies ist häufig bei ausgeprägtem Schock, Volumenmangelsituationen oder bei stark adipösen sowie pädiatrischen Patienten der Fall. Die Leistung beinhaltet den Hautschnitt, die stumpfe und scharfe Freilegung des Gefäßes, das Anschlingen sowie das Einführen eines Katheters.
GOÄ 2800 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag
Die Durchführung einer Venaesectio ist heute durch moderne Techniken wie die ultraschallgesteuerte Punktion seltener geworden, bleibt jedoch ein lebensrettender Notfeingriff. Typische Indikationen im klinischen Alltag sind die akute Notfallmedizin und die Intensivmedizin, wenn ein schneller, großvolumiger Flüssigkeitsersatz zwingend erforderlich ist. Die Freilegung erfolgt klassischerweise an der Vena saphena magna direkt vor dem Innenknöchel des Fußes.
Ein weiteres Einsatzgebiet ist die pädiatrische Notfallmedizin, in der die Punktion kleinster Gefäße oft scheitert. Auch bei chronisch kranken Patienten mit verbrauchten Venenverhältnissen kann die operative Freilegung die letzte Option für eine medikamentöse Therapie darstellen. Die Abrechnung der GOÄ 2800 setzt voraus, dass die chirurgische Eröffnung der Haut und die Präparation der Vene tatsächlich stattgefunden haben.
Tipp: Denken Sie bei der ambulanten Durchführung der Venaesectio unbedingt an den ambulanten Operationszuschlag nach der Ziffer 442, um den erhöhten Material- und Vorbereitungsaufwand adäquat abzugelten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2800
Fallbeispiel 1: Notfallmäßige Volumensubstitution
Ein Patient im hypovolämischen Schock benötigt dringend eine großvolumige Infusionstherapie. Da sämtliche perkutane Punktionsversuche aufgrund des zentralisierten Kreislaufs scheitern, führt der Arzt eine Venaesectio der Vena saphena magna am rechten Unterschenkel durch. Nach erfolgreicher Freilegung und Kanülierung stabilisiert sich der Zustand des Patienten.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2800 zum Regelsatz (2,3-fach). Da es sich um einen zeitkritischen Notfall unter erschwerten Bedingungen handelte, kann ein erhöhter Steigerungsfaktor mit der Begründung einer schwierigen Präparation bei kollabiertem Gefäßsystem im Schock herangezogen werden.
Fallbeispiel 2: Ambulante Freilegung bei schwierigen Venenverhältnissen
In einer chirurgischen Praxis stellt sich eine Patientin zur ambulanten Chemotherapie vor, bei der kein zentraler Venenkatheter liegt und die peripheren Venen durch Vorbehandlungen vernarbt sind. Der Chirurg führt eine geplante Venaesectio in Lokalanästhesie durch, um einen sicheren venösen Zugang zu schaffen.
Abgerechnet wird die GOÄ 2800 in Kombination mit der Lokalanästhesie nach GOÄ 490. Zusätzlich wird der Zuschlag GOÄ 442 für ambulantes Operieren angesetzt, da die Voraussetzungen für den operativen Zuschlag erfüllt sind.
Fallbeispiel 3: Venaesectio bei einem Kleinkind
Bei einem stark dehydrierten Kleinkind gelingt die periphere Venenpunktion nicht. Der behandelnde Arzt entschließt sich zur operativen Freilegung einer Vene am Fußrücken, um die lebensnotwendige Rehydratation einzuleiten.
Neben der GOÄ 2800 kann hier aufgrund des Alters und der damit verbundenen anatomischen Schwierigkeiten ein erhöhter Steigerungsfaktor begründet werden. Die Begründung lautet in diesem Fall erhöhter Zeitaufwand und extreme Präzisionsanforderung bei extrem kleinen Gefäßstrukturen eines Kleinkindes.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2800: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2800 ist die Verwechslung mit einer schwierigen Venenpunktion. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob tatsächlich ein operativer Schnitt und eine Freilegung stattgefunden haben. Die bloße Verwendung einer Verweilkanüle ohne chirurgische Präparation rechtfertigt den Ansatz der Ziffer 2800 keinesfalls.
