GOÄ 3086: Herzklappenersatz korrekt abrechnen

7 Min. Lesezeit
GOÄ 3086
Operativer Ersatz einer Herzklappe
Punktzahl 5600  
Einfachsatz 326,41 € 1,0x
Regelhöchstsatz 750,74 € 2,3x
Höchstsatz 1142,44 € 3,5x
Ausschlüsse

Der operative Herzklappenersatz nach GOÄ 3086 wirft in der Praxis oft Fragen auf – besonders bei TAVI. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3086

Ziffer 3086: Operativer Ersatz einer Herzklappe – 5600 Punkte

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt die Ziffer 3086 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik der Herzchirurgie. Diese Leistung umfasst den vollständigen operativen Ersatz einer geschädigten oder funktionsuntüchtigen Herzklappe. Der Eingriff kann unter Verwendung unterschiedlicher Prothesenarten wie mechanischen Kunstklappen, biologischen Xenografts oder menschlichen Homografts erfolgen.

In der klassischen Chirurgie erfordert dieser Eingriff den Einsatz der Herz-Lungen-Maschine (HLM) sowie eine mediane Sternotomie. Die Eröffnung des Herzens, die Resektion der pathologisch veränderten Klappe und das Einnähen der Prothese sind integrale Bestandteile der Ziffer. Vorbereitende und nachbereitende Schritte des eigentlichen Klappenersatzes werden durch diese Ziffer abgedeckt, sofern sie nicht als eigenständige, berechenbare Leistungen in der GOÄ definiert sind.

GOÄ 3086 in der Praxis: Konventioneller Ersatz und TAVI-Analogabrechnung

Der klinische Alltag zeigt, dass neben dem klassischen offenen chirurgischen Klappenersatz zunehmend interventionelle Verfahren an Bedeutung gewinnen. Insbesondere die Transkatheter-Aortenklappenimplantation (TAVI) hat sich als Standardtherapie für Hochrisikopatienten etabliert. Da für dieses minimal-invasive Verfahren keine eigene Ziffer in der GOÄ existiert, erfolgt die Abrechnung über eine Analogbewertung der Ziffer 3086.

Bei der TAVI wird die native, kalzifizierte Klappe nicht entfernt, sondern mittels Ballonvalvuloplastie aufgedehnt und durch eine endovaskulär eingebrachte Prothese überkrönt. Dieser interventionelle Charakter unterscheidet sich grundlegend vom offenen chirurgischen Vorgehen. Dennoch rechtfertigen der hohe technische Schwierigkeitsgrad und der zeitliche Aufwand die analoge Heranziehung der Ziffer 3086 analog für den transfemoralen und transapikalen Zugangsweg.

Achtung: Bei der analogen Abrechnung der TAVI nach GOÄ 3086 sind sämtliche begleitenden Röntgen- und Durchleuchtungsleistungen bereits abgegolten. Eine separate Berechnung von intraoperativen Durchleuchtungen ist in diesem Fall nicht zulässig.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3086

Fallbeispiel 1: Konventioneller Aortenklappenersatz

Ein Patient mit hochgradiger, symptomatischer Aortenklappenstenose unterzieht sich einem elektiven offenen chirurgischen Klappenersatz. Unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine erfolgt die Sternotomie, die Eröffnung der Aorta, die Resektion der verkalkten Klappensegel und die Implantation einer biologischen Prothese (Xenograft). Die Abrechnung erfolgt regulär mit der GOÄ-Ziffer 3086 zum Schwellenwert (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Transfemorale TAVI bei Hochrisikopatient

Bei einer älteren Patientin mit schwerer Aortenklappenstenose und multiplen Begleiterkrankungen wird eine transfemorale TAVI durchgeführt. Der Zugang erfolgt perkutan über die Arteria femoralis, gefolgt von einer Ballonvalvuloplastie und der Positionierung der klappentragenden Stentprothese unter Durchleuchtungskontrolle. Die Liquidation erfolgt über die Ziffer 3086 analog, wobei die Röntgenleistungen inkludiert sind.

Fallbeispiel 3: Kombinierter Aortenklappen- und Aortenwurzelersatz

Ein Patient stellt sich mit einem Aneurysma der Aorta ascendens und einer hochgradigen Aortenklappeninsuffizienz vor. Es erfolgt der Ersatz der Aortenklappe und der Aortenwurzel mittels einer xenogenen Conduit-Prothese. Zur korrekten Abbildung dieses komplexen Eingriffs wird die Ziffer 3086 in Kombination mit der Ziffer 3089 analog berechnet, wobei die Ziffer 2990 in Abzug gebracht wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3086: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung des operativen Herzklappenersatzes ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Rekonstruktionsziffern. Die GOÄ schließt das gleichzeitige Ansetzen der Ziffern 3084 (Rekonstruktion) oder 3085 neben der Ziffer 3086 explizit aus. Wenn an einer Klappe ein Ersatz und an einer anderen eine Rekonstruktion erfolgt, müssen die strengen Kombinationsregeln beachtet werden.

Ebenfalls häufig beanstandet werden doppelt liquidierte Einzelleistungen im Rahmen einer TAVI. Da die TAVI-Analogabrechnung als Komplexleistung inklusive Bildgebung definiert ist, führen zusätzliche Ansätze für die intraoperative Fluoroskopie regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen. Auch der unberechtigte Ansatz der Ziffer 3087 (Ersatz mehrerer Herzklappen) bei lediglich einzeitigem Ersatz führt zu Beanstandungen.

Tipp: Achten Sie bei der Analogabrechnung der TAVI penibel darauf, den Begriff "analog" auf der Liquidation explizit auszuweisen. Das Fehlen dieses Zusatzes führt formal zu einer fehlerhaften Rechnung und kann die Erstattung verzögern.

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Dokumentation der GOÄ 3086: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen der gewählte Zugangsweg, die exakten Spezifikationen der implantierten Prothese sowie die angewandten Techniken detailliert beschrieben werden. Bei analogen Ansätzen wie der TAVI ist die Dokumentation der Durchleuchtungszeiten und der Kontrastmittelmenge essenziell.

Zudem sollte die medizinische Notwendigkeit des gewählten Verfahrens, insbesondere bei interventionellen Ansätzen bei Hochrisikopatienten, klar aus der Krankenakte hervorgehen. Dies erleichtert die Argumentation gegenüber den medizinischen Diensten der privaten Krankenversicherungen erheblich. Eine strukturierte OP-Dokumentation sichert den Anspruch auf die adäquate Vergütung der hochkomplexen herzchirurgischen Leistung.

Dokumentationsbeispiel: "... Medianer Zugang über Sternotomie. Anschluss der HLM über die aszendierende Aorta und den rechten Vorhof. Kardioplegischer Herzstillstand. Eröffnung der Aorta, vollständige Exzision der kalzifizierten Aortenklappensegel. Implantation einer biologischen Klappenprothese (Modell X, Größe Y) mittels fortlaufender Naht. Erfolgreicher Entzug von der HLM, stabiler Sinusrhythmus..."

GOÄ 3086: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Komplexität von herzchirurgischen Eingriffen kann der Schwellenwert von 2,3 häufig überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungsfaktor (bis zum 3,5-fachen Satz) erfordert eine patientenindividuelle, medizinische Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind ausgeprägte Adhäsionen bei Re-Operationen, extreme Verkalkungen des Klappenrings oder schwere intraoperative Blutungen, die den Eingriff erheblich verlängern.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Ziffer 3086 werden regelmäßig weitere Leistungen der Herzchirurgie liquidiert. Hierzu gehören die Ziffer 3075 für den Einsatz der Herz-Lungen-Maschine sowie Ziffern für die temporäre Schrittmacheranlage oder das invasive Monitoring. Es ist darauf zu achten, dass keine Teilleistungen doppelt berechnet werden, die bereits im Leistungsumfang der Hauptziffer enthalten sind.

Ziffer 3086 in der neuen GOÄ

Ziffer 3086 (Operativer Ersatz einer Herzklappe) verzweigt in der neuen GOÄ in 17 Positionen — je nach Technik und Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 750,74 €.