Zudem müssen die Ausschlussbestimmungen beachtet werden. Die GOÄ 2800 darf nicht berechnet werden, wenn die Freilegung der Vene lediglich ein unselbstständiger Teilschritt einer größeren Operation am selben Gefäß ist. In diesen Fällen ist die Freilegung mit der Hauptleistung abgegolten.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 2800 und einfachen Punktionsziffern wie der GOÄ 250 oder GOÄ 252 für dasselbe Gefäß ist unzulässig und führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.
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Dokumentation der GOÄ 2800: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug zur Abwehr von Honorarkürzungen. Aus dem OP-Bericht oder der Patientenakte muss zweifelsfrei hervorgehen, warum die Venaesectio medizinisch notwendig war und wie der Eingriff durchgeführt wurde. Die Angabe der anatomischen Lokalisation und der konkret freigelegten Vene ist dabei obligat.
Zusätzlich sollten die verwendeten Materialien, die Art der Anästhesie sowie die Schnitt-Naht-Zeit dokumentiert werden. Falls Komplikationen oder anatomische Besonderheiten vorlagen, die eine Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigen, müssen diese detailliert beschrieben werden.
Dokumentationsbeispiel:
Lokalanästhesie mit 2 ml Lidocain 1% am rechten Innenknöchel. Hautschnitt von ca. 1,5 cm Länge. Stumpfe Präparation und Darstellung der Vena saphena magna. Anschlingen des Gefäßes mit Haltefäden. Inzision der Vene und Einführen eines Venenkatheters. Fixierung des Katheters, Hautnaht mit Einzelknophnähten. Komplikationsloser Verlauf.
GOÄ 2800: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ 2800 liegt beim 2,3-fachen Satz (36,87 Euro). Eine Überschreitung dieses Schwellenwertes bis zum 3,5-fachen Satz (56,11 Euro) ist möglich, erfordert jedoch eine patientenbezogene Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe für eine Steigerung sind schwierige anatomische Verhältnisse, stark vernarbtes Gewebe nach Voroperationen oder ein kollabiertes Gefäßsystem im Schockzustand.
Auch ein extrem unruhiger Patient oder die Durchführung unter erschwerten Bedingungen im Rahmen eines Notfalls außerhalb der Praxisräume können als valide Begründungen herangezogen werden. Die Formulierung muss stets individuell und nachvollziehbar sein.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Venaesectio mit anderen Leistungen kombiniert. Zulässig und sinnvoll istdie Kombination mit der Lokalanästhesie nach GOÄ 490. Ebenso können notwendige Wundverschlüsse oder Verbände im Zusammenhang mit dem Eingriff stehen, wobei zu prüfen ist, ob diese bereits in der Hauptleistung enthalten sind.
Der Zuschlag nach GOÄ 442 ist bei ambulanter Durchführung in der eigenen Praxis immer anzusetzen. Nicht kombiniert werden darf die Ziffer mit Leistungen, die die bloße Punktion oder den Katheterismus derselben Vene beschreiben, da die operative Freilegung diese einfacheren Maßnahmen konsumiert.
Ziffer 2800 in der neuen GOÄ
Die Leistung „Venaesectio“ erhält in der neuen GOÄ die Nummer 9702 „Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes an den Gliedmaßen, als selbständige Leistung“ mit einem festen Satz von 149,00 € — ein Plus von rund 304 % (heute beim 2,3-fachen Satz: 36,87 €).
Die alte Venaesectio ist als operative Freilegung einer Vene beschrieben und wird durch die neue selbstständige Gefäßfreilegung an den Gliedmaßen abgebildet.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2800
Was hat nicht gestimmt?