  • bei offen-chirurgischer Mitralklappenersatz: 9524 „Offen chirurgischer Ersatz einer Mitralklappe, ggf. einschließlich Refixation des subvalvulären Halteapparates" (505,08 €)
  • bei offen-chirurgischer Aortenklappenersatz: 9536 „Operativer Ersatz einer Aortenklappe einschließlich Kalkentfernung" (555,59 €)
  • bei endovaskuläre Aortenklappenimplantation (TAVI, transfemoral): 9531 „Endovaskuläre Implantation einer Aortenklappe, einschließlich Valvuloplastie und hochfrequenter Stimulation der Herzkammer" (901,34 €)
  • bei transapikale Aortenklappenimplantation: 9532 „Transapikale Implantation einer Aortenklappe, einschließlich Valvuloplastie und hochfrequenter Stimulation der Herzkammer" (979,20 €)
  • bei kathetergestützte Aortenklappenimplantation mit Thorakotomie, Valvuloplastie und hochfrequenter Stimulation: 9533 „Kathetergestütze Implantation einer Aortenklappe, einschließlich Thorakotomie, Valvuloplastie und hochfrequenter Stimulation der Herzkammer" (938,96 €)
  • bei transapikale Mitralklappenimplantation: 9525 „Mitralklappenimplantation über einen transapikalen Zugang" (979,20 €)
  • bei kathetergestützte transseptale Mitralklappenimplantation: 9526 „Kathetergestützte Mitralklappenimplantation über einen transseptalen Zugang" (780,23 €)
  • bei offen-chirurgischer Trikuspidalklappenersatz: 9522 „Offen chirurgischer Ersatz einer Trikuspidalklappe, ggf. einschließlich Refixation des subvalvulären Halteapparates" (505,08 €)
  • bei Pulmonalklappenersatz (endovaskulär oder transventrikulär ohne Gefäßersatz): 9591 „Implantation einer Pulmonalklappe endovaskulär oder transventrikulär ohne Gefäßersatz" (680,99 €)
  • bei Klappenersatz bei angeborenem Vitium einer Herzklappe; konventioneller Klappenersatz (kein Ross-Konno, kein RVOT-Conduit-Neuanlage, kein Bentall-Operation mit klappentragendem Conduit, kein kathetergestützter oder transfemoralem Zugang und kein Herzunterstützungssystem): 9590 „Operativer Ersatz einer Herzklappe bei angeborenem Vitium einer Herzklappe" (679,05 €)
  • bei offen-chirurgischer Ersatz der Pulmonalklappe bei erworbener Erkrankung: 9538 „Operativer Ersatz einer Pulmonalisklappe" (493,86 €)
  • bei Ersatz der Aortenklappe und der Aorta ascendens mit klappentragendem Conduit sowie Reimplantation der Koronararterien: 9540 „Ersatz der Aortenklappe und der Aorta ascendens mit klappentragendem Conduit und Reimplantation der Koronararterien" (1.683,60 €)
  • bei Ersatz des rechtsventrikulären Ausflusstraktes durch Conduit oder operative Implantation einer Herzklappe bei Klappenneuanlage: 9604 „Ersatz des rechtsventrikulären Ausflusstraktes durch Conduit oder operative Implantation einer Herzklappe bei Klappenneuanlage" (589,26 €)
  • bei Ross-Konno-Operation mit Klappenersatz und Erweiterungsplastik des linksventrikulären Ausflusstraktes: 9622 „Klappenersatz durch Autotransplantat und Allotransplantat oder Xenotransplantat mit Erweiterungsplastik des linksventrikulären Ausflusstraktes (Ross-Konno-Operation)" (2.974,36 €)
  • bei transfemorale Implantation einer künstlichen Herzklappe: 3010 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001 oder 3007 für die transfemorale Implantation einer künstlichen Herzklappe, ggf. einschließlich -Einbringen eines transvenösen passageren Schrittmachers -Einbringen eines Einschwemmkatheters zum hämodynamischen Monitoring -Valvuloplastie(n) -Nachdilatation der Klappe" (570,00 €) [Zuschlag]
  • bei offene Implantation eines parakorporalen Herzunterstützungssystems, univentrikulär: 9576 „Offen chirurgische Implantation von parakorporalen Systemen (univentrikulär)" (1.046,64 €)
  • bei offene Implantation eines intrakorporalen Herzunterstützungssystems, univentrikulär: 9577 „Offen chirurgische Implantation von intrakorporalen Systemen (univentrikulär)" (864,25 €)

Die Preisspanne reicht von 493,86 € bis 2.974,36 € — welche Ziffer gilt, hängt von Zugang, Umfang und Indikation ab.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3086

Ja, die TAVI kann analog nach der GOÄ-Ziffer 3086 berechnet werden. Da es sich um ein interventionelles Verfahren handelt, ist ein direkter Ansatz nicht möglich, weshalb die Analogbewertung herangezogen wird. Dies gilt sowohl für den transfemoralen als auch für den transapikalen Zugangsweg.
Die Ziffern 3084 (Rekonstruktion einer Herzklappe), 3085 (Rekonstruktion mehrerer Herzklappen) und 3087 (Ersatz mehrerer Herzklappen) sind nicht neben der GOÄ 3086 berechnungsfähig. Ein gleichzeitiger Ansatz dieser Leistungen am selben Operationstag ist gebührenrechtlich ausgeschlossen.
Nein, bei der analogen Abrechnung der TAVI über die Ziffer 3086 sind die begleitenden Röntgenleistungen bereits enthalten. Eine zusätzliche Berechnung von radiologischen Kontrollen oder Durchleuchtungen ist in diesem Fall nicht zulässig.
Für diesen kombinierten Eingriff wird die GOÄ 3086 zusammen mit der Ziffer 3089 (analog) oder der Ziffer 2827 abgerechnet. Von dieser Kombination muss die Ziffer 2990 abgezogen werden, um eine Doppelbewertung von Teilleistungen zu vermeiden.
Ein Steigerungssatz über 2,3-fach kann durch besondere Erschwernisse wie ausgeprägte Adhäsionen bei Re-Operationen begründet werden. Auch extreme Verkalkungen des Klappenrings oder schwere intraoperative hämodynamische Instabilitäten rechtfertigen eine Erhöhung des Faktors.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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